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Warum bezahlen wir Steuerzahler die Firmenwagenraserei?

Themenstarteram 21. Oktober 2008 um 19:51

Als ich mal wieder für einige Stunden auf der Autobahn unterwegs war und aufgrund der Spritpreise nicht die Höchstgeschwindigkeit meines Autos nutzte, habe ich mich gefragt wieso das nicht alle tun.

Ein Ergebnis meiner Überlegung: Wer die Spritkosten nicht aus eigener Taschebezahlen muss, für den gibt es gar keinen Anlass!!.

Aber was noch schlimmer ist: ich als Steuerzahler muss für diese Raserei bezahlen!!

Erklärung Firmen bekommen die MwSt vom Finanzamt erstattet und sie können darüberhinaus die Spritkosten voll von der Steuer absetzen! Also bezahlt eine Firma, die Gewinn macht effektiv nur 60-70 ct je Liter! Den Rest bezahlt das Finanzamt. Ich dagegen kann meine ersten 20 Km nicht absetzen.

Mein Lösungsvorschlag: Beim PKW können nur bis 120 g CO2 / Km die Spritkosten abgesetzt werden.

Dann bleibt noch das Problem mit dem Fahrer der nicht selbst bezahlen muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ECar

Als ich mal wieder für einige Stunden auf der Autobahn unterwegs war und aufgrund der Spritpreise nicht die Höchstgeschwindigkeit meines Autos nutzte, habe ich mich gefragt wieso das nicht alle tun.

Ein Ergebnis meiner Überlegung: Wer die Spritkosten nicht aus eigener Taschebezahlen muss, für den gibt es gar keinen Anlass!!.

Aber was noch schlimmer ist: ich als Steuerzahler muss für diese Raserei bezahlen!!

Erklärung Firmen bekommen die MwSt vom Finanzamt erstattet und sie können darüberhinaus die Spritkosten voll von der Steuer absetzen! Also bezahlt eine Firma, die Gewinn macht effektiv nur 60-70 ct je Liter! Den Rest bezahlt das Finanzamt. Ich dagegen kann meine ersten 20 Km nicht absetzen.

Mein Lösungsvorschlag: Beim PKW können nur bis 120 g CO2 / Km die Spritkosten abgesetzt werden.

Dann bleibt noch das Problem mit dem Fahrer der nicht selbst bezahlen muss.

Sinnlose gruene hetze mit neidfaktor, weiter nichts.

Du zahlst natuerlich _nicht_ firmewagen anderer. Das finanzamt zahlt sie auch nicht.

Goenn' den anderen ihre autos und spirtkosten, die goennen dir doch auch alles was du dir erarbeitet hast. :)

willy

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Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Und auch der gewoehnliche (meine ich jetzt nicht boes') arbeitnehmer zahlt die betriebskosten seiner firma nicht von seinem gehalt/lohn. Nichtmal den strom von aufzug morgens ins buero.

Jetzt wird alles auf den Kopf gestellt!

Woher kommt denn das Geld zum Bezahlen der Betriebskosten, wenn nicht von der Arbeitstätigkeit des Arbeitnehmers?

In der Firma, wo das Geld woanders herkommt möchte ich auch gern beschäftigt werden. Ob der Arbeitsplatz langfristig sicher ist, steht auf einem anderen Blatt.

Das geld kommt nicht vom AN und seinem bereits versteuertem gehalt/lohn.

Nur darauf kommt es an.

Das gilt fuer den betonmischer, den bleistift und den firmenwagen gleichermassen.

Sollte der firmenwagen zusaetzlich auch privat genutzt werden, werden nochmals extra steuern faellig und nicht zu knapp.

Wie sollte es deiner meinung nach sein?

Frirmenwagen bleiben auf dem hof, und der AN hat das nachsehen und faehrt fahrrad, oder kauft selbst ein auto?

Das meinst du waere dann gerechter fuer die AN, auch ein ansatz.

