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Warum wurde der Thread gelöscht?

Themenstarteram 1. März 2007 um 16:52

Hallo,

ich frage mich warum folgender Thread gelöscht wurde:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Es wurde sachlich darüber diskutiert wie man bei einem FZ mit RPF

den RPF deinstalieren kann.

D.h. das FZ in den Zustand zu versetzen wie es auch von DC z.Z. angeboten wird und zu kaufen gibt!!!

Was hat das mit rechtlichen Folgen für MT zu tun?

Wenn das so wäre kann MT sofort zu gemacht werden.

In hunderten von Beiträgen geht es um die Grauzone od. um Illegale Dinge!!!

Und noch was, "andyrx" ist sehr oft im Merceses-Forum und macht Beiträge zu, was soll das????????????????

Im MB-Forum gibt es 4 Mod´s.

Das reicht doch , oder???

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24 Antworten

Moin,

Es würde genügen einen EINDEUTIGEN Hinweis zu posten, das diese Massnahme nicht rechtens ist ... aber wie schon erwähnt, wurde um die Löschung des Beitrags GEBETEN.

Das kann grundlegend jeder Threadersteller tun, wenn er einen Grund besitzt, warum er diesen Beitrag (oder ggf. Teile davon) entfernt haben möchte. Ist ja auch naheliegend, unter Umständen möchte ein Nutzer gewisse gepostete Daten entfernt haben, weil ihm Nachteile daraus entstehen, oder weil er sich selbst bewußt geworden ist, das da etwas ggf. gefährliches steht.

Gruß Kester

am 4. März 2007 um 19:07

Sorry ich bin nicht so sicher wie die Gesetzeslage aussieht.

ABER macht sich der Betreiber tatsächlich strafbar wenn hier Anleitung/Aufrufe/Hilfestellungen etc. zum Deinstallieren eines RPF oder AGR gemacht werden?

Oder ist nicht erst der Betrieb des Fahrzeugs auf Straßen die der StVo unterliegen mit erloschener Betriebserlaubnis ein Delikt? Anderst ausgedrückt, wenn ein Privatfahrer der an der DTm teilnimmt seinen KAT rauswirft wird er ja auch nicht verknackt.

Ich denke ihr seht das Thema ein wenig zu kleinlich, letztendlich ist jeder selbst verantwortlich wie er mit der Umwelt den Resourccen und seinen Mitmenschen umgeht - oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von mida

Sorry ich bin nicht so sicher wie die Gesetzeslage aussieht.

ABER macht sich der Betreiber tatsächlich strafbar wenn hier Anleitung/Aufrufe/Hilfestellungen etc. zum Deinstallieren eines RPF oder AGR gemacht werden?

Hallo !

Strafbar macht sich m.M. nach zuerst der, der den RPF deinstalliert hat.

Aber nehmen wir mal an, jemand wird dabei erwischt:

Was meinst du denn, was der "Angeklagte" dann sagen wird ? Um seine Schuld zu schmälern wird er aussagen, dass es bei Motor Talk beschrieben steht und dort kein Hinweis stand, dass es illegal ist. Und weil es in einem so grossen Forum steht, habe man keine Ahnung gehabt, dass das nicht i.O. sei, usw......

Was passiert nun ? Der Inhaber des Forums wird sicherlich Post bekommen, Ärger haben, der dann auch Geld kostet.

Und das muss wohl nicht sein, oder ?

Grüße

Chris

Moin,

Wie Ich schon sagte ... solange es irgendwo steht ... und NIEMAND dabei schreibt, das ist eine illegale Sache ... kann unter gewissen Umständen der Betreiber eine Mithaftung bekommen. Das wird sicherlich nicht generell passieren, aber es gibt Punkte, wo das passieren kann. Dagegen möchte man sich einfach nur Absichern. Nicht mehr, nicht weniger.

Gruß Kester

am 4. März 2007 um 23:20

Ok, das seh ich ein.

Nix für ungut

Ist es nicht so, da man die Rechte seines Beitrags an den Forenbetreiber abtritt, dass dieser dann auch alleinig für den Inhalt verantwortlich ist? Somit trägt er dann die volle verantwort für den inhalt des Beitrags.

Diese Problematik bestand in einem anderen Forum, dort wurde der Admin abgemahnt.

