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Warum haben viele Fahrschulen so kleine LKW´s?

Themenstarteram 21. September 2012 um 16:52

Ich habe mich ja entschieden den Führerschein in der Klasse CE zu machen. Nun suche ich eine Fahrschule. Die Auswahl ist leider hier begrenzt da fast alle nur B und BE anbieten. Die Fahrschulen die auch CE machen haben als LKW meistens etwas in ATEGO-Größe mit Starrdeichsel-Anhänger.

Nun würde mich mal interessieren ob das von so einem Gespann auf einen "großen" LKW eine große Umstellung ist?

Später werde ich ja auf einem größeren Gespann fahren.

http://www.riewedell.de/blog/fuehrerschein/7.jpg

 

Ist es besser wenn man sich dann weiter nach einer Fahrschule umsieht die eine große Kiste haben?

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Fahrschule mit Starrdetchsel, oder Sattelauflieger würde ich eh nicht empfehlen. Ganz normaler Hängerzug ist immer noch das beste für die Ausbildung.

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Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

@Johannes

Oh, sorry da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ist mein Fehler.

Ich meinte das ich dann da abgebildete Gespann gerne fahren würde bei uns im Verein. Dies wird benutzt um Brieftauben zum Abflugort zu bringen.

Also war mein Versehen. Sorry!

oha-da biste aber in einem sehr Wohlhabendem Brieftaubenverein-der unsrige hier zieht mit einem 14.282 MAN aus den frühen 90er los-allerdings als Solo Fahrzeug ohne Hängerkupplung:cool:

wobei ich betonen möchte das ich nicht zu irgendeinem "Ratten der Lüfte" Verein gehöre...;)

Themenstarteram 22. September 2012 um 14:22

Ich bin auch in keinem Verein. Dafür aber mein Vater und der spannt mich dann immer mal wieder ein mit Kleinigkeiten.

Manchmal anstrengend aber oft auch lustig. Besonders Eintrittsgeld einsammeln mache ich gerne. Da kann man sich die ganzen Gestalten mal in Ruhe angucken und kommt auch noch mit jedem ims Gespräch wenn man will.

Für alle die es nicht kennen:

http://www.fnweb.de/.../image.jpg

Dein Link führt ins Nirvana

 

am 22. September 2012 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von rosenkranz

weil der te anfänglich schrieb (zitat) "Später werde ich ja auf einem größeren Gespann fahren." bin ich davon ausgegangen, dass hier ein berufswunsch von ausgeht. sollte dem nicht so sein und der te diesen schein evtl. mehr privat nutzt, sei mein beitrag bitte entschuldigt und hinfällig.

johannes

Dein Beitrag trifft sowieso nicht generell zu !

Themenstarteram 22. September 2012 um 16:32

Vieleicht geht es mit diesem Link besser?

http://www.google.de/imgres?...

Mach den CE, wer weiß was da noch so 2013 auf Neuerwerber zukommt (du müßtest für den gewerblichen Einsatz ja sowieso noch die BKF-Quali erwerben was dann nochmal einige tausen Euros kosten würde).

So bist Du schonmal safe was die lizenz angeht.

Führerschein mit der Quali kostet bei uns um die 5000 euro.

Mein bruder hat im frühjahr den schein gemacht von dem her hab ichs noch im kopf.

Was sollt den 2013 den kommen? Alle 5 jahre "praktische prüfung" in ner fahrschule?^^

Themenstarteram 25. September 2012 um 6:19

Was soll sich 2013 wieder ändern?

am 25. September 2012 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Was soll sich 2013 wieder ändern?

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Befristung der Führerscheine: Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer wird 15 Jahre betragen. Die "Verlängerung" wird dann nach aktuellen Stand ohne Vorlage von Eignungsnachweisen (z.B. Sehtest oder ärztliche Bescheinigung) möglich sein.