Noch bessere ideen?

willy

 

Zitat:

[Noch bessere ideen?

willy

dann müssen es halt ausschliesslich zweckmässige Fahrzeuge sein die keinerlei Begehrlichkeit wecken;):D

die will dann wohl auch keiner mit nach Hause nehmen und das Problem ist gelöst:p

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Zitat:

[Noch bessere ideen?

willy

dann müssen es halt ausschliesslich zweckmässige Fahrzeuge sein die keinerlei Begehrlichkeit wecken;):D

die will dann wohl auch keiner mit nach Hause nehmen und das Problem ist gelöst:p

mfg Andy

Und statt einer kaffeemaschine gibts einen koffeeintabletten spender in der kochnische auf'm flur, klar. :)

Es gibt bestimmt noch viele moeglichkeiten die AN auf das noetigste zu beschraenken, vielleicht auch holzstuehle im buero, auch ne idee. Dann ist der foerster auf dem hochsitz auch endlich vom neid befreit.

willy

am 27. Oktober 2008 um 0:48

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Wie sollte es deiner meinung nach sein?

Solltest lieber nicht fragen, sonst kommen noch Ideen wie die 2 oder 3% Regelung ;)

Politik ist da erfinderisch was rauszusuchen was unzufriedene Mehrheiten anderen gerne angetan sehen, so kommt es noch dass der Firmenwagen-Lupo/Fiesta/Krankenfahrstuhl noch eine 5% Regelung bekommt, die kalte Progression ist doch auch nichts anderes als die Folge des kurzsichtigen Wunsches des Wählers alle mit mehr Glück bestraft zu sehen.

Dummerweise bedachte man nicht das man nach paar Jahrzehnten wegen der Inflation auch dort landet.

Würde mich nicht wundern wenn mit vergleichbaren Stimmungen die Firmenwagenregelung auch entsprechend verändert wird.

Später macht man sich als Handwerker selbständig und die Steuerfahndung sagt "Wagen steht vor der Haustür, na haben Sie doch damit mal eingekauft/Urlaubsfahrt... ?" und schon heult man. Also immer vorsichtig mit Missgunst.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Wie sollte es deiner meinung nach sein?

Solltest lieber nicht fragen, sonst kommen noch Ideen wie die 2 oder 3% Regelung ;)

Politik ist da erfinderisch was rauszusuchen was unzufriedene Mehrheiten anderen gerne angetan sehen, so kommt es noch dass der Firmenwagen-Lupo/Fiesta/Krankenfahrstuhl noch eine 5% Regelung bekommt, die kalte Progression ist doch auch nichts anderes als die Folge des kurzsichtigen Wunsches des Wählers alle mit mehr Glück bestraft zu sehen.

Dummerweise bedachte man nicht das man nach paar Jahrzehnten wegen der Inflation auch dort landet.

Würde mich nicht wundern wenn mit vergleichbaren Stimmungen die Firmenwagenregelung auch entsprechend verändert wird.

Später macht man sich als Handwerker selbständig und die Steuerfahndung sagt "Wagen steht vor der Haustür, na haben Sie doch damit mal eingekauft/Urlaubsfahrt... ?" und schon heult man. Also immer vorsichtig mit Missgunst.

Na, wenn er den AN noch mehr schaden will, dann klar 3% oder 5%.

Gerechtigkeit muss weh tun. :)

Und wie schon gesagt, fuer die ohne firmenwagen faellt uns bestimmt auch noch was ein. :)

willy

hi,

nur um ein paar zahlen und andere gesichtspunkte bei zu steuern.

Ein firmenwagen lohnt sich gegenueber des bezahlens eines privatwagen fuer firmenzwecke recht bald.

So meine erfahrung. Das liegt auch an den kosten, das liegt aber vorallem an der verfuegbarkeit.

Auf privatfahrzeuge hat man nicht den vollen zugriff, da kann man nicht dauerhaft die kabelkiste im kofferraum verstauen, oder auch wartung und reperatur kann man dem AN nicht vorschreiben. Ein firmenwagen ist deutlich zuverlaessiger.

Was die kosten betrifft so sollte der firmenwagen 5 bis 10 wochenstunden arbeitszeit gegenueber anderen verkehrsmitteln einsparen, dann rechnet er sich fuer die firma. Mehr ist das nicht.

Ich war auch erstaunt, aber arbeitskraefte sind halt sehr(!) teuer.*1 Diese immer am richtigen ort zu haben ist ein kunststueck fuer sich. Massnahmen die das erleichtern sind sprichwoertlich gold wert.

Das hat jetzt nichts mit der ueberlassung der fahrzeuge (nach dienstschluss) an den AN zu tun.

Sondern ist erstmal die betriebliche kalkulation.

willy

*1 Sehr viel teurer als der AN landlaeufig annimmt.

