weiteres Vorgehen, Anwalt?

Hallo Community,

Folgender Fall.
Bei Schnee ist mir einer auf mein Auto aufgefahren. Ich stand am ende des Staus. Wir beide hatten sommerreifen. Es war im Oktober.
Polizei wurde nicht geholt, aber alles in so einen Vordruck eeingetragen.
Ich habe einen Kostenvoranschlag bei Audi machen lassen.
Die gegnerische Versicherung hat mir die nettosumme für die fiktive Abwicklung von 850 auf 450 gekürzt.
U.a. Fallen verbringungskosten oder upe Aufschläge weg. Der Stundenlohn wurde auch gekürzt.

Meiner Recherche nach sind das Positionen die gezahlt werden müssen. Einzig die Lohnkürzungen wäre strittig.

Sehe ich das richtig?
Frage zwei.
Da ich ja der geschädigte bin, mit wohl 100% nicht schuld.

, muss die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zahlen wenn ich mir jetzt einen nehme um zu meinem recht und Geld zu kommen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 08:38:50 Uhr:


Dann warte ich jetzt einmal auf die Quelle eines entsprechenden Urteils.

Gruß Frank,
der sich gerne eine eigene Meinung bildet.

Lies Dir bitte mal

dieses Urteil

eines klugen Richters aufmerksam durch.

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Danke für das spannende Urteil.

Tja "situ", bis jetzt steht es 1:0 für rrwraith.

Gruß Frank,
der das PDF einmal abgespeichert hat.

Ich bin ja auch kein versierter Fachanwalt, aber sehe selbstverständlich auch das Urteil eines Amtsrichters aus 2012 als aktuelles höchstinstanzliches Urteil und gebe mich daher ebenso selbstverständlich gern geschlagen. Hätte ich allerdings Bedarf, würde ich ebenso selbstverständlich niemals auf eine Forenauskunft vertrauen, sondern allenfalls einem mir persönlich bekannten Fachanwalt, dem ich in die Augen schauen kann. Ganz besonders, wenn ich sein Honorar und die Gerichtskosten selbst bezahlen müsste, falls sich ein anderer Richter in meinem individuellen Spezialfall nicht auf seinen Amtsrichterkollegen aus Berlin berufen mag.

Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2015 um 10:57:17 Uhr:


Ich bin ja auch kein versierter Fachanwalt, aber sehe selbstverständlich auch das Urteil eines Amtsrichters aus 2012 als aktuelles höchstinstanzliches Urteil und gebe mich daher ebenso selbstverständlich gern geschlagen. Hätte ich allerdings Bedarf, würde ich ebenso selbstverständlich niemals auf eine Forenauskunft vertrauen, sondern allenfalls einem mir persönlich bekannten Fachanwalt, dem ich in die Augen schauen kann. Ganz besonders, wenn ich sein Honorar und die Gerichtskosten selbst bezahlen müsste, falls sich ein anderer Richter in meinem individuellen Spezialfall nicht auf seinen Amtsrichterkollegen aus Berlin berufen mag.

Ich finde es schade, dass Du folgendes nicht akzeptieren magst:

Es kommt nicht darauf an, welche Gerichtsinstanz ein Urteil fällt. Wichtig ist, dass es allgemeingültig, sauber begründet und rechtsfehlerfrei ist. Vor Allem aber, es muss sich an geltende Gesetze halten.

In Einem gebe ich Dir allerdings Recht: Nicht jeder Richter ist so rechtssicher und mutig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. November 2015 um 11:10:49 Uhr:


Ich finde es schade, dass Du folgendes nicht akzeptieren magst:........In Einem gebe ich Dir allerdings Recht: Nicht jeder Richter ist so rechtssicher und mutig.

