Wer tminderung bei Unfall

Moin

mein Schwager hatte einen Unfall im Sommer verg. Jahres. Die gegnerische Versicherung hat alles regiliert bis auf die wertmiinderung, weil an der "selben" Stelle schon mal ein unfall war, der allerding behoben wurde. Dürfen die das ablehnen?? tdnk euch

23 Antworten

Der TE ist gefragt - ohne vernünftige Informationen über beide Schäden bleibt dieser Thread OT.

@330SMG
Mach doch mal nähere Angaben zu beiden Schäden am Fahrzeug deines Schwagers, damit hier nicht weiter aufeinander eingedroschen wird und die Mod´s nicht mehr einschreiten müssen.

Also Ihr Hübchen, dann will ich mal ergänzen. Der Vorschaden war bei dem Vorbesitzer. Nun hat der Schwager das erste Mal einen Rumser, den begutachten lassen hat. Dieser hat ihm jedoch keine Wertminderung zugesprochen, obwohl der Wagen ordentlich repariert wurde, worüber auch eine Rep.Bestätigung vorhanden ist und das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist und weniger als 60TKm gelaufen ist. IMHO müsste der Wagen dennoch eine Wertmindeung bekommen, da der Wagen ja zusätzlich im Wert gemindert ist, oda? thx a lot of you all...

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


Also Ihr Hübchen, dann will ich mal ergänzen. Der Vorschaden war bei dem Vorbesitzer. Nun hat der Schwager das erste Mal einen Rumser, den begutachten lassen hat. Dieser hat ihm jedoch keine Wertminderung zugesprochen, obwohl der Wagen ordentlich repariert wurde, worüber auch eine Rep.Bestätigung vorhanden ist und das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist und weniger als 60TKm gelaufen ist. IMHO müsste der Wagen dennoch eine Wertmindeung bekommen, da der Wagen ja zusätzlich im Wert gemindert ist, oda? thx a lot of you all...

1. Ich gehen mal davon aus, das die Versicherung über den Vorschaden besser informiert ist, als dein Schwager

2. Sollte der Sachverständige von deinem Schwager beauftragt worden sein, kann er deinem Schwager auch begründen, warum er keine Wertminderung mehr bescheinigt

3. Jeder Wagen sollte ordentlich repariert werden. Die Wertminderung soll heutzutage lediglich den Makel des Unfallfahrzeuges ausgleichen, der zu einem geringeren Verkaufserlös führt.

Es fahren auch auf Deutschlands Straßen mehr aufgebaute Totalschäden, als so mancher MT´ler hier glauben mag. Dafür gibt es keine Wertminderung mehr, egal wie alt und wie wenig gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70



das ist leider ein übliches Vorgehen bei den Versicherern, dass Ansprüche auf Wertminderung erstmal "abgebügelt" werden, wenn auch mit manchmal fragwürdigen Begründungen.  

Und diese Aussage ist keine Polemik, sondern - leider - richtig. Wobei man natürlich sagen muß, dass das sicher nicht in jedem Fall so gemacht wird, aber es kommt schon vor. Dabei geht es aber nicht nur um Wertminderung, sondern um alle möglichen Ansprüche (wir hatten das doch gerade mit den SV-Honoraren).

Gerade gestern hatte ich wieder eine Akte, in der nach Zustellung der Klage an die Versicherung das Anerkenntnis kam - und das gibt es bei mir alle 1 bis 2 Monate. Ich will gar nicht wissen, wie oft die Versicherungen schon einknicken, wenn das 1. Schreiben vom Anwalt kommt. Die Versicherungen wissen doch genau, dass sie nie von Privatpersonen ohne Anwalt verklagt werden - da lohnt der Versuch, diese über den Tisch zu ziehen. Und wenn der Anwalt sich meldet, kann man immer noch einlenken.

btt:
Der Ersatz der Wertminderung ist dadurch bedingt, dass man für ein "Unfallfahrzeug" beim Verkauf nunmal weniger Geld bekommt als bei einem "unfallfreien" Fahrzeug. Und diesen Wert-Verlust müssen die Versicherungen ausgleichen.

Ob ein Fahrzeug aber nun ein oder zwei Unfälle an derselben Stelle hatte, ist bei fachgerechter Reparatur egal. Es ist und bleibt ein Unfallfahrzeug mit der entsprechenden Wertminderung beim Verkauf. Diese ist aber gleichhoch, so dass durch den 2. Unfall normalerweise kein zusätzlicher Wert-Verlust entsteht. Damit muß die Versicherung dann auch nichts ausgleichen.

