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Wer fährt 80+ auf AB in A und Slo?

Themenstarteram 22. August 2016 um 8:09

Nun stelle ich kurz vor Abreise fest, dass wir nun im schweren Gespannbetrieb (über 3,5T) angekommen sind und das heißt in Österreich und Slowenien 80km/h max., dabei habe ich doch extra stärkeres Fahrzeug gekauft um nicht mehr die Berge hoch zu Kräppeln :(

Aber aus meinen Beobachtungen heraus hält sich daran doch keiner oder?

Ja ich weiß, bei Erwischen bin ich selbst schuld.

P.S.: man merkt ich habe noch große Hoffnungen nicht im Stau zu enden ;)

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2016 um 9:25

Ich bin seit ca 2 Millionen km mit 80 km/h auf den internationalen Autobahnen unterwegs. In der Ebene immer im Fluss mitschwimmen, am Berg wird dann überholt, wenn es erlaubt ist und es die Leistung des eigenen Fahrzeug zuläßt. So bin ich bis jetzt immer entspannt ans Ziel gekommen, auch in den Urlauben mit dem Wohnwagen. Mit 100 km/h auf der mittleren oder linken Spur den Bremser zu spielen ist mir zu stressig.

Gruß Jan

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Nein, brauchst nur den oberen Link lesen.

am 22. August 2016 um 12:15

Zitat:

@loverl schrieb am 22. August 2016 um 14:03:16 Uhr:

Naja Bundesministerium für Verkehr ist der Gesetzgeber und weil einige es nicht verstehen zahlen Sie in Österreich. .... Zu Recht !

Schade, dass du keinen Link zu dem enstprechenden Gesetz (was irgendjemand mal vor Jahren in Tabellen geschrieben hat, ist für mich keine Quelle) einstellen kannst, damit man schauen kann, warum das entsprechende Gesetz falsch im RIS steht.

 

Nein nur unter 3500kg Gesamtgewicht aber nur wenn der Hänger leichter im Gesamtgewicht ist als das zugfahrzeug im Eigengewicht und zusammen nicht über 3500kg Gesamtzuggewicht hat .Dürfen 80ig fahren . Über 3500kg gelten die LKW Bestimmungen . Eure Tempo 100 regelung gelten nur in Deutschland.

Themenstarteram 22. August 2016 um 12:19

Ja und LKw ist erlaubt 80ig! Fährt aber niemand, sprich ich bin Bremsklotz mit dem Wohnwagen, wobei theoretisch das doppelte fahren könnte.

Ihr zahlt auch gerne! !!!!!!! Danke dafür.

am 22. August 2016 um 12:23

Laut RIS wurde das 2014 geändert (wohl in Verbindung und Angleichung an die Änderung der Fahrerlaubnisklasse B, in welcher dieser Passus wegfiel. Der ÖAMTC nimmt in diesem Zusammenhang ebenfalls nur Bezug auf Klasse B).

Aber ist ja nicht schlimm, wenn jemand das nicht weiß und 80 km/h fährt - gefährlich wäre es umgekehrt.

Der Meisterspion hat eh den richtigen Link gepostet. .. Da steht alles genau und verständlich beschrieben! Und der link ist rechtens.

am 22. August 2016 um 12:33

Finde kein Link vom Meisterspion, nur eine vermutlich veraltete Tabelle davor und vor allem keine Stellungnahme, weshalb RIS angeblich was Falsches als aktuellen Gesetzestext veröffentlicht (auch per dem im Portal verlinkten Gesetzestext, welcher die Einschränkung nicht mehr enthält). Das erwarte ich als Selbstverständlichkeit, wenn man es in Zweifel zieht.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?...

§ 58 2. f)

Wichtig: Oben "Gesamte Rechtsvorschrift heute / anderes Datum" beachten; es gibt auch ältere Fassungen mit dieser Einschränkung.

Wenn ich mich irre, bin ich für jeden Update dankbar. Aber er sollte schon begründet sein.

Ich habe den Betreiber des Portals um Klärung des Widerspruchs zwischen Tabelle des Portals und aktuellem Gesetzestext - auf den er selbst verlinkt - gebeten. Schau'n wir mal.

