Was passiert nach Unfall mit Auto ohne BE?
Hi,
Hab mir nen Sportauspuff zugelegt und hab damit Probleme den eingetragen zu bekommen.
Also fahre jetzt sozusagen ohne Betriebserlaubnis herum.
Was mich interessiert ist was passiert wenn ich einen Unfall verursache.
Hab gehört ich muss den Schaden vom Unfallgegner selbst bezahlen.
Ist das so richtig?
Gruß
Michi
Beste Antwort im Thema
So ich muss hier jetzt einfach mal intervenieren.
Schrittmacher, dein peinlich-kleinliches und übermäßig spießiges - gleichzeitig z.T. aber lächerlich-falsches Moralapostel-Gebrabbel nervt einfach nur noch!
Zitat:
leider ist der Auspuff aber eben nicht nur lauter (was schon schlimm genug ist) sondern dient ebenfalls u.U. der Leistungssteigerung
Informiere dich bitte mal rein technisch über diese Möglichkeit - sofern man den Kat drinnenlässt und eine Sportabgasanlage ab Kat hat, ist eine mögliche Leistungssteigerung allerhöchstens minimal möglich im Bereich von 1-3% der Leistung. Das liegt somit, wie oben bereits erwähnt, im Toleranzbereich.
Es gibt reichlich Motoren und Fahrzeuge die ohne jegliches Tuning teils _deutlich_ nach oben streuen. Daher gibt es natürlich Toleranzen im Gesetz, das ist auch nötig - denn durch Fertigungstoleranzen usw. kann man einen Motor nicht auf XXX kW Nennleistung exakt bauen - Motoren können locker mal 10% nach oben oder unten streuen, natürlich in Einzelfällen auch deutlich mehr!
Zitat:
Zitat
eben nicht, sobald mal nachgemessen wird und der Puffi eben zu laut ist, gibts nen Mängelschein, egal ob eingetragen oder nicht. (auch bei Serienpuffs - die altern auch und werden lauter - was dann unter Wartung fällt)
Das ist soweit richtig.
Zitat:
Legal wirds nunmal nicht durch einen Stempel, die gibts zu oft eben auch am Bahnhof um die Ecke
Es stimmt schon dass eine Eintragung, die laut Stvzo oä. eigentlich nicht möglich ist ungültig ist bzw. aufgehoben werden kann, auch wenn sie im Schein von Prüfer XY so eingetragen wurde.
Zitat:
Nebenbei gibts u.U. auch ein Verfahren gegen den Eintragenden welcher dies eben so abgenommen hat.
Bei einem zu lauten Auspuff sicher nicht - es ist durchaus davon auszugehen dass zum Zeitpunkt der Eintragung die Lärmnormen eingehalten hat. Durch wegbrenenn der Dämmwolle (Verschleiß) werden die nunmal gewöhnlicherweise lauter.
Verfahren gegen den Eintragenden sind in der Praxis äußerst selten und werden höchstens bei besonderem Interesse und in besonders schweren Fällen geführt (beispiel: Eintragung eines 300PS Motors in einen alten GolfII mit Original-Bremsanlage).
Letztenendes macht eben auch ein TÜV-Prüfer mal Fehler und ist kein Gott, und man letztenendes muss ja auch nachgewiesen sein dass der Kunde der die Eintragung erhalten hat nicht im Nachhinein was umgebaut hat usw.
Zitat:
Leistungssteigerung muss man aber eben auch nicht unbedingt spüren, wenn da eben mal nur 5 Pferde mehr da sind.
Sorry aber so einen Unsinn habe ich echt selten von jemandem gelesen!
5 Pferde mehr - wie gesagt es gibt Motoren die Serie auch 10, 20, 50PS nach oben streuen (natürlich entsprechend große Motorisierungen) - trotz gültiger BE!
5 Pferde interessiert keinen, und ob das eine Serienstreuung nach oben ist oder dem Auspuff zu verdanken ist lässt sich erstmal ja gar nicht so leicht ermitteln!
