ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?

wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 22:26

Moin zusammen,

nachdem ich mit meiner Freundin im Restaurant gespeißt hatte, kam ich zum auto und sah einen netten Brief an der Windschutzscheibe mit dem Inhalt das hinter dem Auto stehende Verkehrsschild (absolutes Parkverbot für den morgigen Tag 09.05.09 zwischen 9-15 wg. Umzug) auf mein Auto gefallen sei wg Windstoß ich sofort nachgeschaut und ich den Schaden sofort gesehen.

Daraufhin rief ich die Polizei, die aber nix machte, da es ein Naturereignis sei, ich sollte mich an meine Versciherung oder an die Stadt wenden, allerdings meinten die es hätte wohl wenig chancen das die den Schaden übernehmen....

Was kann ich nun machen? bzw wie sollte ich mich verhalten? gutachten erstellen lassen? kann doch nicht sein, das ich selber für den Schaden aufkommen muss???

Leider kann ich meine Rechtschutz und Versicherung nciht kontaktieren, da sie erst Montag mit kompetenten Mitarbeiter ausgestattet sind, aktuell erreicht man nur Call Center Agenten die die Fälle aufnehmen aber null ahnung haben....

Ich weiß das Rechtsauskünfte hier verboten sind, erkundige mich nur ob jemand dasselbe schon passiert ist, in der Hoffnung auf Tipps für einen Laien...

Thx you im vorras

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2009 um 13:25

Es zahlt die Betriebshaftpflicht des aufstellenden Unternehmens.

Also z.B. die üblichen "Verdächtigen" Tiefbauamt, Stadtwerke oder Tief-/Straßenbauunternehmen.

Auf der Schilderrückseite sind Kürzel aufgebracht, die baustelleninterne Eigentumsrechte klarstellen.

Wenn eine Kennzeichnung zur Firmenzuordnung fehlt, frag beim Ordnungsamt nach, dort sind alle Bauvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum gelistet.

Auch gibt es beim Schilderaufstellen klare Vorgaben über die Bewerkstelligung der Standsicherheit durch die Anzahl der verwendeten "Gummifüße". Da wird aufgrund der Bequemlichkeit oft in der Anzahl gespart, was aber (für Dich) keinen Einfluß auf den Schadensfall und die Ansprüche hat.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Zitat:

...

Warum jetzt schon einen Anwalt? Anwalt ggfs. dann, wenn Stadtverwaltung die Bezahlung ablehnt.

Schriftlicher Antrag ist stets notwendig, wenn eine Behörde auch nur einen Cent bezahlen soll. Auf Zuruf bezahlt eine Behörde nicht.

Stell den Antrag und warte, was die Stadt Dir schreibt (kann lange dauern, bis Du Nachricht erhältst). Dann entscheide über ggfs. weitere Schritte.

O.

Vielleicht ist ein Anwalt sinnvoll, der sollte nämlich im Gegensatz zum laien wissen, was in den "Antrag" hinein muss, sprich was genau man beantragen muss. Bei einer nicht unerheblichen Schadensumme und jetzt schon absehbaren Problemen (dauert lange, o.ö, s.o.) kann man sich die Einschaltung eines Anwalts zumindest überlegen. Bringt ja auch nichts, falsche Anträge zu stellen, ewig lange zu warten um dann Monate später doch zum Anwalt gehen zu müssen. Mit Rechtsschutz ist es ja relativ unproblematisch von der Kostenseite her.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 18:45

So habe mich entschieden die Sache besser über einen Anwalt laufen zu lassen, kostet mich ja nix da ich eine Rechtschutzversicherung habe.

Anwalt meinte das er so nen Fall noch nicht gehört habe, und hat erstmal die Stadt angeschrieben mit einer Frist (29.05.).

Er meinte es könnte schwierig werden, wenn die Stadt es nicht weiß die aufgestellt hat!

Da jede Stadt es anders regelt mit den Halteverbot Schilder die zum Umzug dienen!!!...

hmm...da bin ich mal gespannt was dabei rumkommt!

Vielleicht solltest du dich auf die Lauer legen wer das Schild wieder abholt.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 20:23

hehe, das hat der anwalt auch gesagt, müssen Detektiv spielen, evtl. im Haus nachfragen wer am Samstag umgezogen ist....etc... Schilder wurden bestimmt schon abgeholt!!!

