Werkstatt hat mist gebaut - Wie verhalten?

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo,

mein Wagen war jetzt 5 Tage beim freundlichen um einige Mängel zu beheben bzw es zumindest zu versuchen. Mehr dazu siehe : http://www.motor-talk.de/.../...hler-und-maengel-am-polo-t2772163.html

Als ich zuhause ankam nachdem ich den Wagen abgeholt habe, wunderte ich mich wieso die Tür am Schweller scheuert ( Bild 1)

Als ich dann mal genauer geschaut habe dachte ich mich trifft der Schlag. Die haben es doch echt geschafft meinen Schweller zu verbiegen(siehe Bilder)!! Das kann doch wohl nicht wahr sein. Sauer wie ich war gleich da angerufen aber der zuständige Meister und Mechaniker waren schon weg. Nächste Woche soll ich dahin fahren und es vorführen.

Wie soll ich mich verhalten? Habe ich nun einen Wertverlust? Ich bin einfach nur enttäuscht🙁

Hoffe auf zahlreiche Tipps!

Beste Antwort im Thema

Nach einem halben Jahr fällt Dir sowas wieder ein 😕 und dann wunderst Du Dich, warum dein "freundlicher" nichts machen will 😕

Sowas muss man sofort reklamieren und sich nicht erst mal 6 Monate lang an der Flöte spielen *lol* ... nach so langer Zeit hättst Du den Schaden ja selber verursachen können und es dann dem Händler in die Schuhe schieben können.

Ich würde sagen: PP ... persönliches Pech.

Manchmal versteh ich die Leute einfach nicht 🙄

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Toll🙁 Echt toll🙁

Ein Gutachten ist auch nicht billig. Sowas muss ich natürlich bezahlen...eigtl würde ich denen das Auto hinstellen und gleich die Wandlung durchhauen.
habe 25000km runter und bezahlt habe ich:

Grundpreis: 14.860€(Hauspreis)
- Abwrackprämie 2500€
- Die bisher bezahlten Raten in etwa 1800€
+ Zinsen

Würde sich eine Wandlung den lohnen? Wie würde das dann aussehen? Jemand schonmal durch gemacht?

Warte erst einmal ab und mach das Gutachten, auch wenn es ca. 100 € kostet.
Lies dir das mal durch: Was ist eine PKW-Wandlung?
Mach erst mal das, was meine Vorredner und ich hier gepostet haben, über eine Wandlung kann man auch später noch mit dem 🙂 reden.

Ich würde auch erst einmal der Werkstatt die Chance auf eine Stellungsnahme geben, vielleicht hat der Verursacher ja auch den Schaden verheimlicht und der Werkstattmeister weiß von nichts oder sowas.
Je nachdem, wie dann das Verhalten ist, würde ich mir überlegen, ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wahrzunehmen, um mich über das Procedere, kosten etc. aufklären zu lassen.

Meine Werkstatt hatte mal nen Unfall mit nem Auto von mir. Aber auch das liess sich regeln.
Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, dann müsste -für den Fall, daß die Werkstatt nicht so reagiert, wie man es erwarten sollte- auch eine Beratung beim Anwalt und ggF auch das Gutachten abgedeckt werden (so ganz 100% sicher bin ich da aber nicht, doch es könnte sich lohnen, das mal zu klären).
Ich meine übrigens, daß jeder Polo leichte Einbuchtungen unten an den Schwellern hat. Diese dienen zur Markierung der Wagenheber-Aufnahmen.
Das heisst aber natürlich nicht, daß die Verformung so stark ist und bis in den Türbereich hinauf geht, so wie anscheinend hier auf den Bildern.

