Was sagt Ihr zu dem Unfall in München, bei dem eine Frau starb?
Hallo,
in München gab es diese Woche einen Unfall, bei dem eine Frau getötet wurde, die an einem Überweg mit abgesenktem Bordstein usw. die gerade und bestens einzusehende vierspurige Straße mit Mittelstreifen überquerte und dabei ein Fahrrad schob.
Sie wurde von einem GSXR-Fahrer erfasst, der sich mit einem Porsche-Fahrer ein Rennen lieferte.
Nachdem ich teilweise sehr eigenwillige Äußerungen zu der Schuldfrage hörte und las, wollte ich mal von Euch hören, wie Ihr die Sache seht.
Tragen der Porsche-Fahrer und der GSXR-Fahrer beide die gleiche Schuld?
Ist der GSXR-Fahrer alleine schuld?
Ist die Frau selber schuld? Oder trägt sie nur eine Mitschuld?
Hier ein Link zu der Geschichte mit den Bildern der Unfallstelle: Klick mich!
Ich bin gespannt!
Gruß Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Also wenn ich in 150m Entfernung ne Gixxer und nen Porsche voll aufdrehen höre, würde ich nen Teufel tun, vorher noch über die Straße huschen zu wollen. Wenn die beiden normal gefahren wären, dann wären das auch bloß ~10...11 Sekunden Zeit. In dem Alter mit Einkaufstüten und Fahrrad, ich weiß nicht so recht.
So wie's gelaufen ist, schätze ich mal auf ~5 Sekunden vom Start bis der Porsche sie gesehen hat, also nach der Hälfte der Strecke -> Reaktionszeit, voll auf die Bremse und er steht noch eben rechtzeitig. Die Gixxer kann da schon bis 140 drauf gehabt, 20m in Führung gelegen und keine Chance mehr zum Stehen zu kommen haben. Nach Reaktionszeit ~20m verbleibender Bremsweg, kaum der Rede wert. Das wären so meine spontanen Schätzungen.
Wahrscheinlich hat er auch noch mehr auf den Drehzahlmesser geschaut als auf die Straße vor sich...Den Porschefahrer trifft m. E. überhaupt keine Schuld, außer mal 100m weit schneller als der übrige Verkehr unterwegs gewesen zu sein. Der wird sich schon selbst genug Vorwürfe machen. Auch wenn's der Richter anders sehen wird.
Die alte Dame war m. E. nicht mehr so ganz fitt. Man dürfte in so ner Situation nicht mehr auf die Straße. Verletzter Vertrauensgrundsatz. Dürfte auch ausgesehen haben als hätte das Motorrad aufgeblendet. Aber Mitschuld? 10%? Ist allerdings auch iwie egal.Der Motorradfahrer... was will man sagen. Normal kein Ding, an ner Ampel mal mit nem Porsche Spaß zu machen. Aber um Himmels Willen doch nicht an parkenden Autos vorbei und bei ~80 abbrechen, egal was der andere macht. Nicht das Hirn komplett aus schalten. Man sieht ja, was sonst dabei raus kommt.
Das war kein Spaß mehr, sondern, wenn's so ablief wie in meiner laienhaften Fernrekonstruktion oben, Umgebung ausblenden und hirnlos drauf halten.
Aus humanitären Gründen sollte man Deinen Beitrag löschen.
233 Antworten
Zitat:
In jedem Alter, in dem man die eigenen Fähigkeiten sowie den Verkehr halbwegs einschätzen und Fehler anderer VT zu einem gewissen Grad kompensieren kann
Gut gebrüllt Löwe. 🙄
Die 21- und 37 jährigen Motorrad und Porschefahrer hätten dann auch nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen da sie nicht in der Lage waren sich Verkehrsgerecht zu verhalten.
Fehler anderer VT 😕 .... DAS was da passiert ist, kann man nicht lapidar als Fehler abtun.
Rein intuitiv ist für MICH der Motorradfahrer schuld. Er war der Unfallverursacher. Wäre er die erlaubten 50 km/h gefahren hätte er sich an die in der FS gestellte Aufgabe des Abbremsens und Ausweichens erinnern können. Vllt. hätte es dennoch geknallt, aber evtl. mit einem nicht tödlichen Ausgang. MEINE MEINUNG.
§ 29 I StVO: Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
4 Punkte, 150 Euronen, 1 Monat Fahrverbot, AFAIR. Ohne, das was passiert.
Ob die Staatsanwaltschaft ihm das nachweisen kann, ist natürlich eine andere Sache. Hängt wohl auch davon ab, was der Porschefahrer gegenüber den Beamten bereits zu Protokoll gegeben hat, was Zeugen aussagen und was der Motorradfahrer, wenn er denn so weit ist, auszusagen hat.
Wann ist ein Rennen eigentlich ein Rennen. Oder anders gefragt: wodurch wird das definiert?