Denk mal das die Stadt schon damit was zu tun hat, sonst hätte die Mitarbeiterin mich am telefon direkt informiert...stattdessen meinte sie ja, bitte schriftlich zukommen lassen, schreiben sollte ans Tiefbauamt gesendet werden...

da hilft nur abwarten, hoffe das alles positiv verläuft....

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 10:06

haben heute das Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten welches an die Stadt gegangen ist,

lt. Kostenvoranschlag betrug der Schaden knapp an die 1500 EUR, nun fordert er aber nur die Netto Summe???? Was ist mit den MWST? bleibe ich auf den Kosten sitzen???

desweiteren müsste er doch auch seine Kosten bei der Stadt geltend machen oder rechnet er direkt mit meiner Rechtschutz ab???

am 19. Mai 2009 um 19:26

---hallo, wenn es eine Sturmböhe über 8 war, zahlt die Teilkasko----

am 23. Mai 2009 um 20:46

Wenn du nur das Geld haben willst, wird nur Netto ausgezahlt. Wenn du den Schaden reparieren läßt und entsprechend eine Rechnung darüber zur Regulierung vorlegst, in der die MWSt ausgewiesen ist, bekommst du diese natürlich auch ersetzt. Gilt auch fü Rechnungen von Ersatzteilen, falls du die Arbeit selber vornehmen möchtest.

Bei der öffentlichen Hand biste beim Anwalt sicherlich gut aufgehoben. Die haben des öfteren den Knall nicht gehört...

Mir haben die mal was zukommen lassen, das hab ich dann vor Gericht als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention für Sittenwidrig erklären lassen. Der Richter hat sich totgegrinst :D:D

Themenstarteram 3. August 2009 um 19:42

hmm...der Schaden wurde immer noch nicht reguliert..

Die Stadt hat die Schilder vermietet und somit haftet der Mieter.

Er hat es seiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt, diese kummuniziert aktuell mit meinem Anwalt bzw. das letzte Mal vor einem Monat...

Wie es ausschaut wollen die nicht zahlen, mein Anwalt hat denen ne letzte Frist gesetzt bis zum 04.08, sollte bis dahin nichts geschehen, hat er der Versciherung angekündigt deren Versicherungsnehmen zu verklagen?

Hat sowas generell nen Sinn??? Eigentlich ist die Sache klar, Zeugen sind genannt, Schaden ist beziffert, Schuld beim Aufsteller...verstehe die ganze Hinhaltetaktik nicht, möchte gern den Wagen reparieren lassen!

oder zahlen die Versicherungsgesellschaften immer auf dem letzten Drücker um Zeit zu schindern, aber es sind doch nur "1200 EUR"...

echt ärgerlich das ganze

Nur mal für mich als Info: Welche Art von Schildern "vermieten" Gemeinden so???

Themenstarteram 3. August 2009 um 21:26

Ja gut "vermieten???" aber wenns geht möcht ich Antworten zum Thema und nicht welche grammatikalische Form ich grad verhundst habe bzw. nicht das richtige Wort verwendet haben sollte

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Nur mal für mich als Info: Welche Art von Schildern "vermieten" Gemeinden so???

Parkverbotsschilder für Umzüge z.b.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Nur mal für mich als Info: Welche Art von Schildern "vermieten" Gemeinden so???

Parkverbotsschilder für Umzüge z.b.

Das ist aber nicht unerheblich für die Haftung... Mir geht es nicht um das Wort sondern darum, dass das Verkehrsschild vermietet war, das ist eine nicht unerhebliche Änderung des Sachverhaltes.

hallo noch mal, also nach genauem durchlesen der vielen Mails hier ist folgendes festzustellen:

1. Dein Anwalt schein 0 Ahnung zu haben oder er will nur Kohle abfassen

2. Muß zwingend ein Verschulden des Aufstellers nachgewiesen werden,

denn ohne Verschulden haftet er nicht (daß weiß jeder Anwalt) und   demzufolge zahlt auch die Versicherung nicht, weil sie nur zahlen muß, wenn ihrem Versicherungsnehmer ein Verschulden nachzuweisen ist.

