Was tun, wenn sich die Regulierung verzögert?

Hallo Leute,

vorab Ich bin neu hier, und hoffe mir können in diesem Forum hilfreiche Tips gegeben werden.

Also, jetzt mal ganz von Anfang an, am Dienstag den 28.01.2014, fuhr ich um 19:00 Uhr mit meinen zwei Kollegen etwas Trinken, (als Fahrer an diesem Abend natürlich keinen Alkohol), also rein ins Fahrzeug, Freunde abgeholt und Richtung Stadt gemacht, ersteinmal eine 5 Kilometer lange Überland fahrt...
So, ich komme aus einer Kurve mit schätzungsweise 20Km/h (Mehr dürften es auch nicht gewesen sein) und direkt erkannt, dass sich ein Fahrzeug nähert, welches viiiel zu weit mittig fährt. ich Fuhr rechts ran und hielt, um einen Unfall zu vermeiden und die Situation zu entschärfen, aber nichts, das Fahrzeug fuhr weiterhin viel zu weit mittig und so kam es letztendlich zur Kollision (War auch mein erster Unfall), das Schlimme dabei war für mich, wie ich zuschauen musste, wie mein Fahrzeug ''verschrottet'' wird. Ich blieb aber überraschender weise konzentriert und hatte keine Panik, auch als der Wagen vorerst weiter gefahren ist :0 (da ich und meine Mitinsassen ja wussten, dass wenn er so weiter Fährt es nicht passt und zum Unfall kommt, habe ich die beiden gebeten sich das Kennzeichen zu merken, falls etwas passiert) Ich mach den Warnblinker an und guck nach hinten und sehe wie das Fahrzeug langsam nach etwa 20-30 Meter zum Stillstand kommt (der Unfallfahrer hat an einem kleinen Parkplatz angehalten), wir steigen alle aus, und er sagt ''Oh Schei**e, lass uns das am besten bei meinem Freund morgen klären er ist Gutachter'' ich verneinte dies natürlich, und gab Ihm zwei Optionen: 1. Wir klären das über seine Versicherung 2. Ich rufe jetzt sofort die Polizei. Beides wollte er nicht, und ich rief die Polizei, welche dann nach kurzem warten auch da war, bevor diese da war, kam ein anderer Freund zufälligerweise mit seinem Kollegen vorbeigefahren und hat sich alles angeschaut, mir gesagt, ich soll das Fahrzeug etwas nach vorne Fahren, damit die Straße geräumt ist. (In der Zwischenzeit besichtigten wir mein Fahrzeug, bei welchem mehrere Schäden waren, u.A war die Komplette Fahrerseite mit Mehreren Kratzern übersäht, Felge relativ stark Zerkratzt Stoßstange gebrochen und Kotflügel eingedrückt, und mehrere Große Kratzer.)
Auch gab er seine Schuld zu. Die Polizei kam, wir gaben alle unsere Aussage ab, bis auf dem Unfallverursacher, dieser wollte nicht, na gut dazu kann man Ihn ja auch nicht zwingen, in der Zwischenzeit nannte er mir seine Versicherung, aber nichts anderes, die Polizei fertigte die Berichte, und da kamen immer wieder vom Unfallverursacher Drohungen wie ''Du wirst von mir nichts sehen und ein lachen hinterher'', soweit so gut, die Polizei war soweit fertig und ist gefahren, ich durfte auch mit meinem Fahrzeug weiterfahren. Wir fuhren, dann Statt in die Stadt, zu dem Kumpel welcher mein Beifahrer war, und ich informierte mich im Netz nach der Hotline der Versicherung, ich schilderte dort alles und wurde erstmal aufgeklärt, dass ich am nächsten Tag ab 08:00 anrufen soll, dies ging dann 5 Tage so, (jeden tag mindestens 3 Mal bei der Versicherung angerufen) bis ich mal die Schadennummer erhalten habe, damit am selben tag noch zum Gutachter, und es kam eine Summe raus, welche ich auch erwartet hatte, da mein Fahrzeug vorschäden hatte, welche am Selben Bauteil waren, und nicht repariert wurden, musste von der Summe der Gutachter 15% abziehen, naja, egal. Mir kam die Sache sehr suspekt vor, und ich habe auf anraten meines Bruders, einen Anwalt zugezogen, welcher von mir am Selben Tag noch Skizze, Unfallbericht und den Polizeilichen Unfallbericht erhalten hat, dies alles Schickte er der Versicherung, nach einer Woche keine Reaktion, nichts, also wurde eine einwöchtige Frist gesetzt, wieder das Selbe, bis ICH PERSÖNLICH mich bei der Verischerung beschwert habe, zwei Tage später hat mein Anwalt mich in sein Büro bestellt, und mir einen Brief der Versicherung gezeigt, dies ist nun fast 2 Wochen her, in welchem grob Stand, dass Ihr Versicherungsnehmer meint ich würde nicht rechts angehalten sein, ich habe keine Zeugen, im großem und ganzen, wurde sozusagen mir die Schuld in die Schuhe geschoben, die Versicherung vorderte auch Zeugenberichte(komisch gerade wurde doch noch behauptet es würde keine geben), sowie die Polizeiakte, keine 2 Tage später, hat mein Anwalt der Versicherung alles zugeschickt, die Zeugenberichte bestätigen meine aussage.
Nun ja, bis Montag gillt die Frist, damit die Versicherung reguliert, ansonsten will mein Anwalt klagen, ich habe aber kein geld um Ihn einen Vorschuss zu geben, damit er klage einreicht, was würdet Ihr tun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wrapper0


