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Welches Ladegerät für daheim / unterwegs?
Hallo zusammen,
da im Model 3 ja der neue UMC mitgeliefert wird meine Frage: Gibt es die Möglichkeit den Gen1 UMC nachzukaufen? Und wenn ja, weiß jemand was der kostet? Wallbox kommt für mich leider nicht in frage, da ich an 3 verschiedenen Orten (jeweils mit bereits vorhandenem CEE 16A rot) laden möchte. Es gibt zwar auch Lader anderer Hersteller aber mir gefällt beispielsweise das Entriegeln per Knopf direkt am Kabel + Ich gebe lieber Tesla ein paar Euro statt diversen anderen Herstellern mit überteuerten Angeboten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'GEN 1 UMC kaufen' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Der ADAC hat gerade 4 mobile Charger getestet:
116 Antworten
Die Frage ist, was fordert das Finanzamt? Wenn ein normaler Zähler ausreichend ist, wäre das natürlich gut. Ich meine aber gelesen zu haben, dass ein eichrechtskonforme Wallbox, Grundvoraussetzung ist. Wenn ich falsch liege, ist der Aufwand nicht so hoch.
Zitat:
@Bobby-2016 schrieb am 28. Februar 2021 um 15:21:52 Uhr:
Die Frage ist, was fordert das Finanzamt? Wenn ein normaler Zähler ausreichend ist, wäre das natürlich gut. Ich meine aber gelesen zu haben, dass ein eichrechtskonforme Wallbox, Grundvoraussetzung ist. Wenn ich falsch liege, ist der Aufwand nicht so hoch.
Wenn Du oder Dein Arbeitgeber die Kosten für den Strom geschäftlich ansetzen willst MUSS der Zähler geeicht sein.
Zitat:
@fanta241 schrieb am 28. Februar 2021 um 16:42:52 Uhr:
Zitat:
@Bobby-2016 schrieb am 28. Februar 2021 um 15:21:52 Uhr:
Die Frage ist, was fordert das Finanzamt? Wenn ein normaler Zähler ausreichend ist, wäre das natürlich gut. Ich meine aber gelesen zu haben, dass ein eichrechtskonforme Wallbox, Grundvoraussetzung ist. Wenn ich falsch liege, ist der Aufwand nicht so hoch.
Wenn Du oder Dein Arbeitgeber die Kosten für den Strom geschäftlich ansetzen willst MUSS der Zähler geeicht sein.
Nein, das geht auch ohne Eichrechtskonformität, da Arbeitgeberstrom bis auf weiteres steuerfrei ist.
Der Steuerberater fordert nur einen Zwischenzähler, der aber ebenfalls nicht geeicht sein muss.
Geeichte Wallboxen kosten erheblichen Aufpreis und sind nur im öffentlichen Bereich notwendig.
Zitat:
@EffEleven schrieb am 28. Februar 2021 um 17:07:52 Uhr:
Zitat:
@fanta241 schrieb am 28. Februar 2021 um 16:42:52 Uhr:
Wenn Du oder Dein Arbeitgeber die Kosten für den Strom geschäftlich ansetzen willst MUSS der Zähler geeicht sein.
Nein, das geht auch ohne Eichrechtskonformität, da Arbeitgeberstrom bis auf weiteres steuerfrei ist.
Der Steuerberater fordert nur einen Zwischenzähler, der aber ebenfalls nicht geeicht sein muss.
Geeichte Wallboxen kosten erheblichen Aufpreis und sind nur im öffentlichen Bereich notwendig.
Sorry, aber das ist Unfug, wenn Du Dir ein bisschen Mühe gibst wirst Du recht leicht die gesetzliche Grundlage finden welche besagt, dass grundsätzlich erfasste Strommengen geschäftlich nur von geeichten Zähler erfasst werden dürfen. Das gab es auch schon vor dem Thema Wallbox und hängt vor allen Dingen damit zusammen, dass man fest besteuerte Produkte (wie übrigens Benzin auch) nicht beliebig "schätzen" darf.
Dass der AG hinterher nichts versteuern muss hat mit dem Anfang der Kette nichts zu tun.
Zitat:
@fanta241 schrieb am 1. März 2021 um 07:21:12 Uhr:
Zitat:
@EffEleven schrieb am 28. Februar 2021 um 17:07:52 Uhr:
Nein, das geht auch ohne Eichrechtskonformität, da Arbeitgeberstrom bis auf weiteres steuerfrei ist.
Der Steuerberater fordert nur einen Zwischenzähler, der aber ebenfalls nicht geeicht sein muss.
Geeichte Wallboxen kosten erheblichen Aufpreis und sind nur im öffentlichen Bereich notwendig.
Sorry, aber das ist Unfug, wenn Du Dir ein bisschen Mühe gibst wirst Du recht leicht die gesetzliche Grundlage finden welche besagt, dass grundsätzlich erfasste Strommengen geschäftlich nur von geeichten Zähler erfasst werden dürfen. Das gab es auch schon vor dem Thema Wallbox und hängt vor allen Dingen damit zusammen, dass man fest besteuerte Produkte (wie übrigens Benzin auch) nicht beliebig "schätzen" darf.
