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Was würdet ihr machen? Falsches Angebot in Mobile DE

Opel Vectra C

Hallo, ich habe mir am Samstag nen Vectra C Caravan als Jahreswagen geholt!!!
In der Beschreibung bei Mobile stand, dass der Wagen nen Regensensor, elektrisch anklappbare Spiegel, automatisches Abblendlicht und abblendbare Spiegel hat. Doch ich glaube der Wagen hat nix davon!! Der Innenspiegel kann ich Manuel abblenden, die Aussenspiegel kann ich mit der Hand anklappen, und am Lichtschalter ist keine Einschaltmöglichkeit für automatisches Abblendlicht. Was würdet ihr da machen, kann man da im nachhinein auf Preisnachlass bestehen? Oder zählt da jetzt nur der Kaufvertrag, was darin enthalten ist?

Viele Grüße

20 Antworten

Kann bitte mal jemand derjenigen, die hier behaupten, dass eine fehlerhafte Annonce keinen Sachmangel darstellt, eine Quelle für diese Behauptung angeben!

Steht auf dem Kassenbon in Elektronikmärkten auch drauf, dass der neue Computer 2,2 Ghz, 120 GB HD, 2 GB RAM, DVD Brenner, 3 Lüfter und Windows Vista hat oder vielleicht doch normalerweise nur PC Typ XY 1299,-€?!

Und kann man nach eurer bestechenden Logik dann nicht reklamieren, obwohl auf dem Angebots-/Preisschild genau das drauf stand? Denkt mal drüber nach. 😉

Du hast ja völlig Recht, dass hätte aber nicht bei einem Privatkauf unter Ausschluß der Sachmängelhaftung gegolten. Das musste doch erst einmal geklärt werden.

Gruß
V2

Zitat:

Original geschrieben von PD03


Kann bitte mal jemand derjenigen, die hier behaupten, dass eine fehlerhafte Annonce keinen Sachmangel darstellt, eine Quelle für diese Behauptung angeben!

Steht auf dem Kassenbon in Elektronikmärkten auch drauf, dass der neue Computer 2,2 Ghz, 120 GB HD, 2 GB RAM, DVD Brenner, 3 Lüfter und Windows Vista hat oder vielleicht doch normalerweise nur PC Typ XY 1299,-€?!

Und kann man nach eurer bestechenden Logik dann nicht reklamieren, obwohl auf dem Angebots-/Preisschild genau das drauf stand? Denkt mal drüber nach. 😉

Bei einem PC im Elektronik-Markt bekommt man normalerweise keinen einfachen Kassenzettel, sondern eine detaillierte Rechnung, wo die einzelnen Spezifikationen des Geräts draufstehen.

Ansonsten würde ich mich mal im BGB umsehen, Stichwort: Angebotsirrtum.

Da hier aber keine Rechtsauskunft gegeben werden darf, soll das jeder selbst suchen.

Zitat:

Original geschrieben von PD03


Kann bitte mal jemand derjenigen, die hier behaupten, dass eine fehlerhafte Annonce keinen Sachmangel darstellt, eine Quelle für diese Behauptung angeben!

Zur Unterstützung eine Interpretation des Schuldrechts gültig ab 1.1.2002:

Haftung des Verkäufers für Werbeaussagen

Beim Kauf erlangen nunmehr auch die Aussagen des Verkäufers wesentliche Bedeutung. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen gehören zur Beschaffenheit, die ein Käufer von der Ware erwarten kann, auch Eigenschaften, die sich aus öffentlichen Äußerungen des Verkäufers ergeben. Damit können Werbeaussagen unmittelbarer Bestandteil des Kaufvertrags werden. Hält die Ware demnach nicht, was in der Werbung versprochen wurde, liegt ein Mangel vor, für den der Verkäufer haftet.

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Servus

also ich denke mal das du keine chance hast etwas zu erzwingen. Kannst lediglich am kulanz weg etwas erreichen.

Evtl kannst du dich noch mit "unkenntnis" darueber her machen den nicht jeder muss wissen wie ein regensensor aussieht, oder wie man autom. abblendlicht einschaltet (wenn es denn zum aktivieren deaktivieren ist).

Problem das du aus meiner sicht hast was gegen dich spricht ist eine auflistung von extras, somit wurdest du im zwiefelsfalle "genau" ueber die extras informiert die das auto nun besitzt. Die auspreisung in mob. de. ist damit hinfaellig. auch irrefuehrung und unlauterer wetbewerb scheiden meiner meinung nach aus. haettest du nichts im KV stehen haettest du meines erachtens nach bessere chanchen.

frag mal den haendler ob er kulanz zeigt denke rep gutschrift oder prozente beim service ist ja auch was wert.

zum thema autom. abblenden nun gerade in der nacht funkt das ding bei mir. ;-)

aber egal wie gesagt ich denke hast wenig chancen...

greetings
genuss

Wer's immer noch nicht glaubt, darf gerne hier

http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php

nach Landgericht Köln, AZ 15 O 237/01 suchen und dort selber nachlesen, dass eine fehlerhafte Internetannonce sehr wohl Ansprüche nachsichziehen kann.

So genau wurden die anderen Extras ja offensichtlich auch nicht im Vertrag ausgeführt.

@Janer

Versuch's halt erstmal im Guten mit dem Händler. Aber viel macht das Sichtpaket bei einem Neupreis von ca. 200 € sowieso nicht aus.

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