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Was wenn Unfallgegner und Unfallverursacher bei der selben Versicherung sind?

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 0:15

Hat sich von euch jemand schon mal diese Frage gestellt? Jeder kennt es ja die Versicherungen versuchen sich ja in jeglichen Fällen zu drücken wo es geht. Was aber wenn der Versicherungsgegner bei der gleichen ist wie man selbst? Geht's da schneller? Oder macht das eher mehr Probleme?

Ggf. kennt ja auch jemand mal so eine Geschichte :)

Beste Antwort im Thema

Das typische Bashing!

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Die Chance, dass die Vers. im Zweifel bei beiden ein Teilschuld annimmt, ist nicht ganz klein.

Und das sind zusammen dann immer 100 %.

Zitat:

@UliBN schrieb am 18. Januar 2018 um 02:32:28 Uhr:

Und das sind zusammen dann immer 100 %.

Wenn beide Seiten bis zum letzten Cent exakt denselben Betrag an Schaden haben, dann stimmt das.

Andernfalls ist es nicht 100%, was den Betrag angeht. Es sei denn, es haben beide Seiten Vollkasko. In dem Falle werden aber die beiden hochgestuft, was für die Versicherung wieder ein Vorteil wäre.

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 4:38

Also hat das nur Nachteile. Dachte ich mir irgendwie. Echte Halunken.

Hatte das vor über 20 Jahren mal. Wir waren beide bei der huk. War eine sehr dubiose Situation bei der mMn die Schuldfrage nicht eindeutig war. Mir wurde letztendlich von meiner/unserer Versicherung die volle Schuld zugesprochen.

Mein Schaden war dabei höher als der des Gegners - ob das bei der Entscheidung eine Rolle gespielt hat weiss ich nicht.

Hab das damals dann so akzeptiert.

Mit den heutigen Möglichkeiten (Rechtschutz, Info über Internet, etc.) würde ich da heute eher auf eine Teilschuld des Gegners "hinarbeiten".

 

Dass die Versicherungen also leichtfertig Teilschuld an beide verteilen, kann ich - zumindest für damals- nicht bestätigen.

vor 2-3 jahren ist mir im dorf jemand mit einen roller ganz leicht hinten rein reingerutscht bei nässe (nur lackschäden). der roller war bei der gleichen versicherung gemeldet wie mein auto. ich rief dann am nächsten tag dort die vertrauenstante an und sie meinte, das die mutti vom rollersohnemann schon angerufen hätte und alles seinen weg geht. zur werkstatt, stoßstange neu lackiert und fertig.

Zitat:

@munition76 schrieb am 18. Januar 2018 um 03:33:57 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 18. Januar 2018 um 02:32:28 Uhr:

Und das sind zusammen dann immer 100 %.

Wenn beide Seiten bis zum letzten Cent exakt denselben Betrag an Schaden haben, dann stimmt das.

Andernfalls ist es nicht 100%, was den Betrag angeht. Es sei denn, es haben beide Seiten Vollkasko. In dem Falle werden aber die beiden hochgestuft, was für die Versicherung wieder ein Vorteil wäre.

Sorry, aber die Schadenssumme, die gequotelt wird, wird nie größer als 100 %. Gilt für beide Seiten.

Ja, das ist soweit richtig.

Ich meinte es so:

Fahrzeug A: 10.000€ Schaden

Fahrzeug B : 2.000€ Schaden

Hier würde beispielsweise ein Vorteil für die Versicherung entstehen, wenn Fahrzeug B nicht nicht 100% Schuld bekommt, sondern weniger. Je weniger desto besser natürlich.

Meine Tochter hatte vor einigen Jahren einen Unfall mit einem Fahrer der gleichen Versicherung. Gegner kam Innerorts durch Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn (Streifschaden über die ganze Fahrzeuglänge und Achsschaden). Da ich Eigentümer und Versicherungsnehmer wahr, habe ich bei der Versicherung angerufen und ihnen mitgeteilt dass ich einen Gutachter beauftragen werde. Auto wurde als Totalschaden mit 50€ Restwert eingestuft. Schadenssumme war im oberen Bereich der gehandelten Fahrzeuge im Umkreis. Die Versicherung hat innerhalb von 2 Wochen den Schaden beglichen! Versicherer war BGV.

Hatte ich auch schon. War kein Problem. Habe alles gezahlt bekommen. Schuldfrage war allerdings unstrittig.

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 13:01

Okay also nicht spektakulärer als sonst. Das ist beruhigend :)

am 18. Januar 2018 um 13:41

Ich hatte auch einen Unfall, wo der Unfallgegner bei der gleichen Versicherung war. Zumindest nach außen hin hatte man nicht den Eindruck, dass die Schadensabteilung da einen Zusammenhang hergestellt hat. Sprich man wurde behandelt wie jeder andere Anspruchsteller auch. Bei Nachfragen ist man also z.B. nicht mit seiner normalen Kundennummer an die Ansprüche gekommen, sondern nur mit der Nummer, die für den Vorgang erzeugt wurde.

In wie weit da dann theoretisch doch was abgeglichen wird ... man weiß es nicht. Mein Fall ist jedenfalls auch 100%/0% Schuld direkt so bewertet worden.

ob fremde oder die gleiche Versicherung. Der Sachbearbeiter wird den Schaden regulieren und gleich behandeln.

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