was darf eine werkstatt ohne auftrag???
hallo
was darf eine opel werkstatt ohne auftrag machen??
ich hatte nun mehrfaqch das problem das meine opel werkstatt kleinigkeiten gemacht hat ohne das sie beauftragt wurde!
sie hat motoröl nachgefüllt oder glühlampen getauscht obwohl ich davon nichts sagte, es wurde auch nicht nachgefragt ob sie es machen sollten.
dann hatte ich in auftrag gegeben das mein domlager getauscht wird und HU/AU
hatte das türfangband nur als teil bestellt zum selber einbau.
1. ist der tausch des domlager deutlich teurer geworden, mündlich wurde gesagt das es etwa ne halbe stunde dauert und ca. 30€ kostet. tatsächlicher preis des tausch ohne material 10 AW 54.50€ + steuer
2. wurde einfach das tür fangband eingebaut obwohl davon nie die rede war. 5AW 27,25 + steuer
ich denke das der tausch des türfangband länger als 5 AW dauert oder??
dürfen die einfach öl nachfüllen oder lampen tauschen??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von reimann1
finde es überhaupt sehr teuer die ganze rechnung!
Hmm, finde ich jetzt nicht. Die Kosten für das Erneuern der Domlager und des Türfangbandes incl. Teilekosten finde ich sogar recht günstig. Für das Erneuern der Domlager habe ich in einer freien Werkstatt mehr bezahlt. Was die Ausführung des Türfangbandwechsels ohne Auftrag betrifft: Da hätte die Werkstatt vorher nachfragen müssen, klar. Das Ölnachfüllen und den Wechsel einer Glühbirne hingegen würde ich als aufmerksames Handeln der Werkstatt sehen. Teures Ölnachfüllen wäre gar nicht nötig gewesen wenn Du es selber regelmäßig kontrollieren und nachfüllen würdest 😛 😉 und Leuchtmittelwechsel ist sicherheitsrelevant.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von heresy
Nö, aber es gibt eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass man beim Abschluss von Verträgen seinen Pflichten nachkommen muss. In dem Hier beschriebenen Fall hat er auf jeden Fall die Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.Zitat:
Original geschrieben von Opel Dortmund
Es gibt "keine" gesetzliche Regelung nach er verpflichtet ist den Betrag zu zahlen nur weil er eine Rechnung darüber bekommen hat.
Es sei denn mit der Rechnung stimmt etwas nicht. Natürlich muss er den Teil, den er der Werkstatt nicht in Auftrag gegeben hat nicht bezahlen, da ist die Rechtslage eindeutig. Allerdings muss er diesen, in der Rechnung aufgeführten Teilen dann auch widersprechen. Einfach nicht zahlen reicht einfach nicht. Die Werkstatt hätte dann im Zweifelsfall das Recht auch die Bezahlung dieser Leistung zu beanspruchen, weil diese ja zunächst einmal erbracht wurde. Comprende? 😉
Ich schrieb ja nicht das "nichtzahlung" richtig sei.
Du widersprichst dir allerdings selbst:
Zitat:
Original geschrieben von heresy
Hier beschriebenen Fall hat er auf jeden Fall die Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.
Es sei denn mit der Rechnung stimmt etwas nicht.
Darum geht es doch hier
Lange Rede kurzer Sinn
Die Rechnung MUSS bezahlt werden
alternativ
widerspruch einlegen, schriftlich
Der vielleicht eleganteste Weg
1: rechnung bezahlen, 50% vom Einbauaufwand bezahlen, auf der Überweisung notieren:freiwilliger Anteil nicht beauftragter Leistung
Dann kan das Autohaus sich überlegen, ob es wegen der Differenz Stress machen will, was sich in einer Mahnung äussern müsste
Nein quatsch muss sie nicht. Ist doch unsinn.
Dann müsste ja jede Quatschrechnung die oft von dubiosen Anwälten verschickt wird ebenfalls bezahlt werden nur weil sie ausgedruckt und zugestellt wurde. NEIN NEIN und nochmals NEIN.
Auch keinen 50% weg und son kappes. (sorry)
Bezahl den Teil der Rechnung den ihr vereinbart habt und gib einen Hinweis darauf warum du das machst. Fertig!!!
Es gibt an "dieser" Stelle kein bezahlen "MÜSSEN" falls doch schick mal den Paragraphen rüber. Kann nur im BGB oder HGB stehen.
Wenn das Autohaus jetzt nicht damit einverstanden ist muss es ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kann jeder Hinz und Kunz (auch nicht Selbstständige).
Selbst interesssiert sich das Gericht noch nichtmal um den Inhalt sondern leitet nur den Vorwurf weiter. usw usf etc. pp.
Zitat:
Original geschrieben von Opel Dortmund
Nein quatsch muss sie nicht. Ist doch unsinn.
