Was ist es & welcher Schein?
Fahre eine Velo Solex S3800, also im Prinzip ein Mofa, das Ding läuft aber locker 35 km/h. Ich besitze aber einen FS alle Klassen außer LKW über 7,5 t.,( zu alt für normal LKW ), aus 1968, kann die Velo dann als Mofa angesehen werden, da vom FS ja nichts dagegen spricht. oder muß man dann Mofa Geschwindigkeit 25 km/h fahren. Velo Solex ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor am Vorderrad, kippt man den Motor hoch, fahre ich es als normales Fahrrad. Gruß H
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Theoretisch darf das Ding nur 25 fahren. Darüber braucht man einen Führerschein. Da Du aber ohnehin über die Fahrerlaubnis verfügst ist das führerscheinrechtlich unbedenklich.
Man könnte theoretisch die Fahrzeugart kritisieren. Auch wenn keine Manipulation am Fahrzeug vorliegt ist der Halter/Fahrer für den einwandfreien technischen Zustand, auch der Endgeschwindigkeit verantwortlich. Ggfls. müsste man langsamer fahren.
Da hier aber weder gegen Zulassung, Versicherung oder Fahrerlaubnisrecht verstoßen wird ist das so banal dass auch der mickrigste Hinterwaldsherrif da keinen Aufriss manchen würde.
Das bedeutet im Klartext: Gib Gas, hab Spaß 🙂
Hat denn der TE ein Versicherungskennzeichen?
Wer erst die ABE suchen muss...
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Juli 2021 um 16:33:34 Uhr:
Hat denn der TE ein Versicherungskennzeichen?Wer erst die ABE suchen muss...
Nö, wenn er stammelt braucht er keins.😰😁
- Es gibt keinen Mofa Führerschein, sondern nur eine Mofa Prüfbescheinigung
- Ein motorisiertes Fahrrad (abgekürzt Mofa) darf höchstens 25 Km/h fahren. Alles darüber ist kein Mofa mehr, sondern ein Moped.
- im unveränderten, originalen Zustand wird ein Toleranz bis zu 10% eingeräumt, was 27,5 Km/h nach GPS entsprechen.
- wenn ein Mofa -völlig egal aus welchem Grund- 35 Km/h fährt, ist das verboten.
Wenn man den großen Schein hat, wird der Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nicht erfüllt und es gibt „nur“ 50€ Geldstrafe wegen der erloschenen Betriebserlaubnis.
Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung bis zu 5.000€ vom Schaden zurückfordern.
Fazit:
Gesetz sagt hier ganz klar: Nein, darfst du nicht.
Bauchgefühl sagt: Es wird nichts passieren.
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Es sei mal wie es sei. Nur wie ist das bei den Pedilegs. Da gibt es doch die Dinger, die bis 25 km/h unterstützen. Dann aber welche, wo ich mir gedacht habe alter Schwede. Geschätzt 70 auf der Landstraße. Wie sieht es Fahrerlaubnistechnisch aus. Weil, man kann die Dinger doch nicht unterscheiden. Ich weiß, etwas OT, aber ich denke es passt schon hier rein.
Pedelecs fahren nicht aus eigener Kraft, sondern geben nur eine Unterstützung.
Pedelecs, die bis 25 Km/h unterstützen und ab dann die Unterstützung deaktivieren, dürfen ohne Helm, ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Pedelecs bis 45 Km/h erfordern Helm, Führerschein und Versicherung.
Alles was über 45 Km/h noch unterstützt, wurde illegal getunt.
Am einfachsten kann man die anhand des Kennzeichen unterscheiden.
Hat er eine - ist 45er.
Hat er keins - ist 25er (oder mehr als 25 und somit illegal unterwegs.)
Zitat:
@munition76 schrieb am 10. Juli 2021 um 18:18:06 Uhr:
Pedelecs fahren nicht aus eigener Kraft, sondern geben nur eine Unterstützung.Pedelecs, die bis 25 Km/h unterstützen und ab dann die Unterstützung deaktivieren, dürfen ohne Helm, ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Pedelecs bis 45 Km/h erfordern Helm, Führerschein und Versicherung.
Alles was über 45 Km/h noch unterstützt, wurde illegal getunt.
Am einfachsten kann man die anhand des Kennzeichen unterscheiden.
Hat er eine - ist 45er.
Hat er keins - ist 25er (oder mehr als 25 und somit illegal unterwegs.)