Was auch schon an trickbetrug grenzt. (steuern und abgaben so zu verteilen(vertuschen), dass 90% der AN garnicht wissen was sie verdienen.)

am 27. Oktober 2008 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Zitat:

Original geschrieben von F213

Denn es gibt eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Arbeitnehmer. Und darauf wollte der TE wohl hinaus.

Ja, der Arbeitnehmer ist beim privat genutzten Dienstwagen besser gestellt als der gewerbetreibende Einzelunternehmer, da die 1% Regel unabh. vom privaten Nutzungsanteil gewählt werden kann. Der Unternehmer muß mind. 50% berufliche Nutzung nachweisen.

Die Geschichte mit der Pfändung des ausschließlich betrieblich genutzten KFZ finde ich weit an der Lebenswirlichkeit vorbei konstruiert. In der Praxis pfändet das FA das Konto des Unternehmers und der Betrieb wird dadurch faktisch handlungsunfähig.

 

Oliver

Schön wäre es Oliver. Aber die Wirklichkeit, wie Du so schön sagst, sieht leider anders aus.

Die Pfändung eines betrieblich genutzten Kfz ist weder konstruiert noch eine Geschichte noch geht es an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Will ich Dir auch gerne erklären, denn Deiner Aussage nach, hast Du entweder keinen Betrieb oder aber bist noch nicht in die Vollstreckung geraten. ;)

Wofür sich heute meiner Meinung nach keiner zu schämen braucht, wenn er Rückstände hat.

Den typischen Schuldner gibt es heute nicht mehr.

Schuldner kommen heute aus allen Schichten.

Viele Firmen haben mehrere Konten. Eines bekommt meistens das Finanzamt zum Austoben.

Und selbst wenn alle Konten ermittelt wurden (das Finanzamt kann ja mittlerweile durch ein Kontenabrufersuchen alle Konten aufspüren) und die Steuerakten nach Auftraggebern durchforstet wurden, dann heißt das noch lange nicht, daß die Rückstände auch getilgt werden.

Der Betrieb ist zwar, wie Du richtig erkannt hast, handlungsunfähig. Mancheiner schafft es jedoch auch mit gepfändeten Konten über die Runden zu kommen. Aber die Rückstände werden dadurch nicht automatisch getilgt. Denn oftmals hat die Bank vorrangige Ansprüche oder aber es ist kein ausreichendes Guthaben auf dem Konto.

Der ein oder andere hat vielleicht sogar Geld auf der hohen Kante, kommt aber auf Grund von Kündigungsfristen nicht kurzfristig an das Geld ran.

Da es hier um Steuern geht, kann das Finanzamt nicht so arbeiten, wie eine Bank.

Deiner Aussage zu Folge wäre das Vollstreckungsverfahren nun erledigt oder ?

Doch nun wird in das bewegliche Vermögen vollstreckt.

Abhängig vom Fall, kann auch sofort in das bewegliche Vermögen vollstreckt werden.

Das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Und was immer zieht, weil der Vollziehungsbeamte auch bedenken muß, daß er die gepfändeten Sachen auch wieder loswerden muß, sind Multimedia, Schmuck (gerade jetzt wo es langsam auf Weihnachten zugeht) und Kfz.

Selbst außergewöhnliche Sonderfahrzeuge bekommt man los. Denn dann wartet die Konkurrenz, die solch ein Fahrzeug zu einem guten Preis bekommt.

Und da immer mehr Finanzämter sich der Online-Versteigerungsplattform des Zolls anschließen, erzielt das Finanzamt höhere Erlöse weil es einen immens großen Käuferkreis anspricht.

Schau mal bei www.zoll-auktion.de vorbei. Da wirst Du staunen, was als gepfändet wurde und vor allem, daß auch darauf geboten wird.

Wie z. B. folgende Türglocke:

http://www.zoll-auktion.de/.../item.php?...

Mit 341 Auktionen ist der Bereich Fahrzeuge übrigens der größte Posten.

Dann erkennst Du, daß die Pfändung eines Kfz nicht weit an der Lebenswirklichkeit vorbei konstruiert wurde ;)

Ich hab' mich wohl etwas misverständlich ausgedrückt.

Mag sein, daß irgendwo ein paar KFZ aus Betrieben gepfändet werden. Dem gegenüber stehen jedoch 100.000de von Unternehmern, die - im Gegensatz zu Angestellten, die unter gleichen Randbedingungen einen Dienstwagen fahren dürfen - ihr Fahrzeug 100% privat aus versteuertem Einkommen zahlen müssen, da sie keine 50% berufliche Nutzung zusammenbekommen. Dies ist eine klare Ungleichbehandlung zu Lasten der kleinen Unternehmer.