Dann müsste ja jede Quatschrechnung die oft von dubiosen Anwälten verschickt wird ebenfalls bezahlt werden nur weil sie ausgedruckt und zugestellt wurde. NEIN NEIN und nochmals NEIN.
Da die Rechnung offiziell korrekt ist, muss bezahlt werden oder reagiert werden
Alles andere ist falsch
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Zitat:
Original geschrieben von veccio2000
Da die Rechnung offiziell korrekt ist, muss bezahlt werden oder reagiert werdenZitat:
Original geschrieben von Opel Dortmund
Nein quatsch muss sie nicht. Ist doch unsinn.
Dann müsste ja jede Quatschrechnung die oft von dubiosen Anwälten verschickt wird ebenfalls bezahlt werden nur weil sie ausgedruckt und zugestellt wurde. NEIN NEIN und nochmals NEIN.Alles andere ist falsch
Was nein Unsinn. Nochmal die bitte um den Paragraphen!!!
Bestimmst Du das die REchnung "offiziell" korrekt ist? Was ist denn offiziell?
Ne ne so wie ich es schrieb stimmts schon
ist zwar schon n bisschen älter hier, aber ich misch da nochmal mit :-)
Die Rechnung "teilweise" zu bezahlen ist sicherlich falsch. Das sehe ich genau so.
Option a) Ich bin mit der Rechnung einverstanden, also bezahle ich.
Option b) Ich bin nicht einverstanden. Also widerspreche ich, damit die Rechnung geändert / korrigiert oder storniert wird.
Wenn jemand hierzu einen §§§ zur Hand hätte wär echt geil. Ich such mir nämlich auch schon die Finger danach wund. Hab da nämlich grad ein ähnliches Problemchen:
Auto gekauft
Bremssattel kaputt
Händler: "bekommst auf Garantie neu."
Werkstatt druckt Auftrag und legt ihn mir zur Unterschrift vor.
Ich lehne Unterschrift und jede Zahlung von vorherein ausdrücklich ab und verweise auf den Händler als Auftraggeber.
Werkstatt hält Rücksprache mit Händler
Händler erteilt Auftrag
Ich lehne Zahlung nochmals ab
Werkstatt tauscht Bremssattel
Ich hole mein Auto ab. alles toll
Nach Wochen Rechnung von der Werkstatt im Briefkasten.
Ich fänds generell wichtig wenn man dieses Thema hier zum Abschluss bringen würde. Heißt: eindeutige Nennung von §en und dergleichen. Hitzige Diskussionen über unterschiedliche Meinungen und Logiken bringen niemanden weiter.
Nach meinem Rechtsverständnis müsste der beauftragte Anteil bezahlt werden, gegen den Rest würde ich schriftlich nach mündlicher Absprache mit dem Autohaus Widerspruch einlegen. Wenn man gar nicht bezahlt und das Autohaus dann Mahngebühren verlangt, bzw. das Mahnverfahren an einen Anwalt abtritt kann es teuer werden, weil man selber den Grund für die Mahnung geliefert hat. Hat man den unstrittigen Anteil gezahlt, wird es für die Gegenseite wesentlich schwerer dieses Vorgehen zu begründen. Ich bin jetzt kein Jurist und habe "nur" parallel zu meinem Maschbau-Studium 3 Semester Wirtschafts- und Handelsrecht gemacht.
Die Rechung zu teilen hat den charmanten Nebeneffekt, dass a) der Streitwert sinkt und damit die evtl. anlaufenden juristischen Kosten und b) natürlich auch das Autohaus wegen 500€ eher aktiv wird als wegen 50€.
Normalerweise (meiner Erfahrung nach) kann man mit dem Geschäftsführer direkt vor Ort mündlich immer eine einvernehmliche Regelung finden. An meinem Fahrzeug sind auch mal nicht beauftragte Arbeiten durchgeführt worden. Am Ende habe ich ne Gutschrift über den strittigen Betrag erhalten, die ich beim nächsten Auftrag einlösen konnte (was für die Werkstatt bedeutet den Betrag nicht wieder ausbuchen zu müssen, das Geld hat sie quasi "safe"😉 und als Dankeschön dass ich mich auf die Gutschriftenregelung eingelassen habe ne Wagenwäsche, nen Set Reserveglühlampen, ne Dose WD-40 und 2 Reservebatterien für die Wagenschlüssel. Damit konnte ich gut leben.
Hallo!
Dann erzähle ich mal wie es neulich bei mir gelaufen ist:
-in Auftrag gegebene Arbeiten an meinem Corsa B:
-TÜV/AU machen
-Zahnriemen mit Wapu wechseln
-Bremsen machen
-Wartung Klimaanlage
Dann bei der Abholung wurde mir eröffnet, das der Keilrippenriemen auch gewechselt wurde,das hatte ich zwar nicht mit in Auftrag gegeben,habe aber weder der ausgeführten Arbeit, noch den entstandenen Mehrkosten wiedersprochen,da der Werkstattmeister auch eine entsprechende Begründung angegeben hatte die ich nachvollziehen konnte:"Der Riemen war schon spröde und war reif für den Austausch". (13 Jahre alt)!!
