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Werkstattwahl durch Versicherer, ok oder nicht?

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 11:01

Hallo,

hab mal ne Frage, wie eure Erfahrungen sind, mit den Verträgen, wo der Versicherer die Werkstatt wählen kann ( Bsp. HUK24 Kasko Select).

Hier geht es doch nur um Schäden, die meine Versicherung zahlen muss bei TK ( Hagel, etc. ) und VK ( Unfallschäden, etc), nicht aber Schäden die durch einen anderen Unfallverursacher entstanden (dort noch freie Wahl), oder?

Die Suche funktioniert leider bei mir nicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Halema

Sie meinte dann, dass es mit dem Ersatzfahrzeug schwierig wird oder sogar garnicht möglich ist.

Sag ihr, dass du bei der nächsten dämlichen Auskunft einen Anwalt deines Vertrauens beauftragen wirst - und dass der Ersatzwagen dann das kleinste Problem der Versicherung ist.

Wenn ich sowas hör', krieg' ich das Grausen.

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Richtig; es trifft nur auf die Kaskoversicherung zu.

Gilt folglich nicht für Kraftfahrzeughaftpflichtschäden.

skysurfer5

Hi, wollt nur mal sagen das ich von einem Kfz-Meister gehört habe das wenn die werkstatt, die die Versicherung vorgibt und oftmals nicht in der eigenen Wohngegend ist, den Schaden repariert hat und du an dieser Arbeit etwas zu bemängeln hast oder ein Garantieanspruch anmelden willst du dich mit der Werkstatt auseinander setzen musst. Der Versicherung ist es dann egal ob besagte Werkstatt 100 KM von dir entfernt ist. Meiner Meinung nach nicht die beste Lösung.

Es ist hierbei auch noch zu beachten, dass unter Umständen die Herstellergarantie erlischt.

Die meisten Hersteller und Importeure schreiben mittlerweile vor, dass die Fahrzeuge nur in einer Vertragswerkstatt instand gesetzt werden dürfen.

am 20. Juni 2007 um 18:08

Hi,

richtig - aber ob letzteres wirklich haltbar ist, wäre zu klären, wenn denn nach Herstellervorgabe repariert wird.

Zudem sind meines Wissens auf die reparierten Teile dann Garantien seitens der Versicherung eingräumt --> und die Frage der Gesamtgarantie ist dann dahingehdn, ob die einfach komplett erlöschen kann...

Da würd ich wirklich interessehalber gern mal Urteile sehen.

Hat wer welche an der Hand?

Grüße

Schreddi

Die Garantie auf die Arbeit ist letztlich ja nur Augenwischerei.

Dies ist seit der Neuregelung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (hoffentlich richtig geschrieben) klar definiert.

Das Problem ist hier doch die vertragliche Regelung zwischen den Parteien. Wenn zum Beispiel im Leasingvertrag steht:

 

Der Leasing-Nehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb (Vertragshändler) zu beauftragen.

 

So steht das in meinem eben hervorgeholten Leasing- Bedingungen meines VW T.... Stand Juli 2002.

Und wenn ich gegen diesen Vertragsbestandteil verstosse, bin ich in der Beweispflicht und nicht mehr der Hersteller.

Ich glaube nicht wirklich, dass die eintritspflichtige Versicherung mir hier in irgend einer Art und Weise helfen würde, wenn die Akte geschlossen wurde...

Ein weiteres Problem ist die von dir angedachte und sicherlich auch berechtigte Frage, wer denn entscheiden soll, ob das Fahrzeug tatsächlich und Vollumfänglich nach Herstellervorgaben instand gesetzt wurde.

Diese Thematik ist natürlich auch noch relativ frisch so dass verwertbare Urteile noch Mangelware sind.

Aber die wird es wohl in naher Zukunft geben.

 

Aufgrund des massiv vorangetrieben Schadenmanagement von Seiten der Versicherungswirtschaft wird uns dieses Thema aber sicher noch -auch hier bei MT- des öfteren Beschäftigen.

Man darf also gespannt sein....