3. wenn Deine Sonnenstudiodame also definitiv nicht direkt gesehen hat, daß das Schild bei einer Windböhe unter 8 umgefallen ist, dann trift dem Aufsteller keine Schuld. War es über Windstärke 8 zahlt deine Teilkasko den Schaden anstandslos. Dazu mußt Du in der Schadenanzeige einfach angeben "Bei einer Windböhe von mindestens ab 8 ist das Schild..."Denn bei über 8 trifft dem Aufsteller wieder keine Schuld, weil höhere Gewalt. Das ist dann PP (persönliches Pech.) dafür kann man sich zum Beispiel Teilkasko versichern

4. müßtest Du beweisen können, daß das Schild fehlerhaft aufgestellt war und ich frage mich, wie willst Du das machen?

 

Ich nenne mal ein anderes Beispiel, Dein Auto steht vor einem Haus. Auf dem Grundstück des Hauses steht ein Baum, die Äste ragen über Dein Auto. Bei schönem Wetter mit leichtenm Wind, bricht ein Ast ab und fällt auf Dein Auto. Du willst vom Baumbesitzer Geld (das kann auch die Stadt sein). Der kann aber bezeugen, daß er regelmäßig seinen Baum "besichtigt" und erst letzte Jahr hat sein Nachtbar gesehen, wie er einen Ast abgesägt hat (Baumpflege). Dem trifft keine Schuld und seine Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Denn er kann nachweisen, daß er alles mögliche getan hat, daß vom Baum aus keine Gefahr ausgeht, kein Verschulden. (Nur mal so unter uns, der abgesägte Ast könnte Ihm auch die Sonne auf seiner Terasse genommen haben, aber beweise ihm das mal!)

 

Also um die Sache hier abzukürzen, versuche es über Deine Teilkasko. Da hast Du bessere Aussichten. Und die Selbstbeteiligung....rechne nach Kostenvoranschlag ab und such dir eine preiswertere Werkstatt. Da ist preislich meißtens Spielraum.

 

Denn wenn es vor Gericht geht...Ärger und Fahrerei...denn es gibt noch ein Sprichwort (stammte mal von einem Anwalt der mich vertreten hat)

"vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand" kurz um, Du weißt nicht ob Du heil nach Hause kommst. Aber mal unter uns, der Anwalt war, wie ich später erst merkte, auch so eine Pappnase.

Themenstarteram 10. August 2009 um 13:14

hmm...immer noch nichts reguliert, geschweige hat die Versicherung sich gemeldet...die frist ist ja am 05.08. abgelaufen!!!

Normalerweise würde sich doch die Versciherung auch, wenn sie z.b. nicht dafür aufkommt wenigstens per Schreiben an meinen Rechtsanwalt wenden oder???

Themenstarteram 2. September 2009 um 9:48

So nun hat sich die Haftpflichtversicherung der Gegnerin sich gemeldet.

Wortlaut:

Sehr geehrte Herr XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit hat der Unterzeichner den Vorgang mit Herrn XXX von der Haftpflichversicherung besprochen.

"Dort sieht man einen haftungsrechtlichen Verstoß gegen die Verkehrsicherungspflicht nicht.

Man geht eher davon aus, dass das Schild ordnungsgemäß gesichert war und sich das normale Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr verwirklicht hat, dass ein provisorisch aufgestelltes Schild trotz ordnungsgemäßer Sicherung mit einer Betonplatte umggefallen ist.

Eine Sicherung mit einer zweiten Betonplatte ist nach dortiger Auffassung nicht nötig.

Es handelt sich sicherlich um eine Frage, über die man bei Gericht heftig streiten kann.

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Platte ausreichend ist und sich das Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr verwirklicht hat, würde es nichts geben. So bietet die Haftpflichtvers. 50% des bezifferten Schadens an.

Wir bitte um Ihre Nachricht, ob sie damit einverstanden sein können.

 

Was nun machen??? Ist doch ein Witz, warum bieten die 50 % an, wenn sie doch keine Schuld sehen?

Oder ist es nur eine Masche womit sie von Ihrer Schuld absehen wollen, und denken sich wenn 5 von 10 drauf eingehen haben wir schön Geld gespart???

Was würdet ihr machen? den Schaden der Vollkasko melden? und vor Gericht ziehen? wenn man dort verlieren sollte, bezahlt ja immerhin die Vollkasko???

oder würdet ihr das Angebot annehmen????

Bitte um kurzfristige Ratschläge...danke im vorrasu

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?