Wer zahlt? Nach 2 Monaten Autokauf Lenkung defekt.
Hallo,
ich habe mir vor fast genau 2 Monaten bei einem Opel Autohaus einen gebrauchten Opel Vectra GTS gekauft.
Gestern war ich bei der DEKRA und habe einmal den SafetyCheck durchführen lassen. Dabei ist aufgefallen das die Lenkung undicht ist.
Nun ist meine Frage. Muss ich diese defekte Lenkung aus meiner eigenen Tasche bezahlen oder ist das Autohaus verpflichtet diese zu ersetzen? Bzw. ich habe eine GebrauchtwagenGarantie, zahlt diese alles komplett?
Oder muss ich einen Teil aufjedenfall selber bezahlen?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
33 Antworten
Ende vom Lied ...
Das Autohaus übernimmt die Kosten aus Kulanzgründen, nicht wegen der Gewährleistung ...
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,um den ganzen Salmon jetzt nicht noch mal zu schreiben zitiere ich mich mal eben selber:
Quelle des ganzen ist dieser Beitrag aus dem Omega Forum. Die Vorgeschichte ist ja im Prinzip die gleiche und die Gewärleistung auch...Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,
ich würde mich in Deinem Fall an folgende Reihenfolge halten:
- Gesetzliche Gewährleistung nach BGB
- Garantie für Gebrauchtwagen
Zum Thema Gewährleistung:
Der Verkäufer (gewerblich) muss Dir 12 Monate Gewährleistung gewähren. dabei ist zu beachten das nach einer Zeit von 6 Monaten nach Übergang der Sache (Auto) auf den Käufer die sogenannte Beweislastumkehr zum tragen kommt.
Heisst auf Deutsch:
Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Händler beweisen das das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich Sachmangelfrei war. Das wird dem verkäufer in den seltensten Fällen gelingen.Nach Ablauf der 6 Monate musst Du im Zuge der Beweislastumkehr dem verkäufer beweisen das der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache an Dich schon bestanden hat. Das ist ebenfalls so gut wie unmöglich.
Die gegebene Car Garantie entbindet den Verkäufer also nicht von seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Auf Deutsch: Wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt, Verschleissteile exclusive, ist der Verkäufer in der Pflicht das auf seine Kosten nachzubessern und die Sache somit Sachmangelfrei zu machen....
Umgangssprachlich heisst das folgendes:
Er bekommt keinen Pfennig!
Alle Klarheiten beseitigt?
Gruss
Marcus
Gruss
Marcus
Hallo, habe ebenfalls an meinem gebrauchten Vectra B das Lenkgetriebe defekt.
Nun habe ich noch mal auf den Kaufvertrag geschaut und festgestellt, dass der Kauf noch keine 6 Monate her ist. Der Wagen wurde am 06.11.12 gekauft.
Also habe ich den Händler angerufen, der wehrt sich natürlich erstmal zu zahlen.
Wollte mir einen Gutachtertermin aufschwatzen, wo ich noch unterschreiben soll dass ich sogar den Gutachter zahlen soll, wenn der beweisst das ich den Schaden verursacht haben soll.
Das habe ich natürlich abgelehnt und nach einer längeren Diskussion möchte der Händler, dass ich zu ihm komme und er sich den Wagen angucken und evtl. selber reparieren kann.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1.) Muss ich das oder kann ich das in einer beliebigen Werkstatt machen lassen und kann ihm einfach die Rechnung schicken?
Denn er wird da nur die billigste Lösung finden und dann ist es evtl. in einem Jahr wieder defekt.
2.) Sollte er einen Gutachter wollen, kann er da frei wählen oder kann ich auf einen neutralen drängen?
Glaube die Händler haben da auch ihre Gutachter, die ihnen bescheinigen was sie wollen.
3.) Wenn er sich weigert zu zahlen und mir weissmachen will ich hätte den Schaden durch unkorrekte Fahrweise verursacht, was sind dann meine Optionen?
Gruß,
Heisenberg
Er muss dir doch beweisen, dass du den Mangel "erzeugt" hast.
Das wird für ihn warscheinlich aufwendiger, als wenn er dir das Ding einfach repariert.
Und ja, du musst ihm die Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben.
Ich meine, wenn er es 3x nicht auf die Reihe bekommen hat kannst du es von einem Dritten richten lassen und dem Händler die Kosten in Rechnung stellen. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.
Zu Punkt 2 und 3 kann ich dir nichts sagen.
Zur Gewährleistung ist ja oben schon einiges ausgeführt.
Offensichtlich hat der Händler zähneknirschend eingesehen, dass er in der Pflicht ist. Dann musst Du ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Er will sich ja wohl auch um das Problem kümmern.
Wenn er das jetzt "Kulanz" nennt, kann Dir - solange der Schaden behoben wird - egal sein, obwohl er damit suggeriert, Dir einen Gefallen zu tun. Er ist aber zur Gewährleistung verpflichtet, wenn er Dir nicht nachweisen kann, dass der Schaden erst durch Dich entstanden ist.
Damit stellen sich die Frage 2 und 3 eigentlich nicht...
Trotzdem:
zu 2) Wenn ein vereidigter SV "Gefälligkeitsgutachten" erstellt, dann muss er sich beizeiten um einen neuen Broterwerb kümmern. Irgendwann fällt es auf...
zu 3) Der Händler muss (im ersten halben Jahr) beweisen, dass Du für den Schaden verantwortlich bist. Das wird ihm wahrscheinlich nicht gelingen.