Man kann heute nicht und konnte auch vor Jahren und Jahrzehnten nicht einen Motor (dauerhaft) auf eine gewisse PS-Zahl bauen, durch Fertigungstoleranzen, äußere Umstände, Einfahren etc. kann es IMMER sein dass ein Motor mehr oder weniger Leistung hat als angegeben.
Zitat:
Ob dein Rohr auch die verbindlichen Abgaswerte am vorhandenen Motor erreicht ist ebenfalls offen.
Veränderung der Abgaswerte durch eine Sportauspuffanlage ab Kat - ja nee, ist schon klar. Selten so gelacht - wenn man keine Ahnung hat einfach mal die... 😁
Wie gesagt die normalen Sportauspuffanlagen beinhalten entweder nur den Endschalldämpfer oder dazu noch den Mittelschalldämpfer, beginnen also erst ab dem Kat. Wie die Namen schon sagen, handelt es sich dabei um reine _Schalldämpfer_ die auf den Abgaswert einen Einfluss im Bereich von unter 0,01% haben dürften.
Gefährlich wird es rechtlich sobald man den Vorkat u. Kat ersetzt und/oder einen Fächerkrümmer verbaut - das beeinflusst tatsächlich die Abgaswerte massiv.
Fragen an den TE:
Ist dein Motor im 530i u.U. bei einem anderen Modell im EG-Gutachten aufgeführt? Sofern im EG-Gutachten (das eine Eintragung überflüssig macht, aber mitgeführt werden sollte) ein anderes Modell mit gleichem Motor vermerkt ist kannst du beim TÜV/Dekra mal nachfragen ob das so passt, normalerweise ist es dann nur eine Formalität deine Schalldämpferanlage zu akzeptieren wenn du gleichen Motor hast nur dein Modell (noch) nicht aufgeführt ist im Gutachten.
36 Antworten
Was ihr euch alle über eine mögliche Gefährdung Gedanken macht 😁
§19.2 StVZO: Die Betriebserlaubnis ... Sie erlischt wenn Änderungen vorgenommen werden durch die ... 3) Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
-> Verwendungsbereich der EG-Genehmigung nicht eingehalten, lauter als Serie -> BE erloschen.
Bei Unfall: Haftpflicht muss erstmal in Vorleistung zahlen, kann aber ggf. Regress fordern. Der Kaskoschutz kann bei erloschener BE auch entfallen - siehe Versicherungsbedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Bei Unfall: Haftpflicht muss erstmal in Vorleistung zahlen, kann aber ggf. Regress fordern.
Um Regress zu fordern, müßte der Auspuff
URSÄCHLICHfür den Unfall sein. Das wird sich wohl kaum bewerkstelligen lassen...😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
...
§19.2 StVZO: Die Betriebserlaubnis ... Sie erlischt wenn Änderungen vorgenommen werden durch die ... 3) Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ich hab mal noch was wichtiges markiert: VERSCHLECHTERUNG der Geräusche MUSS eintreten, dann KÖNNTE die BE erlöschen nicht muss automatisch!
oder der Abgase und da man das als Laie nicht überprüfen kann, sollte man es schlicht lassen
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Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
...als Laie...sollte man es schlicht lassen
Ach, wenn du doch deine eignen Tips mal befolgen würdest!
Dann wäre es aber nur noch halb so lustig hier!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich hab mal noch was wichtiges markiert: VERSCHLECHTERUNG der Geräusche MUSS eintreten, dann KÖNNTE die BE erlöschen nicht muss automatisch!
Das wichtigere Wort wäre "Änderungen" gewesen. Ein durchgerosteter Auspuff ist auch lauter, aber keine (vorsätzliche, wissentliche) Änderung durch den Halter, damit erlischt die BE nicht. Bohrt er ein Loch rein oder schraubt einen anderen Auspufftopf drunter der lauter als Serie ist erlischt die BE.
@ Meik´s 190er:
sonst ist aber alles klar bei dir?!
Ich mache dich auf einen WICHTIGEN Punkt aufmerksam und du spielst hier den Oberlehrer!
Natürlich ist das Durchrosten keine Änderung nach 19 StVZO, aber das Erlöschen der BE verlangt nunmal zwingend eine VERSCHLECHTERUNG (daher von mir in deinem Zitat fett makiert, was du vergessen hattest).