Welche SFK angeben?
Hallo,
bei der KFZ-Versicherung verbessert sich ja jedes Jahr die Schadensfreiheitsklasse, wenn man keinen Unfall hat.
Ich würde nun gerne wissen, welche SFK man bei einem Verischerungswechsel zum Ende des Jahres angeben kann?
Gibt man die aktuelle SFK an oder die "verbesserte", die man im kommenden Jahr bekommen würde?
Zum Beispiel: Im Jahr 2015 ist ein Auto mit SFK 1 eingestuft. Kann ich nun bei einem Versicherungswechsel im November die Klasse 2 bei der neuen Versicherung angeben?
Danke
12 Antworten
Nein,
Bei Wechsel im November die aktuelle SFK angeben (nur zur Info, wenn die aktuelle SFK eine Sondereinstufung war, wird diese an den Nachfolgeversicherer nicht weiter gegeben).
Und darauf achten, dass der Vertragsablauf der 01.01.2016 ist, damit gleich im Januar eine Heraubstufung auf SFK2 erfolgen kann.
Ähm, wenn Du zum 01.01.2016 wechselst, natürlich die SF-Klasse angeben die Du am 01.01.2016 hast.
Also 2015 SF 1, dann 2016 SF 2. Solltest Du noch einen Schaden haben wird das sowieso gemeldet. Die richtige Klasse wird vom neuen Versicherer abgefragt. Also die Angaben im Antrag sind damit Du Preise vergleichen kannst. Die tatsächliche Einstufung ergibt sich durch dass, was Dein Versicherer bestätigt.
Bitte immer Ablauf 01.01. angeben. Die SF-Klasse verbessert sich immer zu ersten Fälligkeit im Folgejahr!
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 23. Juni 2015 um 12:45:38 Uhr:
Ähm, wenn Du zum 01.01.2016 wechselst, natürlich die SF-Klasse angeben die Du am 01.01.2016 hast.
Also 2015 SF 1, dann 2016 SF 2. Solltest Du noch einen Schaden haben wird das sowieso gemeldet. Die richtige Klasse wird vom neuen Versicherer abgefragt. Also die Angaben im Antrag sind damit Du Preise vergleichen kannst. Die tatsächliche Einstufung ergibt sich durch dass, was Dein Versicherer bestätigt.Bitte immer Ablauf 01.01. angeben. Die SF-Klasse verbessert sich immer zu ersten Fälligkeit im Folgejahr!
Sein Vertrag läuft aber nur bis November, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nein, das war schon so gemeint, dass Versicherungsende zum 31.12.2015 ist.
Ich habe nur November gesagt, weil dort ja der Stichtag zum Wechsel ist.
Ich hatte mir nur gedacht, dass wenn ich meine bisherige SFK angebe, wird diese 1zu1 übernommen.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gebe ich an, dass ich SFK2 habe , obwohl diese erst mit dem neuen Vertrag gilt. Sobald die Versicherer ihre Daten abgeglichen haben, wird dem neuen Versicherer gesagt, dass ich bisher SFK1 hatte und der neue Versicherer stuft mich automatisch in SFK2 ein?
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dann musst du gedanklich weiterstufen. würde aber im zweifel auch korrgiert werden, wenn du was falsches angibst.
der alte versicherer bestätgt den sfr zum 31.12.
der neue versicherer stuft den bestätigten sfr zum 01.01. um, wenn dieser denn ebenfalls die hauptfaelligkeit 01.01. hat.
sondereinstufung werden nicht bestätigt.
Zitat:
@night4awk schrieb am 23. Juni 2015 um 16:33:50 Uhr:
Nein, das war schon so gemeint, dass Versicherungsende zum 31.12.2015 ist.
