Werkstatt hatte Unfall mit meinem Vectra OPC - und nun?
Hallo,
folgendes Problem habe ich nun. Meine Werkstatt hatte heute einen Unfall mit meinem Vectra OPC. Hatte ihn eigentlich heute hingebracht um Reparaturarbeiten durchzuführen. Beim rückwärtsrangieren auf eine Straße ist jemand hinten drauf gefahren. Die Stossstange links und die Heckklappe hätten wohl was abbekommen. Habe das Auto erst seit knapp 2 Monaten. Die Werkstatt behebt denn Schaden auf eigene kosten. Aber wie sieht es mit Wertminderung oder ähnliches aus??? Ich hatte das Auto ja als Unfallfrei gekauft und jetzt zerkloppen die den?
Ich danke schon mal für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Hallo,
folgendes Problem habe ich nun. Meine Werkstatt hatte heute einen Unfall mit meinem Vectra OPC. Hatte ihn eigentlich heute hingebracht um Reparaturarbeiten durchzuführen. Beim rückwärtsrangieren auf eine Straße ist jemand hinten drauf gefahren. Die Stossstange links und die Heckklappe hätten wohl was abbekommen. Habe das Auto erst seit knapp 2 Monaten. Die Werkstatt behebt denn Schaden auf eigene kosten. Aber wie sieht es mit Wertminderung oder ähnliches aus??? Ich hatte das Auto ja als Unfallfrei gekauft und jetzt zerkloppen die den?
Ich danke schon mal für eure Hilfe
35 Antworten
Ich hatte halt in den letzten 6Monaten zwei Frontschäden 😁
Beides habe ich so gemacht und es bis heute nicht bedauert!
Wobei ich momentan noch auf einen Teil meines Geldes von der gegnerischen Versicherung warte. Die wollen 400€ nicht zahlen. Aber da die Sache von Anfang an über nen Anwalt läuft, musste ich bis heute keinen Finger krum machen. Der hat direkt Kontakt mit Gutachter hergestellt. Hat den ganzen Schriftverkehr alle 2 Wochen mit der gegnerischen Versicherung gemacht weil keine Reaktion kam. Hat mir als dann die erste Zahlung kam direkt nen Check geschickt. Nun kümmert er sich weiter um alles damit ich meine 400€ bekomme. Hat eine Frist gesetzt bevor es über rechtliche Schritte läuft. Ich bekomme immer eine Kopie von dem Schriftwechsel (wenn es von seiten der gegnerischen Versicherung mal was gibt), aber das was er schreibt immer und kann alles nachverfolgen.
Ich kann es nur empfehlen das einfach von Anfang an, an einen Anwalt zu geben.
Gruß Benny
Ich lasse den Schaden jetzt dort reparieren. Habe ehrlichgesagt keine Lust mich selbst dann um alles kümmern zu müssen.
Aber mal eine andere Frage: Habe ich anspruch auf die alten Teile die ausgebaut werden. Z.B. die Auspuffanlage. Würde die mir gerne wieder mitnehmen wollen.
Grüße
Natürlich!!!!
Die Abgasanlage ist doch Dein Eigentum:
Nur die Versicherung hätte gewisse Ansprüche an Deine Abgasanlage. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das die die haben wollen.
Außer der Sachbearbeiter hat das gleiche Auto wie Du, und möchte die Gerne bei sich dran bauen.
Du musst ja Geld haben wenn die ~ 1000 - 1500€ "zuviel Arbeit" sind.
Also bei einem Stundenlohn von 30€ sind das bei 1250€ mal eben 41,66 Arbeitsstunden.
Das ist sechs Tage arbeiten gehen.
Respekt! Wenn ich mal groß bin.... 😁
Gruß Benny
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Wenn ich die Zeit dazu hätte würde ich es bestimmt auch selbst machen. Aber nächste Woche soll es in den Urlaub gehen und da sollte er dann schon wieder fertig sein.
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Natürlich!!!!Die Abgasanlage ist doch Dein Eigentum:
Nur die Versicherung hätte gewisse Ansprüche an Deine Abgasanlage.
