Was blüht mir als Schweizer bei Geschwindikeitsübertretung in D?
((Umgekehrt interessiert mich auch was euch Deutschen passiert wenn mal in der Schweiz der rechte Fuss sehr schwer war und es blitzt.. kriegt ihr da Post?)
Hallo Leute
Früher (vor 15 Jahren) wars ja "kein Problem" wenn ich als Schweizer in Deutschland mal zu schnell war. Wenn nicht grad Vorort rausgenommen, passierte nix. Wie ist das jetzt?
Beste Antwort im Thema
Im Vergleich zu uns Deutschen in der Schweiz, passiert dir hier in Deutschland quasi nix. ;-)
58 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 3. Januar 2015 um 14:10:06 Uhr:
Außer bei Verstößen, für die dein deutscher Autofahrer ein Fahrverbot bekommen würde. Da steht dann für einen Ausländer anstatt des Fahrverbotes auch gerne mal ein verdoppeltes Bußgeld.Zitat:
@derbeste44 schrieb am 3. Januar 2015 um 12:03:33 Uhr:
Das Gleiche was einem deutsches Autofahrer auch blühtDas natürlich für Schweizer Verhältnisse idR immer noch recht niedrig sein dürfte.
Vom Grundsatz her bekommen zunächst alle die gleiche Strafe. Welche besonderen Umstände zur Abwandlung führen, ist eine andere Sache. Er kann schließlich auch als Schweizer in Deutschland leben oder eine Person aus irgend einem anderen Land.
Inwieweit es ein Abkommen mit der Schweiz gibt, welches z.B. ein Vollstreckung in der Schweiz möglich macht, vermag ich so nicht zu schreiben. Müsste man klären, was mich pers. jedoch nicht interessiert.
Zitat:
Vom Grundsatz her bekommen zunächst alle die gleiche Strafe. Welche besonderen Umstände zur Abwandlung führen, ist eine andere Sache. Er kann schließlich auch als Schweizer in Deutschland leben oder eine Person aus irgend einem anderen Land.
Das würde aber keinen Unterschied machen. Die deutschen Behörden können einem Besitzer eines ausländischen FS lediglich das Fahren in D verbieten, während ein dt. FS-Besitzer bei Fahrverbot nirgendwo fahren darf.
Also ist das Fahrverbot für den Inhaber des dt. FS eine härtere Strafe. Um diese Ungleichheit auszugleichen, wird für den Ausländer halt die Strafe erhöht.
Übrigens bin ich mir grad gar nicht sicher, was bei Punkteverstößen OHNE Fahrverbot passiert - Ausländer bekommen schließlich keine Punkte, ist eigentlich auch eine Ungleichbehandlung. Bekommen Ausländer da also auch eine höhere Geldbuße als Ausgleich? Unfair wäre das nicht, aber ob es so ist oder nicht, weiß ich nicht.
EDIT: Nein, die Verdoppelung bei gleichzeitiger Nichtverhängung des Fahrverbotes KANN es geben, MUSS es aber wohl nicht. Ist wohl Sache der Behörde, das zu entscheiden. (Verdopplung des Bußgeldes bei ausnahmsweiser Nichtverhängung des FV kann es übrigens IN GANZ BESONDEREN AUSNAHMEFÄLLEN auch für Deutsche geben). Und auch Ausländer können wohl Flensburger Punkte bekommen.
Interessanter Link zum Thema Vollstreckungsabkommen CH/D:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...C3%9Fgeld-verweigern---f226200.html
Ist von 2013, ist natürlich nicht auszuschließen, dass sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat.
Die Vollstreckungsuntergrenze liegt wohl bei 40 Euro bzw 75 sFr. Wichtig für Deutsche, die in CH geblitzt wurden: Deutschland vollstreckt NICHT, wenn der Fahrer nicht nach dt. Recht identifizierbar ist - ist der Fahrer nicht ermittelbar, und bleibt man die nächsten Jahre der Schweiz fern, dann kann die Zahlung auch unterbleiben.
Ich wohne als Deutscher in der Schweiz mit einem in Deutschland zugelassenen Fzg. Kann mal einige Situationen aufzählen.
Habe in der Parkzone mal die Uhr überzogen, das Fahrzeug hinter mir (Schweizer) ebenfalls. Er hatte einen Busszettel über 40CHF, ich nicht.