Dass der AG hinterher nichts versteuern muss hat mit dem Anfang der Kette nichts zu tun.
Das Thema habe ich mit dem AG und dem Finanzamt hoch und runter geprüft und es ist bei mir und dem AG (auch durch Wirtschaftsprüfer bestätigt) zu keinem Mangel gekommen. Aber ich will hier keine allgemein gültige Regel aufstellen.
Nur als Hinweis: Das Finanzamt toleriert sogar einen pauschalen monatlichen Erstattungsbetrag, der nur in drei aufeinanderfolgenden Monaten nachgewiesen werden muss. Danach keine Belege mehr nötig.
Zitat:
@EffEleven schrieb am 1. März 2021 um 07:47:48 Uhr:
Das Thema habe ich mit dem AG und dem Finanzamt hoch und runter geprüft und es ist bei mir und dem AG (auch durch Wirtschaftsprüfer bestätigt) zu keinem Mangel gekommen. Aber ich will hier keine allgemein gültige Regel aufstellen.
Nur als Hinweis: Das Finanzamt toleriert sogar einen pauschalen monatlichen Erstattungsbetrag, der nur in drei aufeinanderfolgenden Monaten nachgewiesen werden muss. Danach keine Belege mehr nötig.
Ja, das glaube ich Dir sogar und möchte natürlich auch keine Grundsatzdiskussion führen, aber wenn Du z.B. MID googelst oder einen Elektriker, welcher Wallboxen verbaut und im Thema drin ist, fragst kommst Du schnell auf die juristisch unangreifbare Antwort.
Dass das Finanzamt und auch ein Steuerberater hier anders reagieren liegt zum Einen an Unkenntnis und zum anderen an Durchführungsverordnungen, welche genau wie Du schreibst einen geeichten Zähler überflüssig erscheinen lassen.
Sollte sich mal der Sachbearbeiter Deines Finanzamtes ändern und plötzlich für Dich überraschend die Buchstaben des Gesetzes exakt kontrollieren wollen, nützen Dir die Aussagen der obigen Berater nichts und wenn es das Finanzamt selbst gewesen ist.
Meiner Meinung nach ist ein geeichter Zähler nicht wesentlich teurer und man ist absolut auf der sicheren Seite. Zu sagen es wäre nicht nötig ist definitiv falsch, zu erläutern dass man damit (ohne geeichten Zähler) nach besten Wissen und Gewissen durchkommt dürfte trotzdem richtig sein.
Ich zweifele auf keinen Fall die steuerrechtliche Kompetenz eines Elektrikers an, aber nur damit ich es verstehe: Warum geeicht ablesen, wenn nicht steuerpflichtig?
Wir haben derzeit 12 Ladepunkte im Unternehmen installiert, an den munter und durcheinander Pool-Fahrzeuge, Dienst- und Privatfahrzeuge geladen werden. Alles nicht geeicht, alles steuerrechtlich erlaubt. Eichpflicht besteht nur bei Abgabe an betriebsfremde Dritte. Dafür gibt es zwei entsprechend ausgerüstete Ladepunkte. Die waren übrigens 1.500€ teurer als nicht geeichte Ladepunkte. Finde ich schon erheblich.
Zitat:
@EffEleven schrieb am 1. März 2021 um 09:27:23 Uhr:
...Warum geeicht ablesen, wenn nicht steuerpflichtig?..
Die Befreiung ist nur temporär die Voraussetzungen sollten auch für später gewahrt sein, sonst entstehen Zusatzkosten.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. März 2021 um 10:16:58 Uhr:
Zitat:
@EffEleven schrieb am 1. März 2021 um 09:27:23 Uhr:
...Warum geeicht ablesen, wenn nicht steuerpflichtig?..
Die Befreiung ist nur temporär die Voraussetzungen sollten auch für später gewahrt sein, sonst entstehen Zusatzkosten.
Temporär bis 2030.
Vielleicht reicht ja auch die pauschale Abrechnung.
Bei 70 € pauschaler Erstattung sind das bei 30 ct/kWh etwa 233 kWh/Monat. bei einem Verbrauch von 20 kWh/100 km sind das fast 1.200 km/Monat.
Hatte ich zunächst auch erst angedacht, fahre aber ca. 40.000 km im Jahr. Deshalb die genaue Abrechnung.
Zitat:
@EffEleven schrieb am 1. März 2021 um 19:36:56 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. März 2021 um 10:16:58 Uhr:
..die Voraussetzungen sollten auch für später gewahrt sein...
Temporär bis 2030.
Sind nur noch neun Jahre, Der Kardinal Fehler war aber früher, Denn es wurde im Nachhinein:mad: verlängert. Welcher Arbeitgeber investiert dann in notwendige Soft-/Hard-ware um das zu verwalten.