was soll ich machen??

VW Passat B6/3C

Hallo Gemeinde!
Habe mir vor ca.3 Monaten einen gebrauchten Passat 3c 140 PS BJ 2005 mit 63000km bei einem österreicheschen Händler gekauft. Beim Kauf habe ich bereits ein Geräusch beanstandet wo mir versichert wurde, dass dieses Geräusch von den 235iger Reifen kommt da die schon alt wären. Weiters habe ich gefragt wie das mit der Elektronik ist, da es ja bei diesem Bj Probleme mit der Lenksäule bzw. den Steuergeräten gab. Er Antwortete mir, kein Problem sie haben eine Zusatzversicherung die alle elektronischen Teile bezahlt beim Autokauf dabei.
So jetzt habe ich neue Reifen oben, das Geräusch ist noch immer da und das rote Lenkradlamperl leuchtet ab und zu(bin erst 2000km mit dem Auto gefahren). Also Geräusch trotz neuer Reifen vorhanden (könne es nicht finden). Und das Lenksäulensteuergerät ist auch kaputt. Dafür soll ich jetzt trotz Versicherung und der gesetzlichen Gebrauchtwagengarantie 1100 Euro zahlen da die Versicherung diese Teile ausschließt( wurde mir aber anders vom Verkäufer erklärt). Und das mit dem Geräusch ist jetzt auch mein Problem. Habt ihr einen Tipp für mich? Sonst kann ich eh nur zum Anwalt gehen.
 

12 Antworten

 Sonst kann ich eh nur zum Anwalt gehen.

Geh hin (zum Anwalt) und mach dem Händler Feuer unterm Arsch !!!

 

anwalt, der typ hat dich vorsätzlich getäuscht so wie das aussieht

Zitat:

Original geschrieben von Roach13


anwalt, der typ hat dich vorsätzlich getäuscht so wie das aussieht

Was zu beweisen wäre und zwar von Deiner Seite.

Hast Du Zeugen, oder was schriftliches, ohne dem hast Du schlechte Karten.

Die Garantie-Versicherungsbedingungen waren Dir sicherlich auch von Anfang an bekannt, liest eh keiner, ich weiß, aber das ist dann trozdem Dein Problem, leider.

Die Händler versprechen einem das Blaue vom Himmel und wenn drauf ankommt ist man trotzdem der Dumme. Die reden isich immer raus, nur was geschriebens und unterschriebenes ist was wahres.

Wenn Du rechtschutzversichert bist kannst ja trotz allem mal versuchen was zu machen, Säbel rasseln hilft manchmal, aber nicht immer.

Trozdem viel Glück bei Deiner Reklamation und Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Gruß Rolf

hoi, wennste den erst 3 monate hast isser doch eh noch inder gesetzl. garantiezeit? (ok ich weiss nicht wies in österreich aussieht..)... wenn dem so ist muss er doch beweisen dasses bei übergang nutzen und lasten noch nicht bestanden hat das problem?

Hi Leute,

generell ist es bei uns in Österreich so, dass der Generalimporteur (in den meisten Fällen Porsche Austria) 3 Jahre Neuwagengarantie gibt.
In deinem Fall ist das aber schon abgelaufen, da es ein BJ 2005 ist - aber ich würde auf jeden Fall den Händler aufsuchen/kontaktieren.

LG, CyberICE

PS: nicht alle österreichischen Autohändler sind Gauner ;-)

Also die Gesetzliche garantie gibt es bei uns auch, muss jeder Händler auf einen Gebrauchtwagen geben.

Hast du das auto über Weltauto gekauft?

