Was ist in eurer Zulassung beim r line eingetragen für Reifen Größen

VW Tiguan 2 (AD)

Ich habe in meiner Zulassung nur die 17 Zöller mit 215 er Reifen eingetragen aber Original habe ich ihn ja mit 19 Zoll und 255 iger erhalten was nun wenn ich an einem komischen Polizisten gerate

21 Antworten

Zitat:

@chevie schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:19:37 Uhr:


Aha, auch nicht schlecht. Wie man anhand eines Blattes das technische Infos auflistet den Eigentumsnachweis ableitet ist spannend. Aber Ok, andere Länder, andere Sitten.

Eben deswegen. 😉
Es ist quasi die Geburtsurkunde für exakt das Fahrzeug, welches im COC aufgelistet ist. Es ist daher ein zwingender Bestandteil.
Einige Länder kennen das Prinzip von einem zusätzlichen Fahrzeugdokument wie wir es haben daher gar nicht.

Redsun: Halbwissen hat ja bisher keiner verbreitet.
Auch in deinem zitierten Text steht nur, dass es sich "empfiehlt", dies ist jedoch keine Bedingung.
Rein rechtlich benötigt man das COC nicht im Auto.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:11:13 Uhr:


Redsun: Halbwissen hat ja bisher keiner verbreitet.
Auch in deinem zitierten Text steht nur, dass es sich "empfiehlt", dies ist jedoch keine Bedingung.
Rein rechtlich benötigt man das COC nicht im Auto.

Stimmt! es steht nicht drin, das man sie mitführen muss - es wird aber auch nicht davon abgeraten, was andere als Fahrlässig bezeichnen, wohlgemerkt ich spreche von einer Kopie.

Weiterhin wird dennoch empfohlen, eine Kopie mitzuführen, wenn eine andere Reifenkombi gefahren wird als im Fahrzeugschein angegeben. beim Tiguan steht dort m.W. Lediglich 215/65 R17 Sommerreifen in 19" bzw. 20 " findet man darin vergebens.

Also warum soll ich Diskussionen mit dem Herren in Blau führen, wenn ich eine Kopie meiner CoC vorlegen kann worin die Felgengrösse angegeben ist, damit breche ich mir keinen Zacken aus der Krohne.

vg
Stefan

Zitat:

@REDSUN schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:25:43 Uhr:


Also warum soll ich Diskussionen mit dem Herren in Blau führen, wenn ich eine Kopie meiner CoC vorlegen kann worin die Felgengrösse angegeben ist, damit breche ich mir keinen Zacken aus der Krohne.

Da bin ich bei Dir. Es ist zumindest der Weg des geringsten Widerstandes. 🙂

Zitat:

@REDSUN schrieb am 11. Dezember 2016 um 10:18:33 Uhr:



liegt in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) - wenn du die nicht hast, könnte es Probleme bei der Zulassung geben 😉

vg
Stefan

Zulassungstechnisch ist in Deutschland die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch CoC-Papier) ausschließlich bei der Neuzulassung verbindlich vorzulegen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@ampfer schrieb am 13. Dezember 2016 um 11:42:52 Uhr:


Zulassungstechnisch ist in Deutschland die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (oder auch CoC-Papier) ausschließlich bei der Neuzulassung verbindlich vorzulegen.

und was möchtest du mir damit sagen? habe nichts anderes behauptet

ich habe lediglich geschrieben, bzw. ein Absatz gepostet worin steht, dass eine Kopie im Fahrzeug keinen Nachteil hat und man somit "Stressfrei" nachweisen kann das die Rad/Reifen Kombi gefahren werden darf, weil eben nicht alle Werksseitigen Reifen/Rad Grössen im Fahrzeugschein erwähnt werden.

Um mal etwas abzuschweifen, wenn du mal am Wortersee warst zu bestimmten Zeiten 😉 und auf deinem Fahrzeug bei einer Kontrolle eine Reifenkombi fährst die nicht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht bzw. dieses nicht nachweisen kannst, wie z.b. die 20" Suzuka hast du unter umstanden ein mächtiges Problem - da Interessiert es niemanden, dass sie in der CoC steht wenn du diese nicht Nachweisen kannst (Nachweispflicht liegt in diesem Moment bei dir)

auch wenn ich sie nicht dabeihaben MUSS, kann ich anhand einer Kopie immer Nachweisen das ich im Recht bin. wie ihr das Handhabt ist euch überlassen! Fakt jedenfalls ist, dass der gute Mann in Blau im ersten Moment am längeren Hebel sitzt.

vg
Stefan

Zitat:

@REDSUN schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:51:49 Uhr:


Um mal etwas abzuschweifen, wenn du mal am Wortersee warst zu bestimmten Zeiten 😉 und auf deinem Fahrzeug bei einer Kontrolle eine Reifenkombi fährst die nicht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht bzw. dieses nicht nachweisen kannst, wie z.b. die 20" Suzuka hast du unter umstanden ein mächtiges Problem - da Interessiert es niemanden, dass sie in der CoC steht wenn du diese nicht Nachweisen kannst (Nachweispflicht liegt in diesem Moment bei dir)

Mag vielleicht in AT anders sein, aber wenn es sich um werkseitige Größen handelt, liegt - zumindest in Deutschland - die Nachweispflicht beim kontrollierenden Organ, sprich Polizei.

Jegliche andere Änderung über die ab Werk freigegebenen Größen ist ja ohnehin eintragungspflichtig, da bin ich dann wieder in der Nachweispflicht.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 13. Dezember 2016 um 14:25:26 Uhr:


Mag vielleicht in AT anders sein, aber wenn es sich um werkseitige Größen handelt, liegt - zumindest in Deutschland - die Nachweispflicht beim kontrollierenden Organ, sprich Polizei.

Jegliche andere Änderung über die ab Werk freigegebenen Größen ist ja ohnehin eintragungspflichtig, da bin ich dann wieder in der Nachweispflicht.

möglich, kenne die Gesetzgebung in AT nicht. frage ist nur was dagegenspricht eine Kopie im Auto zuhaben - besser haben als brauchen 😉

sollte mein Fahrzeug geklaut werden, habe ich noch das Original der
1. Zulassungsbescheinigung Teil II
2. CoC
3. Kaufvertrag vom Fahrzeug

wer mein Fahrzeug klaut, dem interessiert es wenig ob er eine CoC als Kopie hat oder nicht. Ich betone nochmals, habe nie behauptet das man sie mitführen muss! nur finde ich die Situation bei einer Kontrolle entspannter, wenn es Unstimmigkeiten wegen der Felgen gibt.

ich glaube jeder der "früher" Aktive in der Tuningszene war, weiss was ich meine 😁

vg
Stefan

Deine Antwort
Ähnliche Themen