Werkstatt zerstört Motor - Nutzungsausfall
Hallo Leute,
kaum zu glauben, aber meine Werkstatt hat es tatsächlich geschafft, den Motor meines Fahrzeugs (Jaguar XF Sportbreak 3.0S von 2013) zu "zerstören". 😰
Das ist ansich ein Ding der Unmöglichket, aber die haben das anscheinend hinbekommen bei einer Testfahrt. Fragt mich nicht, was die da gemacht haben, wohl Rennen gefahren oder so...
Ich habe noch keinen Anwalt eingeschaltet - mache ich noch, aber ich denke ich habe einen Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, oder?
Die wollen mir nämlich einen popeligen Smart oder ne A Klasse andrehen (führen auch Mercedes), was gar nicht geht, wie ich finde. Die haben zwar Jaguare und Range Rover als Servicefahrzeuge, meinten aber den könnte ich nur für drei Tage haben.
Da die Reparatur Wochen dauern wird, wollen die mir solche Fahrzeuge natürlich nicht für länger geben - sollen schließlich noch verkauft werden. Eigentlich ist das nicht mein Problem, oder? Daher bin ich am überlegen den Mietwagen abzulehnen und eher Nutzungsausfall zu beantragen und mich mit unserem Zweitwagen zufrieden zu geben. Was meint ihr?
Naja vielleicht hat wer von euch Tipps für mich. Danke schon einmal dafür.
So jetzt gehe ich mich mal weiter aufregen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 15:02:41 Uhr:
Ne den Golf haben wir auch und ja damit haben wir ebenfalls Ärger (gehört aber nicht hier rein). Falls du also darauf hinauswillst, dass ich alles erfinde, muss ich dich enttäuschen. Wir haben echt ein Glücksjahr mit unseren Autos momentan. Außerdem habe ich anderes zu Tun, als mir Storys auszudenken. Welchen Sinn sollte das haben?
Nun, Geld für einen Spiegel haste nicht, für einen Jaguar Bj. 2013 langts den eigenen Angaben nach aber:
"Für eure Tipps bin ich sehr dankbar, denn die 800 Euro für einen neuen Spiegel habe ich als armer Student nicht, sehe aber auch nicht ein, dass ich jetzt mit dem Rappeln leben muss."
Ich glaube, Du hast gar keinen Jaguar, vielleicht nichtmal einen Golf und vermutlich auch keine Ehefrau sondern lediglich Langeweile.
Sind ja auch Semesterferien.
66 Antworten
Welchen Auftrag hatte denn Deine Werkstatt von Dir bekommen? Ist der Schaden vor oder nach Erfüllung Deines Auftrages eingetreten?
Ich könnte mir vorstellen, ich weiß es aber nicht besser, dass es einen Unterschied macht, ob die Probefahrt zur Lokalisierung/Feststellung von Fehlern/Geräuschen oder nach Abschluss von Arbeiten erfolgte.
Im Zweifel sollte ein Gutachter feststellen können, ob die Werkstatt den bevorstehenden Motorschaden hätte feststellen können bzw ob die ausgeführten Arbeiten ursächlich sind.
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 14:29:03 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 19. September 2016 um 14:25:44 Uhr:
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall/Leihwagen besteht nicht, da keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.Wo hast du das her? Fakt 1. ist, dass ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann und Fakt 2. ist, das der Grund dafür ein Motorschaden ist, der in der Obhut der Werkstatt passiert ist.
Ob deren Versicherung das zahlt, klar das sei dahingestellt, aber die werden das dann nach meinen Verständnis selbst zahlen müssen genau wie den Motor auch.
@PeterBH
Das Zweitfahrzeug nutzt ja nachweislich meine Frau. Ich könnte es nutzen. Ich bin aber nicht so doof und würde das erwähnen 😉
Ach so wird die Schadenminderungspflicht verstanden...
Wobei nicht klar ist, ob die Werkstatt den Verlust des Motors zu verantworten hat.
Was man mit Werkstätten in wenigen Tagen so alles erleben kann, das kann man hier nachlesen:
www.motor-talk.de/.../...twagengarantie-nicht-greift-t5791428.html?...
Da gab's sogar schon einen, der hat einen Golf abgegeben und einen kaputten Jaguar zurück bekommen 😛
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 14:54:32 Uhr:
Was man mit Werkstätten in wenigen Tagen so alles erleben kann, das kann man hier nachlesen:www.motor-talk.de/.../...twagengarantie-nicht-greift-t5791428.html?...
Da gab's sogar schon einen, der hat einen Golf abgegeben und einen kaputten Jaguar zurück bekommen 😛
Ne den Golf haben wir auch und ja damit haben wir ebenfalls Ärger (gehört aber nicht hier rein). Falls du also darauf hinauswillst, dass ich alles erfinde, muss ich dich enttäuschen. Wir haben echt ein Glücksjahr mit unseren Autos momentan. Außerdem habe ich anderes zu Tun, als mir Storys auszudenken. Welchen Sinn sollte das haben?
