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Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage :confused::confused: darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
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477 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Juni 2021 um 06:59:37 Uhr:
Zitat:
@Ben_F schrieb am 16. Juni 2021 um 19:52:01 Uhr:
Bremssattel, ja. Selbiges wie Golf 4 etc. Handbremsseil hängt an einem Hebel am Sattel der die backen andrückt an die Scheibe.
Danke. Ich war gedanklich noch in Zeiten der Bremstrommel bei der Handbremse. Dachte mir aber schon, dass ich da bei weitem überholt bin.;)
So veraltet bist du da nicht wie der vorposter schon schrieb.. Bremstrommeln sehe ich noch genug.
OT: ich bevorzuge Trommelbremsen bei älteren Fahrzeugen inzwischen, erfahrungsgemäß halten die länger und sind weniger anfällig.
Zitat:
@ixtra schrieb am 17. Juni 2021 um 08:14:39 Uhr:
... die der te offenbar nicht beantworten möchte.
Der TE hat hier einige Fragen nicht beantworten wollen.
Er wird wissen warum.
Der Käufer bzw. dessen recht fitte Mama mit Anwalt machen hier alles richtig. Der TE wird auf die ein oder andere Weise seinen Schrott zurückbekommen, sei es auf dem Hänger oder verpackt in Tüten.
Die Frage, die ich noch hätte, er aber sicher auch nicht beantworten wird ist: Was macht er dann mit damit? Das Ding ist wirtschaftlich und technisch tot. Dem nächsten mit der Bemerkung "TÜV neu" andrehen bis er an einen gerät der sich weniger wehrt ?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Juni 2021 um 08:15:37 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Juni 2021 um 06:59:37 Uhr:
Danke. Ich war gedanklich noch in Zeiten der Bremstrommel bei der Handbremse. Dachte mir aber schon, dass ich da bei weitem überholt bin.;)
Bist du nicht. Das gibt es auch heute noch. Bei Fahrzeugen mit geringer Leistung sind an der Hinterachse teilweise noch Trommelbremsen verbaut. So auch beim 2018er Seat Ibiza meiner Frau.
Es gibt auch heute noch die Perversität daß eine Scheibenbremse innen noch eine kleine Trommelbremse für die Handbremse hat (hatte mein Astra-F und jetzt leider auch wieder mein S212).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2021 um 08:53:45 Uhr:
Es gibt auch heute noch die Perversität daß eine Scheibenbremse innen noch eine kleine Trommelbremse für die Handbremse hat (hatte mein Astra-F und jetzt leider auch wieder mein S212).
Gruß Metalhead
Hatte mein E38 auch und ich habe den Unsinn nicht verstanden.
In meinen Augen unnötiger Mehraufwand, Mehrkosten und unnötige zusätzliche Fehlerquelle.
Einen Vorteil - für den Autofahrer - vermochte ich daran nicht zu sehen.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 17. Juni 2021 um 08:39:45 Uhr:
Die Frage, die ich noch hätte, er aber sicher auch nicht beantworten wird ist: Was macht er dann mit damit? Das Ding ist wirtschaftlich und technisch tot. Dem nächsten mit der Bemerkung "TÜV neu" andrehen bis er an einen gerät der sich weniger wehrt ?
Die Frage ist ja durchaus berechtigt, denn natürlich ist das Auto damit quasi unverkäuflich. Der TE muss ja dem nächsten Käufer den Vorgang offenbaren.
Ich verstehe ja, die "Neugierde" zu diesem Thema.
Aber das will der TE offenbar nicht diskutieren. Belassen wir es also doch dabei.
Könnte aber auch sein, dass er sich darüber noch keine Gedanken gemacht hatte.
Zitat:
@ixtra schrieb am 17. Juni 2021 um 09:11:24 Uhr:
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 17. Juni 2021 um 08:39:45 Uhr:
Die Frage, die ich noch hätte, er aber sicher auch nicht beantworten wird ist: Was macht er dann mit damit? Das Ding ist wirtschaftlich und technisch tot. Dem nächsten mit der Bemerkung "TÜV neu" andrehen bis er an einen gerät der sich weniger wehrt ?
Die Frage ist ja durchaus berechtigt, denn natürlich ist das Auto damit quasi unverkäuflich. Der TE muss ja dem nächsten Käufer den Vorgang offenbaren.
Ich verstehe ja, die "Neugierde" zu diesem Thema.
Aber das will der TE offenbar nicht diskutieren. Belassen wir es also doch dabei.
Doch klar diskutiere ich darüber.
Ich möchte das Auto nur aus dem einen Grund zurücknehmen, um es bei einer anderen HU-Organisation wie TÜV oder DEKRA vorzuführen, um mir selbst ein Bild zu machen.
Also man könnte auch schreiben: "Eine 2.Meinung einholen" eines anderen KFZ Sachverständigen HU Prüfers
Und warum willst du das machen, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist?