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Zitat:

Original geschrieben von Micha-kr86


Toll🙁 Echt toll🙁

Ein Gutachten ist auch nicht billig. Sowas muss ich natürlich bezahlen...eigtl würde ich denen das Auto hinstellen und gleich die Wandlung durchhauen.
habe 25000km runter und bezahlt habe ich:

Grundpreis: 14.860€(Hauspreis)
- Abwrackprämie 2500€
- Die bisher bezahlten Raten in etwa 1800€
+ Zinsen

Würde sich eine Wandlung den lohnen? Wie würde das dann aussehen? Jemand schonmal durch gemacht?

Bei der KM Leistung wird sich eine Wandlung für dich nicht lohnen ( ich habe vor 10 Jahren meinen Audi TT nach 15 TKM gewandelt und hatte sehr viel Geld verloren wegen der vielen KM ), aber eine Wandlung kommt bei diesem geschilderten Fall eh nicht in Betracht. 

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann übergib alles dem Anwalt und der regelt alles auch mit Gutachten. Und die all Kosten gehen zu Lasten dem Werkstatt. Bei solchen Sachen sollte lieber Anwalt das regeln, da die Werkstätten auch nur über Anwalt geregelt werden. Und ein Anwalt kann noch mehr rauskriegen als wir selber.

Bei mir hat die Werkstatt auch mal gepfuscht und ich merkte erst viel später. Ohne den Anwalt wäre ich leer ausgegangen. Gut das ich Rechtschutzversicherung hab und haben alles übernommen.

Zitat:

Original geschrieben von SR530


Bei einem nicht mal "Einjährigen" muss man aus meiner Sicht, zumindest mal über eine "Wandlung" reden/nachdenken.
Das Rumpelstilzchen soll ja bei so was nicht raushängen lassen, aber eine mittelschwere Krise hätte ich schon.
Einfach ein freundliches Gespräch mit dem 🙂 suchen und schauen was er anbietet. Meine Forderungen hätte ich allerdings schon im Hinterkopf.

Also liebe Freunde ich sehe das am ehesten wie der Kollege SR 530. Allerdings wüsste ich nicht ob ich dazu fähig wäre während des gesamten Gesprächs die sachliche Ebene nicht zu verlassen!

SOETWAS DARF EINEM "FREUNDLICHEN" NIEMALS NICHT PASSIEREN.

Das war kein Hinterhofschrauber der in seiner Freizeit mokelt.

Ich möchte einen solchen Wagen nicht in der Garage haben. Auch nach einer Reparatur ist und bleibt es ein Unfallwagen.

Ich würde unmissverständlich auf einem Neuwagen bestehen. Dann kann der freundliche sehen wer ein solches Auto haben will. Ich jedenfalls ganz sicher nicht!

Mein Mitgefühl ist beim "Opfer" Ich hoffe für Dich das Du einen Neuen kriegst, aber mein Gefühl sagt das es ein sehr sehr steiniger Weg werden wird.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Moppel III



Zitat:

Original geschrieben von SR530


Bei einem nicht mal "Einjährigen" muss man aus meiner Sicht, zumindest mal über eine "Wandlung" reden/nachdenken.
Das Rumpelstilzchen soll ja bei so was nicht raushängen lassen, aber eine mittelschwere Krise hätte ich schon.
Einfach ein freundliches Gespräch mit dem 🙂 suchen und schauen was er anbietet. Meine Forderungen hätte ich allerdings schon im Hinterkopf.
Ich würde unmissverständlich auf einem Neuwagen bestehen. Dann kann der freundliche sehen wer ein solches Auto haben will. Ich jedenfalls ganz sicher nicht!

da sin aber trotzdem noch die 25 TKM die abgezogen werden 😉 und die sind nicht billig, also erst gut rechnen !

Hallo,

nun bleibt mal locker.
Eine Wandlung geht nur über VW selber. Bekommst du dann, wenn an einem Neuwagen Dinge auftreten, welche seitens VW nicht zufriedenstellend behoben werden können. Nach mehrmaligen Reparaturversuchen.