Ich habe es nur nicht hinbekommen, wie ich das Fahrzeug ändern kann bzw. hinzufügen kann im Profil. Aber Schande über mein Haupt dafür 😛
So zurück zur Sache:
Die haben irgendetwas am DPF repariert bzw. einen Sensor ausgetauscht. Aber das hat ja nichts direkt mit dem Motor zu tun.
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Na dann ab zum Anwalt und den eigenen Sachverständigen nicht vergessen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 15:07:30 Uhr:
Na dann ab zum Anwalt und den eigenen Sachverständigen nicht vergessen.
Ja, ich habe aber erst einen Termin für nächste Woche bekommen. Daher wollte ich mich hier einmal unverbindlich vorab informieren.
Hier sind ja einige User sehr versiert oder haben ähnliche Erfahrungen gemacht.
Durch die Bank weg alle! 🙂
Hauptproblem des Te ist die Frage, welchen Ersatzwagen er erhält.
Für mich wäre das Hauptproblem die Klärung, auf Grund welcher Ursache der Motor zerstört wurde und ob hier Verschulden der Werkstatt vorliegt.
Kann die Ursache der Motorzerstörung und damit auch die Frage, ob Verschulden der Werkstatt vorliegt, nicht geklärt werden oder steht die Motorzerstörung nicht mit dem Reparaturauftrag in Zusammenhang, gibt es keinen Schadenersatz.
Auch wenn die Werkstatt zunächst Reparatur zugesagt hat, kann sich das schnell ändern, wenn die Juristen sich der Sache annehmen.
O.
Zitat:
@TribunM schrieb am 19. September 2016 um 15:02:41 Uhr:
Ne den Golf haben wir auch und ja damit haben wir ebenfalls Ärger (gehört aber nicht hier rein). Falls du also darauf hinauswillst, dass ich alles erfinde, muss ich dich enttäuschen. Wir haben echt ein Glücksjahr mit unseren Autos momentan. Außerdem habe ich anderes zu Tun, als mir Storys auszudenken. Welchen Sinn sollte das haben?
Nun, Geld für einen Spiegel haste nicht, für einen Jaguar Bj. 2013 langts den eigenen Angaben nach aber:
"Für eure Tipps bin ich sehr dankbar, denn die 800 Euro für einen neuen Spiegel habe ich als armer Student nicht, sehe aber auch nicht ein, dass ich jetzt mit dem Rappeln leben muss."
Ich glaube, Du hast gar keinen Jaguar, vielleicht nichtmal einen Golf und vermutlich auch keine Ehefrau sondern lediglich Langeweile.
Sind ja auch Semesterferien.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. September 2016 um 14:22:35 Uhr:
Warum sollte der Schadenersatz hier anders sein, als beim Unfall?
Ganz einfach: Weil die Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden nach den Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung geht und der aufgezeigte Fall rein gar nichts damit zu tun hat. Und das kann man im ersten Beitrag nachlesen.
Es gelten vielmehr die allg. Bestimmungen des BGB zum Schadensersatz. Und da ist nichts mit festen Sätzen nach Tabelle oder eine Fahrzeugklasse Klasse niedriger. Das BGB sieht nur die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens vor, während die Bestimmungen aus der Kfz-Haftpflicht aus Vereinfachungsgründen einen tabellarischen Schaden (auch wenn er nur fiktiv ist) vorsieht.
Bestimmungen der Kfz Haftpflichtversicherung?
Was soll dass denn sein?
Was mich als Auto Heinz eigentlich mehr interessiert ,was ist passiert ,was ist defekt gegangen ,was muss ers werden.
Ist mir alles nicht ganz so schlüssig.
Wüsste eigentlich nicht auf die schnelle wi ich bei der Probefahrt son Motor killen kan.
Eventuell haben sie dir ja auch nur einen smart angeboten weil die Öffentlichen nicht mehr gefahren sind und es geregnet hat.
Bopp19
Zitat:
@UliBN schrieb am 19. September 2016 um 17:13:57 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. September 2016 um 14:22:35 Uhr:
Warum sollte der Schadenersatz hier anders sein, als beim Unfall?
Ganz einfach: Weil die Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden nach den Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung geht und der aufgezeigte Fall rein gar nichts damit zu tun hat. Und das kann man im ersten Beitrag nachlesen.
Es gelten vielmehr die allg. Bestimmungen des BGB zum Schadensersatz. Und da ist nichts mit festen Sätzen nach Tabelle oder eine Fahrzeugklasse Klasse niedriger. Das BGB sieht nur die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens vor, während die Bestimmungen aus der Kfz-Haftpflicht aus Vereinfachungsgründen einen tabellarischen Schaden (auch wenn er nur fiktiv ist) vorsieht.
Eine wirklich ernst gemeinte Frage:
Wie kommt man darauf, sich so einen Unsinn auszudenken?
Auf deine ernstgemeinte Frage meine ernsthafte Antwort.
Warum kommt der Te nicht mit Fakten rüber ,sind die so geheim ?
Er kann doch einfach mal sagen wie nun das Schadensbild ist.
B 19