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Wechselrelais

Themenstarteram 22. September 2008 um 19:41

Brauch mal kurz eure Hilfe!

Hab vor mir ein Wechselrelais zu kaufen, um was abwechselnd Blinken zu lassen.

Ist DAS dann das richtige dazu?

Die Blinkgeschwindigkeit wird dann auch wie beim Bilnkrelais von den Verbrauchern abhängen oder??

Danke schon mal für die Antworten!

19 Antworten
Themenstarteram 25. September 2008 um 22:38

So isses.

Man darf schneller fahren als erlaubt aber nur wenn Leben oder große Sachwerte in gefahr sind, als nicht bei z.B. ner Ölspur....

Man darf auch bei rot über die Ampel.

Aber wenn da was passiert wenn man nicht vorschiftsmäßig fährt is man selbst der Arsch.

Aber man darfs.

D.h. aber nicht dass jeder der bei der Feuerwehr is den ganzen Tag rasen darf.

Wenn man geblitzt wird sagt man zu Kommandanten dass man geblitzt wurde und gibt ihn das Foto und der leitet das an die Gemeinde weiter, die dann überprüft ob an dem Tag um die Uhrzeit ein Einsatz gewensen ist.

Das dürfte es gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Ein Zivilfahrzeug bleibt ein Zivilfahrzeug und kriegt weder Sonder- noch Wegerechte.

wegerechte kann es mangels blaulicht und martinshorn nicht in anspruch nehmen.....

und sonderrechte, hierbei hängt es wiederrum davon ab, welcher organisation der fahrer angehört.....

Zitat:

Original geschrieben von kassiopeia

du dürftest dir höchstens ne gelbe rundumleuchte beim einsatz aufs dach knallen....

er darf sich eine gelbe rundumleuchte aufs dach knallen wenn er am straßenrand steht....fahren darf er damit aber nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Mr Smile

Echt? ... Wusste nicht, dass auch Zivilfahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit zum Einsatz fahren dürfen.

ja.....angehörige bestimmter organisationen haben sobald sie benötigt werden dieselben rechte wie polizei/feuerwehr u.ä.....

hierbei kommt es darauf an, welcher organisation man zugehört.....

gehört man dem rettungsdienst an, hat man pech, und muss sich brav an die stvo halten, da dort die sonderrechte fahrzeuggebunden sind.....bei feuerwehr, thw, polizei ists allerdings so, das es sich hierbei um personengebundene rechte handelt, d.h. sobald die sirene losheult darf der feuerwehrmann mit seinem privat-pkw mit 150kmh durch den ort heizen (übertrieben gesagt) SOLANGE er dabei die im straßenverkehr erforderliche vorsichtigkeit nicht außer acht lässt....

Zitat:

Original geschrieben von Mr Smile

Aber was ist denn dann, wenn so ein Feuerwehrmann im Einsatz doch mal nen Unfall baut?

hier kommt es darauf an, ob es daran lag, das der unfall deswegen apssiert ist, weil der feuerwehrmann mit überhöhter geschwindigkeit unterwegs war......ist dem so, hat er halteben pech und seine versicherung muss zahlen....

im übrigen zur inanspruchnahme von sonderrechten (über rote ampeln fahren, die zhg übertreten, in zweiter reihe parken usw.) ist weder martinshorn noch blaulicht und erst recht nicht die kombination aus beidem erforderlich...... :o

 

 

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Hier kann man ja wirklich was dazulernen. :) Wie kommts denn, dass du sowas weißt? Bist du Polizist oder beim THW oder so? ...

Zitat:

Original geschrieben von Mr Smile

Wie kommts denn, dass du sowas weißt?

steht in der stvo.....kann jeder nachlesen....

§35 "Sonderrechte" und §38 "Blaues und gelbes Blinklicht"

Zitat:

Original geschrieben von Mr Smile

Bist du Polizist oder beim THW oder so? ...

feuerwehrler.....

 

am 2. November 2008 um 10:22

Haltet euch an die Stvo. und alles is Tutti. und bastelt nich so komische schaltungen in euere Autos.

Wenn was passiert hat immer derjenige die Arschkarte der im auto sitzt und das kann auch bei 50km/h böse enden.

Also immer geschmeidig bleiben. ;-)

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