Wenn ich einen solchen Streit vor Gericht austragen müsste, ist es ziemlich unbedeutend, ob ein Amtsrichter mal richtig seiner Wut auf Versicherer freien Lauf gelassen hat, der Beklagte das Urteil angenommen hat (da ging es ja wohl auch um im Verfahren nicht belegbare oder sogar falschen Annahmen) und sich die Ansicht des Richters mit meiner eigenen Gesetzesauslegung deckt.

Was ich meinen Anwalt fragen würde (wenn ich selbst zahlen muss), wäre ausschließlich, ob er 100% und belegbar sicher sei, dass er ein eventuelles Negativurteil eines der zahlreichen "nicht so rechtsicheren und mutigen" Richter auf unterer, für meinen Fall zuständigen Ebene, ohne den Hauch eines Zweifels kippen könnte. Zum Beispiel durch ein höchstinstanzliches, aktuelles Urteil, welches grundsätzlich und ohne Betrachtung des Einzelfalls sagt, dass 100 % - völlig unabhängig von den individuellen Umständen - zu bezahlen ist. Das Beispiel mit der alten Klapperkiste siehe oben.

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Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2015 um 11:20:08 Uhr:


Zum Beispiel durch ein höchstinstanzliches, aktuelles Urteil, welches grundsätzlich und ohne Betrachtung des Einzelfalls sagt, dass 100 % - völlig unabhängig von den individuellen Umständen - zu bezahlen ist.

Auch dies würde Dir im Zweifelsfall absolut nichts nützen, da es eben vereinzelt RichterInnen gibt, die auch die BGH-Rechtsprechung völlig ignorieren. Bleibt für Dich also nur die Konsequenz, auf Dein Recht zu verzichten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. November 2015 um 11:35:50 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2015 um 11:20:08 Uhr:


Zum Beispiel durch ein höchstinstanzliches, aktuelles Urteil, welches grundsätzlich und ohne Betrachtung des Einzelfalls sagt, dass 100 % - völlig unabhängig von den individuellen Umständen - zu bezahlen ist.
. Bleibt für Dich also nur die Konsequenz, auf Dein Recht zu verzichten.

Gibt es denn ein solches BGH Urteil im meinem Sinne (aktuell, allumfassend, klar, deutlich und ohne Einschränkungen)?

Ich weiß wohl nicht und muss es auch nicht wissen, was mich Anwalt und Verfahren beim erfolglosen Versuch, den hier angefragten Betrag (99 EUR??) einzuklagen, kosten würde. Ich würde dann wohl auf das Einklagen meines vermeintlichen Rechts eher verzichten; zumal ich auch so ausreichend beschäftigt bin.

Anders, wenn es um ein paar 10.000 EUR ginge, um einen meiner Lamborghinis und nicht den alten Lada wieder auf die Straße zu bringen.

@Frank128
beim Mozilla (zumindest bei meinem) öffnet sich das Fenster auch nicht von selbst. Du musst dazu oben in der Leiste auf den Download-Pfeil drücken und die pdf von Hand öffnen.

Finde die erste ungünstige Entscheidung vom TE, war nicht zum unabhängigen Gutachter sonder zur Werkstatt zu gehen. Das kann man sich merken, wenn man nicht in der Werkstatt reparieren sonder lieber Geld bekommen möchte.

Mit so einem Werkstattkostenvoranschlag gibt man der gegnerischen Versicherung alle Infos und Einzelheiten der Kostenaufstellung bekannt und man sieht ja die fangen dann erstmal an, an jedem Punkt zu kürzen.....berechtigt oder nicht, erstmal egal, macht unnütz Arbeit.
Das ist eine clevere Falle der Versicherung in meinen Augen.

Unabhängig davon, 850 EUR , das kann ja nicht doll sein, nur mal so aus dem Bauch raus? Sieht man da überhaupt was? Mir ist mal vor 2 Jahren ein Fahrradfahrer ins parkende Auto gerauscht, da war schon ein Schaden von 3500 EUR.🙄

Na egal, ich würde immer zum Gutacher und dann erst entscheiden wie der Schaden verrechnet/repariert wird.