Neue Fahrerlaubnisklasse AM: Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung wird verbunden mit einer umfassenden Fahrschulausbildung die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1: Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.

Neue Fahrerlaubnisklasse A2: Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Neue Regelungen für den stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen: Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E: Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Neue Definition der Fahrerlaubnisklassen D und D1: Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist (Klasse D1: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer). Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m beschränkt.

Ansonsten einfach mal googeln - und nicht andere die Arbeit machen lassen.

Themenstarteram 26. September 2012 um 9:55

Danke für die Aufstellung.

Soll das heißen das ich alle 15 Jahre aufs Amt muss und meinen Führerschein verlängern lassen muss. Dabei wird aber nichts geprüft, außer das ich eben einen Antrag stelle?

Die Größe der Fahrschulfahrzeuge hat ja auch was mit den Kosten für den Fahrschüler zu tun - ich habe seinerzeit meine Pappe auf einem kleinen Reisebus gemacht - fuhr sich einfach und übersichtlich - Praxis auf dicken Autos kann man sich später holen.

Sternengruß

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Soll das heißen das ich alle 15 Jahre aufs Amt muss und meinen Führerschein verlängern lassen muss. Dabei wird aber nichts geprüft, außer das ich eben einen Antrag stelle?

Steht doch oben-selber lesen kannst du aber?

Alle 15 jahre richtig....so oft wird das ja nicht passieren:rolleyes:

Dafür alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung:)

Themenstarteram 28. September 2012 um 7:06

Auf welchem Fabrikat würdet ihr den Führerschein machen?

 

MAN

MERCEDES

SCANIA

Sind eigentlich alles gute fahrzeuge. Beim Scania find ich nur die Schaltung bisschen doof. 1-3 durchschalten schalter umlegen und bei 1 wieder anfangen. hab mich da anfangs oft verschalten.

Beim mercedes hatte ich die 8 gang doppel H schaltung ohne split war ein traum.

Wie es bei MAN aussieht weis ich nicht denk das es auch so sein wird wie im Mercedes.

Sind aber glaub auch teilweise die halbautomaten verbaut.

Aber genau sagen kann man es nicht da jeder nen anderen geschmack bzw vorlieben hat.

am 2. Oktober 2012 um 16:09

Ganz, ehrlich, schau einfach nur das Du auf nem Gliederzug mit Drehschemel Anhänger den Lappen machst der am besten auch noch beladen ist und gut,

die Restliche Erfahrung kommt eh erst mit den KM getreu dem Motto: Wie beschissen man am Anfang gefahren ist fällt einem bei jedem KM mehr auf ;-)

So wars bei mir hab in 08 auf nem Atego 1222 mit nem 2 Achs Drehschemel und 6 GAng Schaltgetriebe den Lappen gemacht war dann auf nem Actros MP2 2544 mit der 16 Gang Telligent Schaltung Abrollkipper Zug die ersten 2 Jahre unterwegs mit nem 2 Achs Drehschemel Anhänger, dann 1,5 JAhre auf nem Großvolumen Kipperzug Actros MP3 2546 mit vorn 51m³ Anhänger 54m³ da hab ich dann das Rückwärtsfahren richtig gelernt :-) Jetzt mittlerweile seit einem Jahr auf nem DAF XF105.460 Sattelzug mit ner 48m³ Alu Mulde im Fernverkehr, war am Anfang ne kleine Umstellung, aber es ist definitiv einfacher wenn Du nen Gliederzug fahren kannst und dann mal nen Sattelzug kennenlernst wie anders rum...

Klar ich finde der Sattelzug ist einfacher in der Handhabung wie ein Gliederzug aber kann nie schaden wenn man mit beiden klar kommt...

Ach und es ist keine schande wenn Du mal aussteigst und NAchschaust ob das so passt, peinlicher ist es wenn Du Rückwärts irgendwo gegen semmelst ;-)

In diesem Sinne gutes Gelingen und halt die Räder auf der Strasse...

 

Roman

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