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Welche Wallbox empfielt das Forum aktuell für den eGolf?

VW Golf 7 e (AU/5G)
Themenstarteram 3. September 2020 um 16:06

Ich möchte mir eine Wandschachtel für den eGolf bestellen, aber es kann mir keiner sagen, welche aktuell die Beste ist. Wieviel % bekommt man eigentlich bei der Aktion gefördert in Nrw?

Beste Antwort im Thema

Ist es so schwer, die Fördervoraussetzungen zu lesen, die Gerald direkt davor verlinkt hat?

Nachdem dir nicht einmal aufgefallen ist, dass der Link nicht funktioniert, hast du es wohl nicht einmal probiert.

https://bit.ly/33FmrCI

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Wir haben auch die Heidelberg Home Eco - Made in Germany, solide und völlig ausreichend.

Ich bin seit 3 Jahren mit meiner Simple EVSE sehr zufrieden. Bisher nur 1-phasig mit Hybriden genutzt, aber bald kommt ja der e-golf. Dann 2-phasig.

Preislich kaum schlagbar.

am 28. September 2020 um 8:05

Ich unterscheide im Bekanntenkreis immer zwei Fälle:

Einfacher Nutzer, keine weiteren Anforderungen

Heidelberger Wallbox. Ausgereift, günstig. Am Besten mit 7.5m Kabel für max. Flexibilität.

Smarthome, PV-Anlage (mit Wunsch nach optimiertem Sonnen-Laden)

Dann reicht eine simple Wallbox wie die Heidelberger nur selten aus (die kann nur per potentialfreiem Relais an/ausgeschaltet werden und hat eine fix eingestellte Ladeleistung). Hier braucht man dann etwas besseres wie eine Keba P30C , Go-eCharger (ggf. mobil und an CEE zu betreiben, aber bitte nicht die 1-phasige 7.4kW Version!), OpenWB, usw. Da muss man dann ggf. genauer hinterfragen, was wie gewünscht und vorhanden ist.

Ich selbst nutze 2x 22kW GO-eCharger seit 2.5 Jahren an einem Hybrid (1phasig) und dem eGolf (2phasig) ohne Probleme mit einer selbst realisierten, PV-gesteuerten, Ladelösung.

Bei mir wird’s der Go-e-Charger. In Verbindung mit meiner SMA PV-Anlage, Sunny Home Manager 2.0 und dem Smart Appliance Enabler gibt es PV-geführtes Laden im System von SMA. Alternativ wäre die openWB gewesen - kann nur nicht mit dem SHM 2.0 kommunizieren, der aber gesetzt ist, um Wärmepumpe, Waschmaschine, Geschirrspüler usw. zu steuern.

Themenstarteram 7. Oktober 2020 um 13:10

Ich wollte mir gerade bei be einen Charger bestellen, aber die Seite läuft nicht. Könnt ihr den vw shop aufrufen?

Ab 24.11. werden private Wallboxen gefördert... falls du vielleicht warten möchtest.

Bundesweite Förderung?

Zitat:

@EosLoerrach schrieb am 7. Oktober 2020 um 20:35:08 Uhr:

Bundesweite Förderung?

Ja.

Die Kriterien kann man schon jetzt ansehen, beantragen ab 24.11. und erst nach Antragsbestätigung bestellen und installieren lassen (siehe Webseite, Zitat aus dem Merkblatt 600 000 4534:

Zitat:

"Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens vom Träger der Investitionsmaßnahme zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn."

Wer gerade ein neues Haus baut sollte erst nach Einzug beantragen, da nur Bestandsimmobilien förderfähig sind.

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Wird auch die Installation gefördert oder nur die Wallbox ansich?

Ist es so schwer, die Fördervoraussetzungen zu lesen, die Gerald direkt davor verlinkt hat?

