Was tun nach Unfallschaden?

Hallo,
ich habe mich eigentlich nur wegen diesem Problem hier angemeldet; ich hoffe, jemand kann mir einen guten Rat geben.
Fahre einen Audi A3, BJ 2009, Benziner, 125 PS, jetzt knappe 103.000 km.
Bin mit meinem Bruder frontal links zusammengestoßen; Schuldfrage ist geklärt, mein Bruder trägt die Schuld und seine Versicherung zahlt.
Da das Auto zwar noch fahrtüchtig war, aber wirklich nicht mehr gut aussah, hab ich es zur nächstgelegenen Werkstatt gefahren. Bei dem Mechaniker bin ich normalerweise nicht, weil der Typ wohl der teuerste im Umkreis ist und auch sonst gerne Dinge repariert, die man ihm nicht angeschafft hat. Aber weil die Versicherung ja alles zahlt, dachte ich mir, das passt dann schon.
Jedenfalls hab ich von dem einen KV bekommen über etwa 5000€ Schaden. Da ich dann schon am Überlegen war, das Auto gleich kaputt zu verkaufen, wurde von ihm ein Gutachter herangezogen. Die beiden kennen sich wohl schon lange... jedenfalls kam dann ein utopischer Schaden von 11.000€ raus (130% des Wiederbeschaffungswerts) und in dem Gutachten stehen einige (!) Dinge drin, die wirklich nicht nachvollziehbar sind (beispielsweise eine neue Windschutzscheibe, obwohl meine jetzige aussieht wie neu). Also wollte ich mir das Geld auszahlen lassen und das Auto verkaufen (der Mechaniker war stinksauer, weil er den Schaden nicht reparieren durfte; ich denke mal, er hatte sich auf einen satten Gewinn schon sehr gefreut...).
Nun habe ich die Möglichkeit, mir das Geld auszahlen zu lassen, die Reparatur erstmal selbst zu bezahlen, das Auto noch mindestens ein halbes Jahr zu fahren und mir dann den im Gutachten festgelegten Restwert auszahlen zu lassen. Notwendig hierfür ist, dass alles fachmännisch repariert wird. Da kommt dann wohl nochmal der gleiche Gutachter und beurteilt das. Problem ist jetzt nur, dass im Gutachten ja Dinge drinstehen, die ich einfach nicht brauche (festgestellt übrigens von zwei verschiedenen Mechanikern, also nicht, dass ihr meint, ich glaube das einfach so). Mal von der Scheibe abgesehen, würde mir mein jetziger (anderer) Mechaniker keine neue Motorhaube einbauen, sondern die alte einfach wieder schön machen. Und das Lenkgetriebe würde er lassen und den Achsträger nur links machen. Jetzt habe ich aber Angst, dass der Gutachter bei der Nachbesichtigung alles bemängelt und ich dann von der Versicherung den Restwert nicht ausbezahlt bekomme. Dann würde ich natürlich draufzahlen...
Wichtig ist hier vllt. auch, dass ich mir eh bald einen Diesel zulegen möchte (25.000 km im Jahr) und ich das Auto daher nicht mehr lang fahren werde. Was würdet ihr tun?
Ich weiß, ohne das Auto und das Gutachten gesehen zu haben, ist es etwas schwierig, aber vielleicht hat ja doch jemand einen Rat für mich 🙂

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WillCommen im Forum. 😁 Alles easy, zieh es durch! Der Gutachter bescheinigt bestimmt auch noch die komplette Reparatur. Zu Weihnachten gibt es eigentlich immer irgendeine Amnestie. Und falls doch nicht, könnt ihr beim Skat in der Zelle drüber nachdenken, wie man es besser machen könnte. In diesem Sinne, frohes Fest!

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Gesetzt den Fall die Umstände des Unfalls sind geklärt und nicht anfechtbar....( und mit kritischen Nachfragen darfst rechnen- eigener Bruder/eigene Einfahrt/gleiche Versicherung ).... wäre Meldung bei der Versicherung,ein Gang zu eigens gewählten Gutachter... und nach Freigabe die Reparatur bei der Werkstatt deiner Wahl ,fiktive Abrechnung oder bei Totalschaden auch ein finanzieller Ausgleich , der rechte Weg gewesen. Gewinn wirst du bei keinem Weg erzielen....

Aber genaueres wissen viele andere noch besser....

Dass es kritisch werden kann, ist mir klar 🙁 aber ich hab mir das ja nicht ausgesucht mit dem Unfall...
Dann werde ich wohl zum 100. Mal bei der Versicherung anrufen und fragen, was da so geht mit einem neuen Gutachten.