Solange der durchgeführte Posten keine Unsummen kostet und für mich Sinn macht,dann ist es für mich eigentlich in Ordnung.
Gruss Corsa1971
Zitat:
Original geschrieben von Corsa1971
Hallo!Dann erzähle ich mal wie es neulich bei mir gelaufen ist:
-in Auftrag gegebene Arbeiten an meinem Corsa B:
-TÜV/AU machen
-Zahnriemen mit Wapu wechseln
-Bremsen machen
-Wartung KlimaanlageDann bei der Abholung wurde mir eröffnet, das der Keilrippenriemen auch gewechselt wurde,das hatte ich zwar nicht mit in Auftrag gegeben,habe aber weder der ausgeführten Arbeit, noch den entstandenen Mehrkosten wiedersprochen,da der Werkstattmeister auch eine entsprechende Begründung angegeben hatte die ich nachvollziehen konnte:"Der Riemen war schon spröde und war reif für den Austausch". (13 Jahre alt)!!
Solange der durchgeführte Posten keine Unsummen kostet und für mich Sinn macht,dann ist es für mich eigentlich in Ordnung.
Gruss Corsa1971
Das ist Deine Sache. Grundsätzlich gehört Mehrarbeit telefonisch abgesprochen und vom Kunden freigegeben.
Zitat:
Das ist Deine Sache. Grundsätzlich gehört Mehrarbeit telefonisch abgesprochen und vom Kunden freigegeben.
yep. das ergebnis des telefonats wird dann schriftlich mit datum, uhrzeit und gesprächspartner auf dem auftrag festgehalten.
allerdings gibt es leider viele kunden die ihren wagen teilweise mit kapitalen schäden abgeben und NICHT telefonisch erreichbar sind. super.
bei kleineren unstimmigkeiten lieber ein gespräch im guten führen als gleich empört mit dem anwalt drohen. das bringt (meist) mehr. für beide seiten.
also die 30€ für die AU finde ich happig.
Ich habe beim TÜV für die letzte HU/AU 76€ gezahlt. Dafür das da nur der Fehlerspeicher vom Diagnosesystem ausgelesen und auf Abgasrelevante Fehler geguggt wird. Andernfalls muss ausgemessen werden. Allerdings ist das im Preis inklu.
Wenn der OH so viel mehr dafür verlangt, geh ich lieber direkt zum TÜV
Ichb gebe das Auto nie in eine Werkstatt ohne einen schriftlichen Auftrag.
Der kann so lauten:
An Autohaus xyz
Fahrzeug XYZ
Bitte Inspektion bei ....km durchführen.
- Ölwechsel: 4 (5) Liter Öl liegen bei. Auf Rechnung Ölmarke und Typ vermerken!
- Wischwasser ist aufgefüllt;
-Scheibenwischer nicht wechseln;
-Zusatzarbeiten nur nach Anruf unter .......
Unterschrift
Da spart Scherereien und bremst den "Zusatzumsatz". 😉
MfG Walter
DAS ist auch mal ne Möglichkeit. Es sei denn, die Werkstatt leugnet hinterher die Existenz dieses Schreibens. Aber den Ärger will wohl kein Werkstattbetreiber haben^^
Ich persönlich gebe mein Auto nach Möglichkeit nur in die Werkstatt meines Vertrauens. Der Inhaber hat von mir die totale Freigabe, alles zu machen was er für notwendig hält. Und er ruft trotzdem immer an, wenn der abgesprochene Preis um mehr als 5 €uronen übertroffen wird.
Bei Sachen wie Wischwasser oder so nem Rotz weiß er, dass ich mich da selbst drum kümmer, rührt er also garnicht erst an.
Nichts desto trotz möchte ich nochmal daran erinnern, dass hier einige Leute gern den zutreffenden Paragraphen hätten, damit man weiß worauf man sich ggf stützen kann ;-)
Zitat:
Original geschrieben von District_red
also die 30€ für die AU finde ich happig.
Ich habe beim TÜV für die letzte HU/AU 76€ gezahlt. Dafür das da nur der Fehlerspeicher vom Diagnosesystem ausgelesen und auf Abgasrelevante Fehler geguggt wird. Andernfalls muss ausgemessen werden. Allerdings ist das im Preis inklu.
Nö, messen kostet extra.
Zitat:
Wenn der OH so viel mehr dafür verlangt, geh ich lieber direkt zum TÜV
Beim für mich zuständigen TÜV Nord zahlste 87,25€ für die HU/AU mit Messung. Nur auslesen liegt bei 76,65€.
HU vor Ort in Werkstätten durchgeführt kostet zusätzlich einen kleinen Aufschlag. Der von der Werkstatt verlangte Preis für die HU/AU geht somit voll in Ordnung.