Davon abgesehen ist die Sache Ungleichheit bei der Pfändung etwas akademisch: Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen hat pers. haftende Gesellschafter. Dort kann bei Steuerschulden sofort in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstreckt werden und dem Unternehmer persönlich bleibt dann kein Vorteil gegenüber einem Angestellten.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Ich hab' mich wohl etwas misverständlich ausgedrückt.

Mag sein, daß irgendwo ein paar KFZ aus Betrieben gepfändet werden. Dem gegenüber stehen jedoch 100.000de von Unternehmern, die - im Gegensatz zu Angestellten, die unter gleichen Randbedingungen einen Dienstwagen fahren dürfen - ihr Fahrzeug 100% privat aus versteuertem Einkommen zahlen müssen, da sie keine 50% berufliche Nutzung zusammenbekommen. Dies ist eine klare Ungleichbehandlung zu Lasten der kleinen Unternehmer.

Davon abgesehen ist die Sache Ungleichheit bei der Pfändung etwas akademisch: Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen hat pers. haftende Gesellschafter. Dort kann bei Steuerschulden sofort in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstreckt werden und dem Unternehmer persönlich bleibt dann kein Vorteil gegenüber einem Angestellten.

Auf die gefahr hin mich zu wiederholen.

Firmenwagen sind selbstverstaendlich bestandteil der firma wie ein bleistift oder eine drehbank.

Natuerlich wird weder der firmenwagen noch die drehbank vom bereits versteuerten gehalt der geschaeftsleitung bezahlt.

Findest du das falsch?

Hat der boss einer firma private schulden dann wir der genau wie jeder AN privat gepfaendet.

Geht die firma pleite gehts der drehbank und den firmenwagen an den kragen.

Was ist jetzt falsch?

Du meinst wenn ein AN einen firmenwagen auch privat nutzen kann, dann wird der bei einer persoenlichen zahlungsunfaehigkeit des AN nicht gepfaendet? Das stimmt.

Findest du das falsch?

willy

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Natuerlich wird weder der firmenwagen noch die drehbank vom bereits versteuerten gehalt der geschaeftsleitung bezahlt.

Findest du das falsch?

Hat der boss einer firma private schulden dann wir der genau wie jeder AN privat gepfaendet.

Geht die firma pleite gehts der drehbank und den firmenwagen an den kragen.

Was ist jetzt falsch?

"Falsch" im moralischen oder Sinne oder in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussage?

Bevor man sich an eine moralische Bewertung wagt, sollte erstmal die Lebenswirklichkeit beobachtet, erfasst und verstanden werden!

Draußen in der realen Welt außerhalb des Forums schaut es so aus, daß die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen Einzelunternehmen oder inhabergeführte Kapitalgesellschaften sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es in der Regel Verstrickungen zwischen Privatspähre des/der Inhaber und dem Unternehmen. Beispiel: Private Bürgschaft für einen Unternehmenskredit, gemischt private und geschäftliche Nutzung eines PKW, Finanzierung des Unternehmens aus privatem versteuerten Einkommen bzw. Vermögen.

Die saubere Trennung ist eine Idealvorstellung aus der BWL-Vorlesung, die in der Realität in 3/4 aller Unternehmen so nicht gelebt wird.

Oliver

 

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Natuerlich wird weder der firmenwagen noch die drehbank vom bereits versteuerten gehalt der geschaeftsleitung bezahlt.

Findest du das falsch?

Hat der boss einer firma private schulden dann wir der genau wie jeder AN privat gepfaendet.

Geht die firma pleite gehts der drehbank und den firmenwagen an den kragen.

Was ist jetzt falsch?

"Falsch" im moralischen oder Sinne oder in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussage?

Bevor man sich an eine moralische Bewertung wagt, sollte erstmal die Lebenswirklichkeit beobachtet, erfasst und verstanden werden!

Draußen in der realen Welt außerhalb des Forums schaut es so aus, daß die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen Einzelunternehmen oder inhabergeführte Kapitalgesellschaften sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es in der Regel Verstrickungen zwischen Privatspähre des/der Inhaber und dem Unternehmen. Beispiel: Private Bürgschaft für einen Unternehmenskredit, gemischt private und geschäftliche Nutzung eines PKW, Finanzierung des Unternehmens aus privatem versteuerten Einkommen bzw. Vermögen.