Ist das bei den alten Solex nicht auch so ? Ich meine jetzt in dem Fall den Bestandsschutz. Ich meine vom FS ist das bei mir egal. Aber man knattert mit so einem Teil unbedarft durch die Gegend und wird dann angehalten?
Den Solex kann man damit nicht vergleichen.
Dieser fährt bei Bedarf völlig Selbstständig ohne das man treten muss. Das ist der entscheidende Punkt.
…und deswegen muss man hier auch einen Helm tragen.
PS: Eine Saxonette mit Hilfsmotor bis 20 Km/h erfodert ebenso eine Fahrerlaubnis und Versicherung, jedoch noch keinen Helm.
Erst ab 25 Km/h braucht man immer einen Helm, wenn es ohne Tretunterstützung aus eigener Kraft fährt.
Logo, Versicherungskennzeichen ist dran, ABE musste ich aus dem Ordner für Kfz raussuchen, um hier irgendwelchen dummen Spekulationen vorzugreifen, und FS alle Klassen, LKW bis 7,5 t. Wegen Alters, also lass ich es am WE mal rauschen durch die Natur, ergo schönen Sonntag noch. Achso, wenn ich bei uns am Deichschart hochfahren muß zum Motorradtreffpunkt Weserperle in Dedesdorf, dann mit Unterstützung der Pedale, 0,98 PS reichen dann nicht mehr zum lockeren hochfahren. Gruß Solex
Na dann gute Fahrt!
Im Thread ist's bereits mehrmals angeklungen: die Prüfbescheinigung für Leicht-Mofas (max. 0,5 kW Leistung, max. 20 km/h) sowie Mofas (max. 4 kW Leistung, max. 25 km/h) ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
Daher kann beispielsweise für eine Saxonette oder ein Hercules-Mofa der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach § 21 StVG auch nicht im Raum stehen. Wird man polizeilich ohne Prüfbescheinigung oder entsprechenden Altersnachweis angetroffen, kostet's 10,- Euro Verwarngeld.
Zitat:
@iceflake schrieb am 10. Juli 2021 um 18:41:25 Uhr:
Logo, Versicherungskennzeichen ist dran, ABE musste ich aus dem Ordner für Kfz raussuchen, um hier irgendwelchen dummen Spekulationen vorzugreifen, und FS alle Klassen, LKW bis 7,5 t. Wegen Alters, also lass ich es am WE mal rauschen durch die Natur, ergo schönen Sonntag noch. Achso, wenn ich bei uns am Deichschart hochfahren muß zum Motorradtreffpunkt Weserperle in Dedesdorf, dann mit Unterstützung der Pedale, 0,98 PS reichen dann nicht mehr zum lockeren hochfahren. Gruß Solex
Na da wünsche ich dir viel Spaß.
MFG MIFIA4
Zitat:
@iceflake schrieb am 10. Juli 2021 um 18:41:25 Uhr:
um hier irgendwelchen dummen Spekulationen vorzugreifen, und FS alle Klassen, LKW bis 7,5 t.
Danke für die Blumen.
Ich muss leider erneut darauf hinweisen, dass dein LKW Führerschein nicht über die geltenden Gesetze steht.
Dein Solex ist in dem Zustand im öffentlichen Straßenverkehr illegal unterwegs.
Auch wenn ich von meinem legalen 200 PS Kawasaki absteige, der im ersten Gang fast fünf mal so schnell ist wie dein Solex, dürfte ich damit nicht fahren.
Es tut mir leid, wenn mein Beitrag dir nicht gefällt. Ich habe mir die Gesetze nicht ausgedacht.
Zitat:
@Rigero schrieb am 10. Juli 2021 um 19:00:51 Uhr:
Im Thread ist's bereits mehrmals angeklungen: die Prüfbescheinigung für Leicht-Mofas (max. 0,5 kW Leistung, max. 20 km/h) sowie Mofas (max. 4 kW Leistung, max. 25 km/h) ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
Daher kann beispielsweise für eine Saxonette oder ein Hercules-Mofa der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach § 21 StVG auch nicht im Raum stehen. Wird man polizeilich ohne Prüfbescheinigung oder entsprechenden Altersnachweis angetroffen, kostet's 10,- Euro Verwarngeld.
Darum geht hier doch nicht!
Es geht hier um ein Fahrzeug, was wegen seiner unzulässigen Höchstgeschwindigkeit zwangsweise zum erloschenen Betriebserlaubnis führen wird.
Völlig egal ob und welche Fahrerlaubnisklassen man hat: Damit darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden.
@munition76 :
In punkto Diskussionskultur reiß' Dich a bisserl am Riemen.