Was kann ein Beifahrer tun wenn...
...der Fahrer plötzlich tot ist.
Das ist jetzt kein Witz. Ein Schulfreund ist hinter dem Lenkrad seines MAZDA 626 verstorben. -Embolie-
Sein Beifahrer hat die Zündung abgeschaltet und den Wagen (durch das Getriebe gebremst) ausrollen lassen.
Was könnte man beim Passat DSG tun? Wenn alle Helferlein eingeschaltet sind, passt er sich ja dem Verkehr an. - Nur, er HÄLT nicht an.
Kann ich die Zündung im Fahrbetrieb unterbrechen?
Kann ich den Handbremsknopf ziehen?
Oder muss ich mit einem Toten am Lenkrad herumfahren, bis der Kraftstoff alle ist?
Versucht mal das Thema im Ernst ab zu handeln.
Beste Antwort im Thema
Der Fahrer muss ja nicht direkt tot sein, es reicht ein Krampfanfall oder eine Ohnmacht.
Nach meine Bedienungsanleitung (Alltrack) bremst die "Notbremse" nur hinten, NICHT an allen vier Rädern.
Und, ja, ich bin mutig und neugierig und habe es ausprobiert, bis auf ein Warnsignal relativ unspektakulär 🙂
Lenkradschloss geht wohl während der Fahrt laut Anleitung nicht an, wenn man den Schlüssel zieht, aber: Im Stand ist es schon besser, wenn die Freisprechanlage, so vorhanden, noch über dsa Radio zu bedienen ist, ein Druck auf SOS (oder die Taste im Dachhimmel) und schon kann man mit der Kavallerie sprechen.
18 Antworten
Super tolles Thema,
die Antworten finde ich Spitze!
DANKE Mädels und Jungs....
Habe keine Alltrack, und würde gerne nur wissen ob nun alle Räder gebremst werden oder nur die hintere Achse.
Danke Euch, brauche doch was für den Winter und alle 4 Räder wäre nit so der Brüller, die hinteren 2 würden mir besser gefallen.
Bis denne
Zitat:
Original geschrieben von Kasi-Hasi
Zu der Gefahrenbremsung hätte ich mal ne Frage, ich hab schon ab und an richtig auf die Bremse latschen müssen, allerdings eher im Stdtverkehr also mit 50-60km/h - das hat auch immer prima funktioniert, allerdings ist dabei nie die Warnblinkleuchte aktiviert worden - unter welchen Bedingungen ist es denn dann eine Gefahrenbremsung?
Rein theoretisch verbietet der Gesetzgeber ja diese Warnblinkfunktion, da es während des Fahrbetriebes nicht gestattet ist die Warnblinkanlage zu betreiben. Ich glaube die wird dann aber ab 20 Km/h eingeschaltet, wenn ich mich nicht irre. Ich weiß nur, dass VW so ne Art Mittelweg gegangen ist um das doch "aktivieren" zu dürfen...
P.S.: Habe übrigens gestern Abend in der Werkstatt mal mit einem Fahrzeug diese Bremsfunktion über den Taster bei einer Geschwindigkeit knapp über 20 km/h ausprobiert. Der Brüller ist die Bremse nicht, aber man kommt zum Stehen. Ich glaub es waren alle 4 Räder, die gebremst haben, da der Hintern kaum eingetaucht ist (erst als die Feststellbremse voll zugepackt hat).
hmm, ist denn nicht der Sinn der Warnblinkfunktion, vor Gefahr zu warnen? Wenn ich sehe, wie paar hundert meter vor mir was auf die Straße hüpft oder dort mal was versuchte zu hüpfen und jetzt verwest, mach ich doch auch die Blinker an, um die hinter mir aufmerksam zu machen.
So hab ich das immer verstanden... oder gehts mal wieder um die Automatik an der Sache? Wie dem auch sei, ich halte das für eine sinnvolle Funktion. Hab auch schonmal die Bremsung eines Vordermanns nicht als Vollbremsung erkannt und mußte drauflatschen (da war nicht mehr viel platz). Da hätte das vielleicht etwas geholfen...
nun ja... das ist wie gesagt die Theorie.
Da steht es drin. Interpretieren kann man vieles. Natürlich ist eine Gefahrenbremsung ja eine Gefahr, vor der man warnen könnte. Aber es steht ja oben da, dass es nur auf schnell befahrenen Straßen oder Auffahren eines Staus benutzt werden darf. Was macht das Teil in der Stadt? Richtig, es fängt auch an zu blinken. Ist ja aber theoretisch keine schnell befahrene Straße.
Ich bin mir aber sicher, dass dir deswegen keiner den Kopf runter reißen würde, wenn du dennoch während (?) der Notbremsung die Warnblinkanlage aktivieren würdest. Vorschrift ist es jedenfalls nicht, eher im Gegenteil.