werkstatt will mich rollen
Werkstatt will mich rollen?
Hallo
Ich hatte letzten Mittwoch einen selbstverschuldeten Auffahrunfall. (A3 1.6 Bj 2000, Schaden: Stosstange, Motorhaube, Blinker, Licht, Kotflügel (links). Batterie nicht beschädigt)
Ich wurde vom ADAC (Plus-Mitglied) heimgeschleppt. wäherd der Fahrt empfiehl mir der Fahrer eine kleinere Werkstatt, zu der er meinen A3 dann auch hinschleppte.
Am darauffolgenden tag erschien ich, um mit den Werkstattmeister den Unfallschaden zu begutachten. Er weigerte sich mir, die Reperaturkosten zu nennen. und verwieß darauf, das er die Fotos einem Gutachter geschickt hätte, der ihm die Schadensumme dann nennen würde.
Wieder zu Hause, 3 Stunden später rief er dann bei mir an und sagte mir das er den Unfall für 2500 -2600 eur reapariert. ich fragte, wieso das so teuer ist, und er antwortete, das Originalteile zum Einsatz kommen und er kein Pfuscher sei.
Am Freitag wollte ich mir dann das zerlegte Fahrzeug anschauen. In der Werkstatt interessierte sich niemand so richtig für mich. Ich sprach dann einen Lehrling(?) an, der erzählte, das der gelieferte Kotflügel nicht passte und er ein blech (beim blinker) zurechtbiegen musste. Ich sprach dann noch mit der Juniorcheffin, die mir erklärte, was am Fahrzeug gemacht wird und mir die mir die Preise für die Ersatzteile vorlaß. Motorhaube (250eur), Kotflügel (120eur) Stehwand (130eur) und so weiter.. Bei diesem Gespräch fiel oft das Wort "Wolfsburg". (Es ging doch um einen A3)
Bei einem Zulieferer hätte ich die Teile für 60% des Geldes gekriegt. Und ein Fahrer des eben dieses Händler, kam in diesen Moment herein und sagte, das "dieser Kotflügel auch nicht passen würde". Die Stehwand müsste aus meiner Sicht nicht ausgewechselt werden, und wurde wahrscheinlich vom Lehrling gerichtet ob wohl sie mit in der Ersatzteilliste steht.
Was kann ich jetzt noch tun, um aus diesem Pfusch und Wucher (aus meiner Sicht) noch glimpflich wegzukommen?
Wie schaut es mit der Verzinkung aus?
vielen Dank hin voraus
10 Antworten
Hast du überhaupt en Reparaturauftrag unterschrieben?
Ist es ne Audi Werkstatt oder ne Freie?
Also, wenn irgendwas nicht passt und am Blech rumgebogen werden muss, würde ich erstmal den kompletten Auftrag stoppen und mir schriftlich geben lassen, dass Original-Ersatzteile verwendet werden.
Diese müssten nach meinem Empfinden eigentlich ohne Blechbiegeaktionen an das Fahrzeug passen.
Mich stört vor allem, das ich ein Teil, das der Lehling wieder zurecht gebogen hat, als Neuteil bezahlen soll.
Werde erstmal anrufen..
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Zitat:
Original geschrieben von dbld
Mich stört vor allem, das ich ein Teil, das der Lehling wieder zurecht gebogen hat, als Neuteil bezahlen soll.
Werde erstmal anrufen..
Ich würde gleich vorbeigehen und stunk machen.
Zitat:
Original geschrieben von Hive
Ich würde gleich vorbeigehen und stunk machen.
Damit kommt er wohl nicht sonderlich weit. Hier sollte man lieber besonnen vorgehen. D.h., wenn die Werkstatt nicht von vorneherein mit offenen Karten spielt, sollte man die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen und anschließend eine Überprüfung der Reparatur vornehmen lassen. Dafür kann man sich entweder an den ADAC wenden, oder an die KFZ-Innnung, die auch so ne Art Schiedsstelle für sowas hat. Natürlich kann man sich auch nen Gutachten von nem Sachverständigen seiner Wahl machen lassen, aber das verursacht natürlich gehörig Kosten, auf denen man evtl. sitzen bleibt. Und wenn das Urteil eines Fachmannes vorliegt, kann man sich die weiteren Schritte überlegen.
sag die sollen dir die rechnugn schicken dann hast du min 14 tage zeit die zu begleichen, weil dann kannst du damit zum guachte fahren und die arbeit überprüfen lassen und wenn was nicht passt hast du erst noch dein geld . den geld zurück zu bekommen ist meist eine etwas längere sache.
