Wer darf hier wann und wie parken?
Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.
125 Antworten
OK, dann haben wir jetzt bei der Auslegung ungefähr "halbe-halbe". Und in jeder der beiden Gruppen gibt es mehrere, die die jeweils andere Auslegung für Quatsch halten oder behaupten, dass es keinen Interpretationsspielraum geben kann. Ist eigentlich wie bei Religionen, nur dass es da nicht 2, sondern 200 Gruppen gibt. 😉
Dann einfach mal mit dem Bild zur unteren Verkehrsbehörde und die Verkehrsrechtliche Anordnung einsehen. Da entnimmt man dann auch, was gemeint sein soll und der SB kann ggf eine Klarstellung der Beschilderung veranlassen, sollte es doch Abweichungen zu den Vorgaben geben.
Aber unbedingt einen Termin machen
Na, dann bringe ich mal eine dritte Möglichkeit ins Spiel.
Die Verkehrszeichenkombi ist ungültig und entwickelt keinerlei rechtliche Wirkung.
Verkehrszeichen müssen zwingend eindeutig sein.
Das ist offensichtlich nicht gegeben.
Den gültigen Regeln zur Aufstellung entspricht das auch nicht.
😁
Man müsste das konkret vorhandene Umfeld wissen; ohne dieses ist jede weitere Deutung sinnfrei?
Der Begriff "Seniorenzentrum" ist u. U. nicht genau genug, denn immerhin könnte da ja auch eine reguläre Seniorenwohnanlage mit integriertem Pflegeheim angeschlossen sein?
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Und ich sage:
Hierzulande müssen Beschilderungen eindeutig und vor allem für jede(n) „einfache(n)“ Bürgerin/Bürger sofort leicht verständlich sein!
Diese hier geführte Diskussion und das Unwissenheitsgerangele dürfte damit eigentlich überhaupt nicht entstehen.
Aber typisch - warum einfach, wenn’s auch in eine eigene komplizierte Wissenschaft übergehen kann.
Für einige hier ist es eindeutig und vielleicht haben die ja recht
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. Februar 2024 um 17:43:09 Uhr:
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 20. Februar 2024 um 13:01:06 Uhr:
wie schon mal geschrieben: definitiv nein, genau so wie es im Anhang geschrieben steht, ohne Abweichung oder weiterreichende Deutung.Leider steht da genau das Gegenteil von dem, was du hinein interpretierst. Was soll bei deinem gezeigten Bild das Parken nachts und an Wochenenden verbieten? Woraus ergibt sich das angebliche Verbot?
Anderes Bild, ähnliche Einschränkung:
nach deiner Lesart dürfen hier am Wochenende auch LKW parken, nach meiner nicht.
Nee, anders. Nach deiner Lesart dürften da sonntags nicht mal Pkw parken.
richtig, auch das nicht.
Das ist natürlich abwegig. Woraus resultiert denn das angebliche Parkverbot an Sonntagen? Es gibt doch keine Grundlage für ein Verbot.
der TE hat irgendwo zwischendurch mal geschrieben, daß man ihm/seiner Freundin ein Ticket verpasst hat, ganz so abwegig scheint die Denkweise ja nicht zu sein.
Das hat aber jetzt mit dem Pkw-Zusatzschild nichts zu tun. Du bist ja da der Meinung, dass dort sonntags gar niemand parken darf. Dann muss das ja für den Ausgangsfall offenbar auch gelten - sonntags niemand, auch nicht Behinderte. Vielleicht solltest du dir jetzt mal überlegen, welche Meinung du vertrittst und welches Zusatzzeichen sich auf welches andere beziehen soll.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. Februar 2024 um 23:01:10 Uhr:
Das ist natürlich abwegig. Woraus resultiert denn das angebliche Parkverbot an Sonntagen? Es gibt doch keine Grundlage für ein Verbot.
Hat moto-tubby auch nie behauptet. Er wäre nach deiner Lesart aber die logische Konsequenz. Ich hatte es in meinem letzten Post mit dem angehängten PDF auch schon so aufgezeigt.
Ich denke aber, dass wir hier eh nie auf einen Nenner kommen werden. Jeder vertritt seinen Standpunkt und es scheint noch kein veröffentlichtes Urteil zu geben die es aufklärt.
Zitat:
@Rockville schrieb am 21. Februar 2024 um 00:41:44 Uhr:
Das hat aber jetzt mit dem Pkw-Zusatzschild nichts zu tun. Du bist ja da der Meinung, dass dort sonntags gar niemand parken darf. Dann muss das ja für den Ausgangsfall offenbar auch gelten - sonntags niemand, auch nicht Behinderte. Vielleicht solltest du dir jetzt mal überlegen, welche Meinung du vertrittst und welches Zusatzzeichen sich auf welches andere beziehen soll.
es gilt (für mich) auch für den Ausgangsfall, hatte ich aber so zu Beginn geschrieben, überlegen muss ich da nicht.
Zitat:
@ktown schrieb am 21. Februar 2024 um 07:51:20 Uhr:
Hat moto-tubby auch nie behauptet.
Doch, er hat es doch sogar fast wörtlich bestätigt.
Ich: "Nach deiner Lesart dürften da sonntags nicht mal Pkw parken."
Er: "richtig, auch das nicht."
Zitat:
@ktown schrieb am 21. Februar 2024 um 07:51:20 Uhr:
Er wäre nach deiner Lesart aber die logische Konsequenz.
Welches ist denn meine Lesart? Ich habe schon auf Seite 1 geschrieben, dass es zwei mögliche Interpretationen gibt und dass sich mehr Erkenntnis nicht ergeben wird.