Was tun nach unverschuldetem Unfall?

Hey..

am Freitag Abend ist mir ein Bus in mein Auto gefahren.. (zum Glück.. Tüv wäre im August abgelaufen und wollte es eh verkaufen..)

Is en Ford Escord '96 und theoretisch (hoffentlich) en wirtschaftlicher Totalschaden.

Vorderseite an der Motorhaube verbeult, Scheinwerfer kaputt und Stoßstange abgerissen.

Die große Frage jetzt.. was tun...?

Die Polizei meinte ich soll bei der Versicherung von dem Busunternehmen anrufen und klären wie man das mit dem Kostenvoranschlag bzw Gutachten regelt..

Von meiner Versicherung (Freund von meinem Dad) hab ich mir sagen lassen, dass ich Montag direkt zu nem Anwalt gehen soll und der das alles klärt und die gegnerische Versicherung den zahlen muss. Auch den Gutachter könnte ich mir ohne Absprache frei aussuchen.

Und dann hab ich noch ne Frage zu nem Leihwagen..
Steht mir wohl auch zu , bezahlt wohl auch die andere Versicherung, nur ist die Frage ob sich das "lohnt"..

Hab gehört das man pro Tag auf den mal auf einen Leihwagen verzichtet auch nochmal "gut geld" bekommt..

Hat da wer Ahnung wie ich was wann wie wo machen soll ?

MfG

Beste Antwort im Thema

@sv-p.s: Du hast das "Ironie" Tag vergessen 🙁, Nicht das einer noch den Beitrag von Corsadiesel glaubt 😰

Zum Thema:

Lies dir doch mal unsere FAQ durch, da wird einiges zu dem Thema erklärt 🙂

Grüße
Steini

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Was meinst du mit Betrag? Den Gesamtbetrag? Der ergibt sich aus dem Gutachten. Der Gutachter bewertet den kaputten Wagen, ermittelt, wieviel ein vergleichbares Fahrzeug kostet, natürlich ohne Schaden, wie lange die Wiederbeschaffung dauern wird, den Restwert. Daraus lässt sich dann die Summe ableiten.

Aber wie gesagt, vorher die Versicherung kontaktieren, dann bekommst du sicher einen Bogen zugeschickt, den du ausfüllen musst. Ich gehe jetzt immer davon aus, dass der Gegner zu 100% Schuld hat, das ist wichtig! Du solltest auch gleich der Versicherung mitteilen, dass du ein neue Fahrzeug (kann auch ein Gebrauchter sein) holen willst (das wirst du dann wahrscheinlich auch nachweisen müssen), da die Versicherung ansonsten möglicherweise z.B. die Zulassungskosten einbehält.

Wenn es Probleme geben sollte, kannst du dir immer noch Rat bei einem Anwalt holen. Bist du im ADAC? Da könntest du dir auch noch Tipps holen.

Gutachter findest du im Telefonbuch oder Internet.

Du solltest sehr vorsichtig sein, wenn es darum geht, einen Wagen anzumieten.
Wenn es irgendwie geht, würde ich an Deiner Stelle unbedingt darauf verzichten und den Nutzungsausfall abrechnen.

Hintergrund: Es passiert leider noch immer andauernd, dass Geschädigte an Vermieter geraten, die sogenannte Unfallersatztarife berechnen. Diese liegen oft um ein Vielfaches über den "normalen" Tarifen, wenn keine Versicherung im Spiel ist.

Auch die Anmietdauer, die Eingruppierung oder irgendwelche Nebenkosten, die die Vermieter berechnen, führen auch schnell zum  Ärger, den Du ausbadest, denn Du zahlst die Rechnung beim Vermieter, wenn die Versicherung es nicht tut.

Das Ergebnis, bei einem Escort, der kaum noch mehr wert ist als eine Tüte Bonbons kannst Du Dir ausrechnen:

Das Geld der Versicherung für den Unfall überweist Du dem Vermieter und hast dann Problem.

Also wenn es irgendwie geht: Auto aus der Verwandtschaft oder Bahn fahren und den Nutzungsausfall in ein neueres Auto investieren.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Du solltest sehr vorsichtig sein, wenn es darum geht, einen Wagen anzumieten.
Wenn es irgendwie geht, würde ich an Deiner Stelle unbedingt darauf verzichten und den Nutzungsausfall abrechnen.

Ich weiß jetzt nicht, ob das zulässig ist, ist auch schon 17 Jahre her.

Damals (noch als Schüler mit VW Käfer) hat mir kurz nach der Abfahrt in einen 14-tägigen Urlaub noch in der Stadt einer die Vorfahrt genommen und meinen Vorderwagen zu Matsch gemacht. Ich habe daraufhin direkt dessen Versicherung angerufen, denen den Fall geschildert. Die haben sich dann mit einer Autovermietung kurzgeschlossen, mich zurückgerufen und gesagt, dass ich ein Taxi dorthin nehmen soll und dort ein für mich bereitgestelltes Auto abholen sollte.

Den Mietvertrag haben die direkt auf die Versicherung geschrieben und mich nur als Fahrer eingetragen (als Schüler statt mit VW Käfer mit einem 500km alten 3er Golf nach Frankreich 🙂). Nach dem Urlaub habe ich mich um ein neues Auto gekümmert (und sogar die Taxifahrten zu den Besichtigungen dahin von der Versicherung ersetzt bekommen).

Allerdings muss man sagen, dass der Unfall mehr als eindeutig war. Ich hatte sieben(!) unabhängige Zeugen, die besagten, dass der Andere bei rot, bzw. ich bei grün gefahren bin.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. Einfach mal die gegnerische Versicherung kontaktieren und sich anhören, wie diese zu dem Fall steht. Wobei ich sagen muss, ich wäre heute auch "anders drauf". Damals sagte mir nur ein Polizist, ich solle doch mal die gegnerische Versicherugn anrufen, die könnten mir bestimmt helfen. Heute würde ich diese Verfahrensweise als blauäugig abweisen....

Aber trotzdem hilft es meistens, erst mal miteinander zu reden (ohne Anwalt, den kann man später immer noch einschalten, wenn reden zu nix führen sollte).

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