Das wird dich viel Zeit, nerven und Geld kosten.
Wenn du dich wirklich so verhalten hast wie hier beschrieben, dann hast du nichts falsch gemacht und bist auch kein böser Mensch ebenso brauchst auch kein schlechtes Gewissen zu haben.
Ich hatte ja der Kaüferseite zugesichert, das Auto bis zum 23.Juni 2021 zurückzunehmen.
Die Mutter sagte mir ja am Telefon, dass die Werkstatt das Auto nur auf einem Autoanhänger rausgeben würde.
Daraufhin hatte ich bei der Werkstatt angerufen, welche mir sagte, der Bremssattel sei demontiert, und deswegen das Fahrzeug nicht fahrbereit,.
Nun ist heute ein vom gestrigen Tage des 16.Juni 2021 datiertes Schreiben des RA der Mutter bei mir zu Hause angekommen, worin mich dieser informiert, dass Die (!) Bremssättel und die Hecklappe entfernt wurden.
(siehe auch hochgeladenes Bild mit dem Zitat)
Nun ja, die Käuferseite hatte von mir ein FAHRBEREITES Auto mit Hecklappe gekauft.
Wenn ich was zurücknehme, dann auch nur in Fahrbereitem Zustand MIT Hecklappe.
Mal sehen, ob die das bis zum 23.Juni 2021 schaffen :confused::confused:
Wird ja immer lustiger und spannender.
Deine freiwillige und völlig unnötige Zusicherung, das Fahrzeug bis Datum x zurück zu nehmen, war m.E. schon ein Fehler genug.
Hoffentlich machst du keine weitere Fehler.
Die werden das Fahrzeug ganz offensichtlich nicht im ursprünglichen Zustand zurück geben können.
Ich würde ab sofort wirklich überhaupt keine Kommunikation mehr aufbauen.
Je mehr du redest und vorallem schreibst, desto mehr Stress hast du am Ende.
Die Frage wie Du dich hier zu verhalten hast, hängt dann doch eben davon ab, ob ein Rücktrittsrecht besteht.
Sollte das der Fall sein, könnte die Käuferin die Montage der abgebauten Teile auf deine Kosten vornehmen lassen.
Sollte es reines Entgegenkommen deinerseits sein, bestehe darauf den Wagen im gleichen Zustand wiederzubekommen.
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 17. Juni 2021 um 15:56:29 Uhr:
Ich möchte das Auto nur aus dem einen Grund zurücknehmen, um es bei einer anderen HU-Organisation wie TÜV oder DEKRA vorzuführen, um mir selbst ein Bild zu machen.
Also man könnte auch schreiben: "Eine 2.Meinung einholen" eines anderen KFZ Sachverständigen HU Prüfers
Das hättest Du aber auch tun können, ohne zuvor einer Rücknahme zustimmen.
Einfach dem Käufer sagen, dass man hierzu eine weitere fachliche Meinung einholen möchte und dann über eine etwaige Rückabwicklung diskutieren kann.
Warum findet man vermeintliche Fehler an der Vorderachse und Bauteilen in diesem Bereich sowie den Bedarf von 4 neuen Felgen, wenn man Heckklappe und hintere Bremsen demontiert?
Also Bremsen hinten bin ich echt noch irgendwie bereit zu glauben. Aber weshalb in aller Welt die Heckklappe? Da steht auch nichts auf dem KV?
Zitat:
@Teksaz schrieb am 17. Juni 2021 um 16:29:07 Uhr:
Also Bremsen hinten bin ich echt noch irgendwie bereit zu glauben. Aber weshalb in aller Welt die Heckklappe? Da steht auch nichts auf dem KV?
Vielleicht wird bereits begonnen, das Fahrzeug auszuschlachten und in Teilen zu verkaufen? :D:D:D
Ich frage mich was dieser Anwalt beruflich macht.
Lieber TE, Du läufst gerade Gefahr dass man Dir die Anwaltskosten auferlegt. Es ist völliger Blödsinn ein modifiziertes und nicht fahrbereites Fahrzeug zurückzunehmen.
Ich kann Dir nur nahelegen ab sofort auf Anfragen, Aufforderungen oder was auch immer nicht mehr zu reagieren.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Meines Erachtens hat der Käufer sein Rücktrittsrecht damit verwirkt, das der Wagen von der Werkstatt in diesem Zustand belassen wurde.
Ich kann im Sachmangelrecht nicht selbst in die Sache eingreifen und wenn es schief geht vom Vertrag zurück treten wollen. Jemand kann sogar soweit gehen, das selbst eine Mängelbeseitigung damit verwirkt ist.
Anders sieht es bei einem Rückkauf aus (Was übrigens selten dämlich ist). Da kommt es darauf an was Vertragsinhalt ist.