ansonsten will mein Anwalt klagen, ich habe aber kein geld um Ihn einen Vorschuss zu geben, damit er klage einreicht, was würdet Ihr tun?

Fragen, ob er die Klage auch ohne Vorschuss einreicht.

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Hallo,

abhängig von der Schadenhöhe benötigst du in erster Instanz keinen Rechtsanwalt (Amtsgericht ist zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro).
Dort gibt es eine Antragsstelle, die dir bei der Formulierung der Klage hilft.
Wenn die Versicherung also nicht zahlen sollte und du kein Geld für einen Vorschuss deines eigenen Anwalts hast, dann kannst du auch selber die Klage einreichen.
Bei zwei Zeugen dürfte das gelingen, sofern du dich korrekt verhalten hast und der Unfallgegner die Alleinschuld trägt.
Noch ein Tipp, bleibe sachlich und beschränke dich auf das Wesentliche.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

abhängig von der Schadenhöhe benötigst du in erster Instanz keinen Rechtsanwalt (Amtsgericht ist zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro).
Dort gibt es eine Antragsstelle, die dir bei der Formulierung der Klage hilft.
Wenn die Versicherung also nicht zahlen sollte und du kein Geld für einen Vorschuss deines eigenen Anwalts hast, dann kannst du auch selber die Klage einreichen.
Bei zwei Zeugen dürfte das gelingen, sofern du dich korrekt verhalten hast und der Unfallgegner die Alleinschuld trägt.
Noch ein Tipp, bleibe sachlich und beschränke dich auf das Wesentliche.

Liebe Grüße
Herbert

Echt? Geht das so auch, ja? Also kann ich einfach zu uns ins Örtliche Amtsgericht und einen Antrag auf Klage stellen?

Können kann man schon, doch sollen soll man nicht.

Mal im Ernst: Die Klage wird von der Antragstelle formuliert und die Gerichtskosten musst Du zahlen. Für die außergerichtliche Tätigkeit Deines Anwalts kriegst Du eine Rechnung (ein Teil dieser Kosten muss der Anwalt sich übrigens für die gerichtliche Tätigkeit anrechnen lassen). Auch den Betrag musst Du dann mit einklagen. Dann wird die Klage zugestellt und auf der Gegenseite sitzt eine Versicherung (oder deren Anwalt), die nichts anderes macht, als solche Klage zu bearbeiten. Was meinst Du wohl, wie dann - allein aus formellen Gründen - Deine Chancen sind. Dann will das Gericht z.B. Deine Zeugen laden, Du musst aber einen Vorschuss zahlen (oder eine Zeugengebührenverzichtserklärung beibringen) und hast kein Geld.

Was spricht denn gegen Prozesskostenhilfe? Selbst wenn Du sie nur mit einer Ratenzahlung bewilligt bekommst. Ist doch ausreichend. Wenn Du den Prozess gewinnst, zahlt die Gegenseite auch Deinen Anwalt und die Gerichtskosten und Du zahlst nichts. Verdienstbescheinigung (Event. auch vom Ehepartner), dazu die festen Kosten und sehr viel mehr brauchst Du doch nicht. Kannst Du auch beim Amtsgericht (Antragstelle) selbst beantragen und gleich darauf hinweisen, dass Du den Anwalt xy beauftragen möchtest.

