Werkstatt zerstört Motor - Nutzungsausfall
Hallo Leute,
kaum zu glauben, aber meine Werkstatt hat es tatsächlich geschafft, den Motor meines Fahrzeugs (Jaguar XF Sportbreak 3.0S von 2013) zu "zerstören". 😰
Das ist ansich ein Ding der Unmöglichket, aber die haben das anscheinend hinbekommen bei einer Testfahrt. Fragt mich nicht, was die da gemacht haben, wohl Rennen gefahren oder so...
Ich habe noch keinen Anwalt eingeschaltet - mache ich noch, aber ich denke ich habe einen Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, oder?
Die wollen mir nämlich einen popeligen Smart oder ne A Klasse andrehen (führen auch Mercedes), was gar nicht geht, wie ich finde. Die haben zwar Jaguare und Range Rover als Servicefahrzeuge, meinten aber den könnte ich nur für drei Tage haben.
Da die Reparatur Wochen dauern wird, wollen die mir solche Fahrzeuge natürlich nicht für länger geben - sollen schließlich noch verkauft werden. Eigentlich ist das nicht mein Problem, oder? Daher bin ich am überlegen den Mietwagen abzulehnen und eher Nutzungsausfall zu beantragen und mich mit unserem Zweitwagen zufrieden zu geben. Was meint ihr?
Naja vielleicht hat wer von euch Tipps für mich. Danke schon einmal dafür.
So jetzt gehe ich mich mal weiter aufregen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 15:02:41 Uhr:
Ne den Golf haben wir auch und ja damit haben wir ebenfalls Ärger (gehört aber nicht hier rein). Falls du also darauf hinauswillst, dass ich alles erfinde, muss ich dich enttäuschen. Wir haben echt ein Glücksjahr mit unseren Autos momentan. Außerdem habe ich anderes zu Tun, als mir Storys auszudenken. Welchen Sinn sollte das haben?
Nun, Geld für einen Spiegel haste nicht, für einen Jaguar Bj. 2013 langts den eigenen Angaben nach aber:
"Für eure Tipps bin ich sehr dankbar, denn die 800 Euro für einen neuen Spiegel habe ich als armer Student nicht, sehe aber auch nicht ein, dass ich jetzt mit dem Rappeln leben muss."
Ich glaube, Du hast gar keinen Jaguar, vielleicht nichtmal einen Golf und vermutlich auch keine Ehefrau sondern lediglich Langeweile.
Sind ja auch Semesterferien.
66 Antworten
Hat hier grad jemand Jehova gesagt? 🙂
http://www.motor-talk.de/.../...n-des-brian-steinigung-hq-v547435.html
Ihr sollt doch nich hinter jedem neuen Beitrag sofort....ach auch egal.
Auch wieder war.... auch wenn das extrem schwer fällt...
Naja.... warten wir wieder mal gespannt auf eine Aufklärung der Ausgangsgeschichte....
Hat Jaguar nicht so etwas wie eine Mobilitätsgarantie?
Oder hast du einen Schutzbrief, der bei einer Panne oder Unfall ein Leihauto bezahlt?
Ob die Werkstatt hier überhaupt in die Haftung zu nehmen ist, bezweifle ich mal ganz stark.
Nach der Beschreibung vom TE haben die das Auto nur Probegefahren um den Fehler zu finden und dann ging der Motor aus.
Das Auto wurde wegen Motorproblemen an die Werkstatt übergeben.
Ich sehe hier kein Verschulden der Werkstatt.
Ähnliche Themen
So da bin ich wieder.
Also ich habe mich heute von einer Rechtsberaterin vom "gelben Engel" beraten lassen.
Erst einmal hatten diejenigen Recht, die gemeint hatten, dass in dem vorliegenden Fall Vertragsrecht gilt. Dementsprechend kann ich keinen Nutzungsausfall geltend machen. Schade, wäre auch zu schön gewesen 😉
Was ich aber machen könnte, ist Schadensersatz zu verlangen, der ähnlich ausfallen würde. Aber das wird dann zwangsweise vor Gericht gehen, da die Werkstatt das sicher nicht hinnehmen wird. Das habe ich also gelassen und mich mit der Werkstatt auf einen anderen Mietwagen geeinigt.
Die Rückabwicklung kann ich aber so machen, ist aber unabhängig vom Motorschaden. Der spielt eher eine Nebenrolle, aber die Werkstatt hat Null Chancen das abzuwenden - alleine wegen der längeren Historie. Lediglich mit den Konditionen da könnte es noch knifflig werden, zumal die leider nicht das Fahrzeug haben, was ich im Wechsel annehmen würde. Sonst wäre es ein weniger komplizierter Tausch.
Schauen wir mal, was das weiter gibt. Auf Wunsch halte ich euch auf dem Laufenden.