Verwaltungsvorschrift zum § 29 StVO:
Zitat:
Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.
Außerdem gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm:
Zitat:
Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.
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Moin,
jeder Sportwagenfahrer sollte wissen das gegen ein einigermassen flottes Motorrad in der Beschleunigung aus dem Stand wenig bis gar nichts auszurichten ist und sich solche Rennen ersparen...selbst mein Jaguar XKR hat mit seinen 5,3 Sekunden auf 100km/h nicht die Spur einer Chance gegen die Beschleunigung meiner 95er Kawasaki ZL 600 die mit nur 61PS in 4,1 Sekunden auf 100km/h kommt.
Gegen eine GSX-R 750 sieht auch ein Porsche kein Land....auch der Biker hätte wissen müssen das er da stets und immer die Nase vorne haben wird.....das braucht man niemanden zu beweisen und schon gar nicht inner Orts🙁
kaum jemand wird in der Stadt mit einem Fahrzeug in dieser Geschwindigkeit rechnen und so liegt die Schuld bei den beiden Duellanten die doch ohnehin wissen mussten wie das ungleiche Rennen ausgeht🙄
mfg Andy
für mich klarer Fall...
Der Mopedfahrer der die Frau erwischt hat ist alleine Schuld an diesem Zusammenstoß... Fußgänger auf dem Zebrastreifen haben eben Vorrang.
Dass beide, der Moped- und der Porschefahrer sich des gefährlichen eingriffs in den Straßenverkehr, und der Austragung eines illegalen Rennens schuldig gemacht haben ist auch klar.
Die Todesfolge hat Meines erachtens der Mopedfahrer alleine zu vertreten, moralisch gesehen hat der Porschefahrer die Todesfolge aber auf jeden Fall mitprovoziert, unschuldig ist er auf keinen Fall.
Gruß,
Marc
Die Frau war nicht auf einem Zebrastreifen unterwegs.
@AMenge
Wenn sich mir Fahrzeuge in einer Art nähern, dass ich sie nicht mehr einschätzen kann, dann würde ich allerdings stehen bleiben - also auf'm Fußweg mein ich.
Japp, ich hatte spontan angenommen, dass sie los ging, als die beiden schon fuhren. In den von mir veranschlagten 6 Sekunden vom Anfahren bis zum Aufschlag hätte man die Straße überqueren können und wenn nicht, dann finde ich fraglich, warum man überhaupt los geht, wenn bei noch einschätzbarem Fahrverhalten auch bloß ~11 Sekunden Zeit bleiben.
Und ich find's auch sehr seltsam, dass die beiden ihr Ampelrennen veranstaltet haben, während sie 150m vor sich jemanden sehr langsam über die Straße gehen sehen.
Es passt m. E. nur, wenn sich die Frau ebenfalls verschätzt hat oder sehr langsam war und der Motorradfahrer die ganze Zeit nicht nach vorn geschaut hat.
@Nette Hexe
Ich hab sehr deutlich gesagt, wie ich den Motorradfahrer einschätze. Nicht gelesen? (Und der Porschefahrer konnte ja bremsen.) Augenrollen also unnötig.
Und als was würdest du es bezeichnen, was der Motorradfahrer da gemacht hat, wenn nicht als schrecklichen Fehler?
Ein Fehler ist ein Missgeschmick das man hätte vermeiden können wenn man besser aufgepasst hätte.
Rechtschreibfehler, Leichtsinnsfehler, falsch abgebogen in der Strasse usw. usf.
Das war mehr wie nur grob Fahrlässig. Das war ausgeschaltetes Gehirn. Imponiergehabe .... ein kurzweiliges Machtgefühl, wie auch immer.
Egal was für Strafen auf beide Fahrer zukommen, damit Leben zu müssen einen Menschen getötet zu haben/evtl. an der Tötung Mitschuld zu haben ... ist eine Strafe, sollte man dann auch ein Gewissen haben, die Lebenslänglich ist.
Jemanden anzufahren ... den unachtsamen Fußgänger der in der 30ger Zone hinterm geparkten Auto hervorkommt, auch wenn man 29 fuhr stell ich mir schon grauenhaft vor. Aber sowas auch noch durch "Rennerlesspielchen" zu erleben, ich glaub, da würde ich mir wünschen selbst ums Leben gekommen zu sein.
Kein Vergleich zu einem lapidar gesagt "Tier tot fahr Thread" in VuS.
§ 29 hat hier keine Wirkung. Völlig andere Ausrichtung. Wer das Urteil des OLG Hamm (ohnehin für seltsame Urteile bekannt) richtig liest, müsste das eigentlich auch als Laie erkennen. Diese spontanen Ampelgeschichten haben damit rein gar nichts zu tun.
Und dann gehts weiter "je nachdem was der Porschefahrer zu Protokoll gegeben, was die Zeugen ausgesagt haben, " usw. usf.