Was dem TE passiert ist, ist im Grunde ein durch die VW-Werkstatt verursachter Mängel.
Dieser ist durch die Werkstatt wieder zu beseitigen, eigentl. logisch.

Was das wirklich schlimme an der Sache ist ist der Umstand, dass der Wagen einfach so wieder an den Kunden übergeben wurde, trotz Kenntnis darüber, dass seitens der Vertragswerkstatt das Fahrzeug während des Aufenthaltes in der Werkstatt beschädigt wurde.
Sicher kann es immer vorkommen, dass etwas schief geht. Zumindest einer der mit seiner eigenen Hände Arbeit sein Geld verdient wird dies bestätigen.
Allerdings sollte man halt auch dafür einstehen und es dann dem Kunden entsprechend mitteilen.
Hier wurde es offensichtlich mit Vorsatz verschwiegen und dies geht für mich schon in Richtung Betrug.

Ich würde an deiner Stelle erstens in die Werkstatt fahren und das Vorkommnis sachlich ansprechen.
Parallel würde ich einen Rechtsbeistand deiner Rechtsschutz befragen, wie das weitere Vorgehen zu gestalten ist.

Fragen an den TE:
Wurde bei Fahrzeugannahme durch die Werkstatt das Fahrzeug seitens eines Servicemeister angesehen ?
Wurde mit dir über eventuell zu machende Dinge gesprochen, welche außerhalb der normalen Servicearbeiten liegen und die der Servicemeister bei Annahme des Fahrzeuges angesprochen hat ?

Mike

Zitat:

Original geschrieben von GT Ingo


da sin aber trotzdem noch die 25 TKM die abgezogen werden 😉 und die sind nicht billig, also erst gut rechnen !

Hierbei würde ich zumindest verlangen, das die Hälfte der gefahrenen Kilometer, als Wiedergutmachung, vom Autohaus getragen wird.

Es ist alles verhandelbar, auch wenn es in Form von Naturalien bezahlt wird ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von elmine


Hallo,

nun bleibt mal locker.
Eine Wandlung geht nur über VW selber. Bekommst du dann, wenn an einem Neuwagen Dinge auftreten, welche seitens VW nicht zufriedenstellend behoben werden können. Nach mehrmaligen Reparaturversuchen.

Was dem TE passiert ist, ist im Grunde ein durch die VW-Werkstatt verursachter Mängel.
Dieser ist durch die Werkstatt wieder zu beseitigen, eigentl. logisch.

Was das wirklich schlimme an der Sache ist ist der Umstand, dass der Wagen einfach so wieder an den Kunden übergeben wurde, trotz Kenntnis darüber, dass seitens der Vertragswerkstatt das Fahrzeug während des Aufenthaltes in der Werkstatt beschädigt wurde.
Sicher kann es immer vorkommen, dass etwas schief geht. Zumindest einer der mit seiner eigenen Hände Arbeit sein Geld verdient wird dies bestätigen.
Allerdings sollte man halt auch dafür einstehen und es dann dem Kunden entsprechend mitteilen.
Hier wurde es offensichtlich mit Vorsatz verschwiegen und dies geht für mich schon in Richtung Betrug.

Ich würde an deiner Stelle erstens in die Werkstatt fahren und das Vorkommnis sachlich ansprechen.
Parallel würde ich einen Rechtsbeistand deiner Rechtsschutz befragen, wie das weitere Vorgehen zu gestalten ist.

Fragen an den TE:
Wurde bei Fahrzeugannahme durch die Werkstatt das Fahrzeug seitens eines Servicemeister angesehen ?
Wurde mit dir über eventuell zu machende Dinge gesprochen, welche außerhalb der normalen Servicearbeiten liegen und die der Servicemeister bei Annahme des Fahrzeuges angesprochen hat ?

Mike

Zu beiden Fragen: Nein

Zumindest habe ich ihm nur die Korrorsion an der Motorhaube gezeigt. Mehr hat er nicht sehen wollen.

