Was sagt das Vermessungsprotokoll aus?

Audi A4 B8/8K

Hallo erstmal...

hatte schon mal einen Beitrag zu meinem (leider immer noch) aktuellem Problem geschrieben. ( https://www.motor-talk.de/.../hilfe-fahrerflucht-t6941351.html?page=4 )

Kann man anhand der Werte erkennen, ob man mir in dem Gutachten eine Achshälfte hätte aufschreiben müssen?

Reine Achsvermessung (ohne einstellen)
18 Antworten

Zitat:

@TSB69 schrieb am 23. März 2021 um 10:47:08 Uhr:



Warum können die die Spur nicht einstellen, wenn der Sturz nicht passt und warum lässt der Sturz sich nicht mitteln, wenn man den Motorträger löst - ist der verbogen?

Ich habe keine Ahnung, was da verbogen sein könnte und was nicht ? Verstehe von Fahrzeugen in der Hinsicht wirklich nicht viel.
Ich weiß bloß, dass mich eine private Werkstatt ( wo ich weiß, dass der Mann echt was auf dem Kasten hat) weg geschickt hatte, als es nur darum ging mein Radlager zu machen.
Begründung: Ihm wäre das Risiko zu hoch, dass was mit der Achse /Lenkung passieren könnte und er will da nicht nachher die Werkstatt sein, wo das Auto zuletzt war.

Zitat:

Dann ist ja auch hinten der Sturz nicht in Ordnung, kann so etwas von einem einfachen Rempler von der vorderen Seite passieren?

Der Gutachter ist von der Vollkasko also Deiner Versicherung gestellt? Der hat natürlich ein Interesse den Schaden klein zu reden...

Von dem hinteren Sturz hat nie jemand was gesagt ?!....Mir wurde nur gesagt dass sich der Vordere nicht vermitteln lassen würde: wenn der eine Wert rechts passen würde, wäre der linke aus der Toleranz.

Mir war ja jemand nachts gegen mein Auto gefahren u hatte Fahrerflucht begangen. Ich musste mich erst mit dem ermittelnden Polizist "anlegen", bis dann mal meinen Hinweisen (hatte davon mehrere) nachgegangen wurde und sich mein Verdacht bestätigte.
Deshalb bezahlt das ja die Versicherung der Unfallverursacherin und ich habe mir den Gutachter selbst ausgesucht.

Die HA ist die spurgebende Achse, deshalb hat die schon die größte Bedeutung!

Bei der Sturzausmittlung an der VA wären beide Seiten außerhalb der Toleranz. (siehe Post weiter oben)

Bei der Achseinstellung fängt man mit dem Sturz HA an, danach mit der Spur HA.

Erst dann wird die VA eingestellt, sprich erst Sturz und dann Spur.

Laut dem Messprotokoll von Audi ist der hintere Sturz (leicht) aus der Norm. Normalerweise stellt man hinten Sturz/Spur ein und im Anschluss die Vorderachse. Die Vorderachse muss ja auch passend gemacht werden und da ist halt die Frage was hat sich da verzogen, dass die nicht mehr einstellbar ist. Was meint Audi mit nur einer Achshälfte. Entweder ist der Träger selbst verzogen (prüfen kann man das evtl. auch nur, wenn man den Träger ausbaut und mit einem Neuteil vergleicht...), dann wird man den nur tauschen können oder es ist was mit der Aufhängung aus dem Ruder gelaufen, dann müsste man die Aufnahmepunkte beim Karosseriebauer prüfen lassen (Richtbank mit Lasermessung, die können das auf den mm verifizieren, bzw. prüfen ob diese im Soll Maß sind).

Das ist alles ja echt ein Drama was da abgeht. Im Prinzip hast Du ja auch die Möglichkeit einen Anwalt als Berater dazu zu nehmen, das muss der Verursacher auch zahlen... Der Gutachter muss doch eine Lösung haben, was zu tauschen ist um den Zustand vor dem Schaden wieder herzustellen.

Deine Antwort