Nachdem dir nicht einmal aufgefallen ist, dass der Link nicht funktioniert, hast du es wohl nicht einmal probiert.

https://bit.ly/33FmrCI

Zitat:

@teuerbilli schrieb am 8. Oktober 2020 um 09:35:16 Uhr:

Wird auch die Installation gefördert oder nur die Wallbox ansich?

Auch die Installation, die Förderung bezieht sich auf die Gesamtkosten. Wichtig ist allerdings dass man dabei je Ladepunkt in Summe mind. 900 EUR auf den Rechnungen hat, sonst gibt es keinen Zuschuss. Um die Schwelle zu überwinden fällt einem selbst oder dem Installateur sicher etwas ein wie Verwendung größerer Leitungsquerschnitt, hochwertigere Sicherheitseinrichtung (FI), ggf. zwei Leitungen parallel verlegen für separaten Drehstromanschluß in der Garage usw.

Mal schauen ob der Link nun richtig aufgelöst wird: Link

Das größte Hindernis dürfte die geforderte "Intelligenz" der Wallbox werden. Im Moment weiß noch niemand, was über den allgemeinen Text im Mouseover bei der KfW hinaus von einer solchen Box zu verlangen sein wird, nachdem es bisher über allg. Rundsteuersignale hinaus noch keinerlei Standards für netzdienliche Auslastungstechniken gibt. Wir werden daher auf die Liste zulässiger Wallboxen warten müssen, die KfW/BAFA veröffentlichen wollen.

Da wird sich jeder Hersteller auf die Schnelle ein "Smartes Modul" aus dem Ärmel schütteln, damit seine Box förderfähig wird.

Ansonsten sollten 900€ gleich beisammen sein was die Gesamtkosten betrifft.

Die KfW wird im November eine Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlichen.

 

Die Anforderung laut KfW:

 

Teil 3: Technische Anforderungen an die Ladestation

• Geltende technische Anforderungen, insbesondere Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen gemäß § 49 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 130) geändert worden ist, sind anzuwenden. § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist entsprechend anzuwenden.

• Gefördert werden stationäre Ladestationen gemäß Ladebetriebsarten 3 und 4 nach DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1).

• Die geförderten Anlagen müssen, wo technisch durch Vorhandensein eines 3-phasigen Wohnungsanschlusses möglich, 3-phasig an die Stromversorgung angeschlossen werden.

• Die Anlage ist gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für den Betrieb von elektrischen Verbrauchsgeräten, Ladestationen und Eigenanlagen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.

• Zur bestmöglichen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise zur Vermeidung von temporären Überlastungen des Verteilnetzes gelten folgende Anforderungen an die Steuerbarkeit der zu fördernden, intelligenten Ladestation:

• Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.

• Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation entweder kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein.

• Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, sodass zukünftige technische Entwicklungen, wie zum Beispiel eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes), die Integration von Energiemanagementsystemen sowie neue Funktionen (zum Beispiel § 14 a EnWG Anpassung) umgesetzt werden können. Über das Smart Meter Gateway kann eine sichere Authentifizierung und gegebenenfalls Netzanschlussleistungsbegrenzung ermöglicht werden. (Hinweis: Die Funktion des lokalen Energiemanagementsystems erfolgt bei direkt am Netz angeschlossener Ladestation innerhalb dieser. Auch hierfür muss die Software- Updatefähigkeit sichergestellt werden.)

• Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über ein Software-Update) auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigten Stellen zu reagieren.

• Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.

• Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfalls auch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation.

Stand: 11/2020

@gerald_b schrieb am 8. Oktober 2020 um 10:52:45 Uhr:

Zitat:

Mal schauen ob der Link nun richtig aufgelöst wird: Link

Hallo

Der Link funtioniert; vielen Dank dafür.

Aus dem Text...

- Was fördern wir?

"Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

Also kommt diese Förderung auch nicht für jeden zukünftigen "E-Auto-Lader" infrage...

Vielen Dank und viele Grüße

der Michael Mark

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