Also was einige hier für ein Rechtsverständnis/Wissen haben, ist ja unglaublich, jeder Anwalt mit dem Wissensstand schläft unter der Brücke 😁

An den Threadersteller, ab zum Anwalt, hoffentlich Rechtsschutzversichert und dem Forum hier das Ergebnis mitteilen.

der Schweller darf nicht ausgebeult oder gezogen werden

Der Schweller ist aus hochfestem Stahl gefertigt und hat Einfluß auf das Crashverhalten

Also muß er raus,oder ein Teilstück

Natürlich muß man mit der Werkstatt erstmal reden.Aber einfach zur Reparatur dort wieder abgeben würde ich ihn nicht.Ich denke ich würde es auch einem Anwalt übergeben.

Die Spitze ist das er einfach so zurückgegeben wurde.Eventuell war es ja ein Auszubildender der es einfach vertuschen wollte.Das muß man doch bemerkt haben

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


der Schweller darf nicht ausgebeult oder gezogen werden

Der Schweller ist aus hochfestem Stahl gefertigt und hat Einfluß auf das Crashverhalten

Also muß er raus,oder ein Teilstück

Natürlich muß man mit der Werkstatt erstmal reden.Aber einfach zur Reparatur dort wieder abgeben würde ich ihn nicht.Ich denke ich würde es auch einem Anwalt übergeben.

Die Spitze ist das er einfach so zurückgegeben wurde.Eventuell war es ja ein Auszubildender der es einfach vertuschen wollte.Das muß man doch bemerkt haben

Hallo,

genau darum habe ich gefragt ob bei der Fahrzeugannahme eine Fahrzeugbesichtigung stattfand, so wie es sich eigentlich gehört.
Da hätte man dann sehen müssen ob die Mängel bereits am Schweller vorhanden gewesen wären. Der TE hätte dadurch bessere Beweismöglichkeiten.
So wie es jetzt ist, dadurch das der TE das Fahrzeug über mehrere Tage bereits wieder in Gebrauch hat, es bei Fahrzeugabholung nicht sofort bemerkt hat, wird sich die Werkstatt mit Sicherheit versuchen rauszuwinden.

Mike

Zitat:

Original geschrieben von elmine



Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


der Schweller darf nicht ausgebeult oder gezogen werden

Der Schweller ist aus hochfestem Stahl gefertigt und hat Einfluß auf das Crashverhalten

Also muß er raus,oder ein Teilstück

Natürlich muß man mit der Werkstatt erstmal reden.Aber einfach zur Reparatur dort wieder abgeben würde ich ihn nicht.Ich denke ich würde es auch einem Anwalt übergeben.

Die Spitze ist das er einfach so zurückgegeben wurde.Eventuell war es ja ein Auszubildender der es einfach vertuschen wollte.Das muß man doch bemerkt haben

Hallo,

genau darum habe ich gefragt ob bei der Fahrzeugannahme eine Fahrzeugbesichtigung stattfand, so wie es sich eigentlich gehört.
Da hätte man dann sehen müssen ob die Mängel bereits am Schweller vorhanden gewesen wären. Der TE hätte dadurch bessere Beweismöglichkeiten.
So wie es jetzt ist, dadurch das der TE das Fahrzeug über mehrere Tage bereits wieder in Gebrauch hat, es bei Fahrzeugabholung nicht sofort bemerkt hat, wird sich die Werkstatt mit Sicherheit versuchen rauszuwinden.

Mike

Ich habe 3std nach der Abholung zuhause den Schaden bemerkt. Gleich Fotos gemacht und sofort beim Autohaus angerufen. Auch habe ich es hier sofort reingestellt. Leider habe ich keine Fotos vom Auto mit Winterreifen. Allerdings kann man auch auf dem Bild den einen schön sauberen Riss? sehen. Das kann also nicht alt sein!

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