ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Werksausrüstung mit LPG, wie Steuerberechnung?

Werksausrüstung mit LPG, wie Steuerberechnung?

Themenstarteram 18. August 2013 um 9:39

Hallo,

ich bin mir im moment nicht ganz klar, wie die Kfz Steuer berechnet wird, wenn das Fz. ab Werk eine LPG Anlage eingebaut hat. Welcher Wert gilt? Benzintank ist der Orginale den alle eingebaut haben + LPG Tank. Im Prospekt steht da der CO² Wert vom LPG drin.

Danke.

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2013 um 22:35

Gilt nur für neuere Fahrzeuge... bei den älteren wird die Steuer nur nach Hubraum und nach Euro-Abgasnorm berechnet: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw.php

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.

 

Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“). Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt „automatisch“ vor.

Zur Steuerbefreiung:

Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlten ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum für Die­sel-Pkw ohne Partikelfilter blieb davon jedoch unberührt.

Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfiel die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr.

Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuer­befreiung für Euro 5 und Euro 6 konnte somit nur der ausschöpfen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.

 

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

AFAIK: Steuer gilt für den schlechtesten der Kraftstoffe. Grundsätzlich könntest Du ja einfach so auf Benzin fahren ohne Gas zu tanken.

Wenn du Glück hast, musst du weniger Steuern zahlen, aber das ist abhängig vom Abgasgutachten der Gasanlage und dem Fahrzeug, das du dann fährst.

http://www.lpgforum.de/.../...h-vialle-lpdi-einbau-wer-hat-es.html?...

Wenn der originale Benzintank drin ist, dann wirst du mit der Benzinsteuer versteuert. Bei Erdgas ist es bei einigen Herstellern üblich, dass nur noch ein Reservetank eingebaut wird (so was wie 10l oder so), dann wirst du anders versteuert.

Warum ist das so? Es wird grundsätzlich das schlechtere genommen, was du regulär fahren kannst. Das ist in dem Fall immer Benzin. Ein "Notbehelf" ist erlaubt, der ist aber vom Inhalt her sehr stark eingeschränkt. Und weil immer das schlechtere zählt, nutzt dir bei der Steuer der Gasumbau gar nichts. Weder ab Werk noch vom Nachrüster.

Dem ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen - außer:

-> http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php

Schlüsselnummern eingeben und gut.

Grüße, Martin

Da der CO2-Wert zur Berechnung der KFZ-Steuer einbezogen wird, sind Fahrzeuge mit einem niedrigerem CO2-Wert auch günstiger besteuert. Mein Passat ist nach der Aufrüstung mit LPG von 154 g/km auf 142 g/km umgeschlüsselt worden. Daraus ergibt sich eine um 22,00 € günstigere Besteuerung. Kurz nach der Eintragung der umgeschlüsselten Werte erhielt ich einen KFZ-Steuer Bescheid mit der Mitteilung der geänderten, günstigeren Besteuerung.

(Ich habe diesen KFZ-Steuer Rechner verwendet: http://...bundesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html da dieser auch Übergangsfristen berücksichtigt. Mein Passat hat EZ 12/2008)

Viele Grüße

roadie33

Themenstarteram 18. August 2013 um 19:01

Interessant, wird da doch was berücksichtigt. Hab da mal zufällig was gehört, hab es aber als irrtum "Abgelegt". Offensichtlich doch kein Irrtum! ;)

Hm... Bei meinem '95er Audi 1.6 wurde sowas vor knapp einem Jahr nicht wirklich berücksichtigt. Hätte dies der Fall sein sollen oder gilt das nur für neuere Fahrzeuge?

Grüße, Martin

am 18. August 2013 um 22:35

Gilt nur für neuere Fahrzeuge... bei den älteren wird die Steuer nur nach Hubraum und nach Euro-Abgasnorm berechnet: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw.php

Wieder was gelernt. Dankeschön!

Grüße, Martin

auch bei meinem 2003er BMW wurde bei LPG-Umrüstung 2011 eine CO2-Reduktion um knapp 20% eingetragen....

Gruß Wensi

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

auch bei meinem 2003er BMW wurde bei LPG-Umrüstung 2011 eine CO2-Reduktion um knapp 20% eingetragen....

Gruß Wensi

Das wirkt sich aber nicht auf die Steuer aus. Da deiner ausschließlich nach Hubraum und Abgasnorm, und nicht nach CO2-Ausstoß, besteuert wird.

Eben, da können sie auch 0.00g CO2 eintragen, das interessiert sowieso nicht.

Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.

 

Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“). Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt „automatisch“ vor.

Zur Steuerbefreiung:

Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlten ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum für Die­sel-Pkw ohne Partikelfilter blieb davon jedoch unberührt.

Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfiel die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr.

Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuer­befreiung für Euro 5 und Euro 6 konnte somit nur der ausschöpfen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.

 

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Werksausrüstung mit LPG, wie Steuerberechnung?