Darüber hinaus bin ich aus Versehen mal zu schnell gefahren, ich schätze so 62-65km/h in der 50er Zone, also im 120CHF Bereich. Bis heute ist da nichts gekommen (mehr als 5 Monate her). Ich glaube, die Behörden machen sich die Mühe erst bei höheren Beträgen. Ein Kumpel von mir (ebenfalls Deutscher hier in der Schweiz) wurde mit 41km/h in der 30er Zone geblitzt, Strafbescheid über 250CHF hat er innerhalb von zwei Wochen bekommen. Ein weiterer mit 126km/h in der 100er Zone, 360CHF.. kam ebenfalls sofort.
In Deutschland werde ich auch alle Tage mal geblitzt (Kleinigkeiten im 15€ Bereich), davon kommt nicht mal die Hälfte hier in der Schweiz an...
Dass die Schweizer Behörden vollkommen einen an der Waffel haben, darüber muss man hier nicht diskutieren. Die Strafen sind nur noch lächerlich geworden (vor 5-6 Jahren war das noch ganz anders) und die Einnahmen werden zudem noch budgetiert, das schreit zum Himmel!
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Zitat:
@kharanakh schrieb am 4. Januar 2015 um 19:46:30 Uhr:
Ich wohne als Deutscher in der Schweiz mit einem in Deutschland zugelassenen Fzg.
In CH wohnen mit Nichtschweizer Kennzeichen - ist das erlaubt? Ünd gibt das keinen Ärger mit dem Zoll o.ä.???
Unter vielen Vorraussetzungen geht das.
Es kommt auf den Kanton an, Wohnsitz (nicht Lebensmittelpunkt wie in DE, sondern Ort der Absicht des dauerhaften Verbleibs.) und was du in der Schweiz selbst und mit deinem Fahrzeug machst.
Beispiel. Du studierst in der Schweiz, hast Familie in Deutschland und pendelst auch am Wochenende zu ihnen nach Hause. Dann hast du (laut Zollgesetzgebung sogar explizit) deinen Wohnsitz im Ausland.
Ergo musst du das Fahrzeug nicht verzollen, sondern nur einmal beim Zoll anmelden und alle zwei Jahre einen neuen Wisch für 20.- ausfüllen.
Das hat auch damit was zu tun, dass du ohne Wohnsitzänderung kein Anrecht hat Siedlungsgut zollfrei in die Schweiz zu nehmen.
Wenn du das jedoch beanspruchst und du aber das Fahrzeug nicht ordentlich (kostenfrei) verzollst um die möglicherweise teureren Steuern und Versicherungen zu umgehen, dann kann es sehr duster werden.
Der Kanton kann jedoch unabhängig davon verlangen, dass du Kfz-Steuern entrichtest.
Das ist aber in der Handhabung sehr unterschiedlich.
Es ist auch noch komplizierter, aber das war die einfache Darstellung. Aber umgekehrt ist es noch viel komplizierter. Das selbe ist in Deutschland quasi unmöglich.
Und noch was zu den Fristen in der Schweiz. Die Verjährung beträgt 3 Jahre, die Eintreibungsfrist dauert noch länger und die Kantone reizen diese voll aus.
Der Knaller war eine Busse aus Neuchâtel. Ich wurde mit (abzüglich Toleranz etc.) 51 km/h in einer 50er Zone innerorts geblitzt, das macht 40.-.
Die Tat war im Juni 2009, der Bussgeldbescheid war mit XY Juli 2012 datiert. Die haben es also geschafft mir den Bescheid nach mehr als 3 Jahren zukommen zu lassen, also knapp nach Verjährungsfrist. Warum auch immer...
Nie bezahlt und nie wieder davon etwas gehört.
Zitat:
@CV626 schrieb am 4. Januar 2015 um 19:49:40 Uhr:
In CH wohnen mit Nichtschweizer Kennzeichen - ist das erlaubt? Ünd gibt das keinen Ärger mit dem Zoll o.ä.???
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 4. Januar 2015 um 20:05:10 Uhr:
Unter vielen Vorraussetzungen geht das.Es kommt auf den Kanton an, Wohnsitz (nicht Lebensmittelpunkt wie in DE, sondern Ort der Absicht des dauerhaften Verbleibs.) und was du in der Schweiz selbst und mit deinem Fahrzeug machst.
Beispiel. Du studierst in der Schweiz, hast Familie in Deutschland und pendelst auch am Wochenende zu ihnen nach Hause. Dann hast du (laut Zollgesetzgebung sogar explizit) deinen Wohnsitz im Ausland.
