Was steht mir zu ?
Hallo !
Vor einigen Wochen ist uns jemand an unseren Lupo gefahren.......
Die Dame von der "Gegnerischen"-Versicherung hat uns gesagt, wir sollen den Wagen in die Werkstatt bringen und den Schaden beheben lassen ( neue Tür ) - wir können uns einen Mietwagen nehmen und würden pro Tag noch 10,- Euro als entschädigung bekommen - wenn wir einen Mietwagen der Klasse A nehmen würden.
gesagt - getan......
die Versicherung hat die Rechnung für die neue Tür bezahlt - wir haben nach langen hin und her - jetzt fast 2 Monate später - haben wir einen Scheck über 25,- Euro Pauschale bekommen.
steht uns doch keine 10,- Euro pro Tag für den Mietwagen zu ??
DANKE für Antwort
Olivertof
18 Antworten
Hi,
selbstverständlich darfst du sagen was du sagt - nur halte ich die Aussage "Partnerwerkstatt = schlechte Werkstatt" für absolut weit hergeholt und schlichtweg falsch. (um mal "polemisch"im Schrank zu lassen... 😉)
Ich selbst bin mit meinen Autos seit Jahren bei einem Opel-Vertragshändler - der auch Partnerwerkstatt von zwei Versicherern ist. Und ich hatte bisher (toi toi toi) noch keinerlei Probleme.
Da ich auch mit einigen Kunden das AHs in Kontakt komme, weiß ich, dass es zwar hier und da Probleme gibt (wo gibt es das nicht...) - die obige Aussage aber wird nicht wieder gespiegelt.
Insofern - nix für ungut, aber am Stammtisch ist das besser aufgehoben.
Grüße
Schreddi
Ob und in welchem Umfang eine Partnerwerkstatt in der Lage ist, fachgerechte Reparaturausführung, und dauerhafte Qualität abzuliefern, hängt von den Kostenstrukturen ab, die diesen Werktätten aufgezwungen werden.
Es ist ein Leichtes, unter den Partnerwerkstätten ein Überangebot zu erzeugen, und an der Kostenschraube zu drehen. Nach unten versteht sich.
Eingepart wird dann, wo man es am wenigsten sieht. Unter dem Lack.
Somit ist die Feststelllung von LochimAuspuff kein Stammtischspruch, sondern die Wiedergabe der gelebten Praxis in unserer Regulierungslandschaft.
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
(.......) Wenn es noch was zu regulieren gibt, kannst Du Dir einen Anwalt suchen. Die Frage ist nur, ob der für die verbleibenden 50,- Euro sich die Arbeit macht...
Grüße
Andreas
Hallo Lochimauspuff,
Deine Ansicht kann ich nur bestätigen:
Anläßlich eines eindeutigen Schadenfalles ( der Unfallgegner war schuldig ) mit wirtschaftlichem Totalschaden an meinem Kfz( Wiederbeschaffungswert minus Restwert = 500 Euro) wollte ich einen Anwalt ( der auch für den AvD arbeitet) mit der Warnehmung meiner Interessen beauftragen.
Um einen Besprechungstermin mit ihm zu vereinbaren, rief ich ihn an.
Bei diesem Telefonat gab er mir zu verstehen, daß er für die Bearbeitung meines "Falles" nur 38 Euro bekäme.
Ich solle daher selber mit der Versicherung verhandeln.
Viele Grüße
quali
Es müsste doch erstmal geklärt werden, wofür die 10€ entschädigung gedacht sein sollen.
die stehen einem ja zu, wenn man selbst ein größeres auto fährt, aber für den reparaturzeitraum nur ein fahrzeug kleinerer Klasse zur verfügung gestellt bekommt.
Da der TE jedoch "nur" einen Lupo fährt, gibt es hierzu keine kleinere klasse, wozu dann also eine Aufwandsentschädigung?
Da liegt doch eher der Verdacht nahe, dass die aussage der versicherungsdame einem irrtum unterliegt, und sie evtl. versehntlich von einem größeren PKW des TE ausgegangen ist.
ist dem so, steht im natürlich nix weiter zu.