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Zitat:

@situ schrieb am 25. November 2015 um 11:20:08 Uhr:


.................................dass 100 % - völlig unabhängig von den individuellen Umständen - zu bezahlen ist. Das Beispiel mit der alten Klapperkiste siehe oben.

Du hast in Deinem Beispiel nicht geschrieben dass es Klapperkisten sind sondern nur dass sie keine Markenwerkstatt "gesehen" haben.

In dem verlinkten Urteil steht, so habe ich es verstanden, dass nicht das Alter pauschal die Grundlage darstellt sondern ob das beschädigte Teil quasi im Auslieferungszustand ist.
Wenn es durch die Reparatur eine Wertverbesserung gebe kann das durch den Abschlag "neu für alt" geschehen, aber eben nicht durch die Kürzung von gutachterlich angegebenen Reparaturkosten.

So mein laienhaftes Verständnis dieses Urteils.

Zitat:

@tartra schrieb am 25. November 2015 um 12:24:15 Uhr:


Finde die erste ungünstige Entscheidung vom TE, war nicht zum unabhängigen Gutachter sonder zur Werkstatt zu gehen. Das kann man sich merken, wenn man nicht in der Werkstatt reparieren sonder lieber Geld bekommen möchte.
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Das finde ich gar nicht so verkehrt mit "in die Markenwerkstatt gehen", nur der Grund sollte eben eine pauschale Einschätzung des Fachmanns über die zu erwartenden Reparaturkosten aus seiner Erfahrung heraus sein ob daraufhin ein Gutachter kommen sollte, und das in eben diese Markenwerkstatt.

Welcher KFZ-Laie, der höchst selten einen Unfall hat, kann zuverlässig die überschrittene Grenze des Bagatellschadens erkennen.

Nicht zu sehr auf die Ausführungen von rrwraith hören, das von ihm zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, nicht mehr. Das BGH hat klar festgelegt bis wann bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt besteht und wann nicht. D.h. im vorliegenden Fall scheint es keine generellen Ansprüche zu geben.

Im Urteil von rrwraith geht es darum dass die Werkstätten die von der Versicherung benannt waren mit falschen (erfundenen?!?) Stundenstätzen angegeben wurden oder der Nachweis der Gleichwertigkeit mit der Markenwerkstatt nicht erbracht werden konnte. Lässt sich also nur schwer auf andere Fälle übertragen.

D.h. es kommt letztlich immer im Einzelfall darauf an ob die benannten Werkstätten als Fachwerkstätten für die jeweilige Marke zu bezeichnen sind. Und auch mal dort anrufen was die pro Stunde nehmen ob die Angaben der Versicherung überhaupt richtig sind.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. November 2015 um 08:44:03 Uhr:


Nicht zu sehr auf die Ausführungen von rrwraith hören, das von ihm zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, nicht mehr. Das BGH hat klar festgelegt bis wann bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt besteht und wann nicht.

Diese Aussage kannst Du sicher auch belegen? Und teile bitte auch mit, wann die Änderung des BGB in Kraft getreten ist.

Na ja, nicht jeder Richter wird so entscheiden wie in dem genannten Urteil. Vor Gericht gibt es halt ein Urteil und nicht immer Recht.

Die Quelle zur BGH Festlegung würde mich auch interessieren.

Gruß Frank,
der ein Gericht lieber von Außen sieht. :-)

Zitat:

@Frank128 schrieb am 26. November 2015 um 09:31:59 Uhr:


Na ja, nicht jeder Richter wird so entscheiden wie in dem genannten Urteil. Vor Gericht gibt es halt ein Urteil und nicht immer Recht.

Das ist leider richtig. Jeder Richter, der sich ans Gesetz hält, dem er einzig verpflichtet ist,

muss

so entscheiden. Dass es welche gibt, die es nicht tun...

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