Was sagt der Tüv zu den LED's?

Audi A6 C6/4F

Hallo!

Mich interessiert, was der Tüv zu Led's im Scheinwerfer sagt, sprich an alle, die ihre Xenon vom VFL auf die Xenon mit Ledleiste im Scheinwerfer vom FL gewechselt haben. Gibt es da gewisse Regularien? Es gibt ja auch die Komiker die sich sone Leiste von außen an den Scheinwerfer kleben und betreiben.

Vielen Dank im Vorraus!
Gruß JD

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von JohnDillenger


Ich dachte der Tüv spricht in solchen Angelegenheiten das Machtwort. Wenn die sagen "OK!", dann kann doch die Polizei da nichts beanstanden. Weil man ja der Polizei dann sagen kann, dass der Fachmann das für OK gehalten hat. Oder nicht?

Das stimmt so nicht ganz. Im Rahmen einer Hauptuntersuchung wird nichts zugelassen, sondern nur die Sicherheit des Fahrzeugs kontrolliert.

Wenn dabei etwas nicht auffällt, dann heisst das nicht, dass es danach automatisch erlaubt ist.

Um wirklich ein "ok" zu haben, musst du jeden Bauartveränderung, die von der Typenzulassung (das Teil in dem Fahrzeug) abweicht und gesetzlich mit Auflagen versehen wurde, eintragen lassen.
Wenn es sich dabei um einen TÜV Mitarbeiter handelt, der sein OK zur Eintragung gibt, dann ok. Mit einer HU hat das aber nichts zu tun, sondern mit AAS, welche ihren Kopf dafür hinhalten, dass die vorgenommene Änderung ok ist.
Und genau beim "ihren Kopf hinhalten" ist die Krux 😉

Für die Polizei zählt nur: Ist das Teil zugelassen? Wenn nein, dann: Ist das Teil eingetragen oder nicht? Wenn nein, dann automatisch: Gehen sie nicht über Los ...
Wenn das Spielchen anders abläuft, dann nur, weil sie ein Auge zudrücken, sich nicht die Mühe machen "tief genug zu graben", keine Lust auf unnötigen Papierkram habe, was besseres zu tun haben als ... etc. etc.

Dann kommt noch der letzte Punkt, der Verlust der Betriebserlaubnis Veränderungen der Bauart, welche nicht zugelassen (abgenommen) sind.
Dieser Punkt kommt ins Spiel, wenn z.B. ein "schwerer" Unfall mit Personenschäden vorliegt.
Wenn sich ein Gutachter das Fahrzeug anschaut und er oder im Anschluss die Versicherung einen abstrakten Grund konstruieren kann, warum es durch ein nicht zugelassenen Teil / einer Modifikation zu dem Unfall gekommen sein könnte, dann kann das sehr unangenehm werden. (Versicherung / Teilschuld auch ohne Schuld gewesen zu sein / lebenslange Regressansprüche als Stichworte)

Wenn in so einem Fall zusätzlich noch bekannt werden sollte, dass der betroffene hier im Forum z.B. über die Sachlage bzgl. des nicht erlaubt seins eines Umbaus informiert wurde, dann kann man auch noch Vorsatz zugrunde legen. Was dann auch noch weitere Strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

So, ich möchte wirklich keine Pferde scheu machen. In meinen Augen sollte man sich nur immer im Vorfeld der möglichen Konsequenzen bewusst sein, um eine Situation wirklich einschätzen zu können 😉

Kai

Genau deshalb frage ich ja...:-)

Die umgebauten Scheinwerfer darf dir keiner eintragen, da dafür ein Lichttechnisches Gutachten fällig wird. Dann kann der Scheinwerfer/da Leuchtmittel eingetragen werden. Aber:
Das kann nur eine Firma tun. Als Privatperson so gut wie unmöglich. Evtl gibts Schlupflöcher.

Zitat:

Original geschrieben von gandhara05


Die umgebauten Scheinwerfer darf dir keiner eintragen, da dafür ein Lichttechnisches Gutachten fällig wird. Dann kann der Scheinwerfer/da Leuchtmittel eingetragen werden. Aber:
Das kann nur eine Firma tun. Als Privatperson so gut wie unmöglich. Evtl gibts Schlupflöcher.

So und noch einmal!

Ein Scheinwerfer oder auch jede andere lichttechnische Einrichtung ist nach § 22a StVZO bauartgenehmigungspflilchtig.
Diese Bauartgenehmigung (!) wird in Deutschland nur und wirklich nur vom Kraftfahrbundesamt erteilt.

Wie wir alle wissen AUDI = Deutschland!!!

(Fahrzeuge aus dem Ausland werden entsprechend gehandhabt, dort gibt es dann Übereinstimmungsbescheinigung usw. [echt kompliziert diese Zulassungsbürokratie]
Fahrzeuge aus z.B. USA müssen entsprechend umgerüstet werden)

Sollte ein bsp. Scheinwerfer durch irgendwelchen Umbauquatsch verändert werden, erlischt auf der Stelle die Genehmigung desjenigen welchen = Erlöschen Betriebserlaubnis des Autos.

Diesen umgebauten Scheinwerfer kann und darf Dir KEIN TÜV- oder DEKRA- oder GTÜ- oder sonst irgend ein Mensch davon abnehmen oder eintragen, da dieser keine Bauartgenehmigung erstellen kann. (siehe etwas weiter oben)

Es kann auch sein und ich hab es selber schon erlebt (zur Info, ich verdiene genau damit täglich mein Geld) dass ein TÜV-Mann im Rahmen einer Einzelabnahme Euch den Scheinwerfer abnimmt und einträgt. Dieses Gutachten ist allerdings nichtig und ungültig und wird bei entsprechenden Tuning-Kontrollen von eingefuchsten Kollegen der Polizei bemängelt.

Resultat:
Erlöschen BE
25-€-Pliete (90€ + 3 Punkte bei begründbarer Gefährdung)
Wiedervorstellung mit ordentlichem Scheinwerfer
Gegebenenfalls Gegengutachten vor Gericht
= nicht billig!

Anders sieht es natürlich aus, wenn ihr z.B. Audi TFL (vom S6) in euren Corsa A oder was auch immer einbauen wollt.
Die TFL sind ja bauartgenehmigt, sprich von der Sache her sind diese zugelassen, aber halt nur für den A6.
Damit kann man aber denn zum TÜV o.ä. hinfahren und im Rahmen einer Einzelabnahme (da keine ABE vorhanden) diesen abnehmen und eintragen lassen. Das liegt dann aber in der Hand des jeweiligen Prüfingeneurs. Sollte der das eintragen, ist alles Ok und niemand macht ärger.

So, ich hoffe, ich konnte euch die Problematik was TÜV und veränderte Scheinwerfer etc. angeht etwas näher bringen.
Bin gerne bereit Euch diesbezüglich weitere richtige (!) Auskünfte zu erteilen, was Tuning und deren Zulassung im Straßenverkehr angeht.

Aber lasst bitte das gefährliche Halbwissen, was hier z.T. niedergeschrieben wird, das macht niemanden glücklich, außer denjenigen, der meint er müsse das weitertragen, was er bei Galileo oder in der Bild etc. gesehen/gelesen hat.
Es sind dann immer diejenigen enttäuscht, die auf der Straße genau damit auf die Nase fallen und dafür bezahlen müssen.

Gruß
Marc

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