was ist ein Marderschaden?

Mir hat eine hungrige Maus (sie hat es nicht überlebt, weil sie im verschlossenen Auto verhungert ist) beide Sicherheitsgurte angefressen. Ist das ein Fall für die TK? Wie ist "Marderschaden" definiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. April 2015 um 15:31:54 Uhr:



Zitat:

@schneefan schrieb am 17. April 2015 um 15:28:01 Uhr:


Ein Schaden, welcher durch einen Marder entstanden ist. Da wirst Du mit der TK PECH haben.
Im Ernst:
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Tierbiss, z.B. durch einen Marder, an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.
Bei Basistarifen entsprechend weniger.
Folglich ist der Gurt nicht erstattungspflichtig.

das kommt auf die Deckung an.

Es gibt

  • Deckungen für Tierbiss (außer durch Haus- und Nutztiere) und
  • Deckungen für Marderschäden.

Das ist ähnlich wie bei Wildschaden. Hier gibt es

  • Deckungen für die Kollision mit Tieren aller Art und
  • Deckungen für die Kollision mit Haarwild

Meist ist im Premiumtarif ds Versicherers jeweils ersteres versichert und in der Light-Version zweites.

gruß

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Nur der Vollständigkeit halber: der hier geschilderte Schaden hat nichts mit Folgeschäden zu tun! Wie phaeti schon geschrieben hat, geht's nur drum, ob Tierbiss mitversichert gilt und ob Einschränkungen vereinbart sind, dass der Tierbiss nur an bestimmten Teilen versichert ist.

@Fiestaknechter
Im Falle eines entsprechenden Schadenbildes (und nicht nur da) schreibt ohnehin jede Werkstatt fast automatisch "Marderschaden" auf die Rechnung. Auch wenn Du hinsichtlich Deiner Ansprüche nachweispflichtig bist, musst Du aber bei keinem Versicherer den Verursacher vorführen. In der Tat handelt es sich meistens um kleinere Schäden, die meiner Erfahrung nach idR unkompliziert reguliert werden.

Problematisch wird es allerdings dann, wenn zwischen Marderbiss und Folgeschäden eine Zeitspanne liegt!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 17. April 2015 um 19:43:03 Uhr:



Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 17. April 2015 um 18:03:45 Uhr:


In diesem Fall natürlich schon, da der VN anscheinend wusste, dass es eine Maus und kein Marder war.

Zurück auf meine Frage: D.h. falls ich soetwas feststellen sollte, fahre ich bzw. lasse über den Schutzbrief mein Fahrzeug zur Werkstatt schleppen und die regeln alles weitere für mich?
Oder muss ich das dann selbst melden?

Wenn ich ganz ehrlich bin, ich habe keine Ahnung wie man sich bei einem TK/VK Schaden zu verhalten hat, damit alles ordentlich(!) und ohne unbegründeten Nachteil für mich, abgewickelt wird.

Da würde ich hat mal meine AKB lesen

In meinem Fall:

Zitat:

Sie müssen das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen,
wenn ein Entwendungs-, Brand- oder ein Kollisionsschaden mit Tieren
1.000 € übersteig

Das klingt relativ klar definiert? Aber woher soll ich als Laie erkennen ob es sich nun um einen versuchten Entwendungschaden handelt oder purer Vandalismus?

Was ist, wenn man denkt, der Schaden liegt unterhalb von 1000€ und in der Werkstatt stellt sich heraus, dass dieser über 1000€ liegt?

Oder was ich in den Bedingungen finden kann, (habe ich hier im Forum gelesen) ist dieser 1%iger Abzug pro Monat bei Navis. Gilt das nur für Navis oder auch für alles andere?
Aber dann hätte ja theoretisch ein Auto mit 8 Jahren und 4 Monaten gar keinen Wert mehr?

Zitat:

@Fiestaknechter

Im Falle eines entsprechenden Schadenbildes (und nicht nur da) schreibt ohnehin jede Werkstatt fast automatisch "Marderschaden" auf die Rechnung. Auch wenn Du hinsichtlich Deiner Ansprüche nachweispflichtig bist, musst Du aber bei keinem Versicherer den Verursacher vorführen. In der Tat handelt es sich meistens um kleinere Schäden, die meiner Erfahrung nach idR unkompliziert reguliert werden.

 

Problematisch wird es allerdings dann, wenn zwischen Marderbiss und Folgeschäden eine Zeitspanne liegt!

Hmm.. also Verhält sich i.d.R. die eigene Versicherung nicht so "akurat" wie die gegnerische im Schadensfall?

Es ist doch eigentlich ganz einfach, du hast einen Schaden den du bezahlt haben willst. Da ruf doch einfach den an der den Schaden bezahlen soll, die werden dir dann schon sagen, was du machen sollst.

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einen Schaden habe?!

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Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 19. April 2015 um 10:28:21 Uhr:


Hmm.. also Verhält sich i.d.R. die eigene Versicherung nicht so "akurat" wie die gegnerische im Schadensfall?

Naja, wenn das Schadenbild plausibel ist und die Rechnung auch, was soll der Versicherer groß prüfen? Anders verhält es sich schon bei den von Dir zitierten Tierkollision-/Einbruch- und, aus aktuellem Anlass erwähnten, Sturmschäden! Hier kann der Versicherer schon leicht übervorteilt werden, da es viel eher ein versteckter Vollkaskoschaden sein kann, der gemeldet wird...

Vielleicht kann ja einer der Schadenspezis etwas zur gängigen Regulierungspraxis sagen?

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