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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 18:47

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.

Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.

Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.

Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.

Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über

€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.

3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.

Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.

Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,

wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
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477 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. Juni 2021 um 15:52:38 Uhr:

 

Etwas geht kaputt, während jemand damit hantiert. Hier die Bremse. Ein Verschulden ist damit erstmal denkbar. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Handlung und Defekt. Ein Verschulden bei einem Prüfer, der aus der Ferne zusieht, kann natürlich keine Schuld treffen.

Ich will da garn nicht episch drüber diskutieren. Im Ergebnis meinen wir beide ja das gleiche.

Aber ich sehe einfach gar keinen Anlass darüber nachzudenken, dass ein Prüfer schuld an einer festgebackenen Bremse sein könnte.

Er testet die Bremse und betätigt sie dafür. Das ist die vorgesehene Benutzung einer Bremse. Ich sehe hier kein Szenario, in dem der Prüfer etwas falsch machen könnte.

Man sollte eben nicht immer als erstes überlegen, ob nicht irgendwer anders für Schäden haften könnte. Damit spreche ich keinen persönlich an, sondern das ist etwas, was mir gelegentlich allgemein auf die Nerven geht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juni 2021 um 15:11:46 Uhr:

Wohl auch theoretisch nicht. Wenn die Bremse bei sachgemäßer Bedienung den Geist aufgibt oder an ihr ein Schaden entsteht, dann haftet doch nicht der, der gebremst hat. Ganz gleich ob das ein Prüfer bei der HU oder sonst irgendjemand ist. Worin soll da das schuldhafte Handeln (vorsätzlich oder fahrlässig) zu sehen sein?

Grüße vom Ostelch

So ist es.

Vor kurzem wollte ein Autovermieter von mir 1150€ SB, weil während meiner Anmietung die Windschutzscheibe durch einen Steinschlag beschädigt wurde.

Als ich ihm dann schriftlich widersprochen und erklärt habe, dass es ein unabwendbares Schadensereignis bei sachgemäßer Nutzung war und daher diese Forderung -ganz egal was in den AGB‘s steht- nicht durchsetzbar ist und dies mit paragraphen und Gerichtsurteile untermauert habe, wurde ganz schnell zurück gerudert und die Sache vergessen.

Aber man kann es ja mal versuchen…

Wenn 80% der Kunden durch Unwissenheit zahlen, kommen da am Ende des Jahres schon nette Summen beisammen.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. Juni 2021 um 15:52:38 Uhr:

Und eine Schuld kann nur vorliegen, wenn sich jemand nicht korrekt verhalten hat.

Eben und was kann man denn an einem Bremspedal falsch bedienen??

Gruß Metalhead

@ixtra Das ist vollkommen richtig und ich denke auch, wir beide meinen das gleiche.

Ich habe den Gedanken damals auch nicht ernsthaft verfolgt, aber es kam mir schon in den Sinn (weil ich mich geärgert habe, dass es eine relativ teure Reparatur war). Aber klar, beim zweiten Nachdenken ist dann schon klar, da kann man niemandem einen Vorwurf machen und beim TÜV wird die Bremse nunmal richtig belastet. Was sie zweifellos auch schadlos überstehen sollte.

Es ging mir aber auch um andere Sachverhalte, wie z.B. der Prüfer fährt mit einem Allrad-PKW auf einen Bremsenprüfstand, der für Allrad nicht geeignet ist, dadurch kommt es zum Schaden. Das wäre z.B. fahrlässig.

Es gab früher beim alten Volvo 340 mit Variomatik eine Fliehkraftkupplung. Beim Gasgeben wurde ab bestimmter Drehzahl eingekuppelt. Wollte man das nicht, mußte auf N geschaltet werden. Auch in P wurde eingekuppelt und gegen das blockierte Getriebe gearbeitet. So konnte man schnell eine Kupplung bei der Abgasuntersuchung verbrennen. Das ist für mich ein Paradebeispiel für Fahrlässigkeit, denn der Prüfer hätte es wissen müssen oder sich informieren müssen, bevor er die Untersuchung durchführt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. Juni 2021 um 16:21:22 Uhr:

 

Ich habe den Gedanken damals auch nicht ernsthaft verfolgt, aber es kam mir schon in den Sinn (weil ich mich geärgert habe, dass es eine relativ teure Reparatur war). Aber klar, beim zweiten Nachdenken ist dann schon klar, da kann man niemandem einen Vorwurf machen und beim TÜV wird die Bremse nunmal richtig belastet. Was sie zweifellos auch schadlos überstehen sollte.

Eben.

Es ist vollkommen normal, dass man sich ärgert, wenn man das Fahrzeug nach der Untersuchung "schlechter" als zuvor zurückbekommt.

Aber man muss eben nüchtern überlegen, ob nicht einfach ein bereits vorliegender Verschleiß-Schaden sich einfach bei dem Anlass realisiert hat.

Wer mit seinem Auto auf den Leistungsprüfstand fährt, muss auch damit rechnen, dass bei dieser Belastung Schäden zu Tage treten. Da kann auch der Leistungsprüfstand nichts dafür.

Wird der Wagen zurückgekauft oder der ursprüngliche Kauf rückabgewickelt?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 28. Juni 2021 um 16:27:54 Uhr:

Wird der Wagen zurückgekauft oder der ursprüngliche Kauf rückabgewickelt?

Zum wievielten mal noch?

Er sollte zurück gekauft werden.

Okay. Zu welchen Konditionen wird der Wagen zurückgekauft? Besteht ein Kaufvertrag?

ich hab jetzt ja nicht alles gelesen, aber ..........................

Vielleicht hab’s ich auch überlesen. Ich bitte schon mal um Entschuldigung für meine mangelhafte Recherche.

Wurde „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag vermerkt? Sind dort die Mängel aufgeführt? Ist der Kostenvoranschlag Bestandteil des Vertrages? Was genau steht zur Übergabe des Wagens drin? Gibts ein Rücktrittsrecht?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 28. Juni 2021 um 17:03:45 Uhr:

Wurde „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag vermerkt? Sind dort die Mängel aufgeführt? Ist der Kostenvoranschlag Bestandteil des Vertrages? Was genau steht zur Übergabe des Wagens drin? Gibts ein Rücktrittsrecht?

Ja, hat er ja hochgeladen.

„Gekauft wie gesehen“ rein zu schreiben ist übrigens nie eine gute Idee.

Wenn am Unterboden dann gravierende Schäden sind, die man mangels Hebebühne nicht sehen konnte, kann es haarig werden.

Deswegen lieber jede noch so kleine Risiko umgehen und einmal sauber die Gewährleistung ausschliessen.

Wir sollten nochmal ganz von vorne anfangen. :D

 

*duckundweg*

worum gehts hier überhaupt?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. Juni 2021 um 18:21:41 Uhr:

worum gehts hier überhaupt?

Zitat:

@CEO-1993 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:47:22 Uhr:

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.

Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.

Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.

Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.

Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über

€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.

3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.

Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.

Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,

wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Oder so ähnlich.

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