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Wer ist Schuld?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Anliegen - und zwar: Wer ist aus eurer Sicht hier Schuld?
Zur Erklärung:
Der Fahrer des roten PKW wollte auf den Parkplatz fahren.
Der Fahrer des schwarzen PKW sah nach links und ist dann aus der Parklücke gefahren. Links neben ihm stand noch ein gelber PKW.
Sie "schlecht" Skizze soll helfen zu verstehen. Das Bild zeigt den Unfall.
Bitte um Antworten.
Danke und Grüße
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28 Antworten
Bei solchen Unfällen scheinen die Versicherungen sich auch außergerichtlich schon geeinigt zu haben den Schaden 50:50 aufzuteilen.
Nur wenn jemand erdrückende Beweise hat gehen die Versicherungen vor Gericht.
Bei Parkplätzen gilt ja auch nicht die STVO, selbst wenn der Parkplatz so beschildert wäre. Da gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Vorfahrt gibt es übrigens auch nicht! Schon daher wird der Schaden wohl 50:50 geteilt, vor allem ärgerlich wenn man keinen Fehler gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Bei solchen Unfällen scheinen die Versicherungen sich auch außergerichtlich schon geeinigt zu haben den Schaden 50:50 aufzuteilen.
Nur wenn jemand erdrückende Beweise hat gehen die Versicherungen vor Gericht.
Bei Parkplätzen gilt ja auch nicht die STVO, selbst wenn der Parkplatz so beschildert wäre. Da gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Vorfahrt gibt es übrigens auch nicht! Schon daher wird der Schaden wohl 50:50 geteilt, vor allem ärgerlich wenn man keinen Fehler gemacht hat.
Nicht ganz richtig! Überall wo öffentlicher Straßenverkehr statt findet greift der §1 der STVO. Denn dort steht ja der passus gegenseitige Rücksicht! ;-)
Als Polizist kann ich meinem Vorredner nur zustimmen. Die StVO gilt.
Sollten zusätzlich VZ angebracht sein (wie ja üblich an größeren PP), dann entfalten sie laut Rechtsprechung auch eine entsprechende Wirkung. Im Klartext sie gelten zwar nicht im "urrechtlichen Sinne", aber der Verkehrsteilnehmer muss sich ja daran orientieren, da es nicht sein kann, als VT sich über die Gültigkeit von VZ Gedanken zu machen.
-->Wie die Versicherung den Schaden abrechnet, klärt die. Wenn man aber aus einer Parklücke rausfährt, der andere auf der quasi "Fahrbahn" fährt, hat man schlechte Karten. Das zu entscheiden, obliegt der Versicherung.
Ich schließe mich mal dem Polizisten an.
Der Ausfahrende dürfte schlechte Karten haben, es sei denn, der "Rote" wäre zu schnell für die Situation auf dem Parkplatz unterwegs gewesen.
Ich hatte mal eine ähnliche Situation, stand jedoch direkt hinter dem ausfahrenden Fahrzeug auf der Fahrspur. Der Ausfahrende ist einfach losgefahren und in mein Auto geknallt. Er fragte noch, wo ich her käme, dabei stand ich dort bereits eine Weile um mit einem Kollegen was zu besprechen. Die Versicherung des Ausfahrenden hat den Schaden komplett übernommen, ohne wenn und aber.
den letzten beiden postings zufolge scheint die rechnung ja doch noch aufzugehen... ;)
@pinocchio76
Ich habe ja geschrieben "Da gilt gegenseitige Rücksichtnahme.". Du irrst allerdings wenn du das auf die STVO beziehst. Dieser passus steht dort zwar auch findet aber in der Rechtssprechung keine Beachtung. Verwiesen wird lediglich auf gegenseitige Rücksichtnahme nicht aber auf die STVO. Die gilt auf Parkplätzen nämlich nicht.
@Defstar54
Das ist definitiv falsch. Dann lass dich von deinen Vorgesetzten aufklären oder liess einschlägige Urteile!
Die Polizei muss nicht einmal den Unfall aufnehmen und zu Protokoll geben. Die Polizei ist auf Parkplätzen nicht zuständig! Ein Unfall der auf einem Parkplatz passiert ist nur zivilrechtlich verfolgbar. Wäre der Unfallgegner geflohen wäre es weder Sachbeschädigung noch Fahrerflucht gewesen!!! Sachbeschädigung nicht, weil du Vorsatz nachweisen musst. Unfallflucht nicht, weil es das auf Parkplätzen nicht gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
@pinocchio76
Ich habe ja geschrieben "Da gilt gegenseitige Rücksichtnahme.". Du irrst allerdings wenn du das auf die STVO beziehst. Dieser passus steht dort zwar auch findet aber in der Rechtssprechung keine Beachtung. Verwiesen wird lediglich auf gegenseitige Rücksichtnahme nicht aber auf die STVO. Die gilt auf Parkplätzen nämlich nicht.
@Defstar54
Das ist definitiv falsch. Dann lass dich von deinen Vorgesetzten aufklären oder liess einschlägige Urteile!
