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Was darf ich fahren und was macht Sinn? Audi A3 Sportback

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 16:11

Hallo Leute,

ich habe jetzt gefühlt 23 Nachmittage und Abende damit verbracht mir zu überlegen ob es sinnig ist eine AHK an meinen A3 zu bauen oder nicht...

Komme irgendwie auf keinen Nenner!

Wahrscheinlich gab es diese Fragen schon X mal, dafür entschuldige ich mich... Wenn allerdings jemand genau einen passenden Beitrag findet, dann bin ich über hinweise dahin dankbar.

Folgendes Beschäftigt mich..

Zu mir und meiner Situation:

Führerschein der Klasse B,

Audi A3 8p, 2,0 TDI BJ 2008

Zulässiges Gesamtgewicht: 1930 kg,

Max Anhängelast ungebremst 720kg,

gebremst 1400kg.

Ich darf also einen Zug fahren, bei dem die die Summe aus PKW und Anhänger, zusammen (Beide Zulässigen Gesamtgewichte) NICHT die 3500kg überschreiten.

Beispiel 1:laut Führerschein:

Ich dürfte ein anderes Auto beispielhaft ein 2,0t Auto mit einem 1,5t Anhänger fahren.

Ich dürfte nach der neuen Regelung aber auch ein 1,5t Auto fahren mit einem 2,0 t anhänger?

Wenn das Auto das überhaupt ziehen darf. Also alles rechtlich vom Führerschein her betrachtet?

Stimmt das so?

Beispiel 2: zu meinem Auto:

Also mein A3, darf gebremst 1400kg ziehen. Mein Auto hat ein zGG von 1930. Ich dürfe also mit meinem A3 ein Anhänger ziehen der ein Zulässiges gesamtgewicht von 3500-1930=1570 kg hat.

Allerding dürfte ich diesen nur bis 1400kg beladen ( Leergewicht + Ladung nicht mehr als 1400).

Also würde der Führerschein mir erlauben bei dem A3 diese 1570kg zu ziehen aber mein Auto beschränkt dieses auf die 1400.

Stimmt das so?

Beispiel 3:

Einen Anhänger mit einem zGG von 2,0t darf ich also nicht ziehen? AUch nicht wenn ich den nur bis 1400 belade? Weil ich ja dann über die Summe von 3500 zGG komme, richtig?

Stimmt das so?

Beispiel 4:

Zu den ungebremsten Angaben hab ich allerdings auch eine Frage:

Ungebremst bis 720kg.

Also einen Anhänger bis 750kg darf ich wieder vom Führerschein her fahren, allerdings nur bis 720kg mit dem A3 ?!

Stimmt das so?

 

Ich bin euch überaus dankbar und würde euch bitten direkt Stellung zu 1,2,3 oder 4 zu nehmen :)

Damit keine Verwirrung entsteht, DANKE!

 

 

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11 Antworten

Ich würde behaupten, dass alle vier Behauptungen stimmen.

Führerscheintechnisch zählt das zGG,

zulassungstechnisch das tatsächliche Gewicht.

Zu 3 doch darfst einen 2 to Anhänger ziehen nur die 3,5 to nicht überschreiten.

Mit seinem Auto und seinem FS darf er es nicht ziehen.

Alle deine 4 Beispiele sind 100% richtig dargestellt.

Insofern Gratulation - sehr gut recherchiert etc.!

Bleibt die Kernfrage... für was bräuchtest du überhaupt einen Anhänger? Klein-PKW oder leichten Rennwagen transportieren (wäre mit 1400kg Anhängelast z.T. schon möglich) oder - vermutlich eher - ein normaler Kastenanhänger für "Haus-und-Hof-Arbeiten"?!

Meine Meinung dazu lautet... wer ein Grundstück mit Haus sein Eigen nennt und vieles daran selber macht, z.B. im Garten etc. - braucht auch einen Anhänger.

Bei deinen Gegebenheiten würde ich stark zu einem 1500kg-Anhänger tendieren. Den darfst du einmal vom Führerschein her ziehen (was GANZ wichtig ist!), zum anderen kannst du ihn mit deinem A3 fast vollständig ausladen, falls das mal vorkommt. Im Übrigen: Die Stützlast - sollte bei deinem wohl 50-75kg betragen, kommt noch zu den 1400kg hinzu! D.h. 1450-1475kg insgesamt.

Dann wäre noch dein Haupt-Einsatzgebiet interessant, sodass man sagen könnte, ob eher ein Hochlader (Räder unter der Ladefläche) oder ein Tieflader (Räder seitl. daneber, mit den abstehenden Kotflügeln) für dich die bessere Wahl wäre...

