Was sagt der Tüv zu den LED's?
Hallo!
Mich interessiert, was der Tüv zu Led's im Scheinwerfer sagt, sprich an alle, die ihre Xenon vom VFL auf die Xenon mit Ledleiste im Scheinwerfer vom FL gewechselt haben. Gibt es da gewisse Regularien? Es gibt ja auch die Komiker die sich sone Leiste von außen an den Scheinwerfer kleben und betreiben.
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß JD
33 Antworten
Schon sagenhaft, dass sich manch einer die Scheinwerfer auseinandersägt, LED-Leisten von Conrad reinbastelten und dann auch noch auf die Menschheit los will!
Aber das E-Zeichen muss man ja beim Knacken nicht zerstören:-)
Die führst Du ja immer mit, da die auf den Leuchtmitteln, oder Reifen etc PP eingeprägt ist.
Guck doch einfach an Deine Seitenscheibe beispielsweise, da ist unten son kleiner Schriftzug mit E... im Kreis mit irgendner Zahl und dahinter die entsprechende Teilenummer.
Folglich ist dieses Bauteil vom (in Deutschland) Kraftfahrbundesamt genehmigt worden und darf betrieben werden.
Das nennt man Bauartgenehmigung und hat nichts mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu tun.
Abschließende Aufzählung solcher Bauteile findest Du im § 22a StVZO.
N Zettel o.ä. gibts dazu nicht, außer Du hast irgendwas ausm Zubehörladen. Aber auch an diesem Teil findest Du - sofern zugelassen - eine solche Zeichenfolge.
I.d.R gibts dann aber auch was schriftliches mit, wo das auch noch draufsteht.
Zitat:
Original geschrieben von on duty
Die führst Du ja immer mit, da die auf den Leuchtmitteln, oder Reifen etc PP eingeprägt ist.
Guck doch einfach an Deine Seitenscheibe beispielsweise, da ist unten son kleiner Schriftzug mit E... im Kreis mit irgendner Zahl und dahinter die entsprechende Teilenummer.Folglich ist dieses Bauteil vom (in Deutschland) Kraftfahrbundesamt genehmigt worden und darf betrieben werden.
Das nennt man Bauartgenehmigung und hat nichts mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu tun.
Abschließende Aufzählung solcher Bauteile findest Du im § 22a StVZO.N Zettel o.ä. gibts dazu nicht, außer Du hast irgendwas ausm Zubehörladen. Aber auch an diesem Teil findest Du - sofern zugelassen - eine solche Zeichenfolge.
I.d.R gibts dann aber auch was schriftliches mit, wo das auch noch draufsteht.
Ich weiß nich, wie das bei Lämpchen o.ä ist, aber selbst wenn diese E-Nummer auf der Birne drauf ist, muss man ja diese auch ausbauen Sie zu sehen.
Da wirst Du sowas nicht drauf finden.
Das geht hauptsächlich um die Beleuchtungseinrichtungen, sprich Scheinwerfer etc.
Des Weiteren ist ja vorgegeben, welche Farbe das jeweilige Licht haben muss und wieviel Watt.
Das ist ja glaub ich überall standard und deswegen ist es total Banane, welche Birne du von welchem Hersteller einbaust.
Es geht in diesen Thread ja darum, wies aussieht, wenn man die Bauart des Scheinwerfers verändert, und nicht, ob Du da ne Birne von Osram oder Phillips etc. einbaust. Das ist ja überall gleich.
Auch wenn man jetzt die Kennzeichenbeleuchtung auf LED umbaut, da bastelt man ja keine LED-Birne rein sondern tauscht den kompletten Leuchtmittelträger mit Anschluss, Scheibe, Widerstand usw. Da muss dann wieder die Genehmigung vorliegen, was es nach meiner Meinung i.d.R. auch tut.
Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf!
Was ein TÜVer dazu sagt, weiß ich nicht...glaube aber auch, dass er das eher nicht checkt, sondern vielmehr ob das Licht auch geht und nicht rot oder grün leuchtet.
Des Weiteren, checkt die Polizei das..?? Es gibt Kollegen, die sind pfiffig und gucken auch mit n Spiegel in die kleinsten Ritzen, aber selbst bei so Kleinigkeiten sagen die nichts.
Es würde sich hier (sofern keine Gefährdung begründet werden kann)um ne 25€-Pliete handeln. Da wird nicht gleich das Auto stillgelegt.
Anders wäre es, wenn man die serienmäßigen Lampen wie am Anfang beschrieben umbauen würde. Da sieht es anders aus, da die Bauart des kompletten Scheinwerfers verändert worden ist und dieser Scheinwerfer so nicht mehr betrieben werden darf.