Am beste sagst Du dort die ganze Wahrheit, also die gesamte Geschichte.

Mein Versicherungsvertreter kennt die Story. Aber was soll er da machen?

Um nochmal auf das Gutachten und die Reparatur zurückzukommen: nach welchen Kriterien geht der Gutachter bei einer Nachbesichtigung? Ich höre immer nur "fachmännisch", aber muss zwangsweise alles repariert worden sein, was laut Gutachten zu machen war? Hier am Beispiel des Achsträgers gefragt: wenn nur einer nötig ist und daher nur einer repariert wurde, laut Gutachten aber beide notwendig sind? Fällt das Urteil der Nachbesichtigung dann negativ aus?
Kann mir da jemand die genauen Kriterien nennen?

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Hab mich gerade erst vom Lachanfall erholt. Ich rate mal, neutrale Zeugen gibt's nicht. Aber deine Eltern standen gerade zufällig am Fenster und haben alles genau gesehen.

So als Sachbearbeiter bei der Versicherung würde ich als erstes in deinen Vertrag schauen (nur Haftpflicht???), dann in den deines Bruders (Haftpflicht, Vollkasko und Rabattretter???) und mir dann so meine Gedanken machen. Danach käme die hausinterne Abteilung an die Arbeit. Du ahnst gar nicht, was ein richtiger Gutachter alles aus den Schadensbildern lesen kann. Und wenn das nicht passt ........

Zu dem komischen Gefühl passen auch Sprüche wie "Bei dem Mechaniker bin ich normalerweise nicht, weil der Typ wohl der teuerste im Umkreis ist und auch sonst gerne Dinge repariert, die man ihm nicht angeschafft hat. Aber weil die Versicherung ja alles zahlt, dachte ich mir, das passt dann schon"

und der Mechaniker und der Gutachter stecken unter einer Decke, die haben mich voll verarscht.

Hindert dich anscheinend aber nicht, nun die Früchte dieser Verarschung einfahren zu wollen, oder?

Klingt doch alles irgendwie logisch, wenn man sich die Hose mit der Kneifzange zu macht.

Wie wäre es mal mit Zahlen auf den Tisch, was steht im Gutachten? Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten, Wertminderung, ...

Und welche Teile genau? Achsträger hat der A3 doch nur einen?!? Plus Querlenker, Stoßdämpfer, Radnabe, Radlagergehäuse, Antriebswelle, ...

Und warum neues Gutachten? Du hast doch schon eins?

Wirre Geschichte. Mag mich ja täuschen, man hat ja nur das was hier im Thread steht, aber irgendwie bleibt der Eindruck komisch. Entweder null Ahnung, dann hilft wohl oder übel nur der Gang zu einem Rechtsanwalt der die Sache in die Hand nimmt. Oder ...

Kompliment zu dem modernen Märchen hier.

Ok, ich denke, ich werde das hier jetzt lassen...
ist nicht bös gemeint, aber irgendwie fühle ich mich hier nur als Versicherungsbetrüger hingestellt... nein, es gibt keine Zeugen. Nein, mein Bruder ist nur haftpflichtversichert, ich habe zusätzlich noch Teilkasko.
Mir geht es um ein ehrliches Gutachten, das ich gerne hätte. Das Auto habe ich nur zu dem ersten Mechaniker gestellt, da er keinen Kilometer von mir entfernt wohnt. Längere Strecken wollte ich mit dem Auto nicht mehr fahren, zudem war auch mein eigentlicher Mechaniker nicht da.
War auch eine Kurzschlussreaktion; ich wusste nur: ich brauch das Auto wieder!
Aber ich will und muss mich hier nicht weiter rechtfertigen. Ich dachte einfach, mir könnte hier jemand, der sich ein bisschen auskennt, einen Rat geben, da ich 1. komplett verzweifelt und 2. ein absoluter Laie bin. Aber außer "sag die Wahrheit" kommt hier nicht wirklich viel. Die Wahrheit habe ich eigentlich gesagt, aber die glaubt niemand, und das nur, weil es mein Bruder war, der mir in der Einfahrt reingerauscht ist, und nicht Herr Schmidt an der Ampel im Stadtzentrum.
Danke trotzdem und frohe Weihnachten!

Auch solche Hinweise helfen einem nicht gleich in alle Fettnäpfchen bei der Vers. zu treten. Sagen einem eigentlich auch worauf man achten muss. Ist auch eine Art von sehr guter Hilfe, wenn man mal aus dem Blickwinkel der Vers. schaut bevor man da vorstellig wird.

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