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@k080907:

Zitat:

Gerade gestern hatte ich wieder eine Akte, in der nach Zustellung der Klage an die Versicherung das Anerkenntnis kam - und das gibt es bei mir alle 1 bis 2 Monate. Ich will gar nicht wissen, wie oft die Versicherungen schon einknicken, wenn das 1. Schreiben vom Anwalt kommt. Die Versicherungen wissen doch genau, dass sie nie von Privatpersonen ohne Anwalt verklagt werden - da lohnt der Versuch, diese über den Tisch zu ziehen. Und wenn der Anwalt sich meldet, kann man immer noch einlenken.

Na, ich habe den Eindruck, dass Du die einschüchternde Wirkung eines Anwaltsbriefkopfs hier ein wenig überschätzt.

Es ist dem Versicherer in der Regel ziemlich einerlei, von wem die Post kommt. Sind die Anspruchsvoraussetzungen schlüssig dargestellt und belegt, wird reguliert. Wenn nicht, dann nicht.

Der Unterschied ist, dass der Laie sich einfach schwerer damit tut, seinen Anspruch schlüssig zu bekommen. Dafür ist der Anwalt eben Profi.
(Allerdeings soll es schon vorgekommen sein, dass in Fällen mit mehreren Beteiligten der "Laie" längst fertig reguliert war, während der anwaltlich vertretene noch noch auf sein Geld wartete...).

Oft ist es aber auch einfach der Zufall bzw. der Zeitablauf, der den Eindruck erweckt, dass das Anwaltsschreiben zur Regulierung geführt hat (Bsp: Polizeiakte / Schadenanzeige kommt verspätet, inzwischen liegt das Anwaltsschreiben vor).

Zahlung nach Zustellung der Klage:
Auch hierfür gibt es viele Gründe.
Entweder, weil die Haftung erst spät geklärt wurde, oder weil der Sachbearbeiter einfach einen Fehler gemacht hat und etwas übersehen oder falsch eingeschätzt hat (ja, auch das kommt vor...).
Oder es sind die berühmten witschaftlichen Erwägungen: eigentlich gibt´s nix mehr, aber der Prozess lohnt sich einfach nicht, weil die Kosten z.B. einer Beweisaufnahme zu hoch werden.

und in manchen Fällen ist es der regulierenden Versicherung sogar ganz Recht, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Dieser ist in der Regel viel Emotionsloser und kann auf sachlicher Ebene mit dem SB oft eine effiziente und zufriedenstellende Regulierung erreichen....

Bei allem Frust und auch Groll gegen die Versicherungen, den auch ich leider (immer häufiger) hegen (muss), darf man aber auch nicht vergessen, wie viele Schadenfälle tagtäglich zügig und auch korrekt reguliert und abgewickelt werden. Und das ist sicherlich der überwiegende Teil.....

Aber dennoch ärgert es auch mich maßlos, wenn ein Sachbearbeiter, nicht für Argumente zugänglich ist und auf den Einwand des notwendiges Rechtsbeistandes bei starren Festhalten seines Standpunktes -und nicht objektiver Betrachtung- mit der süffisat-Arroganten Antwort kontert "dann müssen Sie das eben machen"

Das legt nämlich die Vermutung nahe, dass es ihm völlig egal ist, da es ja nicht sein Geld ist, welchens hier evtl. unnötig verpulvert wird....

Aber, das betrifft natürlich nicht alle Versicherungen und alle Sachbearbeiter. 🙂
Ist wie in der Branche der SV..... da gibt es solche und solche.... 🙄

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG
Also Ihr Hübchen, dann will ich mal ergänzen. Der Vorschaden war bei dem Vorbesitzer. Nun hat der Schwager das erste Mal einen Rumser, den begutachten lassen hat. Dieser hat ihm jedoch keine Wertminderung zugesprochen, obwohl der Wagen ordentlich repariert wurde, worüber auch eine Rep.Bestätigung vorhanden ist und das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist und weniger als 60TKm gelaufen ist. IMHO müsste der Wagen dennoch eine Wertmindeung bekommen, da der Wagen ja zusätzlich im Wert gemindert ist, oda? thx a lot of you all...

Wenn der erste Sachverständige hier keine Wertminderung geschrieben dann kommen dafür zwei Gründe in Frage:

1.
Der Schaden war nicht Wertminderungwürdig (ja, auch sowas gibt es)

2.
Der Sachverständige hat nicht genügend Sach- und Fachkunde in seinem Beruf (auch das gibt es, die heißen dann KT-SV)

Beides ist aber nicht der nun regulierenden Versicherung anzulasten.
Die Beweislast, dass durch den zweiten Schaden ein Minderwert entstanden ist, liegt bei dir als Anspruchsteller.
Hierfür kannst du einen Sachverständigen beauftragen, der dir diese Aufgabe abnimmt.

Dem sollte man allerdings ungefragt auf Nachfrage erst Recht (!) Instand gesetze Vorschäden offenbahren.
Dann kann auch vernünfig  abgeklärt werden  ob und in  welcher  Höhe ein merkantiler  Minderwert zu berücksichtigen  wäre....

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