Mal um Spaß: Ich habe mal eine Klageabwehr bearbeitet. Der Kläger war zu geizig einen Anwalt zu beauftragen. Dann hat er vergessen, richtig mit Beweisantritt vorzutragen und kassierte im Termin darauf ein Versäumnisurteil gegen sich. An sich nicht schlimm, da legt man dann Einspruch ein und begründet den dann mit allem, was man vorher vergessen hatte. Hat er auch gemacht, den Einspruch sogar vor einem Anwalt formulieren lassen. Schön auf weißem Papier. Hat leider vergessen, den zu unterschreiben. Und da es so schönes weißes Papier war, so ganz ohne Briefkopf, habe ich locker die Einspuchsfrist abgewartet und dann mit einem Zweizeiler dem Gericht mitgeteilt, dass kein ordnungsgemäßer Einspruch vorläge. Der wurde dann zurück gewiesen und die Klage war damit endgültig abgewiesen. Dumm gelaufen, denn so hat er zwar "seinen" Anwalt gespart, durfte aber Gerichtskosten und mich bezahlen. Und seine eigentlich berechtigte Forderung war auch weg. Dumm gelaufen.

Wo ist denn Dein örtliches Amtsgericht? Zuständig da, wo der Unfall war.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

wenn Prozesskostenhilfe eine Option ist, dann würde ich dir zustimmen.
Wenn nicht, dann sähe ich nicht so schwarz und welche Alternativen gibt es in diesem Fall sonst.
Richter sind nicht blöd und bei klarer Sachlage durchaus in der Lage, auch einem Kläger ohne Anwalt zum Recht zu verhelfen. Allerdings sollte der Kläger keine unrealistischen, überhöhten Forderungen einklagen, denn sonst bleibt er ggf. auf einem Teil der Verfahrenskosten, incl. gegnerischen Anwaltskosten sitzen, wenn er nur zum Teil obsiegt.
Die Gerichtskosten sind im Vergleich zu den Anwaltskosten minimal und Zeugengeld werden seine Mitfahrer eher nicht beanspruchen, vermute ich jedenfalls mal.
Übrigens sind Klagen ohne Anwalt nicht so selten wie mancher meint.
Vor Arbeitsgerichten in erster Instanz sogar recht häufig.
Muss aber jeder selbst wissen, ob er sich das zutraut, Fristen zu beachten und Schriftsätze zu beantworten.

Liebe Grüße
Herbert

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo Peter,

wenn Prozesskostenhilfe eine Option ist, dann würde ich dir zustimmen.
Wenn nicht, dann sähe ich nicht so schwarz und welche Alternativen gibt es in diesem Fall sonst.
Richter sind nicht blöd und bei klarer Sachlage durchaus in der Lage, auch einem Kläger ohne Anwalt zum Recht zu verhelfen. Allerdings sollte der Kläger keine unrealistischen, überhöhten Forderungen einklagen, denn sonst bleibt er ggf. auf einem Teil der Verfahrenskosten, incl. gegnerischen Anwaltskosten sitzen, wenn er nur zum Teil obsiegt.
Die Gerichtskosten sind im Vergleich zu den Anwaltskosten minimal und Zeugengeld werden seine Mitfahrer eher nicht beanspruchen, vermute ich jedenfalls mal.
Übrigens sind Klagen ohne Anwalt nicht so selten wie mancher meint.
Vor Arbeitsgerichten in erster Instanz sogar recht häufig.
Muss aber jeder selbst wissen, ob er sich das zutraut, Fristen zu beachten und Schriftsätze zu beantworten.

Liebe Grüße
Herbert

Hallo,

ja, Prozesskostenhilfe währe für mich schon eine Option, da ich seit cirka zwei Monaten Job Suchend bin (beziehe aber kein Geld vom Staat, möchte ich auch nicht).
Das Zuständige Gericht, währe hier das Amtsgericht Düsseldorf.
Ich aber, möchte eher alles außergerichtlich klären, um mir den ganzen Stress zu Sparen, mein Anwalt meinte auch, dass ich einen Nutzungsausfall geltend machen kann, währen dann auch wieder knapp 200,-€, möchte ich aber gar nicht, ich möchte das Geld (netto) welches in dem Gutachten steht bekommen, mein Wagen reparieren, und das wars dann auch, ich bin wirklich nicht geil drauf den Letzten Cent, der mir zusteht von der Versicherung rauszuholen, also ist es mir auch lieber, wenn die mir die Summe einfach bezahlen, und die hören auch dann dementsprechend nichts mehr von mir, da sich die Sache für mich somit erledigt hätte. Für manche klar, für viele aber auch bestimmt unklar, wieso ich denn auch jetzt auf den Nutzungsausfall z.b verzichte.