Alles reine Spekulation, man denkt sich ein Szenario zusammen; das ist einfach unseriös. Der wird tunlichst die Klappe halten und seinen Anwalt einschalten. Bleib doch mal bei dem, was man weiß: Blitzstart an einer Ampel. Quietschende Reifen, Porsche-Fahrer kann rechtzeitig bremsen, Motorradfahrer nietet Frau (63 ) um. Frau stirbt. Alles andere wird weiter dazu erfunden.
Strafrechtlich für den Porschefahrer irrelevant. Abgesehen davon, dass § 29 nicht greift, wäre dieser eine VerkehrsOwi. Verstöße im Sinne § 1 STVO können deutlich schärfer geahndet werden. Hat aber mit Strafrecht ebenfalls nichts zu tun.
Ich sehe hiermit ein, dass es vollkommen unmöglich ist, in einem solchen Forums-thread juristischen Laien auch nur die Grundzüge dessen näher zu bringen, für das andere jahrelang studieren.
Vielleicht abschließend, bevor ich mich hier verkrümle, denn es wird zur Zeitveschwendung... Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun. Das was viele hier als "gerecht" empfinden mögen, nötigt einem guten Anwalt nicht mal ein müdes Ar***runzeln ab.
In diesem Sinne: Frohes Weiterspekulieren...
Dass der Porschefahrer nichts zum Hergang gesagt hat, ist genauso Spekulation.
Soll ja auch noch Leute mit Gewissen geben, selbst unter Porschefahrern. 😉
Was wäre ein Forum ohne
- Spekulationen
- Aussagen aus dem Zusammenhang reißen
- Rechtsunkenntnisse
- Rechthaberei
- Fehlinterpretationen
- Polemik
?
Laaaangweilich....😁
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Dass der Porschefahrer nichts zum Hergang gesagt hat, ist genauso Spekulation.
Soll ja auch noch Leute mit Gewissen geben, selbst unter Porschefahrern. 😉Was wäre ein Forum ohne
- Spekulationen
- Aussagen aus dem Zusammenhang reißen
- Rechtsunkenntnisse
- Rechthaberei
- Fehlinterpretationen
- Polemik?
Laaaangweilich....😁
Mal was die Rechtsunkenntnisse angeht: Redet ihr hier eigentlich um den juristischen Schuldspruch?
Die Frage finde ich nämlich eher uninteressant, der moralische Standpunkt ist nämlich viel eher diskutierbar.....
@moppedsammler
Also ich fand deine Rechtserläuterungen durchaus lesenswert und verständlich.
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Das war ausgeschaltetes Gehirn.
Na immerhin ein Punkt, in dem du mir zustimmst.
Ich finde trotzdem, dass deine Erklärung, was ein Fehler ist, genau passt. Vor allem der Punkt Leichtsinnsfehler.
@Styrkjar
Wir reden über beides. Ich und diejenigen die auf mich antworten moralisch, diejenigen rund um moppedsammler gesetzlich. Finde auch beides interessant - auf der gesetzlichen Seite vor allem den Punkt "Rennen".
Ich denk halt, dass der gesetzliche Punkt recht klar sein dürfte..... da haben die Fahrer so ziemlich jede Vorschrift im Stadtverkehr gebrochen.
Der Motorradfahrer sogar mit Todesfolge, da gibts nicht viel zu rütteln.
Moralisch gesehen... mmhhh... ich kanns ehrlich gesagt schon verstehen, dass man, wenn man ein entsprechendes Fahrzeug besitzt, gerne auch mal das große Kind rauslassen will und ein kleines Rennen fährt.
Klar ist das im Straßenverkehr nicht erlaubt, aber in der ein oder anderen Situation ist es meiner Meinung nach durchaus vertretbar. (Moralisch, nicht rechtlich)
Dass die beiden sich ne denkbar ungünstige Gelegenheit rausgepickt haben mag unachtsam bis unverantwortlich gewesen sein und dass es so tragisch ausging, ist ne Katastrophe. Trotzdem bin ich geneigt, das ganze als nen furchtbaren Unfall zu sehen, an dem der Motorradfahrer schuldig zu sprechen ist.
Verteufeln würde ich den Fahrer dennoch nicht, der hat aus ner gewissen unschuldigen Selbstüberschätzung heraus groé Scheiße gebaut und wird daran selbst mehr als genug zu knabbern haben....
Was soll man zu diesem Vorfall schreiben?
3 Standpunkte:
Wäre ich eines der erwachsenen Kinder des Opfers, würde ich beide Raser mit einem Knüppel erschlagen.
Als Optimist, der diesen Unfall nur aus den Medien kennt, wünsche ich mir, dass beide Raser zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden und nie wieder ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen.
Als Realist befürchte ich, dass beide Raser mit Bewährungsstrafe und Geldbuße davon kommen.
Gruß
Frank