Die saubere Trennung ist eine Idealvorstellung aus der BWL-Vorlesung, die in der Realität in 3/4 aller Unternehmen so nicht gelebt wird.

Oliver

Das ist keine antwort auf meine frage.

Ausserdem ist falsch, dass die verstrickung so gross ist.

In eine richtung ja, der unernehmer haftet oft privat fuer die kredite der firma.

Das firmenkapital privat genutzt wird wirds wohl kaum geben. Ein firemenwagen ist da schon eine ausnahme, aber der wird ja dann auch privat nochmal versteuert.

Die frage war, wenn ein AN gepfaendet wird, dann trifft das nicht das firmenauto.

Das stimmt, du findest das ungerecht wenn ich dich richtig verstanden habe.

Warum, bitte begruende.

Das der privatwagen des unternehmers, genauso gepfaendet wir wie der privatwagen (oder sonstiges) des AN, da sind wir uns einig. Kannst du das bitte bestaetigen und das ist auch moralisch oke, das bitte auch bestaetigen.

Ich habe naemlich gerade etwas schwierigkeiten rauszufinden was genau du kritisierst.

willy

am 28. Oktober 2008 um 7:21

Es ist schön zu sehen , dass sich hier in einzelnen Beiträgen das Gedankengut des typischen deutschen Arbeitnehmers ganz deutlich zeigt :

Immer unterbezahlt , ständig überfordert und alle anderen haben nur Glück und bereichern sich an seinem Pech !

 

Um mal einiges klar zu stellen :

Wenn Ihr nach 8 Stunden den Hammer fallen lasst , schon mosert wenn eine Überstunde zu machen ist und dann bei 16.00 Uhr bei Mutti mit Kuchen und Kaffee auf dem Sofa sitzt und in die Glotze schaut - dann habt ihr es wirlich nicht besser verdient !

Ihr habt 6 Wochen bezahlten (!) Urlaub , feiert zusätzlich noch 13 Tage krank und habt jeden Monat pünktlich euer Geld auf dem Konto ! ! !

Woher es kommt ist doch egal !?!?!?!

Aber dann wird über die Arbeitgeber hergezogen , die sich ja alle nur auf eurem Rücken bereichern wollen ...

 

Falsch ! ! !

Der "böse" Arbeitgeber ist der jenige , der sich mit 20 weiter auf den Hintern gesetzt hat und seine Qualifikationen zum betreiben eines Unternehmens erworben hat .

Er steht morgens schon im Laden , während ihr noch an Mutti´s Brust von besseren Zeiten träumt ...

Er steht aber auch Abends noch da , während ihr schon im Schlafanzug die Tagesschau guckt !

Wenn er schon mal zwei Wochen Urlaub macht , dann meckert ihr ....

Er steht mit 40°C Fieber im Laden und ist immer noch morgens der erste und Abends der letzte ...

Wenn mal schlechte Monate anstehen , interessiert euch ja nicht , wo euer Chef das Geld für eure Gehälter her bekommt !

...und wenn der Laden mal kopeister geht , bekommt Ihr witer euer Geld vom Insolvenzverwalter und später - falls notwendig - von der Agentur für Arbeit ! Euer Chef bekommt gar nichts und steht noch mit einem riesen Berg Schulden da !

 

Also warum soll euer Chef nicht mehr verdienen als Ihr ?

am 28. Oktober 2008 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Das ist keine antwort auf meine frage.

[...]

Ich habe naemlich gerade etwas schwierigkeiten rauszufinden was genau du kritisierst.

Willy, offen gesagt habe ich diesen Eindruck auch. Lies' doch nochmal meine Beiträge im Thread und beziehe Dich dann mit Deinen Fragen konkret auf *meine* Aussagen und nicht die Aussagen anderer Teilnehmer, die auf dem Pfändungsthema herumreiten.

Meine Meinung ist, daß die Pfändungsgeschichte völlig sekundär ist, da

1) nur in wenigen Fällen überhaupt relevant; der Normalfall ist, daß ein Betrieb ausreichend kapitalisiert bzw. in der Gewinnzone geführt wird und nicht gepfändet wird

2) Vorteile der Arbeitnehmer bei der Dienstwagenbesteuerung in zahlreichen Fällen evident sind (immer wenn die berufliche Nutzung des KFZ < 50% ist)

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Das ist keine antwort auf meine frage.

