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Werksabholung trotz 15 Kilometer Beschränkung wegen Inzidenswert

VW Tiguan 2 (AD)

Wir haben ja unsere Werksabholung ja schon hinter uns gebracht. Aber was wäre wenn wir jetzt die Abholung hätten? Viele Landkreise haben doch eine Beschränkung, unserer übrigens auch. Wir sind wohl momentan an Zweiter Stelle in Deutschland. Ich frage nur Neugierdehalber

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11 Antworten

Also die Bewegungsbeschränkung über einen 15 km Kreis hinaus, galt in der Ursprungsfassung neben der „touristischen Reise“ eben auch für „Einkaufen“ Die Bürger sollten innerhalb des 15km Radius „einkaufen“

 

Wenn man die Fahrzeugabholung als „ Einkaufen“ definiert, hättest Du nach dieser Regelung nicht abholen dürfen. Du hast schließlich ein Auto „eingekauft“, ähnlich wie einen Schrank.

In der Anwendung haben dann aber viele Landkreise diese Beschränkung des „Einkaufens“ (mal wieder entgegen der Bundesempfehlung ) nicht mit übernommen.

Frag doch in Deinem Landkreis an und teile uns das Ergebnis hier mit.

Ich denke jeder „Abholer“ sollte sich in seinem speziellen Fall vorher in seinem Landkreis informieren, ob das klar geht.

Auch die Autostadt wird, ob der unterschiedlichen Regelungen, da keine belastbare Aussage treffen können denke ich.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 30. Januar 2021 um 15:03:36 Uhr:

Also die Bewegungsbeschränkung über einen 15 km Kreis hinaus galt in der Ursprungsfassung neben der „touristischen Reisen“ eben auch für „Einkaufen“

Wenn man die Fahrzeugabholung als „ Einkaufen“ definiert, hättest Du nicht abholen dürfen.

In der Anwendung haben dann aber viele Landkreise diese Beschränkung des „Einkaufens“ (mal wieder entgegen der Bundesempfehlung ) nicht mit übernommen.

Frag doch in Deinem Landkreis an und teile uns das Ergebnis hier mit.

Ich denke jeder „Abholer“ sollte sich in so einem Fall in seinem speziellen Fall vorher in seinem Landkreis informieren.

Auch VW wird ob der unterschiedlichen Regelungen da keine Belastbare Aussage treffen.

Wir hatten unsere Werksabholung im Juli 2020. Hatte ja geschrieben das ich das hinter mir trotz Corona habe. Es wird aber sicher einige Käufer geben, die bei der Bestellung im Herbst eine Werksabholung gekauft haben.

Schon klar, aber da es Dich ja doch zu interessieren scheint wie es zur Zeit aussieht, dürftest Du sicher trotzdem eher in deinem Kreis oder bei einem VW Händler innerhalb Deines Kreises Informationen bekommen, als hier in einem Forum, zumal wir die speziellen Regelungen bei Dir ja nicht kennen können.

Frag bei Dir nach und berichte hier, vielleicht hilfst Du ja jemanden aus Deiner Gegend. :D

Oder was soll die Frage? Möchtest Du wissen ob jemand jetzt NICHT abholen darf und freust

Dich das es bei Dir noch geklappt hat ?

Hier soll und kann ja geholfen werden, also könntest Du die Frage für Deinen Kreis ja mal versuchen zu beantworten. Wäre für alles „Abholer“ zur Zeit sicher interessant.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 30. Januar 2021 um 15:17:25 Uhr:

Schon klar, aber da es Dich ja doch zu interessieren scheint wie es zur Zeit aussieht, dürftest Du sicher trotzdem eher in deinem Kreis Informationen bekommen als hier in einem Forum, zumal wir die speziellen Regelungen bei Dir ja nicht kennen können.

Frag bei Dir nach und berichte hier, vielleicht hilfst Du ja jemanden aus Deiner Gegend. :D

Oder was soll die Frage? Möchtest Du wissen ob jemand jetzt NICHT abholen darf und freust

Dich das es bei Dir noch geklappt hat ?

Hier soll und kann ja geholfen werden, also könntest Du die Frage für Deinen Kreis ja mal versuchen zu beantworten.

Du hast es Erfasst. Ich wollte Wissen ob Jemand aufgrund dieser Situation sein Auto in Wolfsburg nicht Abholen kann oder darf. Übrigens würde es mir sehr Leid tun ,wenn Jemand sein Auto nicht Abholen könnte. Du merkst also das die Fragestellung NICHT auf meinen Landkreis bezogen ist. Bist du nun Zufrieden gestellt?

