Wer darf hier wann und wie parken?
Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.
125 Antworten
1x hast du das gesagt um dann in allen weiteren Beiträgen darzulegen, dass es nur eine Sichtweise gibt.
Völliger Unsinn. Ich muss dir leider jegliche Lesekompetenz absprechen.
Meiner Meinung nach ist es mit deinen Beiträgen wie mit der Beschilderung. Sie lässt beide Interpretationswege zu.😉
In dem Zusammenhang erinnere ich mich an die Beiträge des Nutzers U.Korsch, der im Tenor immer wieder nachvollziehbar argumentierte, dass es zur Lesung von Haupt- und Zusatzschildern (noch) keine etablierte Grundlage gibt. Zudem wäre das im Zweifel Ländersache.
In dem Zusammenhang hier ein halbwegs aktuelles Urteil aus Hamburg mit einer gleich gelagerten Schilderkombination:
https://justiz.hamburg.de/.../...772-20-urteil-vom-03-08-2023-data.pdf
Ich mag mich irren, aber der Tenor ist, dass es im Falle von Interpretationsmöglichkeiten dem Verkehrsteilnehmer auf "Fahrschulniveau" nicht zumutbar ist zu ergründen, was denn die Absicht der Ordnungsbehörde gewesen sein könnte.
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Das oberste Zeichen des Ausgangsposts ist demnach eindeutig gültig, oder?
Ich denke in dem Urteil ist dieser Absatz:
Zitat:
Zunächst ist schon - ohne dass es hierauf maßgeblich ankommt - darauf hinzuweisen, dass
bereits nach den internen Verwaltungsvorschriften der Beklagten (Nr. 14 Satz 2 der VwV
zu §§ 39-43 StVO) eine zeitliche Beschränkung durch Zusatzzeichen nur für bestimmte
Verkehrszeichen, z.B. Zeichen 314 (Parken) zulässig ist, aber nicht für Zusatzzeichen, wie
vorliegend von der Beklagten für das Zusatzzeichen „Parkscheibe“ geltend gemacht.
der wichtigste.
@Rockville:
Dann scheine ich mit meiner Sichtweise falsch zu liegen.
Man muss anmerken, dass das Gericht die Lösung direkt mitgeliefert hat und Hamburg dies wohl auch an dieser Stelle schon umgesetzt hat.
@Moewenmann Danke für das Urteil
D.h.; im Klartext, daß eine zeitliche Begrenzung nur für das Hauptzeichen zulässig ist, aber nicht für die darunter befindlichen weiteren Zusatzzeichen? Wenn das aber Ländersache ist, kann das in einem anderen Land wieder anders sein? Wenn "ja", wäre das dann doch aber trotzdem Murks? Denn es sollte doch bundesweit einheitlich bestimmt sein?
Allerdings ist dann auch klar, daß es sich im Falle des vom TE eingestellten Bildes um einen reinen 24h-Behindertenparkplatz handelt, wo Nichtbehinderte nicht parken dürfen?
Nur könnte sich dann die weitere Frage stellen, wie sich denn ein ausgewiesener Behindertenparkplatz zeitlich begrenzen ließen, bspw., weil er außerhalb bestimmter Zeiten nicht benötigt wird, wenn eine zeitliche Begrenzung des Zusatzschildes nicht zulässig ist?
Wäre es dann nicht eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, darauf hinzuwirken, daß es für die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes ein eigenes Hauptzeichen hat? Denn dieses dürfte dann zeitlich begrenzt werden?
Wenn die Zusatzschilder auf einer einzigen Tafel kombiniert sind wäre das möglich. Also Parkschild mit der Einschränkung nur für Inhaber des blauen Parkausweises, dieses geltend nur an Wochentagen in der Zeit von .... Dann ist außerhalb dieser Zeit dort kein Parkplatz ausgewiesen. Das wiederum ergäbe nur selten Sinn. Daher meine unbeantwortete Nachfrage vor einigen Seiten, ob es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt.
Schilder sind sowieso extrem oldschool. Die Regeln werden zukünftig direkt ins Navi gesendet werden.
Das wird dauern ....
Da werden sich viele wegen vermeintlich Datenschutz und Co. gegen wehren.
Und dann werden die Autos wie auf der Kartbahn an Gefahrenstellen und aus sonstigen Gründen automatisch per Fernsteuerung gedrosselt.
Tja das hatten wir vor dem S-Bahn- Unfall auch gedacht. Dann hat der Fahrer aber einfach auf den Knopf gedrückt....
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 22. Februar 2024 um 08:26:28 Uhr:
Schilder sind sowieso extrem oldschool. Die Regeln werden zukünftig direkt ins Navi gesendet werden.
und wie läuft das dann mit dem analogen Verkehr? Weder Fußgänger noch Radfahrer haben ein direktes Navi.
Das scheint hier ein "never ending" Fred zu werden.
Können wir uns darauf einigen, das keiner es exakt weiss und zu 100% sicher ist?
Endgültig wird man es nur wissen, wenn es bis in die letzte Instanz durchgeklagt ist. 😉