Zitat:

PS: nicht alle österreichischen Autohändler sind Gauner ;-)

stimmt, ich hab meinen vom 🙂 aus Graz und ich war bzw bin mit dem Händler voll zufrieden.

lg

Hallo Socky,

auch beim Gebrauchtwagenkauf gibt es die 1-jährige Gewährleistungsfrist. Diese kann nur in speziellen Fällen und bei Geschäften unter Privaten ausgeschlossen werden (siehe immer wieder bei ebay die Zusatztexte). Da du jedoch Konsument bist tritt das KSchG in Kraft. Hier muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum nachweisen, dass der aufgetretene Fehler nicht schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. In den zweiten 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen. Du bist also klar im Vorteil! Es steht bei euch Aussage gegen Aussage (deine gegen die des Verkäufers). Jetzt muss der Verkäfuer nachweisen, dass du die Fehler nicht bereits beim Verkaufsgespräch angesprochen hast 🙂 .

ABGB § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

KSchG § 9. (1) Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich sicherheitshalber aber vorher noch einen Anwalt konsultieren, damit er dir die entsprechenden Gesetzestexte mitgibt, bzw. einen kurzen Brief mit dem entsprechenden Inhalt an den Händler schickt (bin mir meiner Sache zwar ziemlich sicher, aber ein RA kann das mit Sicherheit besser erklären). Sollte dich nix kosten.

Siehe auch: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?...

Viel Glück und halt uns am Laufenden
hr_karl

sorry bei bj 2005 gibt dir keiner mehr eine garantie, weder porsche austria (generalimporteur von vw in österreich) noch der händler selbst.

ABER
du hast eine gesetzliche gebrauchswagen-gewährleistung von 2 jahren, wobei nach 6 monaten die beweislast beim kunden liegt. wenn du also innerhalb der 6 monate einen mangel/defekt feststellst, MUSS dein händler diesen in ordnung bringen. in odnung bringen heißt aber nicht automatisch, dass das defekte teil gegen ein neues getauscht wird, kann nämlich auch ein gebrauchtes sein. es muss nur funktionieren!

so ist das und nicht anders, hatte ich bei meinem vorherigen auch. da sträubte sich der händler anfänglich auch, bis ich programm mit ihm gefahren bin. danach hat er alle mangelhaften/defekten teile "in ordnung" gebracht. kosten für mich waren 0,- eur.

mehr dazu HIER

Meine Rede. Nur hast du es etwas kürzer und prägnanter gebracht 🙂

Erst mal Danke an Alle!!
Besonders möchte ich mich bei hr_karl und ChrKoh bedanken, eure Tipps waren echt gut. Wir sind jetzt so verblieben:
Lenksäule + Steuergeräte Kosten 1100 Euro werden getauscht(ich hätte ein Kostenloses gebrauchtes haben können, aber meine Werkstatt hat mir angeboten gegen einen Selbstbehalt von 250 Euro kommt alles neu mit 2 Jahren Garantie)

Um die 250 Euro wollte ich mich nicht mehr Streiten.

Geräusch ist kostenlos Entfernt worden, waren die Abdeckungen an der Bodenplatte wurde mir gesagt.

Fazit:
Zuerst wollte er von mir 1100 Euro, dann nach dem ich das erste Mal Mode machte 500 Euro und nach meinem zweiten Auftritt 250. Gut ich hätte jetzt noch streiten können, hatte aber keine Lust mehr. Und das Gebrauchtteil hätte mir ja auch nichts gebracht, wenn das wieder von der Defekten Serie gewesen wäre.

Also Danke noch mal!!

Hört sich ja mal nicht schlecht an 🙂 ! € 250,- anstatt € 1.100,- ist doch schon mal ein "kleiner" Vorteil.

Nachdem der Verkäufer ja nur zum Austausch (auch eines gebrauchten Gerätes) verpflichtet ist, aber nicht unbedingt zum Einbau eines neuen Gerätes denke ich, hast einen guten Deal hinbekommen. Gratuliere 😉

hr_karl

p.s.: freut mich, dass ich etwas helfen konnte 😁

ja denke ich auch

sie haben ihn auch noch innen und aussen komplett aufbereitet kostet auch ca. 100 Euro wenn man es wo machen lasst.
jetzt steht er nach drei tagen werkstatt wieder zuhause, ich bin um 250 euro ärmer und um eine lenksäule + steuergerät reicher😉

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