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Was sir zu tun um die DPF Förderung zu bekommen ?

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 9:39

Hallo zusammen

Ich habe mir letztes Jahr den Diesel Partikelfilter einbauen lassen.

Was muß ich nun tun um die DPF Förderung zu bekommen ?

Die 330 € Förderung sollen ja irgendwie mit der Kfz Steuer verrechnet werden.

Ciao Ari

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22 Antworten

Stefan ich danke Dir recht herzlich für den Tipp. Na, nun bin ich ja gewappnet und werde den Finanzbeamten mal "aufs Dach steigen". Also wenn man nicht aufpasst wird man nur belogen und betrogen. Und 330,- Euro sind ja nun wirklich kein Pappenstiel auf die man zugunsten von Vater Staat verzichten könnte. Aber wehe, wenn man nur einen Euro zu wenig Steuern zahlt, dann bekommt man gleich eine Mahngebühr aufgebrummt oder schlimmer...

So,es gibt wieder neue Informationen bezüglich der steuerlichen Förderung von DPF. Gewappnet mit meinen neuen Erkenntnissen und dem entsprechenden Gesetzestext, bin ich heute auf der Kfz-Steuerstelle meiner Stadt gewesen und bin vorerst wieder einmal mit hängenden Ohren hinausgegangen. Soll also heißen, daß ich die 330,- Euro Steuerersparnis doch nicht erhalte.

Begründung der Finanzbeamtin: Auf Grund der Tatsache, daß mein Fahrzeug bereits bei der NEUZULASSUNG am 21.12.2006(darauf kommt es an) mit einem Dieselrußpartikelfilter versehen war, erhalte ich die steuerliche Förderung nicht. Wenn mein Fahrzeug vorher OHNE DPF zugelassen worden wäre und ich diesen im Nachhinein hätte nachgerüstet, dann hätte ich die steuerliche Förderung bekommen. Das sind vielleicht scheiß Gesetze und ist in meinen Augen Spiegelfechterei. Ich tue doch mit dem Filter auch etwas für die Umwelt, warum werde ich nur deshalb benachteiligt (und es geht mir ja sicherlich nicht alleine so) weil der Filter beim Kauf bzw. bei der Neuzulassung schon eingebaut war. Ich werde natürlich die Aussage der Finanzbeamtin noch tiefgründig überprüfen, bevor ich mich geschlagen gebe.

am 1. Juni 2007 um 8:21

Bei mir genau das Gleiche. Zulassung 1 Tag nach Rußfiltereinbau = keine steuerliche Förderung. Ich habe mit einem Anwalt vom ADAC telefoniert, der sagte, dass sie schon eine ganze Reihe ähnlicher Fälle vorliegen haben und jetzt so eine Art Sammelklage einreichen wollen. Er riet mir Einspruch gegen die Erhebung der Kfz-Steuer beim Finanzamt einzulegen und abzuwarten was bei den Aktivitäten des ADAC rauskommt. In 4 Wochen soll ich nochmal nachfragen.

Hallo Tastaturbefehl (welch schöner Name), na das ist doch ein kleiner Lichtblick. Den Einspruch werde ich an diesem Wochenende noch verfassen. Ich danke Dir erst einmal für den konstructiven Tipp !!!

Zitat:

Original geschrieben von Frettchen

Wenn mein Fahrzeug vorher OHNE DPF zugelassen worden wäre und ich diesen im Nachhinein hätte nachgerüstet, dann hätte ich die steuerliche Förderung bekommen.

Auf diesen Aspekt wurde hier in fast allen Unterforen ständig hingewiesen...

Toller Beitrag zum Thema, Drahkke ......

am 6. Juni 2007 um 9:06

Weiss jemand was passiert dann, wenn DPF Nachtraegliche ( als "nachtraeglich" wurde gestern bei der Zulassungstelle in die Papiere eingetragen ) Einbaudatum gleich E.Z. Datum ist?

Beide: Januar XX 2007.

Kann ich mit Rückerstattung rechnen, oder muss ich jetzt eine Stundengenaue Nachweiss holen, welche am selben Tag vorher passiert ist, E.Z. oder Einbau?

:) oder :( ?

am 12. Juni 2007 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von s2003

Weiss jemand was passiert dann, wenn DPF Nachtraegliche ( als "nachtraeglich" wurde gestern bei der Zulassungstelle in die Papiere eingetragen ) Einbaudatum gleich E.Z. Datum ist?

Beide: Januar XX 2007.

Kann ich mit Rückerstattung rechnen, oder muss ich jetzt eine Stundengenaue Nachweiss holen, welche am selben Tag vorher passiert ist, E.Z. oder Einbau?

:) oder :( ?

Hallo,

habe mich heute beim Finanzamt erkundigt, denn mein Einbautag ist auch gleich der Zulassungstag. In der Urkunde von Twin-Tec ist als Einbaudatum nicht mal der Tag sondern nur 06 2006 vermerkt. Der Beamte meinte das ich die Förderung nicht bekommen werde, da ja der Filter bei Erstzulassung schon drinn war. Auch der Wortlaut in der Urkunde und in den Fahrzeugpapieren " nachgerüstet mit Rußfilter" scheint denen egal zu sein! Der ADAC konnte mir auch nicht weiterhelfen, sagten mir aber das das Problem bekannt sei, hauptsächlich Honda betrifft und ich mich in zwei bis vier Wochen nochmal melden soll. Mein Händler will sich erkundigen ob mir seitens Honda bescheinigt werden kann das zum Zulassungszeitpunkt 06 2006 es gar keinen serienmäßigen Filter für dieses Fahrzeug gab.

Mal sehen wie es weitergeht, werde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen, wenn die Rechnung kommt, und meinen Anwalt besuchen.

fraenky 123

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