Was ist möglich an Tieferlegung?

VW Golf 2 (19E)

Moinsen!

also wie tief kann ich gehen bei meinem 2er?

zur zeit gti fahrwerk drin. also federbeine, stabis vorne wie hinten.
dadurch steht der grade recht hochbeinig da.
also fahrwerk würde dann eh neu kommen.(h&r oder bilstein, wenn schon denn schon)
ich möchte auf KEINEN FALL bördeln oder was anner karosse machen. ich möchte den wagen auch nicht brachial tieferlegen. es geht mir um eine gute straffe fahrwerksabstimmung mit ein bisschen tiefer.

also: felgen: rh 7jx15 ; et 37
reifen: 195/50/15
keine spurplatten

was geht also maximal mit diesen infos?

schon mal schönen dank im vorraus! 🙂

Beste Antwort im Thema

Scheiße seit wann kann man seine Beiträge eigentlich nicht mehr bearbeiten?😕
Wollte noch schrieben das es ein 130/130 Fahrwerk is🙂

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@ Stefan-pirna
Fahre auch immer zur Dekra, war auch immer zufrieden damit.
Stört mich ja nicht dass die so viel gucken, bei mir gibbet eh nix zu finden😛 

Also ich habe mein 80/60 tiefergelegt und bei nem Kumpel von mir ist es noch Krasser glaub er hat 100/80...

wie weit setzt sich denn ein fahrwerk normal so und hat vllt einer nen bild von nem golf 2 mit H&R cupkit

weil hab des heute eingebaut und macht ma weng sorgen

auf dem bild sieht man wieso

Zitat:

Original geschrieben von gtiwatt

Zitat:

Original geschrieben von gtiwatt



Zitat:

Ausserdem SOLLTE eine Bodenfreiheit von 7-8 cm gegeben sein!
 
Du musst über einen Genormten Klotz beim TÜV drüberkommen, wenn die meinen das Auto ist ziemlich tief.
Dieser Klotz hat eine "ungefähre" Höhe von 7cm.
Wenne da net drüber komms kannse die Eintragung auch vergessen.

Was habt ihr denn alle für TÜVer? da hat bei mir noch nie einer irgend ne kante gemessen, geschweige denn bodenfreiheit! und ich hab auch noch keinen komischen klotz gesehen, lol!

das einzige was sie hier machen ist hinten mit einem rad auf ne kleine rampe und dann in beide richtungen voll einschlagen gucken ob luft ist zum koti.

mfg Dennis

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Hier bekommst du überall zu hören das 8cm Bodenfreiheit sein MÜSSEN, obwohl es nur ein Richtsatz für die Prüfer sein sollte. Wenn man Glück hat sehen die das mit der Scheinwerferunterkante nicht so streng.

Wenn man sich mal genau durchliesst was in den ABE's von Gewindefarwerken so drin steht, brauchst du Dich garnicht zu wundern.
z.B. KW: Nach eigenem ermessen ist die Tieferlegung zu fixieren.
Gibt TÜV-Stellen die wollen einen Scheiweißpunkt auf dem Gewinde. 🙄
Da steht sogar als Auflage drin das 50 cm sein müßen. Unabhänig vom Baujahr.

Zitat:

Original geschrieben von quer-treiber87


wie weit setzt sich denn ein fahrwerk normal so und hat vllt einer nen bild von nem golf 2 mit H&R cupkit

weil hab des heute eingebaut und macht ma weng sorgen

auf dem bild sieht man wieso

Bau erstmal alles ein und geh hinten ggf n paar Nuten runter. Wird schon 😉

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla



Zitat:

Original geschrieben von quer-treiber87


wie weit setzt sich denn ein fahrwerk normal so und hat vllt einer nen bild von nem golf 2 mit H&R cupkit

weil hab des heute eingebaut und macht ma weng sorgen

auf dem bild sieht man wieso

Bau erstmal alles ein und geh hinten ggf n paar Nuten runter. Wird schon 😉

ich kann keine nuten tiefer gehn da war nur so a ring dabei das falls er zu tief kommt man denn mit reinmachen kann

ja es kommt ja sonst nicht mehr viel rein außer am käfig naja werd mal bischen gewicht hinten reinpacken das der sich besser setz weil so siehts ja mal voll kacke aus

aber top keilform 😁

naja aber mit stresst des schon wieder mit der scheinwerferunterkante weil die liegt im mom bei 55cm mit meinem alten fahrwerk und denn felgen war der bei 49 oder 48,5 so genau gings mir da net beim messen 😁

kann des auch sein das die jetta front paar mm an höhe bringt kommt ma irgendwie so vor

Neue Federn müssen sich erst mal setzten, das ist ganz normal. Weiss nicht ob da Gewicht alleine reicht. Einfach erst mal fahren wär besser. Lass ihn erst mal durch den TÜV, tierfer kann man später immer noch machen.

Versteh nicht ganz wieso du hinten nicht die höhe verändern kannst. Mit Nuten sollte das kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von quer-treiber87


wie weit setzt sich denn ein fahrwerk normal so und hat vllt einer nen bild von nem golf 2 mit H&R cupkit

weil hab des heute eingebaut und macht ma weng sorgen

auf dem bild sieht man wieso

Vergiss nicht, dass Dein Auto fast nackig da steht. Wenn alles eingebaut ist, dann geht das schon.

