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Werkstattprobefahrt Unfall unter Alkohol mit Personenschaden

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 22:28

Guten Abend,

ich habe schon öfters mal hier mitgelesen, aber mangels von Ahnung, mich nie angemeldet, um irgendwas zu schreiben. Jetzt ist eine Situation eingetreten, in welcher ich vll. keine hilfe erwarten darf, aber eine Richtung von Euch erbitte.

Mein Fahrzeug: Mercedes C- Klasse, W205, C- 220 BlueTec, T- Modell, 170 PS, Baujahr 2014, Zulassung auf mich 02/15; nicht geleast o. finanziert. Zeitwert ca. 15.000.- Euro

Versicherungen: Haftpflicht- Vers.; Teilkasko mit 150.- Selbstbet. ( Vollkasko im Dez. vergangenen Jahres gekündigt.

Das ist passiert:

Ich ( auf Dienstreise) hatte ein Geräusch beim Bremsen und bin in die nächst erreichbare ( empfohlene) Werkstatt gefahren. ( Dienstag) Das war ein kleinerer 1 Mann- Betrieb mit einer zusätzlichen Aushilfe. Sollte aber gut arbeiten.

Der Meister???? nahm das Fahrzeug sich sofort zur Brust und murmelte was von festen Bremsen. Dann fuhr er mit dem Wagen fort um eine Probefahrt zu machen. Als er nach 2 Stunden nicht zurück war, wurde ich etwas mehr als nur unruhig. Der (uralte) Aushilfsmechaniker meinte, dass der Chef ansonsten immer nach 10 Minuten wieder da sei. Da muss was passiert sein. Da ich vor Ort nichts machen konnte, fuhr ich mitr dem Taxi in die Pension zurück. Von dort telephonierte ich mehrfach mit der Polizei, zunächst ergebnislos. Am nächsten Tag, ( Mittwoch) wieder ein Telefonat mit der Polizei und ich erfuhr, dass man mich daheim schon versuchte zu erreichen. Mein Wagen sei in einem schweren Verkehrsunfall verunfallt. Der Wagen sei sichergestellt. Ich solle zur Dienststelle kommen. Mehr erfuhr ich zunächst nicht.

In der Polizeidienststelle teilte man mir mit, dass der Fahrer des Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss ( Nachfrage: wieviel? Antwort: Zu viel!) einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem eine Frau verletzt worden sei. Mein Wagen wurde zur Untersuchung sichergestellt. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es sich evtl. um einen Totalschaden handeln könnte- man wird sehen.... Die verunfallte Frau ist wohl nicht lebensgefährlich verletzt, der Werkstattmeister, der meinen Wagen fuhr, ist aus dem Krankenhaus heimlich geflüchtet. Ich wurde gebeten, meine Haftpflichtversicherung des PKW zu benachrichtigen, da ja Ansprüche geltend gemacht werden. Die Polizistin riet mir, mehr privat, als dienstlich, einen Fachanwalt einzuschalten. Mit der Tgb.- Nr. und der Kope des Protokolls, verließ ich die Dienststelle wie benebelt.

Der Jurist in unserer Firma empfahl mir ( Donnerstag) einen Kollegen, der Fachanwalt für Versicherungsrecht und ... sei. Nur, der ist bis zum 20. Oktober im Urlaub.

Der Werkstattmeister ist anscheinend abgetaucht, jedenfalls ist die Werkstatt dicht. ( Donnerstag und Freitag bin ich dort gewesen). Am Samstag bin ich mit dem Zug Heim gefahren. Hier, gut 400 Km entfernt fühle ich micht total hilflos.

Meine Frage: Was muss ich noch tun, außer meine Haftpflicht- Versicherung zu informieren, was bereits geschehen ist) Muss ich da noch einen Gutachter beauftragen?

Bei der Polizei habe ich ein Protokoll unterschrieben, dass ich die Werkstatt mit der Fahrzeugreparatur beauftragt habe. Einen Beleg ( Auftrag) dafür habe ich aber nicht.

Ich sitze jetzt wie auf Kohlen... Kein Anwalt, keine konkreten Auskünfte, kein Auto.

