Werkstatt montiert Reifen mit zu niedrigem Geschw.-Index - wer haftet

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Hallo allerseits!
ich habe folgendes Problem - vielleicht kennt sich hierzu jemand aus.

Von meiner KFZ-Werkstatt wurde mir empfohlen, dort die Reifenbestellung incl. Montage vorzunehmen, damit ich im Garantiefall eine höhere Sicherheit habe, als bei Privaterwerb und Werkstatt-Montage.
Ich bestelle daraufhin telefonisch bei dieser Werkstatt den Erwerb und die Montage von 4 Sommerreifen
der Größe 205/60 R15 (lt. Daten in der Fz-Zulassung).
Da der KFZ-Meister meine alten Sommerräder eingelagert hat (V-Reifen!), korrigierte er meine Größe auf 205/55 R16 (wg. Montage auf vorhandener Felge R16). Er "faselte" dann etwas vom Geschwindigkeitsklasse "H" (bis 210 Km/h), wohingegen ich ihn auf GK "V" (bis 240 km/h, lt. Zulassung) korrigierte. Ergebnis: ich bezahlte nach 3 Tagen die Reifen incl. Montage auf der Felge (noch nicht auf dem PKW) und bemerkte nach 3 Tagen, dass doch "H"-Reifen montiert waren und bat um Korrektur - leider ohne Einlenken des KFZ-Meisters. Er behauptete, ich hätte ausdrücklich "H"-Reifen bestellt.

Frage: ist nicht die Werkstatt gesetzlich verpflichtet, auf die Korrektheit aller Angaben/Merkmale z. B. mittels Fz-Zulassung (liegt der Werkstatt vor, da schon mal Reparaturen vorgenommen wurden) zu achten und entsprechend ?

besten Dank und fröhliche Ostern!

Beste Antwort im Thema

@ Fritz

die Ausführungen des GTÜ sind veraltet und nicht mehr relevant. 

Hier noch einmal die gültige Version, in einer verständlicheren Ausführung, in welcher auch die wenigen Ausnahmen (Einzelbetriebserlaubnis) berücksichtigt sind:

http://www.reifenpresse.de/.../alle-news.html

Den Wahrheitsgehalt meiner Aussage, kannst Du ganz einfach prüfen, indem Du den BRV kontaktierst. Tel. 02 28-289 94 70 Hr. Drechsler. 

@touaresch

Wenn Dir der original Schriftsatz vom BRV, in Deinem Archiv noch fehlt, lasse ich Dir diesen gerne zukommen.  

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Die "H-Decken" sind zulässig, Deine Formel ist veraltet und der GTÜ ist leider nicht ausreichend informiert. Das ist kein Aprilscherz. 

Hallole ...

Schaun ma mal , ob deine Werkstatt mit dieser Argumentation nun einem schnellen Umtausch auf V - Index Reifen nachkommt . 🙄

Gruß
Hermy

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Für mich ist die Angelegenheit ganz eindeutig. Die Werkstatt ist ihrer Sorgfaltspflicht, als Fachbetrieb, nicht nachgekommen und hat versäumt, sich von der Eignung der montierten Reifen zu überzeugen. 

Wenn ich mein Fahrzeug zum Ölservice meiner Werkstatt anvertraue und irrtümlich Getriebeöl statt Motoröl mitliefere, darf ich erwarten, dass dieser Schmierstoff sich bei Abholung des Fahrzeuges, NICHT in meinem Motor befindet. 😰

Hallo Gummihoeker, Deinen o. g. Ausführung pflichte ich bei, wieso meinst Du aber, die Formel sei veraltet - welche gilt denn bzw. woraus geht hervor, dass H-Reifen zulässig sind? Außerdem war in der Werkstatt ein TÜV-Mitarbeiter anwesend, welcher die Meinung des KFZ-Meisters nicht unterstützen konnte - er hielt sich aber eigentlich raus (da Zusammenarbeit mit der Werkstatt)

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Die "H-Decken" sind zulässig, Deine Formel ist veraltet und der GTÜ ist leider nicht ausreichend informiert. Das ist kein Aprilscherz. 