Hallo,

in welcher Höhe möchte der Anwalt einen Vorschuss haben, wie hoch ist der Schaden lt. Gutachten an deinem Fahrzeug und was kostet das Gutachten, d. h. über welche Summen reden wir hier.
Vielleicht solltest du der Versicherung auch etwas mehr Zeit geben oder aber den Anwaltsvorschuss auftreiben.
Prozesskostenhilfe ist übrigens nicht nur von deinem derzeitigen Einkommen abhängig.
Auch wirst du dich fragen lassen müssen, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest.
http://www.pkh-rechner.de/

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

in welcher Höhe möchte der Anwalt einen Vorschuss haben, wie hoch ist der Schaden lt. Gutachten an deinem Fahrzeug und was kostet das Gutachten, d. h. über welche Summen reden wir hier.
Vielleicht solltest du der Versicherung auch etwas mehr Zeit geben oder aber den Anwaltsvorschuss auftreiben.
Prozesskostenhilfe ist übrigens nicht nur von deinem derzeitigen Einkommen abhängig.
Auch wirst du dich fragen lassen müssen, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest.
http://www.pkh-rechner.de/

Liebe Grüße
Herbert

Etwa 400 Euro Vorschuss - 3x ca 170 Euro glaube ich für den Prozess.

Schaden liegt bei knapp 3500 Euro ohne MwSt.

Hallo,

zuerst sollte dein Anwalt, nicht du, der Versicherung klar machen, dass die Klage in Vorbereitung ist und eingereicht wird, wenn nicht umgehend Geld fließt.
Wenn das nichts nutzt, dann solltet du noch mal überprüfen, ob es wirklich niemanden in deinem Umfeld gibt, der dir diesen doch eher geringen Betrag leihen könnte.
Vielleicht auch mit deinem Kreditinstitut diesbezüglich Kontakt aufnehmen oder doch noch mal mit dem Anwalt sprechen, ob er das nicht vorerst auf seine Kappe nehmen könnte.
Die bisherigen Bemühungen des Anwalts sind ohnehin zu vergüten und dann handelt es sich ohnehin nur noch um den Differenzbetrag.
Wenn du Prozesskostenhilfe bekommen könntest, dann soll der Anwalt die für dich beantragen, wenn du dir das nicht zutraust.

Liebe Grüße und viel Glück
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

zuerst sollte dein Anwalt, nicht du, der Versicherung klar machen, dass die Klage in Vorbereitung ist und eingereicht wird, wenn nicht umgehend Geld fließt.
Wenn das nichts nutzt, dann solltet du noch mal überprüfen, ob es wirklich niemanden in deinem Umfeld gibt, der dir diesen doch eher geringen Betrag leihen könnte.
Vielleicht auch mit deinem Kreditinstitut diesbezüglich Kontakt aufnehmen oder doch noch mal mit dem Anwalt sprechen, ob er das nicht vorerst auf seine Kappe nehmen könnte.
Die bisherigen Bemühungen des Anwalts sind ohnehin zu vergüten und dann handelt es sich ohnehin nur noch um den Differenzbetrag.
Wenn du Prozesskostenhilfe bekommen könntest, dann soll der Anwalt die für dich beantragen, wenn du dir das nicht zutraust.

Liebe Grüße und viel Glück
Herbert

Dies hat er doch bereits schriftlich vor über einer Woche getan, Freitag war diese Frist zuende, von der Versicherung auf dieses schreiben, natürlich keine Antwort - Nichts.

Ich habe Mittwoch einen Termin mit dem Anwalt, ich werde Ihn mal darauf ansprechen, was man so tun kann.

Danke dir für die Zahlreichen und Hilfreichen Antworten!

Beste Grüße 🙂

Max

Bei Wert bis 3.500,- € fallen 291, € Gerichtskosten an, bis 4.000,- € sind es 315,- €. Wenn der angefor-derte Kostenvorschuss die Gerichtskosten beinhaltet, ist der nicht übertrieben hoch (eher zu niedrig).

Gruß
Peter

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