Die Polizei muss nicht einmal den Unfall aufnehmen und zu Protokoll geben. Die Polizei ist auf Parkplätzen nicht zuständig! Ein Unfall der auf einem Parkplatz passiert ist nur zivilrechtlich verfolgbar. Wäre der Unfallgegner geflohen wäre es weder Sachbeschädigung noch Fahrerflucht gewesen!!! Sachbeschädigung nicht, weil du Vorsatz nachweisen musst. Unfallflucht nicht, weil es das auf Parkplätzen nicht gibt.
Aber natürlich trifft das zu! Ein Parkplatz (kein gesperrtes Gelände) ist öffentlicher Straßenverkehr! Daher greift der §1! Wirst Du in jeder Verhandlung hören! Ich könnte noch tiefer darauf eingehen aber das spar ich mir würde hier den Rahmen sprengen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hier für die die ihn nicht kennen damit ihr wisst worum es geht.
@Opel72:
Schau mal hier, da ist das ganze recht schön erklärt.
http://www.himmelreich-dr.de/html/unfallflucht__kein_vorsatz.html
Die von dir genannten Außnahmen gelten nicht Pauschal für jeden Parkplatz, sondern nur für nicht öffentliche, abgesperrte Gelände (z.B. private Tiefgarage an der Wohnung, abgesperrtes Firmengelende, Innenhof eines Wohnblocks, sofern nicht für jeden zugänglich, nicht öffentliche Parkplätze mit strenger Zugangskontrolle, ...)
Zitat:
Original geschrieben von Jared
@Opel72:
Schau mal hier, da ist das ganze recht schön erklärt.
http://www.himmelreich-dr.de/html/unfallflucht__kein_vorsatz.html
Die von dir genannten Außnahmen gelten nicht Pauschal für jeden Parkplatz, sondern nur für nicht öffentliche, abgesperrte Gelände (z.B. private Tiefgarage an der Wohnung, abgesperrtes Firmengelende, Innenhof eines Wohnblocks, sofern nicht für jeden zugänglich, nicht öffentliche Parkplätze mit strenger Zugangskontrolle, ...)
Riiiichtiiiiig!
Anhand der Bilder und der Skizze bin ich davon ausgegangen das es sich um ein beschranktes Privatgelände handelt.
Der gute Dr. mit seinem tollen Link lässt das nur nebenbei fallen aber in dem Moment wo eine Schranke das Privatgelände begrenzt ist Schluss mit der STVO.
Das ist z.B. in Karstadt- und anderen Parkhäusern der Fall. An Flughäfen, Fussballstadien, Messen etc. etc. etc.. So reicht schon eine Kette wie z.B. bei LIDL Parkplätzen.
Der TE schreibt auch nicht das es sich um einen öffentlichen oder privaten Parkplatz mit freiem Zugang handelt. Wenn ich mir die Skizze ansehe und die Umzeunung auf dem Bild ist eine Schranke wahrscheinlich. Also müsste der TE erst einmal dazu Stellung nehmen!
Im übrigen kann ich die Aufregung auch nicht verstehen, wie man sich auf Parkplätzen zu verhalten hat habe ich zweimal gepostet. :rolleyes:
Welche Aufregung? ;-) Alles i.O.!
Hallo zusammen!
Es tut mir leid das ich mich erst jetzt wieder melde - hatte davor keine möglichkeit, da ich bzgl. dem Unfall unterwegs war.
...Vielen Dank für die rege Beteiligung an den Kommentaren!
Um die letzten Fragen zu beantworten: Der Parkplatz gehört zu einer Kirche und wird mit einem Tor geschlossen. Alles Eigentum (also Privat).
...Beide Fahrer des PKW's haben heute einen Kostenvoranschlag gemacht.
Roter PKW: 1.780 EUR
Schwarzer PKW: 3.400 EUR
Der Schaden wird morgen der Versicherung gemeldet - ich werde euch aber auf dem laufenden halten!
Gruß,
88igergolf
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Der gute Dr. mit seinem tollen Link lässt das nur nebenbei fallen aber in dem Moment wo eine Schranke das Privatgelände begrenzt ist Schluss mit der STVO.
Das ist z.B. in Karstadt- und anderen Parkhäusern der Fall. An Flughäfen, Fussballstadien, Messen etc. etc. etc.. So reicht schon eine Kette wie z.B. bei LIDL Parkplätzen.
Nicht, wenn jeder nach Belieben an dieser Schranke vorbei kommt, also z.B. am Eingang eines öffentlichen Parkhauses, indem man einen normalen Parkschein zieht. Der "gute Dr." macht den Unterschied meiner Meinung nach anhand vieler Beispiele eigentlich recht gut deutlich.
Hier aber nochmal ein anderer Link zum Thema:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php
Zitat:
Im übrigen kann ich die Aufregung auch nicht verstehen, wie man sich auf Parkplätzen zu verhalten hat habe ich zweimal gepostet. :rolleyes:
Was denn für einen Aufregung? Hier wird doch ganz normal und halbwegs sachlich diskutiert, wie ich finde.