Ergo musst du das Fahrzeug nicht verzollen, sondern nur einmal beim Zoll anmelden und alle zwei Jahre einen neuen Wisch für 20.- ausfüllen.
Genauso ist es. Ich studiere in der Schweiz, das Fzg ist in Deutschland auf die Firma zugelassen. Dann stellt das kein Problem dar.
Zitat:
Und noch was zu den Fristen in der Schweiz. Die Verjährung beträgt 3 Jahre, die Eintreibungsfrist dauert noch länger und die Kantone reizen diese voll aus.
Der Knaller war eine Busse aus Neuchâtel. Ich wurde mit (abzüglich Toleranz etc.) 51 km/h in einer 50er Zone innerorts geblitzt, das macht 40.-.
Das ist interessant, dann könnte da bei mir evtl. noch was kommen. Allerdings sind die normalerweise relativ schnell wie ich es aus meinem Bekanntenkreis kenne.
Die Geschichte wegen des "Parkzeitüberziehens" aber ist abgehakt und da war der Grund eindeutig mein ausländisches Kennzeichen.
Zu deinem Fall kann ich nur wieder den Kopf schütteln, leider absolute Realität hier...
Danke für die Info.
OK, dass es für Studenten Sonderregelungen gibt, darauf hätte ich selbst kommen können... ist ja in D ganz ähnlich, ausländische Studenten, die in D studieren, müssen ihr Auto auch nicht ummelden.
Zitat:
Ich wurde mit (abzüglich Toleranz etc.) 51 km/h in einer 50er Zone innerorts geblitzt, das macht 40.-.
Wegen 1km/h zu viel abzügl Toleranz geblitzt zu werden, das kann in manchen Kommunen aber auch in D passieren. Ist allerdings etwas billiger als in CH.
Zitat:
@kharanakh schrieb am 4. Januar 2015 um 20:27:51 Uhr:
Das ist interessant, dann könnte da bei mir evtl. noch was kommen. Allerdings sind die normalerweise relativ schnell wie ich es aus meinem Bekanntenkreis kenne.
Die Geschichte wegen des "Parkzeitüberziehens" aber ist abgehakt und da war der Grund eindeutig mein ausländisches Kennzeichen.Zu deinem Fall kann ich nur wieder den Kopf schütteln, leider absolute Realität hier...
In St. Gallen habe ich zweimal die Parkzeit um 30 Min. überschritten. Der erste Bescheid war innerhalb von 7 Tage da. Der Zweite kam nie an, die Politesse hat bei dem Kennzeichen zwei Buchstaben (die vor den Zahlen) "vergessen". 😉
Ich hatte als langjähriger Westschweizer Expat in Deutschland Schwierigkeiten mich an die Ost-Schweiz zu gewöhnen. Auf Dauer muss aber einfach die positiven Seiten schätzen lernen.
Keine zugeparkten 30er Zonen, weniger PKW innerorts (ausser in Züri und Genf 😛) und noch mehr.
In anderen Belangen sind die Deutschen Behörden zum Teil ebenfalls sehr schwierig. Meine Freundin ist Juristin in Deutschland und hat mit Waffenrecht zu tun. Wenn ich das was sie mir erzählt mit meinem vollautomatischen Sturmgewehr im Kleiderschrank vergleiche ist das in Deutschland auch völlig abgedreht.
Und das betrifft weniger die Verbote, sondern die völlige chaotische Umgehensweise mit sensiblen Daten und die Willkür im Umgang mit Konsequenzen.
Du musst dir einfach vorstellen, die Gesetze sind ohne fakultatives Referendum zustande gekommen und sind damit absolut legitimiert. Man muss es einfach akzeptieren und sich daran halten sowie Fehler eingestehen. Im zivilen sind die Strafen ja wenigsten fix. Im Militär bin ich für 5 Km/h zu schnell deutlich saftiger bestraft worden.
Die Regelung gilt laut eidgenössischer Zollgesetzgebung explizit für Studierende, Stagiaires (Praktikanten) und alle die vorübergehend (nicht unbedingt kürzer als ein Jahr) aus dem Ausland in die Schweiz kommen.
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 4. Januar 2015 um 21:19:14 Uhr:
In St. Gallen habe ich zweimal die Parkzeit um 30 Min. überschritten. Der erste Bescheid war innerhalb von 7 Tage da. Der Zweite kam nie an, die Politesse hat bei dem Kennzeichen zwei Buchstaben (die vor den Zahlen) "vergessen". 😉Ich hatte als langjähriger Westschweizer Expat in Deutschland Schwierigkeiten mich an die Ost Schweiz.