Gruß Jonas

Alles sehr gut und Verständlich erklärt. Den 750 kg kann er Ausladen da ja noch die Stützlast auf dem Auto liegt.

Ich würde keinen 1500 kg nehmen sondern den üblichen 1200 -1300kg wenn das nächste Auto etwas mehr zGG hat (2050 kg) ist er gekniffen. Kommt halt darauf an was er laden will.

Zitat:

@Vyse schrieb am 17. Oktober 2017 um 18:11:23 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe jetzt gefühlt 23 Nachmittage und Abende damit verbracht mir zu überlegen ob es sinnig ist eine AHK an meinen A3 zu bauen oder nicht...

Komme irgendwie auf keinen Nenner!

Wahrscheinlich gab es diese Fragen schon X mal, dafür entschuldige ich mich... Wenn allerdings jemand genau einen passenden Beitrag findet, dann bin ich über hinweise dahin dankbar.

Folgendes Beschäftigt mich..

Zu mir und meiner Situation:

Führerschein der Klasse B,

Audi A3 8p, 2,0 TDI BJ 2008

Zulässiges Gesamtgewicht: 1930 kg,

Max Anhängelast ungebremst 720kg,

gebremst 1400kg.

Ich darf also einen Zug fahren, bei dem die die Summe aus PKW und Anhänger, zusammen (Beide Zulässigen Gesamtgewichte) NICHT die 3500kg überschreiten.

Beispiel 1:laut Führerschein:

Ich dürfte ein anderes Auto beispielhaft ein 2,0t Auto mit einem 1,5t Anhänger fahren.

Ich dürfte nach der neuen Regelung aber auch ein 1,5t Auto fahren mit einem 2,0 t anhänger?

Wenn das Auto das überhaupt ziehen darf. Also alles rechtlich vom Führerschein her betrachtet?

Stimmt das so?

Beispiel 2: zu meinem Auto:

Also mein A3, darf gebremst 1400kg ziehen. Mein Auto hat ein zGG von 1930. Ich dürfe also mit meinem A3 ein Anhänger ziehen der ein Zulässiges gesamtgewicht von 3500-1930=1570 kg hat.

Allerding dürfte ich diesen nur bis 1400kg beladen ( Leergewicht + Ladung nicht mehr als 1400).

Also würde der Führerschein mir erlauben bei dem A3 diese 1570kg zu ziehen aber mein Auto beschränkt dieses auf die 1400.

Stimmt das so?

Beispiel 3:

Einen Anhänger mit einem zGG von 2,0t darf ich also nicht ziehen? AUch nicht wenn ich den nur bis 1400 belade? Weil ich ja dann über die Summe von 3500 zGG komme, richtig?

Stimmt das so?

Beispiel 4:

Zu den ungebremsten Angaben hab ich allerdings auch eine Frage:

Ungebremst bis 720kg.

Also einen Anhänger bis 750kg darf ich wieder vom Führerschein her fahren, allerdings nur bis 720kg mit dem A3 ?!

Stimmt das so?

Ich bin euch überaus dankbar und würde euch bitten direkt Stellung zu 1,2,3 oder 4 zu nehmen :)

Damit keine Verwirrung entsteht, DANKE!

Wenn wir eine Anhänger-FAQ hätten, wäre das die erste Top-Antwort! Respekt! :p

 

Themenstarteram 21. Oktober 2017 um 16:16

Zitat:

@Jock68 schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:15:52 Uhr:

Zitat:

@Vyse schrieb am 17. Oktober 2017 um 18:11:23 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe jetzt gefühlt 23 Nachmittage und Abende damit verbracht mir zu überlegen ob es sinnig ist eine AHK an meinen A3 zu bauen oder nicht...

Komme irgendwie auf keinen Nenner!

Wahrscheinlich gab es diese Fragen schon X mal, dafür entschuldige ich mich... Wenn allerdings jemand genau einen passenden Beitrag findet, dann bin ich über hinweise dahin dankbar.

Folgendes Beschäftigt mich..

Zu mir und meiner Situation:

Führerschein der Klasse B,

Audi A3 8p, 2,0 TDI BJ 2008

Zulässiges Gesamtgewicht: 1930 kg,

Max Anhängelast ungebremst 720kg,

gebremst 1400kg.

Ich darf also einen Zug fahren, bei dem die die Summe aus PKW und Anhänger, zusammen (Beide Zulässigen Gesamtgewichte) NICHT die 3500kg überschreiten.