Zitat:

Original geschrieben von GaNjAmAn


Neue Federn müssen sich erst mal setzten, das ist ganz normal. Weiss nicht ob da Gewicht alleine reicht. Einfach erst mal fahren wär besser. Lass ihn erst mal durch den TÜV, tierfer kann man später immer noch machen.

Versteh nicht ganz wieso du hinten nicht die höhe verändern kannst. Mit Nuten sollte das kein Problem sein.

ich hab ja keine nuten zum verstellen

klar wäre es damit kein ding aber wo nur ne schweisnat ist sind keine nuten🙁

Meiner ( Winter Golf ) hat jetzt 40cm Scheinwerferunterkante

Meiner hat so ca 48 cm Unterkante (Bj. 1984 / EZ 1983)
Gute 11cm Bodenfreiheit an der Lippe und am Aggregateträger.
Mein einzigster Wagen und abgesehn vom hartem Fahrwerk echt alltagstauglich!

Meine alte Alltagsgurke (100/70) ca. 2cm Bodenfreiheit vorne, bis auf das harte FW noch sehr alltagstauglich.
Sooo und wer ist hier noch tiefer 😁 ??

Ich leg mal noch was nach:

Auto vom Kumpel, 3 Finger Platz unter der Achse 🙂

http://www.berliner-tuning-club.de/pics/treffen/2007/27.07/bild51.jpg
http://www.berliner-tuning-club.de/pics/treffen/2007/27.07/bild53.jpg

... und fragt mich nicht, warum die Fotos das falsche Wasserzeichen haben.

Hi Freunde des gepflegten Tiefganges. Ich dachte mir ich geb euch mal nen Einblick in mein Berufsleben - was mir so am frühen morgen über den dienstlichen Posteingang reinkommt...

Nachricht aus Markt & Politik vom 16.9.2014
Der tiefergelegte Golf und der Kanaldeckel

Auch Flächen, die nicht als Parkplatz ausgewiesen sind, aber zum Parken genutzt werden, müssen von der zuständigen Gemeinde so gestaltet werden, dass dort parkende Autos nicht beschädigt werden. Wer mit einem tiefergelegten Fahrzeug unterwegs ist, muss allerdings auch selbst auf Unebenheiten achten. Dies hat das Amtsgericht Kassel in einem Urteil vom 25. Februar 2014 entschieden (Az.: 40 C 132/13).

Der Kläger wollte den jährlichen Viehmarkt besuchen und parkte seinen tiefergelegten VW Golf dafür auf einer nicht geteerten Fläche, die üblicherweise während derartiger Veranstaltungen als Parkplatz genutzt wurde.

Hindernis übersehen
Dabei übersah er einen Kanaldeckel, der etwa sieben Zentimeter über die Parkfläche hinausragte. Sein Auto blieb daran hängen und die Ölwanne wurde aufgerissen.

Die Gemeinde stellte ihm die Kosten für den Feuerwehreinsatz zur Reinigung der verschmutzten Fläche in Höhe von 478,50 Euro in Rechnung. Für die Reparatur des Schadens an seinem Fahrzeug musste er 385,63 Euro aufwenden.

Insgesamt entstanden ihm Kosten von 889,13 Euro, die er von der Gemeinde ersetzt haben wollte. Als diese das ablehnte, zog er vor Gericht.

Selbst dran schuld
Aus Sicht der Gemeinde war sie nicht dazu verpflichtet, bei einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche für eine bündige Oberfläche zu sorgen. In dem konkreten Fall sei außerdem der Kläger durch das Tieferlegen des Fahrzeugs selbst für den Schaden verantwortlich. Möglicherweise habe er dadurch sogar die Grenzen des straßenverkehrsrechtlich Zulässigen überschritten.

Das Gericht maß genau nach und kam zu dem Ergebnis, eine Bodenfreiheit von 85 Millimeter reiche immer noch aus, da in den technischen Merkblättern für die Begutachtung von Tieferlegungen 80 Millimeter gefordert würden.

Allerdings müsse ein Fahrer eines tiefergelegten Fahrzeugs besonders auf Unebenheiten der von ihm befahrenen Flächen achten. Deshalb wurde ihm eine Mitschuld von 50 Prozent angerechnet.

Verkehrssicherungs-Pflicht gilt
Generell könne das die Gemeinde aber nicht davon befreien, dass sie eine Verkehrssicherungs-Pflicht auch auf Flächen trifft, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen sind. Sie müsse entweder dafür sorgen, dass die Oberfläche eben ist oder verhindern, dass unmittelbar am Kanaldeckel geparkt wird.

Wer eine Gefahrenlage schaffe, indem er etwa einen Verkehr eröffnet, sei grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit diejenigen, die den Gefahren ausgesetzt sind, keine Schäden erleiden.

Deshalb wurde die Verantwortung für den Schaden geteilt mit der Folge, dass die Gemeinde dem Kläger 444,57 Euro zahlen.

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