Ich will Dir ja gar nicht zu nahe treten, aber irgendwie bleibt da noch was unverständliches offen.

Aber warten wir mal ab...,,vielleicht wird’s ja noch eine irgendwie zielführende Diskussion.

Also zumindest für Bayern hat Aiwanger das Anfang Januar Mal so festgelegt, dass Einkaufen gestattet ist:

 

https://www.pnp.de/.../...-Kilometer-Regelung-ausgenommen-3883120.html

 

 

Was jetzt aber passiert, wenn ein Niederbayer in Wolfsburg von der Polizei aufgegriffen wird, wenn bei ihm Zuhause eine Inzidenz größer 200 vorliegt - keine Ahnung.

 

Wird er dann bei seiner örtlichen Polizeidirektion von den Niedersächsischen Kollegen gemeldet und dort wird dann geprüft, ob er mehrere hundert Kilometer weg nur "einkaufen" war?

 

Fragen über Fragen...

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 30. Januar 2021 um 15:49:15 Uhr:

Ich will Dir ja gar nicht zu nahe treten, aber irgendwie bleibt da noch was unverständliches offen.

Aber warten wir mal ab...,,vielleicht wird’s ja noch eine irgendwie zielführende Diskussion.

Bitte, was soll Unverständlich sein? Ich habe doch eine ganz normale Fragestellung in den Raum geworfen. Wenn es dich nicht interessiert , dann überfliege das Thema. Niemand ist hier in diesem Forum genötigt alle Themen zu Kommentieren. Oder siehst du das nicht genau so?

Zitat:

@Xentres schrieb am 30. Januar 2021 um 15:55:39 Uhr:

Was jetzt aber passiert, wenn ein Niederbayer in Wolfsburg von der Polizei aufgegriffen wird, wenn bei ihm Zuhause eine Inzidenz größer 200 vorliegt - keine Ahnung.

Das wäre aber auch schon ein außerordentlicher Zufall. Schließlich sieht man ihm ja nicht an, woher er kommt, wenn er nicht gerade in Trachtenkleidung unterwegs ist (was ja zusätzlich noch äußerst unwahrscheinlich wäre).

Na, ein auswärtiges Kennzeichen wird bei Lockdown sicher bevorzugt kontrolliert.

 

In den Ausweisdokumenten steht dann der Wohnort und schon lässt sich überprüfen, ob hier jemand jenseits der für ihn geltenden Beschränkung unterwegs ist.

 

Die Kontrollen sind relativ scharf geworden. Hier liest man jede Woche von beträchtlichen Bußgeldern, meist weil EU-Ausländer einreisen ohne Corona-Test und zu siebt aus unterschiedlichen Haushalten im Sprinter.

Ich bin in der Kommunalpolitik tätig, haben genau dieses Thema besprochen und darf euch beruhigen, dass eben für so eine Werksabholung auch eine Sonderregelung existiert.

Es ist klar geregelt, dass eine Abholung nicht zeitnah planbar ist, somit kann niemand vorher sehen für welchen Zeitraum die Beschränkungen erfolgen. Da eine Abholung nie ausgeschlossen werden kann und sie wichtig für die eigene Mobilität sein kann (wenn zum Beispiel kein Zweitwagen vorhanden) werden eben um die eigene Existenz nicht zu gefährden, bei eventuellen Kontrollen die Personen auf direktem Weg ohne Folgen durchgelassen.

So definieren wir eine Werksabholung aus dem Dresdner Werk und dies dürfte auch aus Wolfsburg so funktionieren.

Das habe ich mir erhofft. Wie @hoppel62 das schrieb, ist das aus meiner Sicht ja kein tägliches Ereignis.

Und ich persönlich halte mich an die Regeln, da würde das für den Tag in WOB natürlich auch keine Feier geben. Es geht nur darum, dass man sein Auto abholen kann.

Gestern schrieb ein User im Golf 8 Forum, er hat bei VW angerufen bezüglich der Möglichkeit der Abholung. Da wurde ihm gesagt, dass VW vorhat ab Ende Februar, dass Ritz Carlton nur für Abholer zu öffnen, die die Deluxe Abholung gebucht haben (bei der Bestellung). Das wäre natürlich schon gut, weil so eine Tagestour mit ca. 1000km ist schon eine Nummer. Warten wir mal ab, wie sich das entwickelt.

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