Hallole ...

@ Gummihoecker

Jetzt ist aber die Verwirrung perfekt 😰

... bei " Wiki " stoße ich auf selbige Formel

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

Wo steht dann das Aktuelle & Richtige an Speed - Index Formeln 😕

Gruß
Hermy

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Zitat:

Original geschrieben von Fritz66-1


Hallo Leute,

Also: V-max lt. Zulassung: 204 - demnach benötige ich (gemäß Formel mit Sicherheitesaufschlag) definitiv V-Reifen, was mir auch der GTÜ tel. bestätigte.Viele Grüße an alle!

Und bei jedem onlinereifenhändler reichen bei dieser Höchstgeschwindigkeit H-Reifen aus, da diese bis 210 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit sind.

http://www.reifen.com/

http://www.reifendirekt.de/Sommerreifen.html

http://www.tirendo.de/

Und für was nun einen Anwalt und Zoff machen? Der Geschwindigkeitsindex ist nicht unterschritten.

M.E. hat die Werkstatt, die nun sicher gerne auf einen Kunden verzichten möchte, korrekt gehandelt.

Man kann ihr aus rechtlichen Gründen keinen Vorwurf machen.

Man kann dem TE den Vorwurf machen, dass er seinen speziellen Wunsch nicht schriftlich dort hinterlegt hat. Dann wäre alles unstrittig.

Zitat: "Und bei jedem onlinereifenhändler reichen bei dieser Höchstgeschwindigkeit H-Reifen aus, da diese bis 210 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit sind."

ein Onlinehändler liefert, was gewünscht ist. Wünschen sollte man sich aber nur zugelassene Dinge, da man u. U. gegen Vorschriften verstößt und sich Ärger einhandeln kann!

Zitat:

und sich Ärger einhandeln kann!

Spätestens bei der nächtsten HU musst du damit rechnen, dir neue Reifen kaufen zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6


Er schreibt ja 240 lt. Zulassung.

Wobei mir 240 für einen 3BG 2,0L ziemlich Hoch erscheinen!!

Also der Passat 3bg 2.0 meines Schwiegervaters läuft

laut Zulassung 194km/h und hat auch H- Reifen im Sommer

drauf.Und der hat seine Hu immer bestanden.Obwohl

in der Zulassung 195/65r15 V stehen.

Ich denk mal du hast dich bei der Auftragabgabe etwas ungexchickt
angestellt. Woher soll den der Meister wissen das du V Reifen
möchtest wenn er keine Zulassung hat und laut deinen alten
Rädern H Reifen montiert sind .Es ist auch von deiner Seite
verwirrend.Eine Reifenbestellung geht bei uns nur mut er Zulassung,
alles andere ist sonst wie Lotto spielen.Weil genau das ist uns
auch schon passiert als ein Kunde was von einer Reifengröße
fasselte nur stand in seiner Zulassung was komplett anderes.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von Fritz66-1


Hallo Leute,

Also: V-max lt. Zulassung: 204 - demnach benötige ich (gemäß Formel mit Sicherheitesaufschlag) definitiv V-Reifen, was mir auch der GTÜ tel. bestätigte.Viele Grüße an alle!

Und bei jedem onlinereifenhändler reichen bei dieser Höchstgeschwindigkeit H-Reifen aus, da diese bis 210 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit sind.

http://www.reifen.com/

Hallole ...

Hab's doch gleich mal ausprobiert bei .com über die Fahrzeugauswahl ...

1. Versuch :
Passat 3BG - Variant 2,0 L 96 Kw - 130 PS Vmax. 204 km/h
= da tauchen in der Ergebnisliste Reifen erst ab V - Index auf 😰

2. Versuch :
Passat 3BG - Limo 1,8 L 85 Kw - 115 PS Vmax. 200 km/h
= da tauchen in der Ergebnisliste Reifen schon ab H - Index auf

Und nun ...