Meine großte Angst ist, dass die Versicherung wegen Alkohol am Steuer nicht zahlt und ich alle Kosten tragen muss. Dann bin ich ruiniert. Mein Auto schreibe ich so langsam ab. Ich habe ja keine Kasko mehr.

Wäre wirklich nett, wenn Ihr mir schreiben könntet, wen ich noch zu informieren habe und wie das jetzt so etwas abläuft.

Herzlichen Dank und - Verzeihung- für den langen Text.

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 8. Oktober 2019 um 12:43:23 Uhr:

rauchenderkolben scheint schon Geschichte zu sein, Seite 404. ;)

Ja, Schon erstaunlich wie schnell und mit welcher Vehemenz hier Neulinge von selbsternannten Möchtegernpsychologen mit Bauchgefühl und einem stark ausgeprägten Selbstdarstellungstrieb vertrieben werden.

Respekt dafür.

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So zart besaitet wäre er sonst früher oder später in Depressionen verfallen, wenn ich so an den Umgangston manch eines Teilnehmers denke...

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. Oktober 2019 um 14:46:43 Uhr:

Genau, schreibt er doch.

Außer den obigen hat der Rest Ferien:

https://www.schulferien.org/.../Ferien_2019_Oktober.html

Ich zitiere mich einfach mal selbst... Scheint heute echt nicht mehr besser zu werden...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2019 um 11:26:32 Uhr:

schleuti und Mopedmongo haben deine Fragen vollkommen richtig beantwortet.

a) Deine Haftpflicht reguliert. Stellt sich natürlich die Frage, ob du die Alkoholisierung des Fahrers erkennen konntest/musstest. Gehe ich nicht von aus, aber auch dann wäre der Regress dir gegenüber begrenzt.

Ich denke, diesen Schaden hat der Betrieb zu regulieren bzw. dessen "Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk" falls vorhanden.

Das Schlimmste, was dem TE passieren kann, ist, dass sein persönlicher Schaden nicht ersetzt wird.

Falls einer mitliest, der ähnliches erlebt.

Fakt: Arbeiten an Bremsen ist nur erlaubt, wenn die Werkstatt von einem Meister nach dem Vorgaben des KFZ-Gewerbe (Innung) geführt wird und die Arbeiten vom Meister angenommen werden.

Andere Arbeiten dürfen auch Stümper vornehmen. Arbeiten an der Bremse ist Pflicht des Meisters. Er darf die Arbeiten deligieren an einen Azubi oder Nichtfachmann, muss die Arbeit aber abnehmen, kontrollieren.

Arbeiten an Bremsen darf also jede Werkstatt, die einen Meister hat. Also auch eine No-Name-Werkstatt.

Zum führen einer Meistergeführten Werkstatt ist es erforderlich, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu haben, die dem Kunden auf Verlangen genannt werden muss. ggf sogar im Kundenraum aushängen muss, weiß ich gerade nicht.

Für Schäden aller Art am Kundenauto tritt diese Versicherung ein. Wie die Abwicklung dann genau funktioniert weiß ich nicht, sicherlich von Versicherung zu Versicherung untereinander.

Hat der Typ keine Versicherung, haftet er privat. Je nachdem ob von ihm etwas zu holen ist oder nicht kann man da pfänden lassen. Hat der nix, geht das in die Verjährung von 30 Jahren mit gerichtlcihem Titel. Da kommt er Typ eventuell raus, wenn er eine Insolvenz macht. Ich meine aber aus dem Bauch heraus (unüberprüft), das ist eine gesetzlich unerlaubte Handlung, und die Forderungen nimmt auch eine Insolvenz nicht ab. Die bleiben. Muss der Typ abstottern.

Also Anwalt. Voll drauf auf so einen Typ. Zur Not den Gerichtsvollzieher los schicken. Seine Werkstattausrüstung, was wird die bei einer Versteigerung bringen? 2 - 4 T Euro? Ist nicht das Schnitzel, aber wenigstens etwas.

Zitat:

@romanusko schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:57:30 Uhr:

Seine Werkstattausrüstung, was wird die bei einer Versteigerung bringen? 2 - 4 T Euro?

Da sollte schon etwas mehr raus kommen, da hab ich ja schon fast mehr Wert in der Garage liegen.