An sich ist das völlig richtig,
aaaber:In den ABG der Werkstätten (d.h. im Kleingedruckten) findet sich üblicherweise die Klausel dass endgültig (d.h. nicht nur probeweise zum Quertausch und ähnliches) ausgebaute Teile mit dem Ausbau deren Eigentum werden. Du solltest dich also vor der Reparatur mit der Werkstatt hierüber einigen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Respekt! Wenn ich mal groß bin.... 😁
... Dann denkst Du in manchen Dingen auch anders. 😉
Damals am Vectra A habe ich auch alles selbst gemacht, da war ich mein eigener Herr, musste auf niemand Rücksicht nehmen und hab die WE in der Garage verbracht.
Heute bin ich Familienvater, bin durch Qualifikation stärker in der Firma eingebunden als damals und habe am WE gänzlich andere Sorgen als am Auto herum zu spachteln.
Ob man will oder net, es geht nicht mehr alles so wie früher.
Ich würde mit dem FOH Rücksprache halten was die alten Teile angeht.
Nach einem Heckschaden im April 08 (mir ist ein B Corsa sanft hinten drauf gerollt) habe ich zB auch die funktionstüchtigen PDC Sensoren einkassiert, da sie so oder so vom Gutachter zum Austausch vorgesehen waren.
Jetzt hab ich genug Ersatz im Keller, passend lackiert. 😁
Ich hab halt gefragt ob ich die mit nehmen könnte, daraufhin hat mir der Meister alle in die Kiste gepackt: "Nimm sie mit, ich hab sie weg geschmissen".
Zitat:
Original geschrieben von - DC -
... Dann denkst Du in manchen Dingen auch anders. 😉Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Respekt! Wenn ich mal groß bin.... 😁Damals am Vectra A habe ich auch alles selbst gemacht, da war ich mein eigener Herr, musste auf niemand Rücksicht nehmen und hab die WE in der Garage verbracht.
Heute bin ich Familienvater, bin durch Qualifikation stärker in der Firma eingebunden als damals und habe am WE gänzlich andere Sorgen als am Auto herum zu spachteln.
Ob man will oder net, es geht nicht mehr alles so wie früher.Ich würde mit dem FOH Rücksprache halten was die alten Teile angeht.
Nach einem Heckschaden im April 08 (mir ist ein B Corsa sanft hinten drauf gerollt) habe ich zB auch die funktionstüchtigen PDC Sensoren einkassiert, da sie so oder so vom Gutachter zum Austausch vorgesehen waren.
Jetzt hab ich genug Ersatz im Keller, passend lackiert. 😁
Ich hab halt gefragt ob ich die mit nehmen könnte, daraufhin hat mir der Meister alle in die Kiste gepackt: "Nimm sie mit, ich hab sie weg geschmissen".
Genau so geht es mir auch mit der meiner Familie. Man ist nur noch in Schichten auf Arbeit und da ist man dann auch mal froh Abends bei seiner Familie auf dem heimischen sofa zu sitzen. Auch wenn meine Frau dafür verständnis hätte würde ich es trotzdem nicht wollen.
Ich lasse jetzt alles vom FOH machen. Die alte Auspuffanlage will man mir ins Auto legen, nach Rücksprache.
Ich danke euch für eure Ratschläge.
Na, so einfach ist das aber auch nicht! Bei beauftragter Reparatur ist alles ausgebaute, dein Eigentum, da du für die Neuteile Geld hinlegst! Bei dem Crash hat die Versicherung oder in dem Fall der Betrieb Anspruch auf die Teile, da sie die Neuteile bezahlen.
Sprich: Dir kann ggf. Geld abgezogen werden, wenn du die Teile haben möchtest.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Sprich: Dir kann ggf. Geld abgezogen werden, wenn du die Teile haben möchtest.
MfG
Oh das isz gut. wenn die Geld abziehen, dann muss ich ja weniger bezahlen.....😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Oh das isz gut. wenn die Geld abziehen, dann muss ich ja weniger bezahlen.....😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Sprich: Dir kann ggf. Geld abgezogen werden, wenn du die Teile haben möchtest.