Man muss aber einfach die positiven Seiten schätzen lernen.
Keine zugeparkten 30er Zonen, weniger PKW innerorts (ausser in Züri und Genf 😛) und noch mehr.Die Regelung gilt laut eidgenössischer Zollgesetzgebung explizit für Studierende, Stagiaires und alle die vorübergehend (nicht unbedingt kürzer als ein Jahr) aus dem Ausland in die Schweiz kommen.
Na wie der Zufall so will, studiere ich dort und habe auch da in der Innenstadt die Zeit überzogen. 😁
Da stimme ich dir zu, Vorteile hat Autofahren hier auch. Grundsätzlich viel gelassener und auf den Autobahnen meistens viel Platz (zumindest Region SG). Allerdings fahre ich nie wieder gegen 17h in Richtung Zürcher Innenstadt. 😉 Über die Blitzer in ZH muss ich immer wieder schmunzeln, da stehen Monster an der Kreuzung, die glatt in alle 4 Richtungen blitzen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 4. Januar 2015 um 19:29:18 Uhr:
Die deutschen Behörden können einem Besitzer eines ausländischen FS lediglich das Fahren in D verbieten, während ein dt. FS-Besitzer bei Fahrverbot nirgendwo fahren darf.
nö. Im Ausland darf man mit einem deutschen Fahrverbot in der Regel fahren.
Problematisch ist nur, dass man kein Dokument vorlegen kann, auf dem "Führerschein" draufsteht, und das ist in manchen Ländern strafbar.
Aha. Wieder was gelernt.
Gerade ergoogelt: Allerdings ist nicht nur fahren ohne FS im Ausland strafbar (wie bei uns ja auch ein OWi) - manche Länder haben auch besonders heftige Strafen für das Fahren trotz Fahrverbot in einem anderen EU-Land. In F und I zahlt man anscheinend mehrere Tausend Euro, wenn die Polizei dahinterkommt, dass man aufgrund eines Fahrverbotes den FS nicht dabeihat. Für mich wäre das ein faktisches Fahrverbot auch in diesen Ländern, das Risiko wäre es sicher nicht wert.
Eigentlich ist es in den meisten europäischen Ländern so wie in D: Fahren trotz verhängtem Fahrverbot im FS-Ausstellerland ist meist eine Straftat, genauso wie Fahren ohne Fahrerlaubns in D, während das einfache Dokument-Nicht-Mitführen zwar meist teurer ist als in D, aber meist immerhon noch im zweistelligen Eurobereich liegt. (Also in einem Bereich, in dem man am besten sofort zahlt, bevor die Polizei auf die Idee kommt, mal zu überprüfen, ob ein fahrverbot vorliegt...)
Der Unterschied ist nur, dass man im Ausland die Entdeckungswahrscheinlichkeit geringer ist, man hat also eine höhere Chance, dass man nur mit der Strafe wegen Fahren ohne Dokumente davonkommt. Aber Länder, wo man wirklich nur wegen dieser Kleinigkeit bestraft werden kann, sind eher die Ausnahme als die Regel.
Gilt übrigens umgekehrt für Ausländer in D auch - Fahren in D bei Fahrverbot im FS-Ausstellerland wird auch hierzulande als Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, geahndet.
hier mal eine Länderübersicht: http://www.anwalt.de/.../...ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html
Ja, die hatte ich auch gefunden. 🙂
Aus den Aussagen zu CH werde ich nicht schlau, aber ich gehe mal unverbindlich davon aus, dass man in der Schweiz als Deutscher GROSSEN Ärger bekommt, wenn man angehalten wird und die Gendarmen dahinterkommen, dass man in D unter Fahrverbot steht...
Zitat:
@kharanakh schrieb am 4. Januar 2015 um 19:46:30 Uhr:
Die Strafen sind nur noch lächerlich geworden (vor 5-6 Jahren war das noch ganz anders) und die Einnahmen werden zudem noch budgetiert, das schreit zum Himmel!
Lächerlich sind doch eher die teilweise mickrigen Geldbussen in Deutschland, welche keinerlei Sanktionseffekt haben.
Zudem werden Blitzereinnahmen auch in Deutschland budgetiert, aber das hat eher buchhalterische Gründe.