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Welche Rad-/Reifen-Kombi ohne zusätzliche Eintragung ?
Servus zusammen,
vielleicht 'darf' ich mir doch zu meinen neuen Sommerreifen gleich ein paar schicke Alus leisten.
Welche Rad-/Reifenkombis sind denn eigentlich auf dem Signum Z20NET zugelassen, ohne daß ich zum TÜV muß ?
Lt. Umrüstkatalog sind z.B. 7,5x18 möglich, aber 8x18 wären bei den Händlern deutlich günstiger (zumindest meine Wunschfelge).
Reicht es, wenn eine ABE des Felgenherstellers für das Fahrzeug beigefügt ist, oder muß ich auf jeden Fall zumTÜV, wenn das Rad nicht im Fz-Schein aufgeführt ist ?
Danke schonmal.
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196 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Keine Ahnung, warum sein Caravan so hoch steht.
Hat er doch weiter oben geschrieben , weder SportFW noch Tieferlegung. Sieht IMHO bescheiden aus ! :(
Und außerdem ist hinten, 235er hin oder her, die Spur zu SCHMAL ! Aber alles Geschmackssache ! :)
Wen er nach RS kommt, zeige ich ihm mal meinen ! (Wagen :D)
Gruß
BBD
Ich möchte mich in diesem Thread aber eigentlich nicht über das Design unterhalten :D
Eigentlich war er dazu gedacht, die erlaubten Reifen-/Felgengrößen auf meinem Signum zu ermitteln (TÜV hin oder her).
Die 40 Euro für den TÜV werde ich grade so aufbringen können ;)
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Eigentlich war er dazu gedacht, die erlaubten Reifen-/Felgengrößen auf meinem Signum zu ermitteln (TÜV hin oder her).
Vielleicht könnte mal jemand den Thread zusammen fassen ? :) Klar ist nur, das ohne Abnahme max. 225/45 R 18 gefahren werden darf, SportFw ja oder nein lassen wir mal aussen vor. :D
Gruß
BBD
Das sei auch noch dahin gestellt, ob überhaupt 18" gänzlich ohne Abnahme gefahren werden kann/darf.
Ich glaube nicht, daß eine Kopie des Serienreifenkatalogs im Handschuhfach reicht.
Aber eine Zusammenfassung eines Fachkundigen dürfte nicht schlecht sein.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Aber eine Zusammenfassung eines Fachkundigen dürfte nicht schlecht sein.
Da muß man aber viiieeel Zeit haben ! :D
Ich hoffe ja auf die fachkundige Unterstützung von J.M.G. Der dürfte mehr Ahnung haben, als wir beide zusammen :D
kleines nickerchen gehalten :D
die auflagen bei 225-40 betreffen die Reifen!
da steht ne menge über max. achslast die anliegen darf und was der reifen aushalten muss!
also hin oder her, 18" muss man eintragen - so stehts in meiner abe! :)
Zitat:
Original geschrieben von Schokolade_18
kleines nickerchen gehalten :D
Klar hab ich gesehen ...... durchs Nenster :D
18 Zoll muss man nicht immer eintragen!
Orientiert euch mal an dem Posting(s) von Zerbrösel.
Eine ABE wäre keine ABE, wenn man immer zum Eintragen müsste. Dann wäre es (sinngemäß) nämlich ein Teilegutachten.
Wenn alle Bedingungen und Auflagen der ABE eingehalten werden, braucht man auch nicht zum TÜV.
Und vergesst nicht, dass Schokolade_18 in Österreich wohnt, die sind da sowieso etwas strenger.
MfG Felix
Zitat:
Original geschrieben von Schokolade_18
kleines nickerchen gehalten :D
also hin oder her, 18" muss man eintragen - so stehts in meiner abe! :)
BOOH EY ; N E I N ! ! ! :(
In Verbindung mit nem Opel-SportFW und wahrscheinlich auch mit anderen SportFW bzw. Federn ist die Kombi 225/45 R 18 nicht eintragungspflichtig !
Hängt i m m e r davon ab welches Fahrwerk/welcher Reifen !
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !
Also ich für meinen Teil steig an dieser Stelle aus..... :D
Gruß
BBDvn
Wir reden hier offensichtlich von zwei verschiedenen Dingen.
Eintragung und / oder Prüfung durch den TÜV.
Wenn ich das richtig sehe, ist IMMER eine TÜV-Prüfung erforderlich, wenn der Reifen / das Rad nicht in den Fahrzeugpapieren drin steht. Eintragen kann man sie dann, muß aber nicht. Bei letzterem Fall ist die Bescheinigung des TÜV mitzuführen.
Und eine ABE für Alus habe ich noch nicht gesehen, die Hersteller sprechen immer von Gutachten.
Felgen mit ABE gibt es, aber nicht besonders viele.
ABE = Rad ranschrauben, Auflagen erfüllen, nix TÜV, nix Eintragen, ABE ins Handschuhfach stecken, glücklich sein
Teilegutachten = Rad ranschrauben, Auflagen erfüllen, TÜV ansehen lassen, Zettel vom TÜV mitnehmen und ins Hanschuhfach stecken, glücklich sein
MfG Felix
Klare Aussage, ich hoffe, so einfach ist es tatsächlich.
Aber mein Reifenfuzzi wird es schon wissen, wenn ich die Reifen dort bestelle...
Nur zur Info: Hab in meinen letzten Posting die Reihenfolge geändert. Inhaltlich ist aber alles gleich geblieben. Jetzt ist es noch klarer :D
MfG Felix
Also, ich habe jetzt mal bei einem Hersteller das Gutachten heruntergeladen.
Bei ET 40 muß ich den Lenkeinschlag begrenzen, bei ET 35 nicht.
Beide sind für den Wagen zugelassen. Mal ehrlich, welcher Otto-Normal-Fahrer blickt dann da noch durch ???