Zitat:
Damit kommt er wohl nicht sonderlich weit. Hier sollte man lieber besonnen vorgehen. D.h., wenn die Werkstatt nicht von vorneherein mit offenen Karten spielt, sollte man die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen und anschließend eine Überprüfung der Reparatur vornehmen lassen.
Ansich ist die Möglichkeit wirklich gut, in diesem Fall halte ich sie für nicht sonderlisch schlau, da dann Abzüge gemacht werden können, denn es wurde ja definitiv eine Arbeit geleistet, es sind Transportkosten entstanden, die Teile wurden lackiert, einige Blechteile sind schon "verpfuscht" etc. Daher würde ich schon raten die Rep. umgehend zu stoppen und mich dann mit denen auseinander zu setzen, hauptsache dein Auto fast erstmal keiner mehr an. Wenn dir das nicht passt lässt du dein Auto eben zu einem Karosseriefachbetrieb (mittlerweile macht sowas fast jeder Lackierer) schleppen.
MfG
Als ich gestern anrief, war das Fahrzeug schon beim Lakierer.
Morgen kann ich das Auto dann abholen.
Ich habe beim Gespräch keinen Stunk gemacht, wohl aber genau nachgefragt. Er versicherte mir, das Neuteile zum Einsatz gekommen sind und das Teil, das der Lehrling gerichtet hatte, angeblich ersetzt wurde. Ich habe auf eine detailte Auflistung bestanden, da mich der Meister mit einem "ich habe einen Festpreiß versprochen, und den werde ich halten" abspeisen wollte.
Ich habe jetzt noch nicht mit keinem Anwalt gesprochen. deshalb würde ich gern wissen:
Wie bezahle ich die Rechnung unter Vorbehalt?
Was mache ich, wenn die Preise überteuert sind oder bei offentsichtlichen Mängeln?
Sonstige Tips?
Danke schonmal für die Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von dbld
Als ich gestern anrief, war das Fahrzeug schon beim Lakierer.
Morgen kann ich das Auto dann abholen.Ich habe beim Gespräch keinen Stunk gemacht, wohl aber genau nachgefragt. Er versicherte mir, das Neuteile zum Einsatz gekommen sind und das Teil, das der Lehrling gerichtet hatte, angeblich ersetzt wurde. Ich habe auf eine detailte Auflistung bestanden, da mich der Meister mit einem "ich habe einen Festpreiß versprochen, und den werde ich halten" abspeisen wollte.
Ich habe jetzt noch nicht mit keinem Anwalt gesprochen. deshalb würde ich gern wissen:
Wie bezahle ich die Rechnung unter Vorbehalt?
Was mache ich, wenn die Preise überteuert sind oder bei offentsichtlichen Mängeln?
Sonstige Tips?Danke schonmal für die Hilfe
Entweder schreibst Du den Vorbehalt auf der Rechnung, oder auf die Überweisung. Der Hinweis "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt" reicht. Wenn die Preise sich dann tatsächlich als überteuert herausstellen sollten, dann schickst Du der Werkstatt ne schriftliche Rückforderung des zuviel bezahlten Betrags, am besten mit ner Fristsetzung. Hat er bis dahin nicht reagiert kannst Du beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragen. Der wird beim AG nicht inhaltlich geprüft. Wenn er dem MB widerspricht, beginnt der Klageweg. Widerspricht er nicht fristgerecht, dann kannst Du vollstrecken lassen. Besser wäre natürlich, am besten im Beisein eines unabhängigen Dritten, ein vernünftiges Gespräch zu führen und sich so zu einigen.