[...]

Ich habe naemlich gerade etwas schwierigkeiten rauszufinden was genau du kritisierst.

Willy, offen gesagt habe ich diesen Eindruck auch. Lies' doch nochmal meine Beiträge im Thread und beziehe Dich dann mit Deinen Fragen konkret auf *meine* Aussagen und nicht die Aussagen anderer Teilnehmer, die auf dem Pfändungsthema herumreiten.

Meine Meinung ist, daß die Pfändungsgeschichte völlig sekundär ist, da

1) nur in wenigen Fällen überhaupt relevant; der Normalfall ist, daß ein Betrieb ausreichend kapitalisiert bzw. in der Gewinnzone geführt wird und nicht gepfändet wird

2) Vorteile der Arbeitnehmer bei der Dienstwagenbesteuerung in zahlreichen Fällen evident sind (immer wenn die berufliche Nutzung des KFZ < 50% ist)

Oliver

Oliver, wenn ich einige beitraege vermischt haben sollte dann entschuldige bitte, das kann mir schon mal unterlaufen.

Zu 2.) Das kommt ja nun hoffentlich wirklich von dir.

Du sagst also das manche AN einen vorteil haben durch den dienstwagen trotz der extra steuer.

Da gebe ich dir recht.

Da freue ich mich fuer ihn, oder sie natuerlich. *1

Sind wir jetzt beisammen?

willy

*1 ich halte es nicht fuer noetig jeden vorteil den jemand hat wegzuversteuern.

Das demotiviert. Aber es macht es auch kompliziert. Wenn wir die extrasteuer fuer die privatnutzung jetzt variieren, sagen wir vpn 0,5% bis 1,5% und jeder seinen nutzen belegen muss (sagen wir privates fahrtenbuch) dann geht das genauso in die falsche richtung als wie wenn wir private nutzung sicherheitshalber ganz untersagen wuerden. Man muss anderen nicht prinzipiell alles zerschlagen.

am 28. Oktober 2008 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Ich hab' mich wohl etwas misverständlich ausgedrückt.

 

Davon abgesehen ist die Sache Ungleichheit bei der Pfändung etwas akademisch: Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen hat pers. haftende Gesellschafter. Dort kann bei Steuerschulden sofort in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstreckt werden und dem Unternehmer persönlich bleibt dann kein Vorteil gegenüber einem Angestellten.

Nochmal os-m.

Meine Ausführungen sind weder konstruiert noch akademisch sondern Deine Aussagen sind einfach falsch.

Bei einem persönlich Haftenden kann nicht sofort in sein Privatvermögen vollstreckt werden, wenn der Betrieb Rückstände hat.

Desweiteren ist nicht die Zahl der Unternehmen mit persönlich haftenden Gesellschaften mehrheitlich vertreten sondern die der Einzelunternehmer.

Dies spielt jedoch auch keine Rolle.

Wenn Herr X ein Transportunternehmen hat und Einzelunternehmer ist und einen einzigen Sprinter hat, dann ist dieser nicht pfändbar, weil er zur Ausübung seines Gewerbes benötigt wird (es sei denn die Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt).

Wäre Herr X Geschäftsführer einer GmbH, dann wäre der Sprinter ebenfalls nicht pfändbar, wenn der Sprinter auf die GmbH angemeldet wäre.

Wäre der Sprinter auf seinen Namen angemeldet, dann ist er allerdings pfändbar, wenn alle Vollstreckungsmöglichkeiten bei der GmbH ausgeschöpft wurden und gegen den Geschäftsführer ein Haftungsbescheid erlassen worden ist.

Denn der Gesellschafter haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen zu dem auch der Sprinter zählt. Wie der Sprinter tatsächlich genutzt wird ist nebensächlich.

Bei einem Arbeitnehmer wird solch ein Vergleich gar nicht erst angestellt.

Hat er Rückstände, dann wird sofort in sein privates Vermögen vollstreckt.

Und das würde bedeuten, daß der Dienstwagen eines Außendienstmitarbeiters, der auf den Pkw angewiesen ist, weg wäre.

Aber ich denke, daß Ganze hat nix mit dem eigentlichen Thema zu tun. Daher werde ich mich nicht weiter zum Vollstreckungsrecht auslassen.

Zumal ich froh bin nach über 10 Jahren Dienst in der Vollstreckung sowohl im Innen- als auch Außendienst nix mehr mit dem Thema zu tun zu haben. :D

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