Gruß Metalhead

Werte muss man aber auch erst mal umsetzen. Sollte es soweit kommen, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass der Gerichtsvollzieher ohnehin nur eine "leere" Garage vorfindet. Machen wir uns doch mal nichts vor. Bis es soweit ist, fließt aber ohnehin noch sehr viel Wasser den Rhein runter.

Die Versicherung der Werkstatt wird bei Alkohol auch nicht zahlen

die Firmen-Haftpflichtversicherung wird zahlen und dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, wenn was zu holen ist.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 8. Oktober 2019 um 14:01:56 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 8. Oktober 2019 um 09:47:50 Uhr:

 

so so.........

meldet sich extra an, sein "alter Ego" klingt nicht gerade hilfesuchend..........

5J alter 205er, Mann auf Geschäftsreise geht nicht zu Mercedes (bei der Netzdichte), nein....... die 1Mann Hinterhofklitsche musses sein..........

Die VK gekündigt und der empfohlene RA hat auch noch ewig Urlaub (dann nehm ich einen anderen, gibt genug davon)

in der Ferienzeit............

Du bist doch ein alter "Forumshase", wo ist deine Bauchgefühl?

Mit meinem Bauchgefühl bin ich aber auch schonmal auf selbigen gefallen. :)

Du aber scheinbar hier jetzt auch, den ein echter Troll hätte uns sicher noch länger bei Laune gehalten.

Edith: Was für ne Ferienzeit? Hier in Bayern ist jedenfalls Schule....

auch ne Art von Taktik,

wäre doch ein leichtes gewesen mal ein Bild vom Fzg einzustellen, oder irgendein Nachweis zu bringen um dem ungläubigen Thomas die Sporen zu geben.............

nee, bei dieser Story ist mir zuviel........... zuviel.........

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 8. Oktober 2019 um 17:45:50 Uhr:

... wäre doch ein leichtes gewesen mal ein Bild vom Fzg einzustellen, ...

Wurde doch beschlagnahmt.

Gruß Metalhead

Er war ja auf Dienstreise, wie isser den an seine Sachen gekommen und das es beschlagnahmt wurde bedeutet nicht das ich es nicht sehen darf.

"Am Samstag bin ich mit dem Zug Heim gefahren. Hier, gut 400 Km entfernt fühle ich micht total hilflos."

Und nun fährt er für ein paar Bildchen die 400 km wieder hin und dann 400 km zurück :p.

Zitat:

@romanusko schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:57:30 Uhr:

 

Hat der Typ keine Versicherung, haftet er privat. Je nachdem ob von ihm etwas zu holen ist oder nicht kann man da pfänden lassen. Hat der nix, geht das in die Verjährung von 30 Jahren mit gerichtlcihem Titel. Da kommt er Typ eventuell raus, wenn er eine Insolvenz macht. Ich meine aber aus dem Bauch heraus (unüberprüft), das ist eine gesetzlich unerlaubte Handlung, und die Forderungen nimmt auch eine Insolvenz nicht ab. Die bleiben. Muss der Typ abstottern.

Also Anwalt. Voll drauf auf so einen Typ. Zur Not den Gerichtsvollzieher los schicken. Seine Werkstattausrüstung, was wird die bei einer Versteigerung bringen? 2 - 4 T Euro? Ist nicht das Schnitzel, aber wenigstens etwas.

Dann stellt sich die Frage wie viele Gläubiger dann vor Ihm in der Schlange stehen.

Das eine Werkstattausrüstung einfach so gepfändet werden darf glaube ich eher nicht da eine Werkstatt darauf angewiesen ist um Geld zu verdienen.

Hat der Typ keine Versicherung dürften ganz andere Verbindlichkeiten im Raum stehen und dann kommen erst mal Finanzamt usw dran bevor ein Privater Kohle sieht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:27:42 Uhr:

"Am Samstag bin ich mit dem Zug Heim gefahren. Hier, gut 400 Km entfernt fühle ich micht total hilflos."

Und nun fährt er für ein paar Bildchen die 400 km wieder hin und dann 400 km zurück :p.

Das würdest du tun, also ich hätte die gleich gemacht, beim besichtigen von meinem Fzg........ ;):D

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