Moin,

DAS kommt ganz stark drauf an ... mit welchem RECHT man da gerade kollidiert.

Würden hier z.B. kinderpornographische Inhalte gepostet werden, dann würden der Betreiber sich im besonderen der Verbreitung solchen Materials strafbar machen, es sei denn er würde das Material umgehend entfernen und eine Ermittlung einleiten lassen.

Der Grund ist hier, das bereits die passive Teilnahme an einer solchen Straftat (im allgemeinen Duldung genannt) bereits strafbar ist.

Im Bereich der STVZO oder STVO ist die Haftung aber klar geregelt. Dort steht in einem Paragraphen das der Halter und der Fahrzeugführer für den verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haftbar sind. Ergo, sind auch nur der Halter und der Fahrzeugführer für den Gesetzgeber bzgl. Haftung Ansprechpartner. Aus diesem Punkt wäre MT bereits "raus". In speziellen Punkten, wie z.B. Steuerrecht oder z.B. bzgl. Airbags das Sprengstoffgesetz ist dieser Punkt für UNS als NICHTJURISTEN bisher nicht ganz klar zu eruieren gewesen, wir gehen jedoch von einem Haftungsproblem aus und handeln an der Stelle auch immer entsprechend.

Davon unabhängig ist aber das Zivilrecht. Haben wir jetzt einen Geschädigten, z.B. den Tuner, welcher den Kat rausgeworfen hat, um einen lauteren Sound zu bekommen. Dieser wird erwischt und muss 1500 Euro an Strafe und Gutachterkosten zahlen. Wenn dieser jetzt GLAUBHAFT machen kann, das ihm der Schaden NICHT entstanden wäre, wenn er bei MT über die Folgen aufgeklärt worden wäre, und er dies dann niemals gemacht hätte ... könnte es da zumindest mal zu einem Briefwechsel kommen. Und dieser kostet den Betreiber ja zumindest mal seine Anwaltskosten. Deshalb schreiben Moderatoren, wenn sie einen solchen Beitrag sehen, in solchen Beiträgen IMMER rein, das solche Aktionen nicht der STVZO entsprechen und entsprechende Folgen haben können. In speziellen Fällen, wie z.B. "Billig-Ebay-Xenon-Nachrüstungen" schließen wir in der Regel, weil wir GENAU wissen, was in diesen Threads passiert.

Wie gesagt ... Minimum ist der Hinweis das eine Modifikation X Probleme mit der Zulassung gibt und das entsprechende Kosten auf einen zukommen können. Wenn zusätzlich der Bedarf nach Schließung besteht (entweder aus Erfahrung, oder Wunsch des Erstellers) ... wird dies gemacht.

Meist nicht um irgendwen zu ärgern, sondern hat schon alles Hand und Fuss.

MFG Kester

am 5. März 2007 um 11:53

Danke für die ausführliche Erklärung Rotherbach!

Moin,

Ich denke ... da muss aber eh jeder Forenbetreiber seine eigene Regelung finden, hängt ja auch ein wenig von der Anzahl der User etc.pp. ab. Ich denke das der Betreiber eines Forums von 50 guten Buddies da einiges lockerer sehen kann ... als ein Forum von wieviel tausend Usern ???

Und schlussendlich werden STREITFÄLLE, aufgrund unterschiedlicher Auslegung von Rechtsschriften immer noch vor Gericht ausgetragen. Wir fahren da lieber mal eine Nummer vorsichtiger ... einfach um den KOSTEN aus dem Weg zu gehen. Schlussendlich muss sich da eh jeder seinen eigenen Reim drauf machen, oder bei einer Beratung durch nen Anwalt machen lassen :D

MFG Kester

Es gibt ja schon genug Urteile die zu Ungunsten der Forenbetreiber ausgingen.

Laut einem Urteil haftet der Forenbetreiber für alles was in dem Forum vor sich geht, kann er dies nicht überwachen, so muss er mehr Moderatoren berufen oder das Forum verkleinern.

Ich denke da wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Die Urteile sind relativ jung und fußen nicht unbedingt auf solidem Untergrund. Bleibt abzuwarten was die EU sagt, es laufen ein paar Verfahren zum Thema: "Haftung im Internet".

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