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Werbung auf Dach von Oldtimer

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 13:08

Hi,

Habe Mal gelesen, dass das Ladegut aufm Dach nicht zum Auto gehört.

Auf Oldtimer darf man ja keine Internetwerbung packen, da es zeitgenössisch sein muss.

Wenn ich nun auf meine dachgepäckträger ein Blechschild packe und dort mit Magnetfolie meine Werbung anbringe, müsste das doch erlaubt sein? Gilt ja dann als Ladegut.

Streng genommen dürfte ich, wenn das nicht klappt, auch von meinem Samsung 50 Zoll Fernseher, den ich auf dem Dach transportiere, sämtliche Marken und Internetseiten abkleben..

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13 Antworten

Ich denke mal, dass das schon erlaubt ist. Und wenn die Werbung zeitgenössisch ist, sagt in der Regel niemand etwas. Die Frage ist, wo willst du ihn dann hinstellen?

Wenn du den nach draußen stellst, ist das Auto wahrscheinlich nach einer TÜV Periode Schrott...

Wieso nicht die Magnetfolie auf die Türen packen? Wird man deswegen neuerdings angehalten?

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 14:55

Magnetfolie auf dem Auto ist nicht so auffällig wie eine Dachkonstruktion. Außerdem geht es ja um zeitgenössische Werbung mit Internet-Adresse usw. Und der Wagen wird als daily driver gefahren, steht aber hin und wieder in der Garage. Werbung dich herumfahren und somit auffällig sein

Ich habe gefragt, weil sich das eingangs so gelesen hat, als ob Dachwerbung alternativlos sei. Wie auch immer, sicher kannst du das machen wie geplant. Die Regeln der Ladungssicherung sind hier zu beachten. Wenn das fest auf dem Gepäckträger verschraubt ist - warum nicht? Achte vor allem auf die Windempfindlichkeit - einfach ein Blech senkrecht in die Höhe montieren funktioniert ohne Stützstreben nicht. Und natürlich die zulässige Dachlast beachten.

Dachschilder können sogar zeitgenössisch sein. Eine Nachbarin von einem Freund von mir hatte vor ewigen Zeiten mal einen Golf 2, dieses Dunkelgrün, was es nur ganz am Anfang mal gab, mit einem Dachschild vom Lesezirkel drauf. Falls der Golf irgendwo überlebt haben sollte, wäre der heute so wie er war, H-tauglich.

Wie man es auch dreht, Werbung mit Internetadresse auf Fahrzeugen, zu deren Produktionszeitraum es noch kein Internet gab, schließt sich von der Logik her aus.

Aber wer sollte das im laufenden Betreib überprüfen wollen?

Zum TÜV-Termin kann man die Magnetbeschilderung ja problemlos entfernen.

Gleiches gilt sicher auch für Werbung auf Dachträgern ...

Zitat:

@nordlicht schrieb am 27. Januar 2019 um 10:15:57 Uhr:

Wie man es auch dreht, Werbung mit Internetadresse auf Fahrzeugen, zu deren Produktionszeitraum es noch kein Internet gab, schließt sich von der Logik her aus.

Das gleiche könnte man auch über Postleitzahlen, Fernsprechnummern und Straßennahmen sagen.

Will man ein historisches Nutzfahrzeug mit historischer Werbung und Straßenaddresse Adolph Hitler Allee wirklich haben? Da kann man auch ne Europaallee draus machen und die Telefonnummer mal "aktualisieren"... Wobei n Bekannter von mir mal Post bekam, von einer alten Verwandten, die auf die Adolph Hitler Allee in einer größeren deutschen Stadt addressiert war, obwohl die Straße schon lange Europa Allee heißt, und das zu ner Zeit, da gabs nicht mal mehr die DDR...

Ich denke, wenn das Auto in gutem Zustand ist, historisch richtige Schriftformat und Farbe hat, etc. dann kann man über ne Zeile mehr durchaus einmal hinweg sehen...

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 11:03

Zitat:

@nordlicht schrieb am 27. Januar 2019 um 10:15:57 Uhr:

Wie man es auch dreht, Werbung mit Internetadresse auf Fahrzeugen, zu deren Produktionszeitraum es noch kein Internet gab, schließt sich von der Logik her aus.

Aber wer sollte das im laufenden Betreib überprüfen wollen?

Zum TÜV-Termin kann man die Magnetbeschilderung ja problemlos entfernen.