Anderes Beispiel und mein persönlicher Liebling sind die Nachrüst-Xenon-Sätze aus der Bucht fürn Hunni..🙄
Das geht dann schonmal ins Geld und Auto bleibt auch stehen.
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Zitat:
Original geschrieben von on duty
Da wirst Du sowas nicht drauf finden.Das geht hauptsächlich um die Beleuchtungseinrichtungen, sprich Scheinwerfer etc.
Des Weiteren ist ja vorgegeben, welche Farbe das jeweilige Licht haben muss und wieviel Watt.
Das ist ja glaub ich überall standard und deswegen ist es total Banane, welche Birne du von welchem Hersteller einbaust.Es geht in diesen Thread ja darum, wies aussieht, wenn man die Bauart des Scheinwerfers verändert, und nicht, ob Du da ne Birne von Osram oder Phillips etc. einbaust. Das ist ja überall gleich.
Auch wenn man jetzt die Kennzeichenbeleuchtung auf LED umbaut, da bastelt man ja keine LED-Birne rein sondern tauscht den kompletten Leuchtmittelträger mit Anschluss, Scheibe, Widerstand usw. Da muss dann wieder die Genehmigung vorliegen, was es nach meiner Meinung i.d.R. auch tut.
Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf!
Was ein TÜVer dazu sagt, weiß ich nicht...glaube aber auch, dass er das eher nicht checkt, sondern vielmehr ob das Licht auch geht und nicht rot oder grün leuchtet.
Des Weiteren, checkt die Polizei das..?? Es gibt Kollegen, die sind pfiffig und gucken auch mit n Spiegel in die kleinsten Ritzen, aber selbst bei so Kleinigkeiten sagen die nichts.
Es würde sich hier (sofern keine Gefährdung begründet werden kann)um ne 25€-Pliete handeln. Da wird nicht gleich das Auto stillgelegt.Anders wäre es, wenn man die serienmäßigen Lampen wie am Anfang beschrieben umbauen würde. Da sieht es anders aus, da die Bauart des kompletten Scheinwerfers verändert worden ist und dieser Scheinwerfer so nicht mehr betrieben werden darf.
Anderes Beispiel und mein persönlicher Liebling sind die Nachrüst-Xenon-Sätze aus der Bucht fürn Hunni..🙄
Das geht dann schonmal ins Geld und Auto bleibt auch stehen.
Sry wenn ich da vom eigentlichen Threadthema abweiche.
Ging mir selbst aber eben nur um die Leuchtmittel ansich.
Das die Rennleitung das nich wirklich dramatisch sieht, weiß ich selbst.
Waren oft genug hinter mir und haben nix gemacht.
Mir geht es aber um die Herren vom Tüv.
Ich mein, es fällt doch auf, wenn eine Birne (Xenon like ) verbaut ist, statt ein Standartlämpchen.
Die sind zu 100% erlaubt. Es ist ja das selbe Gas im Glaskörper, leuchtet halt nur intensiver oder anders. (Weiß- und Gelblicht sagt der Gesetzgeber und dass machen die ja.)
Da brauchst Dir kein Kopf machen.
Wenn die Watt-Zahl stimmt (glaube 50/55) dann ist alles tutti, gut kann sein, dass sie nur 3 Wochen halten, aber das ist ne andere Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von on duty
Die sind zu 100% erlaubt. Es ist ja das selbe Gas im Glaskörper, leuchtet halt nur intensiver oder anders. (Weiß- und Gelblicht sagt der Gesetzgeber und dass machen die ja.)
Da brauchst Dir kein Kopf machen.Wenn die Watt-Zahl stimmt (glaube 50/55) dann ist alles tutti, gut kann sein, dass sie nur 3 Wochen halten, aber das ist ne andere Geschichte.
Erlaubt, ist das von offizieller Seite sicherlich nicht, sonst würden die Verkäufer solcher Lämpchen nich den Hinweis auf Ihrer Seite schreiben: "Im Bereich der StVo nicht zugelassen!".
Wer sich das rein baut, weiß das ja.
Aber wer weiß, was für eine Fummelarbeit dies ist, will diese ja nicht nur für den TÜV Termin wieder raus machen müssen.
Na dann hast Dir Deine Frage ja schon von selbst beantwortet.
Wenn der Hersteller sagt, dass sie nicht zugelassen seien, dann sind sie es auch nicht.
😁
Aber es gibt doch auch zugelassene Xenon Effect Birnen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von on duty
Na dann hast Dir Deine Frage ja schon von selbst beantwortet.
Wenn der Hersteller sagt, dass sie nicht zugelassen seien, dann sind sie es auch nicht.
😁Aber es gibt doch auch zugelassene Xenon Effect Birnen.
Gruß
Hier geht es doch darum, ob der TÜV Mann trotzdem seinen Segen gibt.