Gruß
Hermy

ich schrieb: 204 KM/h nicht 240 - in der Zulassung stehen V-Reifen, ich hatte keine H-Reifen bestellt, meine Werkstatt hatte die Zulassung vorliegen und hätte mir auch keine H-Reifen montieren dürfen - der GTÜ (indirekt auch der TÜV-Mitarbeiter vor Ort) sowie der WIKI-Beitrag bestätigen das.
...man muss sich doch auf seine (auch freie) Werkstatt mit entspr. Fachkenntnis auch mal verlassen können - es ging mir bei der Bestellung eher um die Marke als um die Größe und V-Index, dieses setzte ich als eindeutig und korrekt voraus.

...Wo bleibt der Nachweis von

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Die "H-Decken" sind zulässig, Deine Formel ist veraltet und der GTÜ ist leider nicht ausreichend informiert. Das ist kein Aprilscherz.

ich denke, die Situation ist hier eindeutig und sollte auch nicht "zerredet" oder "verwirrt" sondern sachlich behandelt (einschl. Erbringung von Fakten nach Behauptungen) werden.

Vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von multiplex79



Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6


Er schreibt ja 240 lt. Zulassung.

Wobei mir 240 für einen 3BG 2,0L ziemlich Hoch erscheinen!!

Also der Passat 3bg 2.0 meines Schwiegervaters läuft
laut Zulassung 194km/h und hat auch H- Reifen im Sommer
drauf.Und der hat seine Hu immer bestanden.Obwohl
in der Zulassung 195/65r15 V stehen.

Ich denk mal du hast dich bei der Auftragabgabe etwas ungexchickt
angestellt. Woher soll den der Meister wissen das du V Reifen
möchtest wenn er keine Zulassung hat und laut deinen alten
Rädern H Reifen montiert sind .Es ist auch von deiner Seite
verwirrend.Eine Reifenbestellung geht bei uns nur mut er Zulassung,
alles andere ist sonst wie Lotto spielen.Weil genau das ist uns
auch schon passiert als ein Kunde was von einer Reifengröße
fasselte nur stand in seiner Zulassung was komplett anderes.

Hallole

Diese Beispiel ist ja wohl eindeutig mit Vmax. = 194 km/h .

= ob mit / ohne Sicherheitszuschlag - " Formel " geht's bei SR immer mit dem H Index - los .

... Tel. Bestellung , da muß ich dir recht geben , da kann eben schnell mal etwas in die Hose gehen bzw. die gewissen Kleinigkeiten auf der Strecke bleiben .

Gruß
Hermy

http://www.kba.de/.../07_07_deut_pdf.pdf

Hallo,

das ist hier wohl die grundlegende Frage. Hat der Passat des TE noch eine Betriebserlaubnis nach altem Recht (beim Passat 3BG wahrscheinlich ja), gilt für den Wagen noch die Zuschlagsregelung.

Bei neuen Betriebserlaubnissen wohl nicht mehr.

Gruß Rainer

vielen Dank Gummihoeker,

bei der KBA-Info geht es um ein "Verfahren der Angabe der Höchstgeschwindigkeit" von Fahrzeugen, was doch hier nicht Themengegenstand ist - oder irre ich mich? Außerdem ist diese Info von 2007 und demnach nicht sehr neu...

die Info vonHermy66 ist von 2/2012 und gibt komplett Auskunft:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Mein Passat hat EZ 7/2004 und benötigt demnach noch den Sicherheitszuschlag von ca. 9km/h

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


http://www.kba.de/.../07_07_deut_pdf.pdf

Hallole ...

... Flensburg , den 19.10.2007

Würde ich jetzt grad auch nicht als neu & aktuell bezeichnen .

... Und irgendwie macht mich das " § - Degöns " als Laie auch nicht viel schlauer ...
( Zumal ich dort , wohl am wenigsten nach Infos suche ... 😉 )

Gruß
Hermy

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