MfG
lol
Also wie gesagt, ich würde das abklären, entweder mit dem FOH oder mit der Versicherung.
Fragen kostet erstmal nix.
Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
also solange nicht am rahmen geschweisst werden muss oder das fahrzeug auf die richtbank muss , ist es kein unfallwagen!!!!!!
Ist imho Blödsinn.
Zitat:
Original geschrieben von vectra712
...Wenn es nur "leicht" ist werden Stoßfänger und Heckklappe erneuert und dann hat das Fahrzeug auch keine Wertminderung, wenn nicht noch mehr kaputt gegangen ist...
So bald Teile getauscht werden die durch Gewalteinwirkung, sprich mechanische Belastung, (bis zur Zerstörung) verformt wurden zählt das betroffene Fahrzeug als Unfallfahrzeug und du hast, bei fremdverschuldeten Unfällen auch
immereinen Anspruch auf eine Wertminderung.
Als mir jemand in meinen Vectravan reingerauscht ist (Zone 30) sah mein Heckschaden (optisch) schlimmer aus - Wertminderung war aber "nur" 300 Euro. Mein Fahrzeug ist seitdem trotz neuer Heckstoßstange, ein Unfallfahrzeug.
Bei dir kommt noch der Frontschaden dabei und das aktuellere Datum.
So, Ring frei zur Diskussion ab wann ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug zu klassifizieren ist - auch wenn das nicht hierher gehört.
Trotz allem mein Beileid zum unnötigen Durcheinander und Ärger.
LG,
Michael
Zitat:
Ist imho Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
also solange nicht am rahmen geschweisst werden muss oder das fahrzeug auf die richtbank muss , ist es kein unfallwagen!!!!!!
Ja, ist natürlich absoluter Blödsinn!
Die Autobild (Uwe Lenhart ist Fachanwalt in Frankfurt am Main. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt typische Fälle) schreibt dazu folgendes:
Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen."
Ein Beispiel der Autobild:
Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall angeben."
Heißt für mich: Sobald Teile beschädigt wurden, ist es ein Unfallwagen (ist für mich auch logisch!)
Gruß
JO
wilma und michael......., ihr redet leider völligen unfug........!
dann geht mal zum anwalt und fragt den .....bzw. geht zu eurer werkstatt und fragt dort mal nach wie sich ein unfallwagen definiert! ich hatte das problem vor 5 jahren und sorry , da war es nicht der schmarren den ihr hier verzählt und zum besten gebt! fragt selber nach und verlasst euch nicht auf die autobild oder ähnliches!
cu redfox!
Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
wilma und michael......., ihr redet leider völligen unfug........!dann geht mal zum anwalt und fragt den .....bzw. geht zu eurer werkstatt und fragt dort mal nach wie sich ein unfallwagen definiert! ich hatte das problem vor 5 jahren und sorry , da war es nicht der schmarren den ihr hier verzählt und zum besten gebt! fragt selber nach und verlasst euch nicht auf die autobild oder ähnliches!
cu redfox!
Moin, ich habe im Web folgende - in meinen Augen sehr einleuchtende Defintion gefunden:
Zitat:
Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.
Der Letzte Satz ist leider die Kruks des ganzen. Wenn der Schaden deklariert werden muss, dann ist folgerichtig auch mit einer Wertminderung zu rechnen, denn wer zahlt schon den selben Preis für einen Unfallwagen, wenn er für den gleichen Preis einen absolut unfallfreien Wagen bekommen kann*. Dass der Wagen nach genauer Definition eigentlich KEIN Unfallwagen ist, würde mich als Käufer auch nicht interessieren. Wenn ich "Unfall" höre, dann schreckt mich das ab, denn ich kann als Laie garnicht nachprüfen, ob die tragenden Strukturen wirklich unbeschädigt sind/waren.
*Unfallfrei ist übrigens ein Wagen nur dann, wenn er in der Tat keinen Unfall hatte, das ist rechtlich soweit ich weiß eindeutig geregelt.
Gruß, Raphi