Beispiel 1:laut Führerschein:

Ich dürfte ein anderes Auto beispielhaft ein 2,0t Auto mit einem 1,5t Anhänger fahren.

Ich dürfte nach der neuen Regelung aber auch ein 1,5t Auto fahren mit einem 2,0 t anhänger?

Wenn das Auto das überhaupt ziehen darf. Also alles rechtlich vom Führerschein her betrachtet?

Stimmt das so?

Beispiel 2: zu meinem Auto:

Also mein A3, darf gebremst 1400kg ziehen. Mein Auto hat ein zGG von 1930. Ich dürfe also mit meinem A3 ein Anhänger ziehen der ein Zulässiges gesamtgewicht von 3500-1930=1570 kg hat.

Allerding dürfte ich diesen nur bis 1400kg beladen ( Leergewicht + Ladung nicht mehr als 1400).

Also würde der Führerschein mir erlauben bei dem A3 diese 1570kg zu ziehen aber mein Auto beschränkt dieses auf die 1400.

Stimmt das so?

Beispiel 3:

Einen Anhänger mit einem zGG von 2,0t darf ich also nicht ziehen? AUch nicht wenn ich den nur bis 1400 belade? Weil ich ja dann über die Summe von 3500 zGG komme, richtig?

Stimmt das so?

Beispiel 4:

Zu den ungebremsten Angaben hab ich allerdings auch eine Frage:

Ungebremst bis 720kg.

Also einen Anhänger bis 750kg darf ich wieder vom Führerschein her fahren, allerdings nur bis 720kg mit dem A3 ?!

Stimmt das so?

Ich bin euch überaus dankbar und würde euch bitten direkt Stellung zu 1,2,3 oder 4 zu nehmen :)

Damit keine Verwirrung entsteht, DANKE!

Wenn wir eine Anhänger-FAQ hätten, wäre das die erste Top-Antwort! Respekt! :p

Themenstarteram 21. Oktober 2017 um 16:20

Hey,

na dann bin ich ja richtig begeistert, dass meine Aufstellungen so stimmen und auch gut erklärt sind.

Jetzt hab ich allerdings noch die Frage, was hat das genau mit der Stützlast aufsich?

Warum kann ich den 750er doch voll laden? Wird die Stützlast addiert? zur Anhängelast?

Klingt für mich komisch, weil dann ja das Gewicht zuhoch ist?

Die tatsächliche Stützlast (= Gewicht auf der AHK) wird vom Zugfahrzeug aufgenommen. Das wird dann vom tatsächlichen GG des Anhängers abgezogen.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Oktober 2017 um 08:59:32 Uhr:

Alles sehr gut und Verständlich erklärt. Den 750 kg kann er Ausladen da ja noch die Stützlast auf dem Auto liegt.

Ich würde keinen 1500 kg nehmen sondern den üblichen 1200 -1300kg wenn das nächste Auto etwas mehr zGG hat (2050 kg) ist er gekniffen. Kommt halt darauf an was er laden will.

Sehe ich nicht ganz so tragisch.

Er könnte mit seiner Kombination (Auto+Führerschein) auch einen 3500kg Anhänger ziehen. Aber ...

... dieser Anhänger müsste auf die Differenz zw. PKW Gesamtgewicht und 3500kg (auf dem Papier) abgelastet werden. (Über den Sinn dieser Kombination sehe ich mal hinweg.)

Um es deutlicher auszudrücken; Es geht jeder Anhänger mit mehr als wie die (technisch) zugelassenen 1570kg (also bis 3500kg Anhängergesamtgewicht). Dieser muss nur auf 1570kg abgelastet werden.

Somit würde ich auf jeden Fall (um noch Gewichtsreserven zu haben) einen 1500kg Anhänger kaufen. Es sei denn, der Nutzer benötigt gar nicht so viel.

Falls später doch mal ein ´schwererer´ Zugwagen zur Verfügung steht, dann mal über die Erweiterung des Führerscheines nachdenken.

PS: Gut erklärt, so wünscht man sich Fragen (Eckdaten).:)

Wir hatten im Betrieb einen 3500kg Anhänger der durfte auch mit dem Führerschein nicht hinter jedem Auto gefahren werden! Zu meinem erstaunen stand bei dem im Schein ein Mindestleergewicht bzw. ges. Gew. für das ziehende Fahrzeug.

Sonst sind deine Ausführungen schon gut, das mit dem Ablasten ist ja auch OK. Da geht das Leergewicht des Anhängers der Zuladung entgegen.

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