Nein. Danke.
Aha, du kannst keinen Nutzungsausfall verlangen, da Vertragsrecht gilt. Du kannst aber Schadenersatz verlangen, der ähnlich ausfallen würde. Aber das würde dann zwangsweise vor Gericht gehen......
Typische Juristenantwort, mit der man nichts anfangen kann. Ob du nun Schadenersatz (in Höhe des Nutzungsausfalles) verlangen kannst oder direkt den Nutzungsausfall macht auf dem Konto keinen Unterschied. Und auch den Nutzungsausfall wäre die Werkstatt nicht bereit, freiwillig zu zahlen.
Nutzungsausfall gehört zum Schadenersatz ... 🙄 ... und nun einfach nicht weiter füttern. thanks 🙂
Schadenersatz muss aber nicht Nutzungsausfall gem. Haftpflichtversicherung bedeuten. Zwei vollkommen verschiedene Bereiche. Mit der richtigen Auskunft des gefragten Juristen ist sehr viel anzufangen! Schadenersatz liegt höher als die pauschalierten Sätze im Haftpflichtbereich.
Fängst Du jetzt auch noch mit diesem Unfug an? Man kann immer - in dem einen wie in dem anderen Fall - höher gehen. Man muss es dann nur belegen.
Wir reden hier also jetzt vom Rücktritt vom Kaufvertrag?
Zitat:
@Frankie12 schrieb am 20. September 2016 um 20:57:41 Uhr:
Wir reden hier also jetzt vom Rücktritt vom Kaufvertrag?
Genauso ist es! Der Kauf wird rückabgewickelt. Begeistert waren die nicht, aber es ist ja nachvollziehbar. Jetzt wird es halt um die Konditionen gehen. Normalerweise wird nach folgender Regelung vorgegangen: Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartbare Laufleistung des Fahrzeugs
Der Rechtsverdreher meinte, dass der letzte Punkt kritisch ist, gerade weil das der Entscheidende Faktor ist, wie viel Geld ich für die Nutzung blechen soll.
Normalerweise werden 150.000 Km Gesamtlaufleistung angesetzt für Otto Motoren, aber große Diesel Motoren haben normalerweise eine vielfach höhere Laufleistung, die bei ~300.000 Km +/- liegt. Da bin ich echt gespannt, was dabei rumkommt.
Der Hauptunterschied zwischen Schadenersatz und Nutzungsausfall ist der, dass man bei letzteren nach einer rechtlich anerkannten Tabelle gehen könnte. Ich kann mich zwar rein theoretisch auf diese Tabelle beziehen, hat aber keinen bindenden Charakter, was die Durchsetzung schwieriger macht, wenn die Rechtsgrundlage fehlt.
Also bin ich in dieser Hinsicht den Weg des geringsten Wiederstands gegangen und habe darauf "verzichtet", also den Mietwagen genommen. Ist ja nett, dass ich den trotz angekündigten Rücktritt behalten darf, wobei rechtlich ein Anspruch besteht.
Allgemein bin ich kein Typ, der direkt die Keule rausholt und das würde ich auch niemanden empfehlen, außer die Werkstatt stellt sich wirklich quer. Das schöne ist in meinem Fall, dass sich diese Händler es sich nicht leisten können unkooperativ zu sein - nicht in dem Segment. Und das wissen die auch.
Naja mal schauen, was die mir anbieten.
Eine gute Erklärung findet man hier:
https://www.cliffsnotes.com/.../...between-a-soliloquy-and-a-monologue
Zitat:
@TribunM schrieb am 21. September 2016 um 08:46:59 Uhr:
Genauso ist es! Der Kauf wird rückabgewickelt. Begeistert waren die nicht, aber es ist ja nachvollziehbar. Jetzt wird es halt um die Konditionen gehen. Normalerweise wird nach folgender Regelung vorgegangen: Kaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartbare Laufleistung des Fahrzeugs
Die genannte Rechnungsformel bedarf einer Ergänzung, um Missverständnisse auszuschließen:
Nicht die erwartbare Laufleistung des Fahrzeuges wird eingesetzt, sondern die bei Kauf des Fahrzeuges noch zu erwartende Laufleistung (Restlaufleistung) wird eingesetzt.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 21. September 2016 um 09:29:54 Uhr:
Die genannte Rechnungsformel bedarf einer Ergänzung, um Missverständnisse auszuschließen:
Nicht die erwartbare Laufleistung des Fahrzeuges wird eingesetzt, sondern die bei Kauf des Fahrzeuges noch zu erwartende Laufleistung (Restlaufleistung) wird eingesetzt.O.
Ui stimmt, da habe ich mich nicht ganz richtig ausgedrückt, so wie du es schreibst, ist es eindeutiger. Gemeint war aber das selbe.