Ich hatte heute einen Auffahrunfall. Mit ca. 20 km/h ist jemand angerast gekommen. ;)

Wir haben direkt am Telefon mit der Versicherung die Sachlage geklärt. Die Versicherung will nun eine VW-Vertragswerkstatt beauftragen, die aber 50 km weit weg liegt. Ich kann natürlich auch die Werkstatt nehmen, die nur 1 km weit weg liegt, aber dann müsste die Werkstatt alles klären (Fahrzeug abholen, Ersatzfahrzeug bringen usw.). Dann könnte es aber sein, dass das mit dem Ersatzfahrzeug nichts wird....

Mir ist nicht ganz klar, warum die unbedingt zwei Werkstätten vorschlagen, die 50 km weit weg liegen. In Osnabrück gibt es keine von denen, obwohl Osnabrück nicht wirklich klein ist. Wie würdet ihr vorgehen? Kann ich auf eine neue Stoßstange bestehen? Sicherheit ist mir wichtig. Man sieht aber nur Kratzer und eine Hinweislampe für defekte Kennzeichenbeleuchtung.

Es ist einfach nur blöd, dass ich z.Z. 550 km von zu Hause entfernt bin und Morgen und Übermorgen noch 1000 km fahren muss.

Wäre über eure Tips echt dankbar. Ist mein erster Schaden.

Moin,

 

kann es sein, dass Du etwas mißverstanden hast ?

 

Bei einem Haftpflichtschaden kannst Du natürlich bei einer Fachwerkstatt Dein KFZ repa lassen.

Und sofern benötigt, steht Dir auch ein Leihfahrzeug für die Dauer der Repa zu, allerdings eine Klasse niedriger.

 

Ich an Deiner Stelle würde nochmals mich mit den Sachbearbeiter der Vers. (nicht Hotline) in Verbindung setzen und mir die Freigabe für Repa + Leihwagen schriftlich bestätigen lassen.

 

Ich habe der Frau von der Versicherung gesagt, dass ich meine Werkstatt will. Sie meinte dann, dass es mit dem Ersatzfahrzeug schwierig wird oder sogar garnicht möglich ist.

Ich vermute eher, dass durch die Vermittlung die Ersatzfahrzeugkosten für die Versicherung niedriger sind.

dafuer hast du dann vmtl. nicht folgendes problem ;)

http://www.motor-talk.de/.../...ietung-will-geld-von-mir-t4178935.html

grade bei der uebernahme der 1000km wuerde ich 2x nachfragen/schriftliches erbitten.

mit 50 inkl. km kommst du ja nicht weit und dann kommen die 950km a xy cent, die die summe ausmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Halema

Sie meinte dann, dass es mit dem Ersatzfahrzeug schwierig wird oder sogar garnicht möglich ist.

Sag ihr, dass du bei der nächsten dämlichen Auskunft einen Anwalt deines Vertrauens beauftragen wirst - und dass der Ersatzwagen dann das kleinste Problem der Versicherung ist.

Wenn ich sowas hör', krieg' ich das Grausen.

Oh, na da werden sie sicher sofort einknicken.

So ne Angst wie die dann vorm Anwald haben.:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

Die Suche funktioniert leider bei mir nicht.

Ja ist klar :rolleyes:

Stell dich doof und dir gehts gut.

Bitte schön. Damit solltest du ein paar Wochen beschäftigt sein:

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Ich halte von der Werkstattbindung rein gar nichts. Ein Kunde von mir hatte Morgens ein Problem mit dem Starten sein Wagens. Da der Wagen nicht ganz neu war, dachte der Kunde kann schon mal passieren und brachte den Wagen in die nächstgelegene Werkstatt am Ort. Dort stellte der Mechaniker einen Marderschaden fest und reparierte diesen auch gleich, damit der Kunde wieder weiter kommt.

Die Versicherung wollte den Schaden (in der Teilkasko) so aber nicht regulieren und hat, dafür dass nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wurde, vereinbarungsgemäß die SB verdoppelt! Da war natürlich von der Reparaturrechnung nicht mehr viel über außer einem verärgerten Kunden.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

Die Suche funktioniert leider bei mir nicht.

Ja ist klar :rolleyes:

Stell dich doof und dir gehts gut.

Bitte schön. Damit solltest du ein paar Wochen beschäftigt sein:

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Schon mal aufs Datum des Posts geachtet bevor man schimpft?!?

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