Was ich mit meinem Wissen vereinbaren kann ist doch da eine ganz andere Sache. 😁
Hm ich habe festgestellt das die Dekra das alles nicht so genau nimmt wie der TÜV
Verbaut bei mir - LED TFL / Kennzeichen / Standlicht
Beim TÜV hat er mich deswegen nicht durchgelassen - der bei der Dekra meinte nur ganz trocken "Ah verbaut Audi nun auch schon LED´s zur Kennzeichen Beleuchtung" zum TFL und Standlicht hat er gar nichts gesagt
Ich weiß das es etwas Off Topic ist aber wollte mal meine Erfahrung teilen
Und wegen Original Lampen - als 2005 oder 2006? der S6 rausgekommen ist war es ja eine Neuheit mit den LED´s - diese habe ich mir damals schon bei Audi direkt besorgt die kosten ja nicht viel und in meinem Fiat Stilo verbaut - ich wurde reihenweiße von der Polizei aufgehalten das ich mir sogar noch eine 3. LED leiste gekauft habe die ich denen mit E Zeichen unter die Nase halten konnte :-D
Noch mehr Off Topic :-/
Ich sehe schon, ihr verstehts nicht!🙄
Aber Verkehrsrecht ist echt n trockenes und vor allem kompliziertes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von MASHpony
Hm ich habe festgestellt das die Dekra das alles nicht so genau nimmt wie der TÜVVerbaut bei mir - LED TFL / Kennzeichen / Standlicht
Beim TÜV hat er mich deswegen nicht durchgelassen - der bei der Dekra meinte nur ganz trocken "Ah verbaut Audi nun auch schon LED´s zur Kennzeichen Beleuchtung" zum TFL und Standlicht hat er gar nichts gesagt
Das war das, was ich hören wollte, bzw. worauf ich hinaus wollte. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von realworld
Das war das, was ich hören wollte, bzw. worauf ich hinaus wollte. Danke.Zitat:
Original geschrieben von MASHpony
Hm ich habe festgestellt das die Dekra das alles nicht so genau nimmt wie der TÜVVerbaut bei mir - LED TFL / Kennzeichen / Standlicht
Beim TÜV hat er mich deswegen nicht durchgelassen - der bei der Dekra meinte nur ganz trocken "Ah verbaut Audi nun auch schon LED´s zur Kennzeichen Beleuchtung" zum TFL und Standlicht hat er gar nichts gesagt
Ja mom wenn der tüv sagt ok - oder es nicht sieht heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist - wenn die Polizei mich jetzt aufhält muss ich trotzdem die 15,- euro Strafe bezahlen es umbauen und vorführen bei der Polizei - aber bis jetzt hat noch keiner was gesagt wegen den LED´s und das sie zu doof sind oder es nicht sehen glaube ich nicht - es ist im Toleranzbereich
Einmal hat ich ärger wegen den M-Tec TFL Glühbirnen die haben zu Blau geleuchtet das Kalt Weiße LED TFL ist da besser
Ich dachte der Tüv spricht in solchen Angelegenheiten das Machtwort. Wenn die sagen "OK!", dann kann doch die Polizei da nichts beanstanden. Weil man ja der Polizei dann sagen kann, dass der Fachmann das für OK gehalten hat. Oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von on duty
Ich sehe schon, ihr verstehts nicht!🙄Aber Verkehrsrecht ist echt n trockenes und vor allem kompliziertes Thema.
Vorallem heisst es: "§ und Regeln dumm und stupide ohne jegliche Aktivitäten des Gehirns zu befolgen". Die Aufnahmeleistung einer Beleuchtungseinheit zu spezifizieren ist wie wenn am Straßenrand auf den Schildern der erlaubte Momentanverbrauch stehen würde - statt Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Glüh-/ Halogenlampen und Xenonbrenner haben hald mal nen deutlich anderen Wirkungsgrad und da hat einfach nur der Lichtstrom was auszusagen. Bis zur vorgeschriebenen mindesthelligkeit bei TFL (400Cd) haben se immer nur den Input spezifiziert. Es ist traurig, dass hier Paragraphen auf Biegen und Brechen befolgt werden müssen, obwohl sie gegen viele Regeln der Physik widersprechen 🙁 Selbst das "weiß" ist Ansichtssache: Kaltweis, oder Warmweis? Das Sonnenlicht hat gut 5700K.
Bis Dato haben die Prüfer und Polizisten die LED Standlichter und KennzeichenLEDs im A4 ignoriert. Der :-) meinte einmal "er hat zwar was gesagt und gelächelt, aber das passt schon...".
So viele LKWs, die mit Christbäumen, Kreuzen oder Trucker-nicknames durch die Gegend fahren - müssen die ne Toleranzschwelle eingebaut haben.