Zitat:

@loverl schrieb am 22. August 2016 um 14:17:03 Uhr:

Nein nur unter 3500kg Gesamtgewicht aber nur wenn der Hänger leichter im Gesamtgewicht ist als das zugfahrzeug im Eigengewicht und zusammen nicht über 3500kg Gesamtzuggewicht hat .Dürfen 80ig fahren . Über 3500kg gelten die LKW Bestimmungen . Eure Tempo 100 regelung gelten nur in Deutschland.

Was denn nun?

Nur unter 3,5T-zul. Gespanngewicht oder gar nicht?

M.E. darf man mit unter 3,5T zulässigem Gespanngesamtgewicht, wobei das zul GG des Anhängers unter dem Leergewicht des Zug-Fz bleiben muss, auf österreichischen Autobahnen generell 100km/h fahren.

Weitere Bedingungen gibt es m.E. nicht.

Dass das jetzt mit den maximal zulässigen Gespannen bei Führerschein B identisch ist, kann auch Zufall sein.

Mit der Regelung in D hat das nichts zu tun, denn in D gilt die 100km/h Regelung auch bei Kraftfahrstraßen, bei schwereren Gespannen und ist bei den Gewichtsverhältnissen abhängig von Anhängertyp und dem Vorhandensein einer Antischlingervorrichtung.

Was ist da so schwer zu verstehen??? Steht ja alles da !!!! Die Tabelle ist bis zur nächsten Gesetzesänderung gültig !!!! Bundesministerium für Verkehr . Mich wundert es schön langsam nicht das man euch Deutschen nicht mag ....

Zitat:

@loverl schrieb am 22. August 2016 um 18:17:51 Uhr:

Was ist da so schwer zu verstehen??? Steht ja alles da !!!! Die Tabelle ist bis zur nächsten Gesetzesänderung gültig !!!! Bundesministerium für Verkehr . Mich wundert es schön langsam nicht das man euch Deutschen nicht mag ....

dein Text, den ich zitiert habe, ist nicht eindeutig zu verstehen...und stimmt vermutlich nicht mit dem überein, was in dem Link steht.

Wenn ich nicht sicher bin, dann lieber langsamer. Wenn der LKW hinter dir nicht näher kommt, dann bist du schon einen Tick zu schnell.

Zitat:

@norbert_g schrieb am 22. August 2016 um 20:10:44 Uhr:

Wenn ich nicht sicher bin, dann lieber langsamer. Wenn der LKW hinter dir nicht näher kommt, dann bist du schon einen Tick zu schnell.

Also ich bin diesen Sommer 2-mal über österreichische AB gefahren.

Mein real vorhandenes zul. Gespanngesamtgewicht beträgt ca 2700kg und das Auto ist leer definitiv schwerer, als das zul GG des Wohnwagens.

Da war (und bin) ich mir sogar völlig sicher, dass ich 100km/h (und zwar laut Navi/GPS) fahren darf.

So wirklich schwierig ist die Rechnung doch eigentlich nicht. Wieso kann man sich da "nicht sicher" sein?

mit Führerscheinen hat das in Österreich überhaupt nichts zu tun, denn jedes Wohnwagengespann, dass über österreichische Autobahnen mit 100km/h gefahren werden darf, kann mit dem "kleinsten" Führerschein B gefahren werden.

Alles, was einen höherwertigeren Führerschein benötigt, ist ohnehin von der 100km/h-Regelung in A ausgeschlossen.

am 22. August 2016 um 19:47

Zitat:

@loverl schrieb am 22. August 2016 um 18:17:51 Uhr:

Was ist da so schwer zu verstehen??? Steht ja alles da !!!! Die Tabelle ist bis zur nächsten Gesetzesänderung gültig !!!! Bundesministerium für Verkehr . Mich wundert es schön langsam nicht das man euch Deutschen nicht mag ....

Das Niveau sinkt deutlich.

Du hast aber schon den geänderten Gesetzestext gelesen, oder? Auch verstanden? Kommentiert bisher nicht.

Der Link zum Gesetz (oder Verordnung oder wie immer das in den Alpen heißt) steht unter der Tabelle. Vielleicht erkennst du ja, dass zwischem den vom Portal verlinkten aktuellem Gesetzestext mit der Änderung von 2014 und der Tabelle ein Widerspruch besteht. Den gilt es zu klären - beides kann ja nicht stimmen.

Einfach abwarten, bis die Stellungnahme der offiziellen Seite da ist. 80 km/h sind ja ohnehin besser geeignet, die Landschaft zu genießen.

Einen "Grünen" für Deinen ersten Satz!

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