Gleiches gilt sicher auch für Werbung auf Dachträgern ...

Es ergibt sich eine Grauzone, sobald das Ladegut nicht mehr zum Wagen gehört. Schließlich ist das Auto historisch und nicht das, was ich auf dem Dach transportiere. Wie gesagt, sonst müsste man sämtliche Aufkleber und Marken eines Fernsehers o.ä. abkleben.

Ich lackiere das Auto ja nicht mit der Internetwerbung.. es ist nur wieder abmontierbar auf dem Dach

Fragt sich, ob dann solch ein Fahrzeug unter "gewerbliche Nutzung" fällt,

die bei einer normalen Oldi-Versicherung untersagt ist.

Da du ja für ein Gewerbe wibst.

Ich glaube aber kaum, dass jemand danach fragt.

Zitat:

Ich glaube aber kaum, dass jemand danach fragt.

Bei nem Einzelunternehmer ist die Abgrenzung auch nicht ersichtlich, aber bei einer Kapitalgesellschaft steht diese auch als Versicherungsnehmer in den Fahrzeugpapieren, da braucht niemand fragen...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. Januar 2019 um 10:26:01 Uhr:

Zitat:

Ich glaube aber kaum, dass jemand danach fragt.

Bei nem Einzelunternehmer ist die Abgrenzung auch nicht ersichtlich, aber bei einer Kapitalgesellschaft steht diese auch als Versicherungsnehmer in den Fahrzeugpapieren, da braucht niemand fragen...

Wenn das Fahrzeug auf ein Gewerbe angemeldet ist, ist er doch sowieso

auch so versichert oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Wenn das Fahrzeug auf ein Gewerbe angemeldet ist, läuft in der Regel auch die Versicherung aufs Gewerbe und eine Oldtimerpolice die keine gewerblichen Oldtimer versichert, wird das schon im Versicherungsantrag sehen.

Bei einem Einzelunternehmer ist das hingegen nicht zu sehen, weil da nur sein Name steht...

Wenn du zum Gewerbeamt gehst und holst dir n Gewerbeschein, bist du Einzelunternehmer.

Wenn du nun ein Fahrzeug zulässt oder versicherst, bekommt das ja niemand mit. Du handelst unter deinem Namen... Egal ob du das Fahrzeug gewerblich oder privat nutzt, in den Fahrzeugpapieren steht Herr Max Mustermann.

Wenn du jedoch eine GmbH, UG oder KG hast, handelt es sich um eine eigenständige juristische Person, die natürlich dann auch Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer wird. Da steht dann Max Mustermann GmbH oder UG oder KG, etc.

Mfg, Mark

Moin Moin !

Zitat:

Ich denke, wenn das Auto in gutem Zustand ist, historisch richtige Schriftformat und Farbe hat, etc. dann kann man über ne Zeile mehr durchaus einmal hinweg sehen...

Nein , kann man nicht. Du hast einen Stift , der an und für sich brauchbar , arbeitswillig und lernfähig ist (spätestens hier sollte klar sein , dass jetzt ein fiktives und unrealistisches Beispiel folgt :D ) . Der greift gerne mal in deine Kasse , nimmt aber immer nur höchstens 20E. Siehst du darüber weg , weils ja immer nur 20 E sind?

Wenn es Vorschriften gibt , dann sind diese einzuhalten und nicht "nur ein bischen" zu überschreiten.

Zitat:

Aber wer sollte das im laufenden Betreib überprüfen wollen?

Zum TÜV-Termin kann man die Magnetbeschilderung ja problemlos entfernen.

 

Gleiches gilt sicher auch für Werbung auf Dachträgern ...

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Das Fzg steht ausschliesslich in der eigenen , abgeschlossenen Garage. Dann ist die Werbung für sich unsinnig.

Das Fzg steht dort , wo die Werbung etwas bringen kann , nämlich dort , wo es von vielen Leuten gesehen werden kann.Auch von Prüfings , nur werden die gar nicht tätig, zum einen , weil sie keinen Auftrag haben , zum anderen , weil sie nicht zur Steuerfahndung gehören.

Mindestens letztere aber können bei der Ansicht hellhörig werden.

Zitat:

Es ergibt sich eine Grauzone, sobald das Ladegut nicht mehr zum Wagen gehört. Schließlich ist das Auto historisch und nicht das, was ich auf dem Dach transportiere

genau so sieht das aus !

MfG Volker

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