Ich habe nur November gesagt, weil dort ja der Stichtag zum Wechsel ist.Ich hatte mir nur gedacht, dass wenn ich meine bisherige SFK angebe, wird diese 1zu1 übernommen.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gebe ich an, dass ich SFK2 habe , obwohl diese erst mit dem neuen Vertrag gilt. Sobald die Versicherer ihre Daten abgeglichen haben, wird dem neuen Versicherer gesagt, dass ich bisher SFK1 hatte und der neue Versicherer stuft mich automatisch in SFK2 ein?
Der neue Versicherer bekommt ein Rabattgrundjahr mitgeteilt RGJ = aktuelles Jahr minus SF-Klasse. Also hast Du derzeit RGJ 2014 (=SF 1). Dazu den Zeitraum von wann bis wann Du mit welchem FZG (PKW, Krad, LKW,...), Fahrzeugident-Nummer (FIN) versichert warst und ob und wann Du Schäden gehabt hast und ob diese SFR-Belastend sind oder nicht.
In Deinem Fall bekommt er mitgeteilt, RGJ 2014, keine Schäden, Ende 31.12.2015, PKW und wird Dich daher zum 01.01.2016 mir RGJ 2014 (dann SF 2) einstufen.
PS: Wenn Du Deine Rechnung mit einer Prämieänderung bekommst, hast Du nochmals ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Ablaufkündigung hast Du recht, die muss 1 Monat vor Ablauf dem Versicherer schriftlich zugegangen sein. Postweg, Streik oder andere Dinge die einen zuspäten Zugang verursachen gehen zu Deinen Lasten. Man kann auch schon im Januar zum 31.12. kündigen!
Bei den ganzen Vergleichsportalen gibt man für gewöhnlich die SF Klasse des nächsten Jahres an (steht meist dabei).
Aber egal was du angibst: Die Versicherung bekommt so oder so die SF Klasse vom alten Versicherer mitgeteilt.
Die Abbuchung im Januar erfolgt anhand deiner Angabe die du gemacht hast. Wenn der alter Versicherer einige Wochen später aber eine andere SF Klasse übermittelt, bekommst du entweder Geld zurück oder musst noch etwas nachzahlen.
So ist die Vorgehensweise, die mir bekannt ist.
Zitat:
@night4awk schrieb am 23. Juni 2015 um 16:33:50 Uhr:
Nein, das war schon so gemeint, dass Versicherungsende zum 31.12.2015 ist.
Ich habe nur November gesagt, weil dort ja der Stichtag zum Wechsel ist.Ich hatte mir nur gedacht, dass wenn ich meine bisherige SFK angebe, wird diese 1zu1 übernommen.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gebe ich an, dass ich SFK2 habe , obwohl diese erst mit dem neuen Vertrag gilt. Sobald die Versicherer ihre Daten abgeglichen haben, wird dem neuen Versicherer gesagt, dass ich bisher SFK1 hatte und der neue Versicherer stuft mich automatisch in SFK2 ein?
Nun, dass habe ich dann falsch verstanden.
Frage mich aber immer, warum die Leute immer zum Stichtag kündigen, Du kannst doch heute schon kündigen und mußt nicht warten bis November.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 20:21:15 Uhr:
Man kann nicht ausschließen, daß bis November der Versicherungsfall eintritt. Es fürchtet wohl mancher, wenn er vorher schon gekündigt hat, daß die Versicherung sich nicht mehr so freundlich verhält bei der Regulierung.Zitat:
Frage mich aber immer, warum die Leute immer zum Stichtag kündigen, Du kannst doch heute schon kündigen und mußt nicht warten bis November.
LoL, der Versicherer behandelt einen Vertrag der zum Ablauf gekündigt hat nicht anders als einen ungekündigten.
Man hat bis zum letzten Tag vollen Versicherungsschutz.
Lieber zu früh als zu spät kündigen. Man ist veranwortlich, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer zugeht. Wenn die Post wieder streikt, hat man Pech gehabt, ausser man fährt persönlich bei der Versicherung vorbei. Beim Vertreter abgeben reicht nicht!
Ist "GustavSturm" identisch mit "AlterVerwalterRS"?